Wollen Sie etwa behaupten, dass unter anderem auch im Zusammenhang mit der U 4 keine Baugrunduntersuchungen gemacht worden sind, so wie es normalerweise üblich ist?
Herr Kienscherf, genau das meinte ich vorhin mit grundsätzlichem Unverständnis der Abläufe am Bau. Sie können vorher Baugrunduntersuchungen machen, soviel Sie wollen, es wird nie ausgeschlossen sein, dass der Baugrund dann trotzdem anders ist, als letztlich die Untersuchungen gezeigt haben. Das ist tägliches Geschäft bei allen Bauvorhaben. Vielleicht verstehen Sie es nicht oder Sie wollen es nicht akzeptieren.
Noch skurriler wird die ganze Angelegenheit dann mit Ihrem Antrag zur Elbphilharmonie. Da haben Sie sich mit einem Gutachten gebrüstet, dass Sie anscheinend für viel Fraktionsgeld bestellt haben. Es gilt der alte Grundsatz: Urteile kann man nicht kaufen, aber Gutachten. Sie haben sich hier eines gekauft von einem Herrn Schlapka.
Bekommen Sie die Gutachten jetzt auch noch umsonst oder zahlen Sie nicht einmal mehr Ihre Rechnungen?
Sie haben laut verkündet, ein Herr Schlapka habe Ihnen ein Gutachten erstellt. Ich beschäftige mich nun auch relativ viel mit dem Baurecht, aber den
Namen Schlapka hatte ich bisher nicht gehört. Das muss nichts heißen, ich habe also einmal bei meinen Kollegen herumgefragt, aber niemand kannte den Herrn Schlapka. Was macht der Jurist in einem solchen Fall? Er geht zum Bücherschrank und sieht in den entsprechenden Standardwerken nach. Ich fand aber weder ein Buch von Herrn Schlapka noch war er irgendwo zitiert. Da wird man langsam nachdenklich, wer das wohl sein könnte.
Es gibt heutzutage immer eine Lösung, wer hilft: Google. Ich habe also den Namen bei Google eingegeben, um zu sehen, wer Ihnen denn dieses Gutachten, das Sie angeblich nicht bezahlt haben, geschrieben hat.
Und, siehe da, Google kannte natürlich auch den Namen Schlapka, allerdings an keiner sonderlich prominenten Stelle. Es gab einen Biedermeier-Möbel-Schlapka, einen Rechtsanwalt Schlapka, eine Helga Schlapka.
Es gab auch Ihren Gutachter. Ich will es Ihnen verraten, er wurde tatsächlich bei Google gefunden, allerdings nur mit seiner Internetpräsenz. Ich habe die Seite angeklickt, um zu sehen, was der Mensch schon alles gemacht hat.
Ich habe also nachgesehen, was der gute Herr Schlapka denn schon alles gemacht hat. Da stand auf seiner Homepage nichts. Da war nichts Großartiges zu finden, keine Literatur, die man normalerweise hineinschreiben würde, kein Hinweis auf das eine oder andere Buch oder Gutachten, da war nichts zu finden. Aber es fand sich eine spannende Seite mit Presseberichten. Ich habe also nachgesehen, was die Presse über Herrn Schlapka schreibt. Da gab es einen Artikel aus der "Immobilien Zeitung", der sah mehr aus wie eine Eigenanzeige.
Außerdem hatte er dort einen Artikel aus dem "Hamburger Abendblatt" über seine Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Elbphilharmonie eingestellt und natürlich das Video aus dem "Hamburger Journal" mit dem Empfang im "Ham
burger Abendblatt" und der wunderschönen Elbphilharmonie. Herr Schlapka sagt dann zwei, drei wenig aussagekräftige Worte dazu, wie er die Elbphilharmonie findet und was für Probleme mit der Senatsbauplanung er zu haben meint.
Also zumindest Herrn Schlapka hat diese ganze Geschichte etwas gebracht, er ist nicht mehr ganz so unbekannt, wie er es vielleicht früher einmal war. Aber vielleicht wäre er besser unbekannt geblieben. Ich habe mir seine Kurzstellungnahme angesehen, die er im Namen der SPD-Bürgerschaftsfraktion als Auftraggeberin verfasst hat. Von verschiedenen Schreibfehlern und ungeschickten Formulierungen möchte ich zunächst absehen. Deutsch ist eine schwierige Sprache, wie wir alle wissen.
Aber ich gehe jetzt gern inhaltlich auf das Gutachten ein. Es tut weh, ich weiß, aber hören Sie es sich einfach an.
