Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 19/2085 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zum Punkt 28 der heutigen Tagesordnung, dem Bericht des Rechtsausschusses, Neufassung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes und Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes.
[Bericht des Rechtsausschusses über die Drucksachen 19/780 und 19/1283: Neufassung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (Antrag der SPD-Fraktion) und Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (Senatsantrag) – Drs 19/2052 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Informationsfreiheit ist ein Grundgebot unserer Verfassung. Informationsfreiheit ist aber auch ein Gebot politischer Klugheit, denn Bürgerbeteiligung ist aus Sicht der Grünen der wichtigste Schmierstoff der Demokratie und ein gutes Bollwerk gegen den Extremismus. Beteiligen kann sich bekanntlich nur jemand, der auch informiert ist und da schließt sich der Kreis.
Wenn wir uns einmal anschauen, wann das erste Mal Informationsfreiheit in der politischen Debatte aufgetaucht ist und zu Empfehlungen geführt hat, dann liegt das 30 Jahre zurück, als der Europarat das empfohlen hat, und das Hamburger Gesetz ist jetzt drei Jahre alt. Manchmal ist alles etwas langsam, aber jetzt sind wir umso schneller, denn schon nach drei Jahren gibt es eine Novelle, über die wir heute reden. Dass es Gründe für Verbesserungen gibt, kann man dem Gesetzesvorschlag des Senats entnehmen. Wir wollen, dass der Bereich, in dem Bürger mehr Informationen bekommen können, erweitert wird. Jetzt sollen auch öffentliche Körperschaften und Stiftungen die Mög
lichkeit haben, den Bürgern zu antworten und vor allen Dingen hat der Bürger auch ein Recht darauf, dass er eine Antwort bekommt. Das ist eine Erweiterung des Kreises seitens der Stadt Hamburg, wo die Informationsfreiheit greift.
Ein weiterer Punkt, der auch uns Grünen sehr wichtig ist, ist, dass der Kreis der Personen erweitert wird, damit nicht nur Bürger dieses Landes und dieser Stadt, sondern auch außerhalb der EU die Möglichkeit haben, nachzufragen und tatsächlich auch juristische Personen; auch das ist neu, das hatten wir im bisherigen Gesetz nicht. Und wie das so oft ist, wenn Behörden Auskunft geben sollen, gibt es natürlich erst einmal den Reflex zu sagen: Oh, wir wissen nicht, ob wir das herausgeben können, das sehen wir als schwierig an und bekanntlich laufen auch jetzt schon Widerspruchsverfahren. Wir haben gesagt, dass der Bürger ein Recht darauf hat und dass der Vorgang, damit er das Gefühl hat, dass es schnell läuft, innerhalb eines Monats abgeschlossen werden soll. Das finden wir gerecht und das bindet auch die Verwaltung gegenüber der Bevölkerung zeitlich.
Wenn es dann aber immer noch Streit gibt, haben wir den bisherigen Datenschutzbeauftragten damit beauftragt, in Zukunft der Beauftragte für den Informationsvorhalt zu sein. Er muss sich der Dinge annehmen, wenn Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger im Clinch liegen und er ist dann auch der Anwalt für die Bürgerinnen und Bürger. Das wollen wir so und deswegen werden, wenn wir den Haushalt verabschieden, dafür auch zwei neue Stellen geschaffen.
Meine Damen und Herren! Es gibt, wie wir auch im Ausschuss beraten haben, natürlich die Situation, dass die Verwaltung gerne bei der Ablehnung oder bei der widerwilligen Herausgabe von Informationen den Datenschutz anführt. Natürlich gibt es einen Interessenkonflikt zwischen Datenschutz auf der einen Seite und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Wir wollen aber, dass er im Falle der Ablehnung konkretisiert wird. Das heißt, wir wollen nicht, dass Datenschutz nur ein vorgeschobener Vorwand ist. Das finden wir wichtig, damit das Gesetz auch in der Realität greifen kann und nicht ausgekontert wird.
