Protocol of the Session on December 9, 2009

nicht entschlossen, noch ein Extragesetz auf den Weg zu bringen, sondern wir haben uns dazu entschlossen, innerhalb des Gesetzes besondere Regelungen aufzunehmen, zum Beispiel festzustellen, ob es einen erzieherischen Bedarf oder Bildungsbedarf gibt, wenn Jugendliche in Untersuchungshaft kommen. Dem soll Rechnung getragen werden, weil wir natürlich eine erhöhte Verantwortung haben, wenn Jugendliche in Untersuchungshaft kommen, was mit ihnen dort geschieht. Dieser Verantwortung wollen wir uns mit diesem Gesetz auch stellen.

Wir haben uns natürlich auch bei den Jugendlichen angeschaut, wie es mit den Besuchen läuft. Hier haben wir die Besuchszeiten gegenüber denen der Erwachsenen verdoppelt. Wir haben im Gesetz verankert, dass es zwei Stunden Sport pro Woche geben darf. Das finden wir sehr wichtig, denn wir haben die Verantwortung für die Jugendlichen in der Untersuchungshaft und der müssen wir auch gerecht werden.

Es soll bei bedürftigen Strafgefangenen künftig ein Taschengeld geben. Das darf man nicht als nette Gabe missverstehen, sondern das hat einen ganz einfachen Grund. Wir möchten nicht, dass bedürftige Strafgefangene innerhalb ihrer Haftzeit in die Versuchung geraten, sich in Subkulturen Geld zu beschaffen, weil sie selbst keines haben. Und wir wollen durch das Taschengeld natürlich auch eine gewisse Stabilisierung der U-Haft-Gefangenen gewährleisten; diese beiden Ziele verfolgen wir damit.

Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon erzählt, dass es einen Musterentwurf der Länder gibt, der dazu beitragen soll, dass die Regelungen in der Republik nicht allzu sehr auseinanderdriften. Wir Grünen sind aber der Meinung, dass uns hier ein äußerst liberaler Gesetzentwurf im Sinne der Unschuldsvermutung für Häftlinge in der Untersuchungshaft gelungen ist, der deswegen auch abweicht vom Musterentwurf.

Wir haben ausdrücklich Suizid- und Gewaltprophylaxe in diesen Gesetzentwurf integriert. Das ist eine Lebensrealität, wir haben alle davon gehört, dass es in diesem Jahr Selbstmorde in der U-Haft gab. Damit das in Zukunft vermieden wird, muss auch der Gesetzentwurf darauf Bezug nehmen.

Wir haben uns vom Gedanken der Unschuldsvermutung haben leiten lassen, dass wir eine gemeinsame Unterbringung von U-Häftlingen nicht wollen, auch nicht in Zeiten hoher Belegungen, und auch keine zwangsweise Zusammenlegung aus zwingenden Gründen. Wir sind in dieser Frage sehr klar und haben das abweichend vom Musterentwurf so verankert. Es gibt eine Ausnahme. Nur wenn Untersuchungshäftlinge hilfebedürftig sind und wenn zum Beispiel die Situation besteht, dass sie sich durch Einsamkeit möglicherweise in Richtung Suizid entwickeln könnten, dann darf es eine

Zusammenlegung geben. Aber dies ist nur als sehr streng gehandhabte Ausnahme vorgesehen.

(Vizepräsident Wolfgang Joithe-von Krosigk übernimmt den Vorsitz.)

Die normalen Hafträume sollen nicht videoüberwacht werden. Auch hier gehen wir weit über den Musterentwurf der Länder hinaus. Das sind nur einige Beispiele, die deutlich machen, dass es hier eine grüne Handschrift gegeben hat und gibt.

Meine Damen und Herren! Uns hat noch ein Zusatzantrag der LINKEN erreicht und ich will auf ein paar Punkte eingehen. Die SPD hat aus meiner Sicht zu spät reagiert, deshalb möchte ich heute darauf nicht mehr eingehen. Bei einem so komplexen Sachverhalt ist es ein bisschen spät, wenn man das als Tischvorlage bekommt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie.