Ihr Wort mit "blöd" am Anfang will ich jetzt nicht wiederholen, sondern wähle das Wort "Unsinn"; ich habe mir den Unsinn also einmal durchgelesen.
Er ist Techniker, aber er wählt zunächst einmal eine juristische Prämisse. Er schreibt, woher die Kostensteigerungen denn nun kämen, sei nicht erkennbar. Dennoch hat er eine Meinung dazu, wie auch immer die zustande kommt. Er berichtet dann, es habe schließlich auch eine funktionale Baubeschreibung gegeben. Nun wissen Baujuristen, dass eine funktionale Baubeschreibung immer ganz nett ist. Wenn es irgendwie geht, fertigt man eine funktionale Baubeschreibung an und sagt dann, man wolle ein Gebäude haben nach dieser funktionalen Baubeschreibung und zu dem und dem Preis.
Herr Schlapka allerdings kommt zu dem Ergebnis, es könne überhaupt keine Kostensteigerung geben, weil wir eine funktionale Baubeschreibung haben. Das ist ein ganz grober juristischer Fehler. In der Rechtsprechung wird regelmäßig, nahezu wöchentlich entschieden, dass eine funktionale Baubeschreibung schön ist, aber vor Preissteigerungen nicht bewahrt. Ich weiß nicht, wie dieser Mensch dazu kommt, Ihnen ein solches Gutachten zu schreiben. Wenn er von Ihnen dafür bezahlt wurde,
dann sollten Sie zusehen, Herr Kollege Grote, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, denn wenn etwas das Geld nicht wert ist, dann ein Gutachten mit einer derartigen Prämisse. Das ist schlichtweg Unsinn.
Ein Techniker sollte nichts zu juristischen Fragen schreiben, wir Juristen, Herr Grote, halten uns auch immer aus technischen Fragen heraus.
In diesem Tenor geht das Gutachten weiter. Herr Schlapka schreibt, Mehrkosten verursachen könne im vorliegenden Fall nur die detaillierte Leistungsbeschreibung, weil das für die funktionale eben nicht gelte. Das ist ein Zirkelschluss, aber das scheint ihn nicht weiter zu stören. Dann finden wir auf verschiedenen Seiten weiter hinten seine Positionierung zu den einzelnen Preiserhöhungen. Da schreibt er dann allerdings wiederholt, zum Thema Projektänderungen könnten im Rahmen dieser Stellungnahme wesentliche Beiträge nicht geleistet werden. Wenn er dazu nichts schreiben kann, warum schreibt er dann ein Gutachten? Seine Antwort ist, weil die dafür erforderlichen Grundlagen nicht vorliegen.
Aber dann schreibt man doch auch kein Gutachten und dann tritt man nicht auf und sagt, das habe der Senat alles falsch gemacht.
Im nächsten Satz erklärt Herr Schlapka, hinsichtlich der Budgeterhöhungen seien keine Anmerkungen möglich, da auch insoweit die Einsicht in die Grundlagen fehle. Aber worüber hat der Mensch denn eigentlich geschrieben? Er hat eine falsche Prämisse und er schreibt immer nur, dass er eigentlich keine Unterlagen gehabt hätte.
Aber – und dann sind Sie auch bald erlöst – er hat immerhin eine Meinung und die verkündet er dann zum Schluss unter seinem Punkt 4, Begründung des Senats zum Nachtragsbeschluss. Dort schreibt er dann, stattdessen sei man der Auffassung gewesen – er meint den Senat, er glaubt also zu wissen, was der Senat gedacht hat –, mit dem abgeschlossenen Nachtrag den Frieden erkauft und das Bauvorhaben in ein ruhiges Fahrwasser gebracht zu haben. Das gehört in ein Gutachten? Woher hat er denn diese Information? Er bringt dort seine persönlichen Befindlichkeiten, seine Meinung, seine Hoffnung, seinen Glauben, seine Wünsche vor; mit Tatsachen hat das nichts zu tun.
Aber auch damit sind Sie noch nicht erlöst. Sie haben den Unsinn bestellt, Sie haben ihn bezahlt, jetzt müssen Sie ihn sich auch anhören. Und wenn
Sein letztes Wort, auch dafür haben Sie bezahlt, lautet dann: Die Zukunft wird erweisen, dass dies nicht der Fall sein wird. Der Mensch kennt die Zukunft, das ist unglaublich.
Sie haben also ein Gutachten, das enthält keine Fakten, geht nicht von Kenntnissen aus und ist juristisch fehlerhaft, aber es wurde von jemandem geschrieben, der hellseherische Fähigkeiten besitzt und Ihnen etwas über die Zukunft erzählt.