Protocol of the Session on February 11, 2009

Das Wort bekommt Herr Dr. Dressel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schneider, ich stimme Ihnen in einem einzigen Punkt zu, nämlich in dem, was Sie am Anfang gesagt haben, dass der Schutz unserer Verfassung eine gemeinsame Bürgerpflicht sei. Das ist etwas, was auch alle miteinander unterschreiben können. Aber das reicht eben nicht, um die Verfassung wirksam zu schützen. Wir brauchen die Experten, die auch die Möglichkeit haben, geheimdienstlich zu arbeiten und Hintergrundinformationen zu sammeln. Die ganze Geschichte unserer wehrhaften Demokratie nach 1945 hat eindeutig belegt, was für ein wichtiges Element Verfassungsschutzbehörden sind, wenn es darum geht, unsere Demokratie zu verteidigen. Daran darf niemand die Axt anlegen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Es wurde bei Ihrem Beitrag auch irgendwann deutlich, dass sich persönliche Betroffenheit mit politischen Argumentationen mischen. Das ist, ehrlich gesagt, kein guter Ratgeber, um eine solche Debatte zu führen. Es ist Ihr gutes Recht, wenn Sie sagen, Sie seien in Ihren persönlichen Rechten irgendwo betroffen,

(Wolfgang Beuß CDU: Aber das ist hier nicht die richtige Stelle!)

dass Sie Ihr Recht dann auch suchen, vor Gericht gehen und so weiter. Aber das zu verquicken mit politischen Argumentationen, ist etwas, was Ihre Position, um es vorsichtig auszudrücken, nicht unbedingt glaubwürdiger macht. In Wahrheit machen Sie sich selbst damit angreifbar, wenn Sie diese Argumentationen miteinander vermischen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Einen Punkt möchte ich auch für alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlamentarischen Kontrollausschuss, dessen Vorsitzender ich bin, wirklich ganz deutlich zurückweisen. Sie stellen das so dar, als seien Sie die einzige Kontrollinstanz, wenn es um Fragen von Verfassungsschutz geht, die Sie außerparlamentarisch, weil Sie nicht in dem Gremium vertreten sind, quasi für alle irgendwie wahr

(Kai Voet van Vormizeele)

nehmen, und die anderen ließen sich sozusagen einlullen vom Landesamt und damit hätte sich das. Das ist eine Frechheit und das möchte ich für den gesamten Ausschuss an dieser Stelle auch deutlich zurückweisen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Ich bitte einfach um Verständnis. Das ist sozusagen auch das Prinzip dieses Ausschusses. Wer mich kennt, weiß, dass ich durchaus gerne mitteilungsbedürftig bin gegenüber der Öffentlichkeit.

(Harald Krüger CDU: Nein, niemals!)

In der Tat ist das, was Herr Voet van Vormizeele gesagt hat, auch ein gewisser Beleg dafür, dass die Geheimhaltung funktioniert. Das ist das Prinzip, nach dem ein solcher Ausschuss und auch ein solches Landesamt arbeiten müssen. Da bitte ich um Verständnis auch für den gesamten Ausschuss, dass wir nicht vier Wortprotokolle dieser Sitzung vorgelegt haben, sondern logischerweise eine zusammenfassende Betrachtung, die nicht alle Punkte beinhaltet. Aber um nur einen Punkt zu nennen: Wir beschäftigen uns in jeder Sitzung mit der Entwicklung des Rechtsextremismus in dieser Stadt. Das steht auch ausdrücklich in dem Bericht. Das bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit, weil uns das gemeinsam als Demokraten eint, alles dafür zu tun, den Rechtsextremismus in dieser Stadt zurückzudrängen. Das können Sie uns bitte auch abnehmen, Frau Schneider.

(Beifall bei der SPD, der CDU und bei An- dreas Waldowsky GAL)

Es gibt natürlich auch Punkte, bei denen unterschiedliche Meinungen bestehen. Das mit dem Infostand ist deutlich geworden, Sie haben das angesprochen. Es steht auch im Bericht etwas dazu, es ist in der Tat auch durch Ihre Anfragen belegt, dass eine vorherige Befassung des PKA nicht stattgefunden hat. Daraus muss auch politische Lehre gezogen werden, das haben wir alles jeweils politisch bewertet.