Das vorliegende Gesetz wird Hamburg nützen und es zeigt auch, dass wir Schluss machen mit dieser behördlichen Geheimniskrämerei und das ernst meinen. Wir wollen die Verwaltung mitnehmen, deswegen haben wir diese Instrumente auch im Sinne von mehr Informationsvorhalt neu justiert. Wir haben uns vorgenommen, für Offenheit in dieser Stadt zu sorgen, denn es ist ein qualitativer Sprung zu dem, was bisher war. Das hat auch damit zu tun, dass man drei Jahre lang Erfahrungen sammeln konnte, wie das mit dem bisherigen Gesetz gelaufen ist. Hamburg kann sich nicht "Tor zur
Deswegen glauben wir, dass wir hiermit einen guten Schritt nach vorne machen. Auch die Diskussion im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass das die fraktionsübergreifende Meinung ist. Wir gehen hier auch weiter als der Bund. Das ist ein Qualitätssprung, den wir in Hamburg, vielleicht gerade in dieser Konstellation, gut hinbekommen haben, denn wenn ich mir anschaue, was meine Kollegin im Bundestag jetzt herausgefunden hat, dass bei den Abfragen an die Bundestagsverwaltung die Anfragen gestiegen sind, aber leider auch die Ablehnung, dann führt das zu Frust bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie haben dann ein Gesetz, aber wenn sie es anwenden wollen, führt es zu einem negativen Erlebnis. Diese Ausnahmen, die der Bund macht, sind nicht gut. Deswegen bin ich froh, dass wir als Koalition der Großen Koalition in Berlin zeigen, dass bei einer Großen Koalition nicht immer das Beste herauskommen muss. Wir bitten um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion hat durch die Verabschiedung des Gesetzes aus dem Jahre 2006 gezeigt, dass sie für Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ist und hat deswegen während ihrer Alleinregierung bereits ein Informationsfreiheitsgesetz eingereicht. Das ist in anderen CDU-regierten Ländern nicht unbedingt selbstverständlich.
Es ist ein erster Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung und mehr Bürgerorientierung gewesen, dafür stehen wir ein und das wollen wir mit der Neufassung, die wir zusammen mit der GAL erarbeitet haben, fortführen.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird der Anwendungsbereich erweitert; das ist auch richtig so. Jetzt kann jede natürliche und juristische Person Informationen verlangen. Besonders interessant sind diese Informationen häufig für Journalisten und auch im Sinne von mehr Transparenz der öffentlichen Verwaltung, mehr Kontrolle ist das ein Bereich, den wir unterstützen.
Wir haben durchaus Probleme gehabt und uns überzeugen lassen – insoweit kamen von den Grünen gute Anregungen –, auch laufende Verfahren
mit hineinzunehmen. Wir werden einmal beobachten, was sich dabei ergibt. Wir waren durchaus kritisch, aber manchmal machen wir auch Zugeständnisse.
Wir haben uns von den guten Argumenten überzeugen lassen. Die kamen aber von den Grünen und nicht von der SPD.
Ein sehr wichtiger Punkt ist insbesondere, dass wir die beschleunigte Abwicklung regeln mit der zweimonatigen Untätigkeit. Wenn nichts passiert, dann gilt ein verschärftes Verfahren. Gut ist, dass wir, einmalig in ganz Deutschland, einen IFG-Beauftragten haben. Mit dieser Konstruktion des Datenschutzes und des Informationsfreiheitsbeauftragten ist Hamburg Vorreiter – eine sehr spannende Entwicklung. Das sind durchaus Fortschritte, die wir weiter beobachten müssen.
Besonders spannend finde ich bei der SPD die Aussagen zu Veröffentlichungspflichten. Da sind Sie mit Ihren Anträgen über das Maß hinausgeschossen. Das würde bedeuten, dass jede kleine Auskunft, jeder Telefonanruf in der Verwaltung protokolliert werden muss. Das geht zu weit, das würde die Verwaltung wieder lähmen. Wir sind für Entbürokratisierung und nicht für weitere Bürokratie, die Sie damit schaffen würden. Deswegen haben wir das im Ausschuss auch abgelehnt. Sie haben es noch nicht einmal mehr als Änderungsantrag eingebracht, also scheint es Ihnen nicht wichtig gewesen zu sein.