Die LINKEN möchten, dass es mehr Besuchszeiten gibt als jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen. Wir können das so nicht gewährleisten. Wir haben uns schon jetzt abweichend vom Musterentwurf der Länder auf eine doppelte Besuchszeit eingelassen. Wenn man, wie die LINKE, mehr fordert, muss man nicht nur einen Vorschlag machen, wie das umgesetzt werden soll.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Da kön- nen wir uns gerne dran beteiligen!)

Das leistet der Antrag nicht, Frau Schneider. Insofern können wir dem nicht zustimmen. Auch wenn wir in der Sache grundsätzlich Sympathien haben, muss man das mit den vorhandenen Kapazitäten umsetzen können; das ist zurzeit nicht gewährleistet. Aber wir haben hier eine Verdoppelung vorgesehen im Vergleich zu dem, was jetzt in der Untersuchungshaft Standard ist. Das ist eine Verbesserung und die sollte man jetzt auch nicht kleinreden. Dass man vielleicht in Zukunft noch zu anderen Entwicklungen kommen kann, wollen wir gar nicht ausschließen.

Die andere Sache ist, das ist schon angeklungen, ist die Frage, wie es eigentlich mit dem Faxen aussieht. Das ist jetzt schon möglich, das müssen wir im Gesetz nicht extra regeln und wir sind auch nicht dagegen. Schwierig wird es, und das hatten wir im Ausschuss besprochen, tatsächlich beim EMail-Verkehr. Da haben uns die Experten gesagt, das sei mit vertretbarem Aufwand in einer Untersuchungshaft nicht zu kontrollieren. Wir haben in der Untersuchungshaft auch die Situation, dass oft Verdunkelungsgefahr besteht, und wir haben die Pflicht, um das Strafverfahren ordnungsgemäß zu gewährleisten, einer möglichen Verdunkelungsgefahr oder anderen Kontakten von U-Häftlingen kontrolliert zu begegnen. Das können wir beim EMail-Verkehr oder auch bei der Nutzung des Internet momentan mit vertretbarem Aufwand nicht gewährleisten und deswegen können wir dieser Forderung nicht zustimmen, Frau Schneider.

Es gibt noch ein paar andere Regelungen, die wir im Ausschuss diskutiert haben. Darauf möchte ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen. Insgesamt muss man sagen, dass die LINKE ihre Vorschläge zumindest rechtzeitig vorgelegt hat; deswegen werden sie auch von mir kommentiert. Ich kann zu den SPD-Regelungen zurzeit nicht sehr viel sagen, sie sind auch eher symbolischer Art, was die wissenschaftliche Begleitung betrifft. Damit hat man grundsätzlich überhaupt kein Problem, aber es kommt ein bisschen spät und deswegen können wir dem heute nicht entsprechen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Schneider.

(Jörn Frommann CDU: Darauf haben wir ge- wartet!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden, deswegen kann ich mich auch beschränken.

Wir begrüßen es, dass eine gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Untersuchungshaft geschaffen wurde. Damit wurde endlich der grundrechtswidrige Zustand beendet, dass einer der schärfsten Eingriffe in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift erfolgte. Positiv merken wir auch an, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich erkennen lässt, dass sich die Verfasser vom Grundsatz der Unschuldsvermutung, den Grundrechten sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit haben leiten lassen. Dafür einige Beispiele: In Paragraf 4 wird ausdrücklich die Unschuldsvermutung betont, Paragraf 5 verpflichtet die Untersuchungshaftanstalt, das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen und den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken, insbesondere Suizide zu verhindern. Ein besonderes Augenmerk ist nach Paragraf 5 Absatz 2 auf die Schaffung eines gewaltfreien Klimas im Vollzug zu richten. Wir werden aus diesen genannten Gründen dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz zustimmen.

Trotzdem haben wir auch Kritik und unsere wichtigsten Kritikpunkte haben wir in Änderungsanträge gegossen. Ich gehe davon aus, dass uns die Streitpunkte, die wir hier ansprechen, für die nächsten Jahre erhalten bleiben, und vielleicht lässt sich, wenn auch nicht heute, zukünftig manches bewegen, vielleicht auch in Gestalt von Pilotprojekten.

