Darum haben wir uns entschlossen, die Ziffern 1 bis 5 positiv zu bewerten und zuzustimmen. Die Ziffern 6, 7 und 9 sowie das zusätzliche Votum des Antrags der LINKEN lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren! Atomtransporte betreffen die Sicherheit unserer Stadt, das ist ganz klar. Darum müssen wir an dem Thema weiter auch öffentlich arbeiten, Herr Hecht. Transparenz sieht anders aus, wir sollten uns dazu durchringen, im Ausschuss eine Expertenanhörung zu machen.
Es hat eine vergleichbare Situation vor circa zehn Jahren in Hamburg gegeben, als festgestellt wurde, dass die Castor-Transporte von den Kraftwerken zu den Wiederaufbereitungsanlagen nicht sicher waren. Es hat eine große Aufregung in der Stadt gegeben, weil auch die Polizisten, die damals die Transporte begleitet haben, gefährdet waren. Es gab dazu Expertenanhörungen im Umweltausschuss und das Ganze hat dann dazu geführt, dass es andere Castoren gab und die Sicherheit auf diesen Transporten hergestellt wurde. Das Beispiel zeigt, dass man sich mit einer öffentlichen Auseinandersetzung, auch mit Hilfe von Experten, dem Thema nähern kann und man zu Lösungen kommt.
Das Thema der Transporte zu den Wiederaufbereitungsanlagen ist jetzt nicht mehr relevant, weil durch das Atomgesetz solche Transporte unterbunden sind. Der Atommüll bleibt jetzt, auch das ist problematisch, in den Kraftwerken, aber irgendwann kommt die Stunde null, wo dann wieder Transporte rollen müssen.
Insofern finden wir es ausgesprochen misslich, dass Sie keiner Überweisung zustimmen. Die Materie ist doch viel zu kompliziert, als dass man sie in einer Debatte abhandeln kann, und wir haben auch nicht das Wissen an Bord, um das qualifiziert zu machen. Geben Sie sich einen Ruck und überweisen beide Anträge, auch nachträglich, an den Umweltausschuss, damit man sich diesem Thema qualifiziert nähern kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Atomtransporten gab es in den letzten zwei Jahren zwei Zwischenfälle, die beide über den Hamburger Hafen umgeschlagen wurden und die das Thema sehr weit in die Öffentlichkeit getragen haben.
Der erste Zwischenfall war im Herbst 2008. Damals wurde ein überladener Transporter, der über den Hamburger Hafen umgeschlagen worden war, an der französischen Grenze aufgegriffen. Es hat damals nicht lange gedauert, bis wir reagiert haben. Meine Fraktion war die erste, die sich mit dem Thema befasst hat, aufklären wollte und eine Kleine Anfrage dazu gestellt hat. Genauso ist es jetzt bei dem Transporter, der am 9. März bei Bremen mit Rostschäden aus dem Verkehr gezogen wurde. Auch hier waren wir sofort um Aufklärung bemüht und haben nachgefragt, wie es dazu kommen konnte.
Meine Fraktion und ich teilen die Einschätzung absolut, dass derartige Zwischenfälle nicht vorkommen dürfen. Von radioaktiven Transporten gehen Gefahren aus, die absolut nicht kleingeredet werden dürfen, eine intensive und vehemente Kontrolle dieser Transporte ist eine absolute Notwendigkeit.
Leider haben wir auf Hamburger Ebene keine Kompetenz, die Transporte zu unterbinden, von Kernbrennstoffen ebenso wenig wie von anderen radioaktiven Transporten. Ich spreche für meine Fraktion, wenn ich sage, dass Atomtransporte in Hamburg von grüner Seite nicht willkommen sind. Rechtlich können wir sie auf Hamburger Ebene nicht abstellen. Einen wirklichen Stopp dieser gefährlichen Transporte wird es wohl erst geben, wenn der komplette Atomausstieg vollzogen ist, und das nicht nur in Deutschland. Eine Abkehr vom Ausstieg aus der Atomenergie darf es auch aus diesem Grund nicht geben.
Außerdem ist es etwas verkürzt, insgesamt von Atomtransporten zu sprechen, liebe LINKE, wie Sie das in Ihrem Antrag tun. Kernbrennstoffe fallen sicherlich darunter, aber es gibt auch radioaktive Transporte, die für die Krebsbehandlung eingesetzt werden und auch über Hamburger Gebiet transportiert werden. Ich habe mich gefragt, ob Sie auch die verhindern wollen. Frau Heyenn, Sie haben sich eben dahingehend geäußert, dass Sie diese eigentlich befürworten. Das geht aus Ihrem Antrag aber nicht hervor, da wird nicht ausreichend differenziert.
Wir haben eine andere rechtliche Einschätzung als DIE LINKE. Ihr Antrag zielt in erster Linie darauf ab zu prüfen, inwiefern die Transporte komplett unterbunden werden können. Der Senat hat dies bereits sehr ausführlich geprüft und uns im Umweltausschuss vorgestellt. Wir haben darüber bereits intensiv beraten und, Frau Heyenn, von Abbügeln kann an dieser Stelle nun wirklich keine Rede sein.