Wir stehen mit diesem Gesetz für mehr Transparenz, mehr Bürgerbeteiligung. Insoweit werden wir dem so zustimmen; stimmen Sie auch zu. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt nicht mehr viele Bereiche, in denen wir mit den Koalitionsfraktionen übereinstimmen. Aber nach der Lektüre des Berichts des Rechtsausschusses, das wird Sie sicherlich nicht sonderlich verwundern, begrüßen wir, wenn auch nicht mit so pathetischen Worten und Superlativen wie Herr Müller, dieses richtige und wichtige Gesetz.
Die grundlegende Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes der CDU war dringend notwendig und hat im Ergebnis dazu geführt, dass der uns jetzt vorliegende Gesetzesentwurf auch tatsächlich
den Titel Informationsfreiheitsgesetz verdient hat. Dabei ist es genauso überraschend wie auch schön zu sehen, wie die CDU diese Transparenz des Verwaltungshandelns mittlerweile quasi verinnerlicht hat. Ich hoffe, dass die CDU-geführten Behörden dieses Gesetz dann mit dem gleichen Brustton der Überzeugung leben werden und freue mich darauf.
Die Zustimmung wird uns dadurch erleichtert, dass der jetzige Gesetzesentwurf unsere wesentlichen Kritikpunkte an dem alten CDU-Gesetz aufgreift beziehungsweise unsere eigenen Forderungen aus unserem Gesetzesentwurf vom Juli letzten Jahres umsetzt.
Damit meine ich insbesondere die Ausweitung des Kreises der Antragsteller, was bereits hinlänglich dargelegt wurde, des Anwendungsbereiches, was auch von meinen Vorrednern hinlänglich dargelegt wurde, sowie die Rücknahme der zahlreichen Einschränkungen und Ausschlusstatbestände des CDU-Gesetzes.
Wir begrüßen explizit, dass das IFG nun endlich den Informationsfreiheitsbeauftragten in Person des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vorsieht, vor allen Dingen, dass dieser dann auch mit den entsprechenden Stellen ausgestattet wird.
Sie haben in der Tat recht, dass wir es versäumt haben, unseren Zusatzantrag noch einmal einzubringen. Ich befürchte allerdings, er wäre auch wieder abgelehnt worden, aber da Sie sich so gerne von Argumenten überzeugen lassen, hätte er vielleicht eine Chance gehabt; da haben wir einen Fehler gemacht.
Völlig unverständlich ist uns aber – deshalb haben wir in der Sitzung des Rechtsausschusses nach der Ablehnung unseres eigenen Antrags noch einen Zusatzantrag gestellt – das Fehlen von Pflichten der Behörden zur Veröffentlichung von Informationen und das Fehlen einer Evaluationsklausel in Ihrem Gesetzesentwurf. Wenn Sie schon in Ihrem Gesetzesentwurf Informationsrechte der Bürger stärken und ausweiten wollen, dann hätten Sie dafür sorgen müssen, dass die Bürger auch einmal erfahren, bei welcher Behörde sie welche Informationen bekommen können. Das dient nicht nur der Bürgerfreundlichkeit und Transparenz der Verwaltung, sondern auch der sachgerechten Antragstellung, sodass es durchaus der Verwaltung selbst helfen kann.
Solche Veröffentlichungspflichten sind keine Besonderheit, wie Frau Spethmann das hier darstellen wollte, sondern finden sich in zahlreichen Informationsfreiheitsgesetzen in den Bundesländern und im Bund, nur nicht in Schleswig-Holstein. Das, so mussten wir in den Ausschussberatungen lernen, ist der Grund, warum es in Hamburg auch keine solchen Veröffentlichungspflichten geben soll, denn im Koalitionsvertrag sei geregelt, so die Senatsvertreter, dass sich der Gesetzesentwurf an dem Schleswig-Holsteiner Gesetz anpassen soll; das nenne ich eine überzeugende Gesetzesbegründung.
Da würde man sich doch wünschen, dass die Regierungsparteien ihren Koalitionsvertrag auch in anderen Bereichen so strikt umsetzen. Im Bereich der verfassungswidrigen Privatisierung des Maßregelvollzugs wäre das deutlich dringender und sinnvoller,