Da ist einmal, das ist hier angesprochen worden, ein wichtiger grundsätzlicher Streitpunkt. Warum soll Untersuchungshäftlingen, für die die Un

(Farid Müller)

schuldsvermutung gilt, die Nutzung moderner Kommunikationsmittel verboten werden?

(Wolfgang Beuß CDU: Das hat Herr Müller gerade erklärt!)

Mir war in der Ausschussdebatte aufgefallen, und Frau Spethmann und Herr Müller haben das eben aufgegriffen, dass die meisten den Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln in U-Haft eher für eine absurde Idee halten. Ich weise aber umgekehrt darauf hin, dass die modernen Kommunikationsmittel in vieler Hinsicht die Welt verändert haben, ich nenne das Stichwort Wissensgesellschaft.

(Glocke)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk (unterbrechend) : Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. – Danke.

Produktionsprozesse und damit Berufe haben sich in vielen Fällen grundlegend geändert. Die Verbreitung von Wissen findet zunehmend über das Internet statt.

(Viviane Spethmann CDU: Kinderpornogra- phie!)

Es gibt auch Pornohefte, Frau Spethmann, weil Sie Kinderpornographie sagen. Das ist doch kein Argument gegen das Internet, das ist meinetwegen ein Argument gegen Pornos und gegen Kinderpornos erst recht, aber doch kein Argument gegen das Internet.

Auch als Kommunikationsmedium im Alltag ist das Internet nicht mehr wegzudenken. Alltagsgewohnheiten verändern sich teilweise rasant, was man schnell merkt, wenn der Computer einmal ausfällt. Man ist dann oft ziemlich schnell aufgeschmissen. Für mich zum Beispiel ist die Nutzung eines Computers für den Zugang zur Welt, für Kommunikation mit anderen und auch für die Strukturierung des Denkens als Hilfsmittel nahezu unverzichtbar geworden. Es gibt viele Menschen, die zum Beispiel Online-Durchsuchungen als Eingriff in die Gedankenfreiheit sehen, was zeigt, wie eng das Internet und diese modernen Kommunikationsmittel mit dem Denken, mit der Bildung und Strukturierung des Denkens zusammenhängen. Man kann die Bedeutung moderner Kommunikationsmittel heute vermutlich tendenziell mit der Bedeutung vergleichen, die die Erfindung des Buchdrucks und die Verbreitung von Druckwerken vor Jahrhunderten erlangt hat. Kein Mensch käme heute auf den Gedanken, Untersuchungsgefangenen den Zugang zu Büchern, Zeitungen oder Briefen zu sperren, obwohl auch das als gefährlich gegolten hat und auch noch gelten kann. Aber E-Mailen und im Internet surfen sollen sie nicht dürfen und die Benutzung von Computern wird ihnen nicht gestattet. Um es kurz zu fassen: Sie bleiben isoliert, von der Welt draußen abgeschnitten, sie bleiben von Ent

wicklungsmöglichkeiten abgeschnitten und sie verlieren vielleicht auch beruflich den Anschluss, obwohl für sie die Unschuldsvermutung gilt.

In Bezug auf Untersuchungshäftlinge, Herr Müller, die wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen wurden, lassen sich diese Maßnahmen nicht rechtfertigen. Ich würde Ihnen bei der Verdunkelungsgefahr noch zustimmen, bei der Fluchtgefahr nicht. Warum sollen sie nur eingeschränkt kommunizieren dürfen? Die verfahrenssichernde Maßnahme Verhinderung der Flucht wird durch die erweiterten Kommunikationsmöglichkeiten nicht infrage gestellt. Wenn, wie hier in der Debatte, die Begründung ins Feld geführt wird, dass es nicht möglich sei, die Gruppe der U-Häftlinge, die wegen Fluchtgefahr inhaftiert sind, gegenüber der Gruppe von U-Häftlingen, die wegen Verdunkelungsgefahr inhaftiert sind, besserzustellen, weil das dann zum Beispiel durch Infos und so weiter ausgenutzt werden könnte, darf das nicht zulasten der U-Häftlinge gehen. Hier muss die Anstalt sinnvolle Vollzugsabläufe organisieren.

