Ich könnte noch weitere Beispiele aus den Ergebnissen Ihrer Großen Anfrage aufzählen, möchte dies aber an dieser Stelle abbrechen. Ich denke, dass mit diesem kurzen Auszug gezeigt werden konnte, dass der Hamburger Strafvollzug keine Verwahrvollzug ist, sondern vielmehr auch der Resozialisierungsgedanke sowie optimale Haftbedingungen verfolgt werden.
Auch die Zahl der Haftplätze hat sich im Vergleich zur Lage vor 2001 durch Reduktion, Zusammenlegung und auch den Neubau von Haftanstalten nicht erhöht, wie immer behauptet wird. Trotzdem gibt es zu viele freie Haftplätze und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir diese reduzieren können, um Kosten zu sparen. Diese Diskussion ist uns aber lieber als ein Zurück zu den Zeiten mit Mehrfachbelegung und unhaltbaren Zuständen im Hamburger Strafvollzug.
Um es aus der Sicht der CDU-Fraktion sehr deutlich zu sagen: Uns geht es bei dieser Diskussion darum, Kosten zu sparen, aber nicht zulasten der Qualität. Deshalb wollen wir auch keine gut funktionierenden Konzepte und Strukturen um jeden Preis zerschlagen. Ebenso sehen wir uns als Garanten dafür, dass auch die Meinungen der Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst bei dieser Diskussion ausreichend berücksichtigt werden. Was diese Anfrage jedoch auch zutage fördert, ist, wie schon zu Anfang angedeutet, die auf Vorurteilen beruhende einseitige Einstellung der LINKEN, die es nicht ein einziges Mal auf über 40 Seiten Anfrage schafft, nach der Sicherheit der Bevölkerung oder der Bediensteten im Strafvollzug zu fragen.
Sie führen internationale Bestimmungen an und erklären den Hamburger Strafvollzug für nicht rechtmäßig. Wir glauben, es bedarf Maßnahmen, die
auch der Sicherheit der Bediensteten und der Aufrechterhaltung eines geordneten Strafvollzugs dienen. Eine solche einseitige und ideologische Betrachtung muss aus unserer Sicht im Rechtsausschuss nicht wiederholt werden. Aus diesem Grund werden wir die Überweisung ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 10. März hat der Hamburger Senat einen Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorgelegt, das wir in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten im Ausschuss beraten werden. Wie ich vermute, wird jeder der Abgeordneten bei diesen Ausschussberatungen diese Anfrage dabei haben, weil in der Tat an ganz vielen Stellen ganz viel dezidiert abgefragt worden ist. Es wird aus dieser Anfrage voraussichtlich zitiert werden, es werden Beispiele gebracht werden, der Senat wird darauf antworten. Sie wird schlichterdings im Ausschuss Thema sein und trotzdem weigern Sie sich, übrigens gerade Sie, Herr Trepoll, mit Ihren letzten Bemerkungen – der Ideologie-Vorwurf fällt eher auf Sie zurück –
mit relativ fadenscheinigen Argumenten, diese Drucksache, über die ohnehin gesprochen werden wird, zu überweisen. Das ist ziemlich kleines Karo, das ist Pepita.
Aber auch in der Sache gibt es durchaus Beratungsbedarf. Herr Trepoll sagt, diese Anfrage habe überhaupt keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht. Abgesehen davon, dass das an vielen Stellen nicht der Fall ist: Wessen Schuld ist es denn, wenn keine Erkenntnisse erbracht werden? Wir reden seit Monaten über Umstrukturierungen, über die Frage, wo Haftplätze abgebaut werden, wo sie in offenen Vollzug umgewandelt werden und so weiter. Der einzige, der mit nichts herüberkommt, ist der Senat. Dieser will die ganze Zeit das Konzept ausarbeiten, wir warten seit Dezember darauf, er kommt nicht in die Hufe. Dass keine neuen Erkenntnisse erbracht werden, ist aber nicht die Schuld von Frau Schneider, nicht die Schuld des Ausschusses, sondern das ist eindeutig die Schuld des Senats.
