Frau Hochheim, Sie haben mir persönliche Empfindungen vorgeworfen. Ich würde im Gegenzug sagen, wenn Sie denn keine haben, dann müssen Sie halt bei Ihren merkwürdigen Äußerungen bleiben, Sanktionen würden hier helfen. Ich hatte Ihnen dargelegt, und darüber könnte man auch einmal nachdenken, dass Sanktionen das Gegenteil bewirken. Darauf sind Sie nicht eingegangen, sondern haben von persönlichen Empfindungen gesprochen; Sie konnten augenscheinlich meiner Rede nicht folgen.
Frau Badde, Würde in Arbeit ist nett und schön – Frau Möller hat erwähnt, wie es tatsächlich aussieht. Sie hat durchaus in einigen Punkte eine ähnliche Meinung vorgetragen wie ich, von daher ist die Frage, wie lange es noch dauert, bis jemand dieses Existenzminimum, um das es hier eigentlich geht, durchgeklagt hat.
Ich bitte Sie noch einmal inständig, in sich zu gehen und zumindest der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zuzustimmen, denn was hindert uns eigentlich daran, wenn es so viele unklare Fragen gibt, das dann im Wirtschaftsausschuss zu klären. Die Möglichkeit haben wir. – Ich danke Ihnen.
Wer einer Überweisung der Drucksache 19/5850 an den Wirtschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer sich dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/5850 anschließen möchte, den bitte ich ebenso um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mit einer sehr großen Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 29 der Tagesordnung auf, Drucksache 19/5744, Bericht des Rechts- und Gleichstellungsausschusses: Abschlussbericht zur
[Bericht des Rechts- und Gleichstellungsausschusses zum Thema: Abschlussbericht zur Überprüfung der Strafverfolgungsstatistik der Freien und Hansestadt Hamburg (Selbstbefassungsangelegenheit) – Drs 19/5744 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon der Titel klingt schwerfällig und es ist nicht unmittelbar nachvollziehbar, worum es sich handelt. Ich möchte einmal kurz in Erinnerung rufen, dass im Januar 2008 in der Öffentlichkeit der Vorwurf laut wurde, der damalige Justizsenator Lüdemann habe die Statistiken falsch geführt und ausgelegt und es sei zur Täuschung der Öffentlichkeit gekommen.
Das Ergebnis des KrimZ-Berichts, den wir jetzt im Rechtsausschuss behandelt haben – er hat damals eine Untersuchung in Auftrag gegeben –, hat gezeigt, dass das Aufbauschen der Vorwürfe durch die damaligen Oppositionsabgeordneten lediglich Wahlkampfgetöse war.
Diese angebliche Täuschung der Öffentlichkeit mit falschen Zahlen war lediglich, wie im Nachhinein festgestellt wurde, ein Problem der unterschiedlichen Handhabung von Statistikeingaben in verschiedenen Bundesländern. Es gibt verschiedene Module der Statistikführung in den einzelnen Bundesländern; ich will Sie mit Einzelheiten verschonen. Früher wurden Zählkarten noch per Hand gezählt, die heutige Technik verursacht hier manche Erleichterung, aber auch manche Erschwernis, die schwer nachvollziehbar ist. Einem Senator in einer akuten Situation den Vorwurf zu machen, von falschen Eingaben gewusst, sie sogar bewusst veranlasst und benutzt zu haben, zeigt sich im Nachhinein als vollkommen herbeigezogen.
Auch nach allen Maßnahmen, die jetzt und bereits in den Jahren 2007 und 2008 ergriffen wurden, um die Statistik zu verbessern – Fehler gab es tatsächlich, die durch Eingaben der Bearbeiter entstanden sind, also Sie merken, das ist eine hochpolitische Ebene –, muss sich wohl mancher heute zu dem Thema etwas moderater äußern, als es im Januar 2008 der Fall war.
Hier wird lediglich deutlich, dass wir alle, auch die Opposition, lernen sollten, Statistiken und Umfragen kritischer zu betrachten. Ich sehe dabei den Kollegen Dressel an, der mit Vorliebe
aus Statistiken zitiert. Wir werden Sie an diesen Worten messen und auch schauen, ob Sie sie richtig auslegen, denn Sie halten sich wirklich bewusst daran fest.