Ich weiß natürlich, dass es Sicherheitsprobleme gibt, das ist völlig klar, aber es gibt in einigen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, die Praxis, dass Gefangene Zugang zu Computern und – natürlich eingeschränkten – Zugang zum Internet haben. Das gibt es in verschiedensten Gefängnissen der Welt – es gibt übrigens auch in Deutschland Pilotprojekte – und warum soll man sich die Erfahrungen, wie dort die Sicherheitsprobleme gelöst werden, nicht einmal anschauen.

Zwei weitere Punkte will ich nur kurz ansprechen. Die Einschlusszeiten sind mit bisher 23 Stunden täglich unzumutbar lang. Das bedeutet für die Gefangenen eine kaum erträgliche Belastung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürften Einschlusszeiten von 23 Stunden eigentlich nicht mehr möglich sein, das kann man registrieren, da findet also schon eine Lockerung statt. Was aber möglich ist oder auch nicht, bleibt offen. Deshalb halten wir es für notwendig, das Recht der Untersuchungshäftlinge zu normieren, sich einen nicht unerheblichen Teil des Tages außerhalb ihrer Einzelzelle sinnvoll zu beschäftigen. Es sei daran erinnert, dass die Europäischen Regeln über straffällige Jugendliche in Ziffer 80.1 vorsehen, dass sich Jugendliche für mindestens 8 Stunden außerhalb ihrer Zellen aufhalten können, um ein adäquates Maß an sozialer Interaktion zu gewährleisten. Daran haben wir uns mit unserem Vorschlag für Paragraf 36 orientiert.

Die Besuchsregelungen sind nicht geeignet, die Isolation der U-Häftlinge zu mindern. Zwei Stunden im Monat sind zwar eine Verbesserung, das stimmt, aber das ist trotzdem zu wenig. Das Minimum sollte unseres Erachtens eine Anhebung auf 4 Stunden pro Monat sein, wie es für jugendliche U-Haft-Gefangene vorgesehen ist. Die weitaus liberaleren Besuchsregelungen im europäischen

Ausland, beispielsweise in Skandinavien – hier sind Besuche mehrmals wöchentlich möglich – oder in England – hier sind sie nahezu täglich möglich –, sollten zum Anlass genommen werden, die doch eher restriktive Besuchspraxis zu überdenken. Aber ich hoffe, und das ist auch angeklungen, wenn zwei Stunden als Mindestmaß festgehalten sind, wird man auch weitere schrittweise Verbesserungen einführen können. Uns wäre natürlich eine gesetzliche Regelung lieber.

Problematisch ist außerdem, dass derzeit nicht erkennbar ist, dass unüberwachte Langzeitbesuche eingeführt oder dass die Besuchsregelungen für minderjährige Kinder von Untersuchungshäftlingen ausgedehnt werden sollen. Diesen Kritikpunkten versuchen wir durch unseren Änderungsantrag abzuhelfen, deshalb plädiere ich für Zustimmung.

Zum SPD-Antrag möchte ich abschließend bemerken, dass wir ihn unterstützen und ihn auch als eine gute Ergänzung zu unserem Antrag sehen, obwohl auch wir kritisieren, dass Sie ihn so spät vorgelegt haben. Es ist wirklich fast unmöglich, sich noch ausführlich damit zu beschäftigen. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Senator Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns als schwarz-grüne Koalition einiges für den Hamburger Strafvollzug vorgenommen und ich spreche bei der Gelegenheit gerne von drei Baustellen, die wir eingerichtet haben. Die eine Baustelle ist die Umstrukturierung, die bauliche Veränderung der Anstalten, um die Haftplatzkapazitäten anzupassen und um einen modernen offenen Vollzug zu ermöglichen. Die zweite Baustelle betrifft die Konzepte, die in den Haftanstalten angewandt werden. Es ist natürlich ganz wichtig, die tagtägliche Arbeit der Bediensteten in den Anstalten weiterzuentwickeln. Dazu haben wir eine Fachkommission eingesetzt, die sich insbesondere mit dem Übergang in die Freiheit beschäftigen und Anfang nächsten Jahres ihre Empfehlungen vorlegen soll. Die dritte Baustelle ist das Thema der gesetzlichen Grundlagen für den Strafvollzug, das natürlich der inhaltlichen Arbeit in den Haftanstalten zugrunde liegt.

