Ich wollte Sie einfach fragen, ob Ihnen der tatsächliche Sachstand bezüglich der Aufklärung der gestrigen Situation im Sozialausschuss bekannt ist. Und wenn, wären Sie vielleicht so gut und würden den dann auch hier vortragen.
Ich habe, ehrlich gesagt, Ihre Frage nicht verstanden. Wir haben vorhin alle zusammengesessen und darüber geredet, dass wir eine öffentliche Anhörung durchführen wollen und danach noch eine Beratung durchführen werden. Das ist aber erst nach der Rückmeldung seitens der Bürgerschaftskanzlei passiert, das ist aber nicht dadurch passiert, dass wir das gestern beantragt haben, Frau Möller. Das entlastet Sie nicht von dem Verhalten, das Sie und Ihre Fraktion gestern an den Tag gelegt haben.
Vielleicht kommen wir noch einmal auf den Sachverhalt zurück. Weder der Ausschussvorsitzende noch die Kollegin, die das Protokoll führt, konnten gestern
die Geschäftsordnungssituation darstellen und anscheinend auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen nicht.
Erst einmal finde ich es beeindruckend, dass ich eine Frage von einer Kollegin bekomme, die weder Mitglied im Ausschuss ist noch gestern dabei war.
Zweitens, Frau Möller, hätte ich, ehrlich gesagt, nie gedacht, dass die GAL zu einer solchen Frage überhaupt fähig ist und dass es für die GAL nicht selbstverständlich ist, einer Bitte um eine öffentliche Anhörung immer stattzugeben.
Zu Ihrer Frage kann ich ganz deutlich sagen, dass die SPD-Fraktion und der Ausschussvorsitzende gestern eine öffentliche Anhörung beantragt haben; das ist auf Unmut bei den Regierungsfraktionen gestoßen. Dann gab es diverse Nachfragen, dann hat der allwissende Herr Krüger berichtet, das sei in seinem Ausschuss so üblich gewesen, das hätte man beim Nichtraucherschutz so gemacht. Es war also furchtbar diffus und Sie haben letztendlich mit Ihrer Mehrheit im Ausschuss durchgesetzt, darüber abzustimmen.
Und ich frage ganz ehrlich: Wäre die GAL, wenn die Geschäftsordnung es zukünftig ermöglichen würde, öffentliche Anhörungen auszuhebeln, dazu imstande, diese Möglichkeit künftig zu nutzen? Wollen Sie das mit Ja beantworten, Frau Möller?
Das ist doch unglaublich, was Sie hier abliefern, Frau Möller. Sie sind weder Mitglied im Ausschuss, Sie waren gestern nicht da und Sie stellen sich hier als Kronzeugin hin.
lassen Sie uns über die Themen der Pflege in aller Ruhe ausgiebig in den Ausschüssen diskutieren und lassen Sie uns alle gemeinsam ein großes Interesse daran haben, an diesen Ausschussbera
tungen möglichst viele Bürger zu beteiligen. In diesem Sinne wünschen wir uns eine verantwortungsvolle Diskussion über die Pflege in Hamburg. – Vielen Dank.
Ihren Vorschlag, in aller Ruhe über die Dinge zu reden, nehme ich gerne auf. Eben wirkte Ihr Vortrag allerdings so, als wollten Sie eher zusätzlich noch ein bisschen Chaos stiften, aber wir werden sicherlich auch in der Sache weiterkommen.
Herr Kienscherf, wir nehmen uns des Themas sehr ernsthaft an und es ist bei uns, den Regierungsfraktionen und auch beim Senat in sehr guten Händen; das kann ich schon einmal unterstreichen.
Hamburg ist insgesamt im Bereich der Pflege sehr gut aufgestellt, die Lage ist gut. Wir haben 363 ambulante Pflegedienste, 391 Tagespflegeplätze, 59 Kurzzeitpflegeplätze und 17 292 vollstationäre Pflegeplätze mit 89 Prozent Auslastung. Das sind zum Beispiel Daten, die ich den Antworten auf die Anfrage entnommen habe. Das Angebot insgesamt ist – Sie haben es eben bestätigt – sowohl quantitativ als auch qualitativ recht gut. Wir können also sehr zufrieden mit der Lage in Hamburg sein, was den Bereich Pflege angeht.
Auch der Bereich Pflegestützpunkte entwickelt sich sehr positiv. Wir haben mittlerweile zehn Pflegestützpunkte, einen pro Bezirk; Wandsbek als größter hat zwei. Dann haben wir einen Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche und einen der privat Versicherten.
Meine Damen und Herren! Der Geräuschlevel der Nebengespräche steigt stetig an. Das kann nicht sein. Ich darf Sie wirklich bitten, Herrn von Frankenberg zuzuhören.
Das Angebot ist sehr hochwertig und mittlerweile, was ich auch gut finde, wird es auch vor Ort nachgefragt. Man kann telefonisch Termine vereinbaren und sich dort beraten lassen. Unlängst haben wir – die Zuständigkeit für das Heimrecht ist vom Bund auf die Länder übergegangen – das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz beschlossen, das jetzt umgesetzt wird. Insofern sind wir, was den Bereich Pflege angeht, auf einem sehr guten Weg.