Das ist ein Punkt, den die Fraktionen unterschiedlich sehen. Die Erwartung ist schon, dass bei grundsätzlichen Verfahrensänderungen, die getroffen werden, der PKA vorher einzuschalten ist und sich nicht im Nachgang mit der Kontrolle befasst, sondern dass eine vorherige Beteiligung stattfindet. Das Landesamt und die Innenbehörde wären von sich aus auch gut beraten, das zu tun, weil dies dafür sorgt, auch Akzeptanz für eventuelle Verfahrensänderungen zu finden und zu erreichen. Insofern ist das ein Punkt, wo nach dieser einen Sache, die so gelaufen ist, wie sie gelaufen ist, auch eine gewisse Erkenntnis einsetzt. Bei Fragen von Datenschutzrelevanz bei Verfahrensänderungen sollte man auch im eigenen Interesse des Landesamts vorher auf den Datenschutzbeauftragten zugehen und versuchen, ein Verfahren zu fin

den, das datenschutzkonform ist. Das wären zwei Punkte, die nicht glücklich gelaufen sind.

Trotzdem war es so, wie Sie das angefangen haben, kein ernst gemeinter Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Wir könnten ganz viele Punkte dazu diskutieren. In der vorletzten Wahlperiode hat Michael Neumann einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die G10-Kommission in die Obhut der Bürgerschaft überführen wollte, so wie wir es jetzt bei der Härtefallkommission gemacht haben. Das ist ein Punkt, den wir gerne wieder aufgreifen können. Dazu hatten die Grünen damals übrigens einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Man fragt sich auch nach der Diskussion auf Bundesebene über den BND-Untersuchungsausschuss, wie parlamentarische Kontrolle effektiver gestaltet werden kann. Das können wir alles fachlich-sachlich gerne diskutieren, aber bitte nicht mit dieser Verquickung mit persönlichen Betroffenheiten, die offenbar ein bisschen überwiegen. Ich empfehle Ihnen als abschließenden Punkt – es soll auch etwas sein, was Sie mitnehmen können – konkret noch einmal einen Blick ins Verfassungsschutzgesetz.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Ja, hab' ich!)

In Paragraf 27 gibt es ein Eingabeverfahren. Das ist übrigens interessanterweise auch ein Beleg dafür, dass so viel Schlechtes, wie Sie sagen, beim Verfassungsschutz gar nicht gemacht wird. Wir haben nämlich in dem Berichtszeitraum genau eine Eingabe von einem Bürger gehabt in Verfassungsschutzangelegenheiten, die ordnungsgemäß abgearbeitet worden ist; das steht auch im Bericht. Ich lade Sie sozusagen ein, Ihr Recht nach Paragraf 27 Verfassungsschutzgesetz wahrzunehmen, eine Eingabe zu stellen, in der Sie sagen, Sie hätten die Befürchtung, in Ihren Rechten verletzt zu sein. Dann wird sich sowohl das Landesamt als auch der Parlamentarische Kontrollausschuss mit dieser Eingabe befassen. Das ist der ordentliche Weg, im Rahmen der Gesetze und im Rahmen unserer Verfassung damit umzugehen. Dazu sind Sie herzlich eingeladen und ansonsten sollten wir versuchen, fachlich-sachlich darüber zu diskutieren und jenseits von persönlichen Betroffenheiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das Wort bekommt Frau Möller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Satz eint uns als Rednerinnen und Redner. Der Staat braucht tatsächlich Schutz vor Extremismus und die Gesellschaft braucht Schutz vor Extremismus, die Frage ist nur wie. Die Frage ist vor allem, wie es das Parlament schafft, sei es in den einzelnen Bundesländern, aber auch auf

(Dr. Andreas Dressel)

Bundesebene, die Mechanismen, die wir selber einrichten, dann auch so zu kontrollieren, dass sie die Rechte, die sie schützen sollen, nicht gleichzeitig verletzen. Der Königsweg – um das ganz deutlich zu sagen –, wie man Transparenz schafft als Parlament für das Parlament und wie man gleichzeitig die Daten schützt, die der Verfassungsschutz erhebt, und wie man auch die Wege schützt, mit denen er sie erhebt, ist auch in Hamburg noch lange nicht gefunden.

Dieser Bericht ist anders als andere Ausschussberichte, sehr nichtssagend und er gibt bei Weitem nicht das wieder, was wir diskutiert haben, zumindest in den beiden Sitzungen, an denen ich bisher teilgenommen habe. Die Kriterien, die wir an andere Ausschussberichte stellen, werden insgesamt nicht erfüllt. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende auch ein bisschen Reformbedarf sieht. Es ist natürlich auch immer ein bisschen von der Initiative – gerade in diesem Ausschuss, das muss man einmal deutlich sagen – der beteiligten Mitglieder, aber durchaus auch des Vorsitzenden abhängig, dass etwas passiert, denn man muss schlicht und einfach feststellen, dass die normalen parlamentarischen Regularien, die wir in normalen Ausschüssen haben, an dieser Stelle nicht wirklich greifen.