Wir haben in diesem Jahr ein neues Strafvollzugsgesetz und ein neues Jugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet und nun schaffen wir die gesetzliche Regelung des Vollzugs der Untersuchungshaft. Das ist in der Tat ein ganz wichtiger Schritt, denn bislang gab es eine solche gesetzliche Regelung nicht. Mit diesem Schritt ist die Baustelle, gesetzliche Grundlagen für den Hamburger Strafvollzug neu zu schaffen, vollendet. Ich habe heute Mittag

überlegt, wie normalerweise eine Baustelle aufgehoben wird. Da steht natürlich der Schritt der Schlüsselübergabe an. Das schien mir nicht so ganz passend für den Strafvollzug, gerade angesichts aktueller Ereignisse in anderen Bundesländern. Also wir sagen einfach, die Arbeiten auf der Baustelle sind fertiggestellt.

Die Untersuchungshaft hat eine wichtige Aufgabe. Sie gewährleistet die rechtsstaatliche Durchführung des Strafverfahrens. Wir müssen natürlich gleichzeitig durch das Untersuchungshaftgesetz die Rechte der Untersuchungsgefangenen regeln, sie gesetzlich verankern und sichern. Wir haben als schwarz-grüne Koalition beides sichergestellt, denn wir müssen natürlich ganz entschieden auch den Gefahren begegnen, derentwegen die Untersuchungshaft überhaupt durchgeführt wird und wir überhaupt eine Untersuchungshaftanstalt haben. Diese Gefahren drücken sich aus in den Haftgründen, nämlich der Fluchtgefahr, der Verdunkelungsgefahr und der Wiederholungsgefahr bei bestimmten schweren Straftaten. Wir müssen diesen Gefahren natürlich begegnen und die Hamburger Bevölkerung wirksam schützen.

(Beifall bei Richard Seelmaecker CDU)

Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung. Wir haben diesem Gedanken in einer Reihe von Punkten – das haben meine Vorredner an einigen Beispielen schon belegt – stärker Rechnung getragen als andere Länder. Wir haben intensiv beraten und geprüft, wo sich eigentlich mehr machen lässt, um der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen, ohne – und das ist eben die wichtige Leitlinie gewesen, die wir uns als schwarz-grüne Koalition gesetzt haben – dabei der Untersuchungshaftanstalt die Instrumente aus der Hand zu nehmen, die sie braucht, um Sicherheitsgefahren effektiv begegnen zu können. Und das haben wir auch geschafft.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Genannt worden sind die Suizidprophylaxe und die Gewaltprophylaxe, die wir als einziges Bundesland ausdrücklich geregelt haben. Wir haben auch als einziges Bundesland den Anspruch eingeführt, dass die Freizeit gemeinsam verbracht wird. Das ist das Ende des regelhaften 23-stündigen Einschlusses. An dieser Stelle ist Ihr Antrag überflüssig, wir brauchen das nicht noch zusätzlich zu regeln.

Wir sind diesen Schritt gegangen, weil es nicht sein darf, dass die Leute 23 Stunden in ihrer Zelle eingeschlossen sind. Die Gefangenen müssen sich in ihrer Freizeit immerhin auf der Station frei bewegen können, so dass in dieser Zeit auch menschliche Interaktion und normaler menschlicher Umgang möglich ist. Das sollen die Untersuchungsgefangenen natürlich während der Untersuchungshaft nicht verlernen. Wir haben auch den Anspruch