Ein wichtiges Thema – Sie haben es auch angesprochen – ist die Gewinnung von Nachwuchskräften für die Pflege. Auch hier hat der Senat richtungsweisende Schritte eingeleitet. Das Bündnis für Altenpflege hat seine wesentlichen Ziele schon nach einem halben Jahr erreicht. Das ist ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein können. Es ist auch im Bereich der Ausbildung nicht so, dass hier irgendetwas wegbricht oder dass wir schlecht dastehen, sondern wir haben in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung, und zwar von 2001 bis in dieses Ausbildungsjahr 2009/2010 von 68 Prozent. Wir reden also über ein hohes Wachstum, das sich sehen lassen kann.
Was den demographischen Wandel angeht, das wird natürlich immer wieder betont, ist es in der Tat richtig, dass wir auch im Bereich Pflege darauf ein besonderes Augenmerk haben müssen. Ich habe nur immer das Gefühl, wenn ich Sie so reden höre, dass Sie als Fachpolitiker einen Tunnelblick entwickelt haben und nur auf diesen einen Bereich sehen. In Zusammenhang mit dem demographischen Wandel haben wir in ganz vielen Berufsgruppen das Problem, dass es immer schwieriger wird, Arbeitsplätze zu besetzen. Das ist bundesweit eine allgemeine Herausforderung. Ich will nur das Beispiel des Ingenieurmangels nennen, der auf uns zukommt. Das ist für uns als Luftfahrtstandort auch eine Herausforderung. Das heißt, Sie fokussieren immer auf einen Bereich, in dem wir aber in den letzten Jahren Erfolge erzielt haben und auf einem ganz guten Weg sind.
Nachwuchsförderung und Ausbildung sind allerdings nicht die einzigen Schwerpunkte, wichtig sind insgesamt auch die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, aber auch familienfreundliche Regelungen. Auch das sind mit Sicherheit Argumente, die für eine Tätigkeit im Bereich der Pflege sprechen.
Eine Tendenz sehe ich insgesamt kritisch und darüber müssen wir vielleicht auch einmal reden. Es ist festzustellen, dass auch in der Pflege die Zeitarbeit eine größere Bedeutung gewinnt. Das entnehme ich den Gesprächen, die ich führe, und wir sollten diese Entwicklung aufmerksam beobachten.
Sie haben das Thema Landespflegegesetz, Wegfall der Investitionskosten angesprochen. Zum einen haben CDU, GAL und Senat eine Übergangsregelung angekündigt. Wir müssen noch die genaue Wortwahl prüfen, deswegen hat das gestern nicht als Tischvorlage vorgelegen, wir wollen das aber umsetzen. Deswegen habe ich auch gar nicht verstanden, warum Sie das nicht positiv aufgenommen haben, sondern das hier so skandalisieren. Es geht einerseits darum, dass Fehlanreize vorhanden sind, denn wir wollen nach dem Motto "ambulant vor stationär" fördern. Aber wer jetzt schon in einer stationären Einrichtung ist, soll
das ist unsere Auffassung – in den Genuss einer Übergangsregelung kommen, sodass für diesen Personenkreis nicht neu berechnet werden muss. Wir halten das für eine faire Regelung, wenn wir den Übergang für alle Betroffenen vernünftig regeln. Ich will ausdrücklich noch einmal betonen, dass hier niemand verantwortungslos handelt, sondern dass es gerade ein Zeichen dafür ist, dass wir die Briefe und Bedenken, die uns erreichen, auch lesen und gewichten. Wir haben uns das gemeinsam mit dem Senat überlegt und es gibt in dieser Hinsicht keinen Dissens.
Zur Notwendigkeit einer Anhörung: Ich sehe den Sinn einer Anhörung immer auch darin, dass sie einen in der Sache weiterbringen soll. Nun waren die Argumente klar und deutlich ausgetauscht und die Anhörung als solche sahen wir im Grunde genommen als überflüssig an.
Jetzt von illegal zu sprechen, ist in meinen Augen unsinnig, wir waren unterschiedlicher Auffassung. Wir haben jetzt miteinander einen Weg besprochen, wie wir das machen wollen. Insofern besteht gar keine Notwendigkeit, irgendetwas zu skandalisieren. Das ist völlig überflüssig und trägt nicht gerade zur Versachlichung der Debatte bei.
Ansonsten wollen wir diese Anfrage gerne an den Ausschuss überweisen, sodass wir dort noch die Möglichkeit haben, das Thema weiter zu erörtern. Ich hatte von Herrn Kienscherf erfahren, dass er noch ein paar Nachfragen hat und das können wir dann im Ausschuss klären. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst nur kurz zur Kritik von Herrn Kienscherf hinsichtlich der gestrigen Sozialausschuss-Sitzung. Ich will zunächst ganz deutlich klarstellen, dass öffentliche Anhörungen Minderheitenrecht sind und daran will und wird auch keiner rütteln, das wäre nicht im Sinne eines Parlaments.
Zweitens ist gestern ein formaler Fehler geschehen, das ist sicherlich richtig. Wir konnten der Geschäftsordnung der Bürgerschaft keine Lösung des Problems entnehmen; auch der Ausschussvorsitzende hatte kein Wissen darüber, ebenso wenig wie die Bürgerschaftskanzlei. Darum ist gestern in der Tat ein derartiger Fehler geschehen. Wir haben das heute Morgen über die Bürgerschaftskanzlei aufklären können und ich denke, wir haben jetzt ein Verfahren gefunden, im Sinne der Geschäftsordnung korrekt vorgehen zu können.