Tatsächlich gibt der Ausschussbericht zum Beispiel auch nicht die Debatte wieder. Wir sind es sonst gewohnt, dass dort steht: Die SPD-Abgeordnete fragte, der GAL-Abgeordnete fragte et cetera. Solche Formulierungen haben wir hierin nicht, einzelne Positionen und Fragen der Abgeordneten kommen nicht vor. Das zum inhaltlichen Gehalt des Berichts.

In Abweichung von meinen Vorrednern rechne ich es der Kollegin Schneider tatsächlich hoch an, dass sie sehr persönlich gesprochen hat. Völlig unabhängig davon, aus welchen Gründen sie in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten ist, hat sie in dieser Rede, die ihr wahrscheinlich nicht leicht gefallen ist, deutlich gemacht, in welche Bedrängnis Menschen geraten können. Ich sage ganz deutlich: Ich werte das überhaupt nicht, sondern nehme das als eine persönliche Beschreibung zur Kenntnis, die ich im Übrigen von vielen anderen Menschen auch schon gehört habe, zum Beispiel Menschen, die sich im Einbürgerungsverfahren befinden, und wo aus für sie unerklärlichen Gründen Verfahren scheitern oder auch nur lange brauchen und es sehr mühsam ist herauszufinden, woran es eigentlich liegt und was dort gerade mit einem passiert.

Es gibt tatsächlich Menschen, die den Eingabeweg gewählt haben, das sind wenige. Es gibt Menschen, die ihr Recht wahrnehmen, sich ihre Akten beim Verfassungsschutz anzusehen und zeigen zu lassen. Diese Möglichkeit gibt es zum Glück. Nur müssen wir uns als Mitglieder des Parlamentari

schen Kontrollausschusses schon Gedanken darüber machen, ob die Transparenz, die wir im Ausschuss unter der strengen Verpflichtung der Verschwiegenheit erreichen können, ausreichend ist. Dass Öffentlichkeit bei der Arbeit des Kontrollausschusses, aber auch generell zur Kontrolle der Arbeit des Verfassungsschutzes durchaus hilfreich sein kann, haben wir gesehen bei dem Thema, das die Kollegin Schneider auch schon angesprochen hat, den Infoständen und der automatischen Zusendung der Daten an den Verfassungsschutz. Es wäre sicherlich Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollausschusses gewesen, sich mit diesem Thema zu befassen. Wir konnten das erst nachträglich tun, weil die Information über verändertes Verhalten des Verfassungsschutzes den PKA nicht erreicht hat.

Ich stelle das einfach einmal dar. Es ist nicht an mir zu sagen, ob das hätte sein müssen oder nicht. Vieles Handeln im Verfassungsschutz ist genau wie bei anderen Behörden auch operatives Geschäft und deswegen noch lange nicht Politik und deswegen auch noch lange nicht notwendigerweise als Thema des PKA an erster Stelle. Nur das Handeln des Verfassungsschutzes hat eben manchmal nicht nur Auswirkungen auf die Sicherheit der Gesellschaft und des Staates vor Extremismus, sondern greift ein in den ganz normalen Alltag von vielen Leuten. Und an der Stelle sind dann wir wieder gefragt. Ich glaube auch, dass sich alle Mitglieder des Kontrollausschusses darüber einig sind, dass das unsere große, wichtige, ernst zu nehmende Aufgabe ist. Ich sehe dabei zwischen den Fraktionen überhaupt keinen Unterschied.

Nur würde ich mich sehr freuen, wenn wir uns tatsächlich einmal darüber verständigen könnten, ob wir das leisten können mit den Regularien, die wir jetzt haben, und welche neuen Wege wir möglicherweise gehen können. Das können wir nicht alleine als Mitglieder des PKA tun, sondern das müssen wir selbstverständlich mit dem Landesamt für Verfassungsschutz machen. Das müssen wir auch mit der Innenbehörde machen und dann schauen wir einmal, wie der nächste Jahresbericht aussieht.