Die Genehmigungen werden auf Bundesebene vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt, das haben wir sehr intensiv diskutiert. Wir sind dabei in Hamburg nicht eingebunden, sondern nur für die Kontrollen zuständig.
Im Übrigen würde es mich sehr interessieren, warum unter der Regierungsbeteiligung der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern trotzdem Kernbrennstofftransporte über den Rostocker Hafen umgeschlagen wurden. Wenn Sie so sicher sind, dass dies verhindert werden muss, warum ist das dort nicht passiert? Jetzt nicht mehr, aber bis 2006 waren Sie doch in der Regierung.
Das ist mir klar, aber bis 2006 waren Sie dort an der Regierung beteiligt und auch damals wurden Kernbrennstoffe über den Rostocker Hafen umgeschlagen.
Mich würde interessieren, ob DIE LINKE das damals in Mecklenburg-Vorpommern so wollte, und dazu würde mich Ihre Erklärung, liebe LINKE, sehr interessieren.
Uns bleibt als Stadtstaat nur die Möglichkeit, die Transporte zu kontrollieren und zu verhindern, dass dabei Schlimmeres passiert. Dies wollen und müssen wir so vehement wie möglich tun. Wir wollen keine Schrottcontainer mit radioaktivem Gefahrengut, das über Hamburger Boden transportiert wird und über den Hamburger Hafen umgeschlagen wird. Deshalb haben wir einen Zusatzantrag gemeinsam mit der CDU vorgelegt, der fordert, dass die Kontrolle der Transporte deutlich intensiviert wird. Bei den Überprüfungen müssen Zuverlässigkeit und Fachkunde der Speditionsunternehmen und die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften konsequent beachtet werden. Wir wollen alle Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, ausloten und selbstverständlich auch umsetzen.
Zunächst reagieren wir kurzfristig mit unserem Antrag, indem die Kontrollen massiv intensiviert werden. Dies betrifft vor allem die Transporte mit Uranhexafluorid, da es sich bei dem Zwischenfall Anfang März um einen solchen Transport handelte.
Mittelfristig fordern wir den Senat dazu auf, die Kontrollen aller Gefahrguttransporte zu verbessern, indem das Gefahrgüter-Kontrollkonzept überarbeitet wird. Dies soll so schnell wie möglich passieren und deshalb wollen wir dem Überweisungsbegehren auch nicht zustimmen, da es sich nur verzögert, wenn wir erst noch über die beiden Anträge intensiv beraten. Wir wollen die Kontrollen sofort intensivieren, wir wollen, dass der Senat sofort anfängt zu arbeiten und uns so schnell wie möglich einen Bericht vorlegt.
Durch unseren Antrag soll auch geprüft werden, inwieweit wirklich alle gefährlichen Transporte, auch vor Ort, kontrolliert werden können und eben nicht nur anhand von Stichproben, wie es bisher stattfindet. Es hat sich doch gezeigt, dass diese nicht immer ausreichend sind. Wir wollen vor allem die rechtlichen Möglichkeiten dazu ausloten, ich denke, das muss sein.
Wir wollen die Debatte allerdings nicht nur auf radioaktive Transporte verkürzen wie DIE LINKE es tut; das hat Herr Hecht auch bereits angespro
chen. Auch andere Gefahrguttransporte sind ähnlich gefährlich, falls es zu Zwischenfällen kommt. Transporte von anderen explosiven, giftigen und ätzenden Stoffen haben wir deshalb ebenfalls ins Visier genommen und in unseren Antrag aufgenommen. Wir wollen eine Überarbeitung des gesamten Gefahrgüter-Kontrollkonzepts. Dies betrifft nicht allein radioaktive Stoffe, sondern alle Gefahrguttransporte. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auch auf Gefahrgüter gelegt werden, die ein ähnliches Gefährdungspotenzial aufweisen wie radioaktive.
Wir fordern den Senat auf, uns einen umfangreichen Bericht vorzulegen. Diesen können wir dann in den Ausschüssen intensiv beraten, weitere Handlungsmöglichkeiten ausloten und dann auch umsetzen. Wir bewegen uns hier in einem Themenbereich, bei dem man auch die rechtlichen Möglichkeiten genau ins Visier nehmen muss. Genau deshalb fordern wir in unserem Antrag, uns einen umfangreichen und detaillierten Bericht dazu vorzulegen.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt aus Ihrem Antrag, liebe LINKE, eingehen: Sie sprechen davon, dass es ein Kompetenzwirrwarr bei den Zuständigkeiten der Behörden gäbe. Wenn man etwas genauer hinschaut, dann ist es gar nicht so schwer zu verstehen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist für die Überwachung der Kernbrennstoffe zuständig, die Gesundheitsbehörde für den Arbeitsschutz, für den Schutz der Menschen, die an den Transporten beteiligt sind, und die Innenbehörde für die Einhaltung der Gefahrgutrichtlinien im See- und Straßenverkehr, für die Güter, wenn sie dann weitertransportiert werden. Jede Behörde macht dabei das, was sie am besten kann. Die vorhandenen Kenntnisse werden bestmöglich genutzt. Probleme in der Kommunikation sind bei weitem nicht zu erkennen und somit ist aus unserer Sicht auch kein Handlungsbedarf zu erkennen.
