Protocol of the Session on October 8, 2009

Das heißt, wir befinden uns im Ausschuss in einem Diskussionsprozess, den Sie, so wie die CDU das hier dargestellt hat, offensichtlich mit Ihrem Antrag beenden wollen. Das kann eigentlich nicht in Ihrem Sinne sein. Wenn es denn nicht in Ihrem Sinne ist, dann wollten Sie wahrscheinlich einfach nur den Diskussionsstand des Wissenschaftsausschusses aus SPD-Sicht hier einmal darstellen. Das ist Ihnen unbenommen, das kann man tun, aber eigentlich wissen Sie, dass das unseriös ist. Das tut man eigentlich nicht, denn in Ihrem Antrag findet sich nichts Neues. Natürlich muss man zu genau diesen Fragen, die Sie aufgezählt haben, eine Entscheidung treffen. Dazu haben wir uns verabredet und dazu haben wir Schritte verabredet, die wir einhalten wollen. Ich habe Ihnen mit Interesse zugehört, aber Sie haben mir nicht erklären können,

(Dr. A. W. Heinrich Langhein)

warum Sie diesen Antrag hier eingebracht haben. Man kann jetzt viel spekulieren, der Wahlkampf ist vorbei und so weiter und so fort.

(Ingo Egloff SPD: Vielleicht geht es uns um die Sache!)

Das fand ich alles wenig überzeugend. Insofern schließe ich mich tatsächlich der Frage an, was wollen Sie mit dem Antrag, was soll nun mit ihm geschehen?

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Heyenn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag zeigt auf, dass wir seit eineinviertel Jahren in der Hansestadt darüber diskutieren, was mit der Uni passieren soll. Ich möchte daran erinnern, dass im Juli letzten Jahres die Frau Senatorin zusammen mit Frau Auweter-Kurtz Arm in Arm über den Campus gelaufen ist, sich vor die maroden Gebäude gestellt hat und gesagt hat, da muss etwas passieren. Daraufhin ist 1 Million Euro ausgegeben worden für fünf Gutachten. Wir haben eine öffentliche Anhörung in der Universität gehabt, wir haben es im Ausschuss häufig diskutiert, wir haben auch sehr viel in Frage gestellt, was in den Unterlagen und Gutachten dargelegt wurde, und zwar alle Fraktionen, bis hin zur CDU-Fraktion. Wir sind uns nach meiner Kenntnis überhaupt noch nicht einig über den wirklichen Flächenbedarf, weil wir die Ermittlung nicht sehen. Aber die Flächenermittlung ist auch von einer Firma unabhängig vom Struktur- und Entwicklungsplan durchgeführt worden. Dieser Antrag der SPD zeigt, dass eine große Diskussion darüber in Gang gebracht worden ist, wo die Universität in Zukunft am besten aufgehoben ist. Das stockt jetzt und ich finde, das kann sich die Universität Hamburg nicht leisten. Sowohl die Vertreter in der Universität selbst als auch in den Bezirken und wir Abgeordneten und Parteien hier in der Bürgerschaft sind irgendwie in Schockstarre verfallen.

(Wolfgang Beuß CDU: Wir sind quickleben- dig!)

Man weiß überhaupt nicht, in welche Richtung das geht. Insofern ist dieser Antrag ein guter Anstoß, deutlich zu machen, dass es endlich zu einer Entscheidung kommen muss. Wir können dieses Spiel nicht noch einmal eineinviertel Jahre treiben. Wir bekommen doch ständig gesagt, wenn ein Gebäude marode ist und man nicht sofort etwas unternimmt, dann wird es immer schlimmer. Irgendwann muss man sonst die ganze Uni abreißen, das kann wohl nicht der Sinn der Sache sein. Es muss dringend etwas passieren und so sehe ich diesen Antrag, dass darauf aufmerksam gemacht wird, dass wir hier etwas versäumt haben, auch im Wissen

schaftsausschuss, wo wir zwischendurch lauter andere Sachen angefasst haben. Es muss jetzt langsam zu einer Entscheidung gebracht werden. Es ist sehr viel diskutiert worden, wir haben Anhörungen gehabt, es wird auch noch eine Expertenanhörung geben, aber das finde ich sehr vernünftig.

