Das Personal muss dringend aufgestockt werden, doch aus verschiedenen Gründen stehen keine ausreichenden Fachkräfte zur Verfügung. Dies hängt unter anderem mit der Privatisierung der Altenheime von ehemals PFLEGEN UND WOHNEN und des Landesbetriebs Krankenhäuser inklusive des dazugehörigen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe zusammen. Es gibt nur eine staatliche Schule für Gesundheitspflege in Hamburg und viele private Altenpflegeschulen verlangen Schulgeld. Diese Situation haben wir bereits ausführlich im Sozialausschuss besprochen. Die derzeitigen Versorgungslücken in der Pflege müssen mit Hilfe von Personalbemessungsinstrumenten, die den tatsächlichen Bedarf feststellen, ermittelt und mit verbesserter Bezahlung abgedeckt werden.
Die Pflegeversicherung müsste dringend dahingehend verändert werden, dass eine ganzheitliche Pflege möglich ist, die dem individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen entspricht.
Wir meinen auch, dass die Privatisierung der stationären Pflege dringend auf den Prüfstand gehört und rekommunalisiert werden muss.
Wir sollten nicht vergessen, dass die Altenpflege ein Zukunftsberuf ist. Auch das sollte man wissen, wenn derzeit ganze Industriezweige wegbrechen und man sich fragt, wohin mit den Jugendlichen, die in fünf oder zehn Jahren einen Arbeitsplatz benötigen.
Daher nun unser Vorschlag, dass im Elften Sozialgesetzbuch einheitliche Standards und Kriterien für den Einsatz von Personalbemessungssystemen gesetzlich festgelegt werden. Es müssen endlich landesweite Personalrichtwerte vereinbart werden,
Was den Antrag der SPD betrifft, so habe ich persönlich es als unangenehm empfunden, lesen zu müssen, wie die eigene Gesundheitspolitik auf Bundesebene über eine DIN-A4-Seite lang gelobt wird. Außerdem werden Teile des Elften Sozialgesetzbuches abgeschrieben und die SPD wendet einen Trick an, indem sie die Phrase "nach Ansicht vieler Experten" verwendet, die ich übrigens aus vielen Frauenzeitschriften kenne.
Wenn Sie sich selbst als Experten bezeichnen, dann sagen Sie das. Ich weiß um Ihre Erfahrungswerte und auch um Ihr Engagement in der Pflegepolitik, aber ich befürchte, Sie stellen sich mit Ihrer Angst, unsere Bundesinitiative könnte die vergangene Politik der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kritisieren, selbst ein Bein.
Irgendwelche Experten als Alibi für Ihre Befürchtung anzugeben, erscheint mir zumindest nicht glaubwürdig.
Kurzum, wir befürworten es, wenn unser Antrag zusammen mit dem SPD-Antrag an den Sozialausschuss überwiesen wird, um noch bessere Daten zu sammeln und um dann ein gemeinsames Vorgehen zu verabreden. Ich halte Vergleichsanalysen, wie von der SPD gefordert, für gar keine schlechte Idee. Sollten sich jedoch CDU und GAL dem verschließen, so behindern sie das Thema leider massiv und dann müssen wir auch den Antrag der SPD ablehnen, weil er alternativ zu unserem Antrag steht.
Das fände ich wirklich sehr schade, denn dann wird der Tag, der für die Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Hamburg heute gut begonnen hat, zu keinem guten Ende führen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag ist sicherlich gut gemeint und Ihren Beitrag und die Problemschilderung fand ich zum Teil richtig. Dagegen ist nichts sagen, wobei gut gemeinte Worte und eine hilfreiche Vorstellung allein das Problem nicht lösen. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass der uns
Ganz kurz zur Lage. In Hamburg gibt es 20 000 Beschäftigte in 500 Einrichtungen, Heimen und Dienstleistungsunternehmen, wobei darunter mittlerweile 8 456 Pflegefachkräfte sind, das sind gut 2 000 mehr als 2001. Wir verzeichnen also durchaus eine deutliche Steigerung und auch das Verhältnis Pflegekraft/Patient hat sich verbessert, nämlich im ambulanten Bereich um 25 Prozent und im stationären Bereich um 15 Prozent. Auch die Zahl der Auszubildenden ist um 17 Prozent gestiegen. Wir sprechen also durchaus bei einem wachsenden Bedarf auch über wachsende Zahlen und es stimmt mitnichten, dass alles im Argen läge, wie es hier gerne behauptet wird. In Hamburg arbeiten heute so viele Menschen in der Pflege wie noch nie, das sollte man sich klarmachen, bevor man den Sachverhalt falsch darstellt.