Ein verkehrsrechtlicher Mangel, wie der marode Container, der bei Bremen aufgegriffen wurde, würde auch nach einer Änderung der Zuständigkeiten nicht auffallen. Hier nützt nur eine Ausweitung der Kontrollen und genau das fordern wir mit unserem Antrag.
Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag den Handlungsspielraum, den wir haben, nutzen, wir wollen verhindern, dass Schrottcontainer mit radioaktivem oder anderem gefährlichen Gut über Hamburgs Straßen und Schienen fahren. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Die spannende Frage lautet: Wie kommt ein maroder Container mit hochgefährlicher Fracht aus dem Hamburger Hafen heraus über öffentliche Straßen bis nach Bremen, wo er erst dann gestoppt und aus dem Verkehr gezogen wird. Der Senat, Frau Weggen hat es eben bestätigt, zieht sich gern darauf zurück, keine Kompetenzen in Sachen Atomtransporte zu haben. Das Dramatische ist, dass er da, wo er definitiv Kompetenzen hat, nämlich bei der Kontrolle der Transporte, bei der Minimierung der Risiken, soweit man davon sprechen kann, kläglich versagt. Es herrscht – Frau Weggen, hören Sie gut zu – ein Kompetenzwirrwarr, der jeder Beschreibung spottet.
Hier waltet das Sankt-Florians-Prinzip, also der Drang der verschiedensten verantwortlichen Ämter und Behörden, potenzielle Bedrohung und Gefahrenlagen nicht zu lösen, sondern anderen zuzuschieben.
Wir haben versucht, den Wirrwarr etwas zu entwirren und den Weg des Schrottcontainers unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Kontrollinstitutionen und Verantwortlichkeiten zu folgen.
Grundsätzlich ist für die Durchführung des Atomgesetzes die BSU zuständig. Im Atomgesetz ist auch die Beförderung der Kernbrennstoffe geregelt. Zusätzlich für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe ist als Aufsichtsbehörde die Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig. Es gibt also bei radioaktiven Stoffen insgesamt zwei verschiedene Aufsichtsbehörden. Um das Gewirr zu vervollständigen, muss natürlich die Behörde für Inneres, vor allem die Polizei, für Sicherung und Kontrollen sorgen.
Das Schiff mit dem Container kommt also in einem Umschlagbetrieb an, der seine auf fünf Jahre befristete Genehmigung nach Paragraf 7 Strahlenverordnung von der Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz erhalten hat. Der Betrieb unterliegt der messtechnischen Überwachung durch das Amt für Arbeitsschutz. Dieses überwacht die Transporte stichprobenartig auf die Einhaltung der Dosiswerte. Stichprobenartig heißt, das Amt für Arbeitsschutz hat in fünf Jahren ganze sechs, ich wiederhole, sechs Umschlagvorgänge überwacht. Die ersten, die mit dem offenkundig maroden Container konfrontiert wurden, waren der betriebliche Strahlenschutzbeauftragte und der be
In seiner Antwort auf unsere letzte Kleine Anfrage suggeriert der Senat, dass den Strahlenschutzbeauftragten der Zustand des Containers nichts angeht, da er nur misst. Misst er mit geschlossenen Augen? Wenn er tatsächlich gemessen hat, muss er den katastrophalen Zustand des Containers gesehen haben. Warum ist er nicht tätig geworden? Der Nächste ist der betriebliche Gefahrgutbeauftragte, der den Laster vor dem Beladen kontrollieren und neben anderem ausdrücklich den äußeren Zustand des Containers abnehmen muss. Es gibt eine Mustercheckliste, ich kann Sie Ihnen gern kopieren. Hat er das Prüfsiegel blind verpasst? Beide Prüfungen haben jedenfalls nicht dazu geführt, die Wasserschutzpolizei oder irgendeine der anderen Stellen zu informieren. Warum nicht? Diese Frage muss beantwortet werden und ebenso die Frage, welche Konsequenzen der Senat aus diesem Skandal zieht.
Es stimmt natürlich nicht ganz, dass die betrieblichen Beauftragten die Ersten waren, die mit dem Container konfrontiert waren. Wer auch immer den Uranhexafluoridbehälter verpackt hat, hat wissentlich einen Schrottcontainer verwendet. Wer diesen Container, den er leer gesehen hat, wieder in den Verkehr gebracht und mit Uranhexafluorid beladen hat, hat große Risiken bewusst in Kauf genommen. Auch das muss aufgeklärt werden.