Natürlich wäre es nicht schlau, nun heute über diesen Antrag abzustimmen. Ich sehe das so, dass er die Meinung der SPD-Fraktion wiedergibt, die sie sich aus den bisher zusammengetragenen Fakten gebildet hat. Dieser Meinung können wir uns von der Linksfraktion auch überwiegend anschließen, das sehen wir ähnlich. Aber wichtig ist doch, dass wir das im Ausschuss noch einmal abschließend diskutieren. Da können dann auch noch andere Sachen wie zum Beispiel das Gutachten der Handelskammer mit eingebracht werden. Nur fände ich es wichtig, dass wir uns den Antrag zum Anlass nehmen und ihn an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Zum Ende des Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres muss eine Entscheidung getroffen werden, wie es mit der Universität weitergeht, ob sie auf den Kleinen Grasbrook kommt, ob sie in Eimsbüttel bleibt und wie weiter gearbeitet wird, denn alle baulichen Maßnahmen, die wir inzwischen beschlossen haben, sind von relativ geringem Ausmaß. Meistens waren es Baumaßnahmen in Bahrenfeld, in der Physik oder Zubauten bei DESY, also alles mehr wieder im physikalisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Insofern halte ich es für eine sehr schlaue Idee, diesen Antrag an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen und möglichst zügig diese Diskussion über die Verlagerung oder Nichtverlagerung der Universität zum Ende zu bringen. Deshalb plädieren wir dafür, diesen Antrag zu überweisen, und sind der SPD dankbar, dass sie den Antrag gestellt und darauf aufmerksam gemacht hat, dass hier eine Diskussion gestoppt wurde.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Stapelfeldt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU- und der GAL-Fraktion, wir sind sehr gerne bereit, im Wissenschaftsausschuss mit Ihnen über unsere Position, die wir hier in dem Antrag formuliert haben, zu reden; das ist selbstverständlich. Wenn Sie das so mittragen, dann sollten wir das tun und dann werden wir sicherlich auch gute Beratungen darüber haben.

(Beifall bei der SPD – Jörg Hamann CDU: Was sagt denn die SPD-Mitte?)

(Dr. Eva Gümbel)

Das Wort erhält der Abgeordnete Beuß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stapelfeldt, so richtig konnte sich mir das bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erschließen,

(Michael Neumann SPD: Das glaube ich!)

was Sie mit diesem Antrag eigentlich grundlegend meinen. Der Kollege Langhein und die Kollegin Gümbel haben schon darauf hingewiesen: Sollten wir diesem Antrag zustimmen, würden wir das gesamte verabredete Verfahren im Ausschuss stoppen und eine Entscheidung präjudizieren.

(Michael Neumann SPD: Das verlangt doch niemand!)

Das wollen wir nicht. Aufgrund des gesamten Verlaufs dieser Debatte bin ich aber der Meinung, dass wir uns ein Stückchen weit auch in Ihre Richtung bewegen sollten. Ich kenne es noch aus leidvoller eigener Oppositionsarbeit, dass die Anträge der Opposition von der Regierungsfraktion in Bausch und Bogen, meistens sogar ohne Begründung, abgelehnt werden. Wir werden das in diesem Fall nicht tun, sondern werden an unserem Fahrplan im Ausschuss festhalten, stimmen aber dem Überweisungsvorschlag der LINKEN an den Ausschuss zu. Und ich freue mich auf eine weitere, hoffentlich so wie heute geschehen, sachliche Debatte in dieser Frage.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/4016 an den Wissenschaftsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3, Drucksache 19/4148, Bericht des Eingabenausschusses: Das Hamburgische Petitionsrecht bürgerfreundlicher gestalten durch Einführung der elektronischen Eingabe (E-Eingabe).

[Bericht des Eingabenausschusses über die Drucksache 19/2495: Das Hamburgische Petitionsrecht bürgerfreundlicher gestalten durch Einführung der elektronischen Eingabe (E-Eingabe) (Antrag der Fraktion der SPD) – Drs 19/4148 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen.