Nun zum Antrag selbst. Der Paragraf 75 im SGB XI nennt die Landesverbände der Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger, die örtlichen Sozialhilfeträger und die Umsetzung wird auf Landesebene geregelt, was ich für ein sinnvolles Verfahren halte. Es geht meiner Meinung nach um die grundsätzliche Frage, ob man einen zentralistischen Ansatz favorisiert, weil es einem womöglich unheimlich ist, wenn etwas auf Landesebene geregelt wird. Ich bin eher ein Freund des föderalen Ansatzes, auch wenn es dadurch etwas schwierig sein mag, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Auch im Ausschuss haben wir uns über viele Details Punkt für Punkt unterhalten und es ist unsere Aufgabe, dieses Problem hier zu klären. Ich glaube nicht, dass der Ruf nach dem Bund wirklich weiterhilft. Oft weiß man nicht recht weiter und dann sagt man, der Bund solle es richten. Das halte ich nicht für sinnvoll.
Der Antrag widerspricht auch der Systematik des SGB XI, die auf die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten und auf Verhandlungen setzt. Ich finde, in Hamburg läuft es im Großen und Ganzen unter den Vertragspartnern recht gut und insofern sehe ich keine Notwendigkeit, nach dem Bund zu rufen. Natürlich haben wir Probleme, deswegen reden wir auch darüber und suchen nach Lösungen. Das sollten wir aber schon auf Landesebene tun. Der Antrag hilft uns nicht weiter und ich halte ihn für die falsche Lösung. Wir werden ihn ablehnen und auch einer Überweisung nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrte Frau Artus, auf der einen Seite steht Ihr Gefühl, auf der anderen Seite stehen die Taten. Es ist ganz wichtig, nicht nur um das Gefühl herumzureden, sondern auch Taten zu präsentieren und das hat die schwarzgrüne Regierung unter anderem schon mit der Vorlage für das neue Wohn- und Betreuungsgesetz getan, aber auch mit dem Bündnis für Altenpflege, das Sie in Ihrem Antrag erfreulicherweise sehr gelobt haben.
Das Personalbemessungssystem, das Sie jetzt fordern, ist aus grüner Sicht grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um sich einen Überblick zu verschaffen, wenn es um personelle Fragen geht. Von daher sind wir in diesem Punkt durchaus einer Meinung. Aber es ist wichtig, nicht nur auf das Instrument zu schielen, sondern auch den geeigneten Zeitpunkt im Blick zu haben wie auch die aktuellen Umstände und die Auswirkung, die ein derartiges Instrument haben kann. Wenn man das macht, dann kommt man schnell zu dem Entschluss, dass man dem vorliegenden Antrag der LINKEN nicht zustimmen kann, weil verschiedene Aspekte nicht berücksichtigt sind.
Wegen der knappen Zeit will ich im Folgenden kurz drei Aspekte aufzeigen. Erstens gibt es kein geeignetes Verfahren für eine Personalbemessung. 2003 wurde das kanadische System PLAISIR in Hamburg erprobt, jedoch wieder verworfen und sogar auch von der Pflegegesellschaft als nicht geeignet abgewiesen.
Da es zweitens kein geeignetes Instrument zur Personalbemessung gibt, hat sich Hamburg darauf verständigt, den Stellenschlüssel in den Rahmenvereinbarungen zu fixieren, wobei dieser auch schon nachgebessert wurde. In den Jahren 2004 und 2007 wurde in Verhandlungen mit den Trägern der Personalschlüssel um fünf beziehungsweise zwei Prozent angehoben. Ich halte eine derartige gemeinsame Verständigung zwischen Landesbehörde und den Trägern für sehr viel sinnvoller als eine politisch von oben diktierte Lösung, die uns ein bundesweiter Personalschlüssel vorgeben würde. Hamburg liegt übrigens mit dem Personalschlüssel im Bundesvergleich über dem Mittelwert. Frau Artus, ein direkter, bundesweit diktierter Personalschlüssel könnte für Hamburg sogar einen gegenteiligen Effekt haben, weil er in bestimmten Bereichen zu Personaleinsparungen führen könnte, insbesondere im Dementenprogramm. Das kann von der LINKEN im Ernst nicht gewollt werden. Ich verstehe nicht, dass Sie pauschal einen bundesweiten Personalschlüssel fordern, ohne sich zuvor die Auswirkungen auf Hamburg bewusst zu machen. In diesem Punkt bin ich ganz bei der SPD, die in ihrem Zusatzantrag eine ähnliche Kritik geäußert und gesagt hat, eine Bundesratsinitiative mit bundesweiter Lösung sei hier nicht richtig, da
Einen ganz entscheidenden dritten Punkt möchte ich noch anführen. Den Antrag der LINKEN, aber auch den der SPD halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Sie fokussieren sich bei dem Erhalt des Personalschlüssels nur auf die Fachkraftquote. Doch schon seit längerer Zeit und vor allen Dingen auch bei unserer Expertenanhörung, in der die Experten einstimmig das neue Wohn- und Betreuungsgesetz gelobt haben, hören wir, dass allein der Rat der Sachverständigen nicht mehr der richtige Weg sei, sondern dass wir eine Reformierung der Berufsbilder in der Pflege zu erwarten haben. Mehr Personal kann auf Dauer nicht nur heißen, ausschließlich hoch qualifiziertes Personal, sondern ein Personalmix. In diesem Personalmix arbeiten neben Fachkräften, die wir im Übrigen auch im Wohnund Betreuungsgesetz mit einer Quote von 50 Prozent festgeschrieben haben, auch Angehörige oder sogenannte ehrenamtliche Bürgerhelfer mit. Dieser Ansatz ist äußerst wichtig, weil es nicht nur um die gesetzliche Betreuung der alten Menschen geht, sondern auch um die Teilhabe, für die, wie alle Experten bestätigt haben, auch Familienangehörige oder eben die sogenannten Bürgerhelfer benötigt werden.