Bereits in den Jahren 2007 und 2008 wurden viele Maßnahmen ergriffen, um Fehler möglichst zu vermeiden. So gibt es Controlling-Referate, die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Statistikamt wurde verbessert, es wurden unglaublich viele neue Vorschriften erlassen, ich nenne nur Einzelheiten wie zum Beispiel Löschungsfristen und Ähnliches, und insbesondere wurde mit den anderen Justizverwaltungen geklärt, was genau in den Zählkarten eingetragen beziehungsweise nicht eingetragen wird, damit es hier bundesweit zu einer Einheitlichkeit kommt.
Die damalige Opposition hat das Thema zu einem Skandal aufgebauscht, der im Wahlkampf vielleicht gerade recht kam. Im Bericht, der jetzt vom Rechtsausschuss geprüft worden ist, hat sich gezeigt, dass es kein Skandal war, es waren kleine Fehler von Beamten, aber nichts Hochpolitisches. – Vielen Dank.
(Jörn Frommann CDU: Für die Entschuldi- gung! – Karl-Heinz Warnholz CDU: Jetzt muss er aber zurückfahren!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss für die SPD-Fraktion klar festhalten, dass wir diesen Versuch der Geschichtsklitterung – nichts anderes war das, was Frau Spethmann gesagt hat – nicht mitmachen; den geben auch die Fakten nicht her.
Wir haben gerade noch einmal in die Protokolle von damals hineingesehen, auch in die Protokolle der Aktuellen Stunde, die wir im Januar 2008 zu dem Thema hatten, an der auch der damalige Justizsenator Lüdemann teilnahm, der es wahrscheinlich vorzieht, dieser Debatte nicht zuhören zu müssen,
Wieso? Sie haben das Thema angemeldet, weil Sie meinen, aus Ihrer Sicht eine Richtigstellung herbeiführen zu müssen. Dann darf ich wohl noch daran erinnern, was damals in der Debatte gelaufen ist und was damals das Thema war. Wo kommen wir denn da hin?
Der für einen Justizsenator bemerkenswerteste Satz, den wir uns immer wieder auf der Zunge zergehen lassen würden – Sie können sich gleich noch einmal melden, Frau Spethmann, ich will Ihnen da nicht vorgreifen –, ist folgender:
Das hat damals Justizsenator Carsten Lüdemann von diesem Pult aus gesagt in Richtung der Vorwürfe der Opposition. Das war für einen Justizsenator ein zutiefst verfehlter Satz, das muss man auch jetzt noch einmal festhalten.
Die Wahrheit ist, dass Sie – und gerade auch Sie persönlich, Frau Spethmann – jahrelang mit falschen Zahlen argumentiert haben. Sie und auch der Kollege Hesse haben seit dem Jahr 2001 mit Anfragen den Eindruck erwecken wollen, jetzt, wo die CDU in Hamburg regiert, werde bei der Justiz ordentlich durchgegriffen, zum Beispiel im Bereich der Jugendkriminalität, und dann stellt sich bei den statistischen Nacherhebungen heraus, dass es mitnichten so war. Sie haben die ganze Zeit in einem zentralen Politikfeld gegenüber der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck erweckt und deshalb ist das voll auf Sie zurückgefallen.
Die härtere Verurteilungspraxis stand nur auf dem Papier und es gab Anzeichen, dass da etwas im Argen liegt. Der damalige Justizsenator – ich habe noch einmal im Protokoll nachgelesen – hat zugegeben, dass es schon seit September 2007 bekannt war und Hinweise gegeben hatte. Er sagte sogar, darüber hätte er früher berichten müssen.
Jetzt wollen Sie dieses Thema kleinen Beamten zuschieben. Er hat damals ein politisches Versäumnis eingeräumt, das war richtig und deswegen ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.
den hat er nicht selbst eingeräumt, sondern er wurde dabei erwischt und dann gab es die politische Aufarbeitung im Plenum und im Rechtsausschuss. Sie haben daraus Lehren gezogen, das ist in Ordnung, das haben wir mitgetragen. Genau das wurde im Rechtsausschuss aufgearbeitet, ControllingReferat und alle weiteren Punkte, die Frau Spethmann genannt hat. Aber es ist durchaus noch etwas offen und deshalb haben wir im Rechtsausschuss auch eingebracht, was der Hamburger Kriminologe Professor Villmow in weiteren Fachartikeln zum Thema formuliert hat, dass nämlich bei Statistiken im Bereich Kriminalität und Strafverfolgung weitere Widersprüche zu verzeichnen sind. Gerade wenn Sie aus den damaligen Ereignissen Lehren ziehen wollen, fordere ich Sie auf, auch dies aufarbeiten.