Das Wort wird gewünscht. Die Abgeordnete Möller hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden über etwas, das, anders als bei der Debatte eben und vielleicht auch erstaunlich für dieses Haus, sehr einvernehmlich von allen Fraktionen im Eingabenausschuss diskutiert wurde. Wir reden über einen Antrag, den die SPD eingebracht hat und der auf Antrag der GAL-Fraktion im April an den Eingabenausschuss überwiesen worden ist. Wir haben mehrfach zu diesem Antrag getagt, wir haben eine Experten- und Expertinnenanhörung durchgeführt und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass wir als Hamburgische Bürgerschaft schlicht und einfach nicht die Letzten sein wollen. Ich glaube, das ist eine gute Idee. Viele Bundesländer und der Bundestag haben sich schon vor einigen Jahren dazu entschlossen, zu den Möglichkeiten, die die Bürgerinnen und Bürger haben, um eine Petition an die jeweiligen Abgeordneten zu richten, auch den elektronischen Weg hinzuzunehmen. Das ist ein großer Schritt in Richtung niedrigschwellige Zugänglichkeit zu den Abgeordneten und zum Erreichen der Bürgerschaft mit einer Eingabe.

(Beifall bei der GAL)

Der Bundestag hat im Jahr 2005 dieses Verfahren eingeführt, Nordrhein-Westfalen ebenso, Bayern im Jahr 2006 und Bremen im Jahr 2007. Wir haben mit Experten und Expertinnen aus den drei Bundesländern und aus dem Bundestag gesprochen. Wir haben politisch darüber diskutiert, wir haben aber auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung darüber diskutiert und wir haben vor allem vier Fragen diskutiert. Wie wird diese Möglichkeit angenommen, gibt es einen Missbrauch durch die Möglichkeit, eine Eingabe schlicht und einfach per Mail zu schicken, was kostet das die jeweilige Verwaltung und wie geht es technisch?

Wir haben im Jahr ungefähr 1000 Eingaben zu bearbeiten, davon 28 Prozent, also ein knappes Drittel, manchmal mehr, manchmal weniger, die speziell den Bereich des Ausländerrechts betreffen. Wir haben weltweit einen täglichen E-Mail-Verkehr von rund 200 Milliarden E-Mails. Ich glaube, dass wir nicht davon ausgehen müssen, dass uns ein wirklich relevanter Teil dieser E-Mails erreicht. Die anderen Landtage haben uns eine Zunahme ihres Eingabenaufkommens von 15 oder 20 Prozent bescheinigt, je nachdem, wie alt die Erfahrungen sind; zum Teil sind sie erst einige Monate alt. Die Zahl 15 Prozent war in Bayern zu verzeichnen. Bayern hat sich übrigens am euphorischsten zu diesem Verfahren geäußert und uns sehr lebendig dargestellt, wie beliebt es doch ist, sich per E-Mail an den Bayerischen Landtag zu wenden.

Interessanterweise ist Missbrauch weder auf der Bundesebene noch in den drei Bundesländern festgestellt worden, also all unsere Sorgen um zusätzliche Spams oder um Eingaben, die überhaupt

kein Anliegen erkennen lassen, wie wir es formal nennen, waren umsonst. Alle Expertinnen und Experten haben gesagt, das gäbe es einfach nicht.

Die Kosten halten sich nach den Erfahrungen des Landtages, aber auch des Bundestages, auf einem Niveau, das alle für vertretbar halten. Es handelt sich lediglich um die technischen Kosten, die sicherstellen, dass der Server den Ansprüchen des Datenschutzbeauftragten in unserem Fall genügt, dass die Vertraulichkeit gesichert wird und das sollten wir uns auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung leisten, denn es könnte durchaus auch zu einer Umkehr des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger kommen. Das heißt, vielleicht haben wir weniger schriftliche Eingaben, die uns direkt per Brief erreichen, vielleicht gibt es weniger Menschen, die direkt kommen und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eingabendienstes sprechen, dadurch viel zeitlichen Aufwand verursachen, und vielleicht nutzen einfach mehr Menschen diese elektronische Möglichkeit.

Wir können auch noch etwas anderes lernen aus dieser Expertinnen- und Expertenanhörung, nämlich die Tatsache, dass die anderen Landtage sehr viel offener mit dem ganzen Eingabeverfahren umgehen. Es gibt öffentliche Sitzungen, es gibt Anhörungen der einzelnen Petentinnen und Petenten.