Natürlich gibt es weiteren Diskussionsbedarf. In der Anfrage wird der sogenannte Stufenvollzug angesprochen, der Senat nennt es in seiner Antwort den differenzierten Strafvollzug. Dieses werde nicht evaluiert, so sagt uns der Senat, denn es ge
be keinen Bedarf. Ich finde die Antwort spannend. Wie wollen wir eigentlich ein erfolgreiches oder auch ein rechtmäßiges Strafvollzugssystem schaffen, wenn die zuständige Behörde nicht einmal schaut, ob überhaupt funktioniert, was gemacht wird. Das ist doch das Mindeste, was man von einer Fachbehörde erwarten können müsste, und es ist auch das Mindeste, worüber der Rechtsausschuss reden müsste, wenn Sie es denn zuließen; dem ist aber nicht so.
Ich will ein weiteres Beispiel aus der Anfrage nennen. Die Antwort auf die Anfrage hat erbracht, dass die Anzahl der Krankheitstage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei den Vollzugsbeamten in Santa Fu in den Jahren von 2006 bis 2008 um 40 Prozent gestiegen ist. In den anderen Vollzugsanstalten sind es 25 Prozent. Es gibt wirklich keinen Beratungsbedarf, Herr Trepoll? Wie gehen Sie eigentlich mit Menschen um? Wir haben nämlich auch eine Verantwortung für die Mitarbeiter vor Ort.
Und der Herr Senator hat die Fürsorgepflicht. Es wäre in der Tat bitter nötig, dass wir darüber reden.
So heißt es im Koalitionsvertrag von CDU und GAL. Seit sieben Jahren, auch das hat Ihre Anfrage erbracht, gehen die Lockerungen im Strafvollzug kontinuierlich zurück; wie so oft, keine Erkenntnisse, der Senat hat sich damit wieder einmal nicht befasst. Die Koalition sieht offenbar keinen Beratungsbedarf.
Vor mir liegt die Drucksache 18/434 vom 11. Juni 2004. Unter anderem haben die Abgeordneten Dr. Till Steffen und Farid Müller und Fraktion hineingeschrieben:
"Haft-Lockerungen […] sind wichtige Bedingungen für eine funktionierende Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft."
Ein Stichwort ist bereits angesprochen worden, die Verschuldung. Jedem leuchtet es ein, dass die Gefahr Straftaten zu begehen, umso größer ist, je mehr diese Menschen in materieller Not sind. Jetzt lohnt sich wirklich ein Blick in die Anfrage und ich erlaube mir, sie wörtlich zu zitieren. Es wird gefragt:
"Wie hoch ist die durchschnittliche Überschuldung eines Gefangenen zum Zeitpunkt der Haftentlassung?"
"Gibt es neben einer Schuldenberatung weitere Maßnahmen zur Entschuldung […]? Wenn ja, welche? […] Ist die Einführung weiterer Maßnahmen beabsichtigt? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?"
Woher wollen Sie das wissen? Wir haben gar keine Zahlen. Es ist doch absolut dummes Zeug, solche Antworten zu geben.
Ein weiteres Thema ist heute bereits angesprochen worden, die Frage des Spritzentauschs. Herr Trepoll, für Ihre deutlichen Ansagen hierzu, solange Sie Verantwortung trügen, gäbe es keine Spritzen, bin ich ausgesprochen dankbar gewesen.
Großer Beifall auf dieser Seite, peinlich betretenes Schweigen bei der LINKEN. In der Anfrage steht:
"Ist beabsichtigt, zu dem akzeptierenden Umgang mit Drogenkonsum zurückzukehren und Spritzenautomaten zu installieren […]? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?"
Diese Auffassung kann man vertreten. Noch einmal Drucksache 18/434, Abgeordnete Dr. Steffen, Farid Müller und Fraktion:
"Der Senat wird aufgefordert, […] Drogensucht wieder als Krankheit zu begreifen und zusätzliche Hilfeangebote zu machen; dazu gehören die Wiedereinführung des Spritzentausches […]"
Recht haben die Herren. Jetzt weiß ich auch, warum Sie es im Ausschuss nicht debattieren wollen, weil Sie nämlich Angst haben, dass Ihre eigenen koalitionsinternen Zwistigkeiten bekannt werden. Aber glauben Sie nicht, dass Sie damit durchkommen. Wir können lesen und wir können es merken.