Diese drei wichtigen Argumente sollten ausreichen, um einen bundesweiten Personalschlüssel nicht übers Knie zu brechen. Ich würde den LINKEN raten, sich zunächst mit den Vertretern der Bundespartei oder den Hamburger Pflegeträgern auszutauschen. Dann würden Sie wahrscheinlich Ihren Antrag zurückziehen, weil er in dieser Art und Weise eher an Aktionismus erinnert als an einen bewusst durchdachten Lösungsansatz.
Auch den SPD-Antrag lehnen wir ab, Herr Kienscherf. Sie sind, wie so manches Mal, noch schnell auf diesen Zug aufgesprungen und wollten auf jeden Fall mitreden, was ich verstehen kann. Wir lehnen Ihren Antrag hauptsächlich aus dem Grund ab, weil man die von Ihnen geforderten Punkte sehr gut in eine Große Anfrage kleiden, sie dann bewerten und gemeinsam noch einmal debattieren kann. Jetzt hintenrum noch schnell einen Antrag reinschieben, in dem sich die SPD – das empfand ich ähnlich wie Frau Artus – mit den Relikten aus der letzten Bundesregierungsfraktion lobt, das brauchen wir hier nicht. Unbestritten ist, dass wir weiter an dem Thema arbeiten müssen, wie wir die Personalsituation in den Pflegeheimen verbessern. Aber dann lassen Sie uns gemeinsam auch moderne Wege gehen und überlegen, wie man neben einer Fachkraftquote auch den Personalmix steigern und fördern kann. Dafür ist ein bundesweit aufgedrückter Personalschlüssel für Hamburg ganz bestimmt nicht der richtige Weg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Lob im ersten Teil Ihrer Rede, Frau Blömeke, macht einen fast schon skeptisch. Der Grund für unseren Zusatzantrag, Frau Artus, liegt in der Tat darin, dass man selbstverständlich einen einheitlichen Personalbemessungsschlüssel oder ein einheitliches Personalbemessungsverfahren fordern kann. Allerdings sollte man dann auch vorgeben, an welchem Standard sich dieses zu orientieren hat. Wir haben Gespräche mit diversen Experten geführt, die uns sagten, man wüsste noch gar nicht, wohin die Reise gehen wird. Genau das wollen wir verhindern. Das Ziel der SPD ist es, auch in Zukunft einen gewissen Standard in Hamburg zu erhalten.
Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die besonders problematische Personalsituation in den Altenheimen. Dies belegt auch die Bilanz der Arbeitsagentur, die aufzeigt, dass es mehr als 200 offene Stellen in diesem Bereich gibt und dass mit weiteren dramatischen Steigerungen zu rechnen ist.
Wir sind gut beraten, uns mit diesem Thema in Hamburg zu befassen und es nicht einfach auf Bundesebene abzuschieben, da wir doch wissen, dass man es im Rahmen der Pflegeversicherung auf Bundesebene nicht schafft, sich auf ein einheitliches System zu verständigen. Deshalb sind unserer Meinung nach die Länder gefordert. Wir als SPD-Fraktion möchten den Senat weiterhin antreiben, wir möchten, dass darüber in Hamburg entschieden wird, weswegen wir diesen Zusatzantrag gestellt haben, und wir möchten darüber auch im Sozialausschuss weiter debattieren. Schade, dass Sie sich dieser Diskussion verweigern, Frau Blömeke. – Vielen Dank.
Ich kann natürlich Vorwürfe, von wegen unser Antrag sei aktionistisch und ein einheitliches Verfahren wäre von oben diktiert, so nicht stehen lassen. Da zweifle ich allerdings wirklich an der qualifizierten fachlichen Diskussion zu dem Thema im Ausschuss, die ich ansonsten sehr schätze.
Ein bundesweit einheitliches Verfahren gewährleistet einheitliche Lebensverhältnisse pflegebedürftiger Menschen und insofern die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es entspricht also dem Verfassungsgrundsatz, liebe Kollegin Blömeke, wenn bei der Personalausstattung bundesweit nach den gleichen methodischen Maßstäben ver
Auch bei einer gleichen Methode werden sich regionale Unterschiede niederschlagen. Dann kommt es allerdings auf objektive Unterschiede an, die sich aus dem individuellen Bedarf ergeben, und gerade nicht mehr auf die herrschenden Machtverhältnisse, wie wir sie oft in den Landesregierungen haben, die kein Maßstab für die Gestaltung der Lebensverhältnisse pflegebedürftiger Menschen sein dürfen.
Wer einer Überweisung der Drucksache 19/4164 in der Neufassung und 19/4253 an den Sozial- und Gleichstellungsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.