(Beifall bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Das kann man positiv sehen, das hat Vor- und Nachteile, so haben wir es auch diskutiert.

Bei den öffentlichen Sprechstunden haben wir uns auch entschlossen, sehr mutig voranzugehen und einen Versuch zu wagen. Insgesamt können Sie, auch wenn Sie nicht im Eingabenausschuss sind, sehr gut nachlesen, wie sich unsere Diskussion entwickelt hat, wenn Sie einmal in das Wortprotokoll oder in den Bericht schauen. Ich glaube, es ist für uns alle wichtig, einmal mitzunehmen, dass die Menschen in diesem Land das Eingabenrecht als ein sehr wichtiges und grundlegendes Recht sehen und auch wahrnehmen. Und je besser wir Abgeordnete den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, dass auch wir dieses Instrument ernst nehmen, umso mehr können wir vielleicht auch dazu beitragen, dass sehr viel Unverständnis über bestimmte Entscheidungen von Behörden, bestimmte Entscheidungen in Bezirken sich zumindest soweit erklären lassen, dass wir transparent machen, warum und wieso entschieden wurde.

Der elektronische Weg ist ein sehr viel schnellerer und er ist auch einer, der deutlich macht, dass wir nicht nur hier in unserem Kämmerchen sitzen und darauf warten, dass jemand zu uns kommt, sondern dass wir in diesen doch sehr offenen Bereich des Netzes mit unserem Angebot hineingehen. Wenn wir trotzdem noch sagen, wir gehen auch in die Bezirke, wir wollen auch vor Ort sein, dann ist das eine Ergänzung.

Ich bin gespannt, wie es sich entwickeln wird mit den elektronischen Eingaben. Ich bin natürlich auch gespannt, ob uns möglicherweise der Verfassungsausschuss jetzt noch ausbremst, nachdem wir uns mit dem Datenschutzbeauftragten lange und detailliert unterhalten haben und auch, nachdem wir uns vor allem an den Anforderungen des Bundestags orientiert haben. Ich freue mich, dass das so eine einvernehmliche Entscheidung war und denke, wir werden weiterhin viel Arbeit im Eingabenausschuss haben, aber es macht die Arbeit auch spannender, wenn dieses neue Medium dazukommt. – Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Wort erhält der Abgeordnete Grapengeter.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Möller hat schon in der Sache ausgeführt, dass es ein Einvernehmen gibt über eine Novellierung des Gesetzes über den Eingabenausschuss. Der Eingabenausschuss hat in dieser Angelegenheit eine Anhörung und eine Auswertung der Anhörung durchgeführt. Bei den gesetzlichen Grundlagen orientieren wir uns vorrangig an der bundesgesetzlichen Norm, aber auch an den gesetzlichen Regelungen des Bayerischen Landtags, der Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise dem Gesetz, welches die Tätigkeit des Petitionsausschusses in Nordrhein-Westfalen regelt, wo es schon Erfahrungen gibt, sei es im Hinblick auf die E-Petition, sei es im Hinblick auf Sprechstunden, die vor Ort angeboten werden.

In der Sache hat Frau Möller schon entsprechende Angaben gemacht, sodass sie von mir nicht ergänzt werden müssen. Ich möchte mich nur als Vorsitzender bei allen Abgeordneten des Eingabenausschusses, und zwar fraktionsübergreifend, recht herzlich für die sachliche Debatte bedanken. Ich bitte Sie um Unterstützung, dass wir dieses Gesetz an den Verfassungsausschuss überweisen, welcher, wenn möglich, so schnell wie möglich tagen sollte, damit wir dieses Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft setzen können.

Ziel wäre es dann, dieses Gesetz zu evaluieren, um zu ermitteln, welche neuen Erfahrungen wir damit machen. Beim Bundestag war erst ein Ansteigen der Petitionen zu verzeichnen und dann wiederum eine Normalisierung. Ich denke, bis zum Ende dieser Legislaturperiode sollte das Gesetz evaluiert werden. Dann können die notwendigen Rückschlüsse gezogen werden, was geändert werden sollte oder aber, ob sich das Gesetz bewährt hat. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

(Antje Möller)

Das Wort erhält der Abgeordnete Buss.