(Beifall bei der GAL, der LINKEN und verein- zelt bei der CDU und der SPD)

Das Wort bekommt der Innensenator, Herr Ahlhaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich – und da bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, Frau Schneider –, dass mit Ihrer Anmeldung dieses Berichts zur Debatte die Arbeit des Hamburger Verfassungsschutzes im Plenum der Bürgerschaft ausführlich diskutiert und damit auch gewürdigt werden kann.

(Antje Möller)

Meine klare Botschaft vorweg: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Verfassungsschutzes leisten unverzichtbare Dienste für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt und für den Schutz unserer Demokratie.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Und ich bin außerordentlich dankbar, dass das zumindest drei von vier Fraktionen auch so sehen und würdigen. Daher möchte ich die Gelegenheit in der Bürgerschaft auch gerne nutzen, um den Mitarbeitern für ihre verantwortungsvolle und wichtige Arbeit zu danken. Ich glaube, über die Wichtigkeit und über die Frage der Existenzberechtigung des Verfassungsschutzes darf es keine zwei Meinungen geben, wenn man den Kampf gegen politischen Extremismus ernst meint. Jeder weiß, dass islamistisch-terroristische Anschläge nur verhindert werden können, wenn das Zusammenspiel unserer Sicherheitsbehörden reibungslos funktioniert. Wem es ernst ist mit dem Kampf gegen den Terrorismus und mit dem Schutz unserer Demokratie vor Extremisten, der muss dem Verfassungsschutz insbesondere auch die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

(Beifall bei der CDU und bei Antje Möller GAL und Dr. Andreas Dressel SPD)

Lassen Sie mich deswegen auch klar und sehr gerne auf das konkrete Beispiel eingehen, das angesprochen worden ist. Ich halte es in diesem Zusammenhang schlichtweg für zwingend erforderlich, dass der Verfassungsschutz darüber informiert wird, welche Extremisten in Hamburg Infostände abhalten und zu welchen Themen.

Wichtig ist natürlich auch, dass der Verfassungsschutz über solche Infostände von Nichtextremisten informiert wird, bei denen die Gefahr besteht, dass sie von Extremisten – Linken wie Rechten – angegriffen werden können. Aus meiner Sicht kann es deshalb nicht nur darum gehen, wie der Verfassungsschutz an die erforderlichen Informationen gelangt. Das ist leider momentan das einzige Thema, das diskutiert wird. Bedeutend ist vielmehr, dass er die Informationen bekommt.

Wir haben deshalb sichergestellt, dass Informationen über die genannten Infostände von Extremisten als auch solchen, die für Extremisten von Interesse sein könnten, von den Bezirken an das Landesamt für Verfassungsschutz gelangen. Selbstverständlich – und da muss ich die Unterstellungen für die Mitarbeiter, die sich Gedanken darüber gemacht haben, wie man möglicherweise unkomplizierter und effizienter an solche Informationen herankommen kann, zurückweisen – war es für den Verfassungsschutz zu keinem Zeitpunkt von Interesse, welcher Organisator Infostände zu welchem Thema auch immer abhielt, wenn keine Hinweise darauf vorlagen, dass diese Infostände

extremistischen Angriffen ausgesetzt sein könnten. Insofern kann ich die partielle Aufregung zu diesem Thema nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Dessen ungeachtet bin ich froh, dass sich diese Aufregung jetzt wieder gelegt hat und wir einen Weg gefunden haben, dem Verfassungsschutz die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Meine Damen und Herren! Die öffentliche Diskussion über das Thema Infostände hat deutlich gemacht, dass es immer noch Kräfte in unserer Gesellschaft gibt, die der Arbeit des Verfassungsschutzes mit Ressentiments gegenüberstehen; ich kann das nicht verstehen. Ich kann verstehen, Frau Schneider, dass man, wenn man selbst nicht mitspielen darf, natürlich etwas kritischer auf das schaut, was andere tun. Aber ich möchte den pauschalen Vorwurf, dieser Ausschuss komme seiner Aufgabe nicht nach, zurückweisen.

Ich kann Ihnen versichern, dass es für Ressentiments gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Verfassungsschutzes keinerlei Anlass gibt. Der Hamburger Verfassungsschutz arbeitet professionell und erfolgreich unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Dies zu überwachen, ist nicht nur meine Pflicht als zuständiger Senator, sondern insbesondere auch die Aufgabe der Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission. Diese Kontrollkommission hat in der Vergangenheit ihren Kontrollauftrag sehr ernst genommen und immer wieder kritische Fragen gestellt. Letztlich gab es aber nie ernsthafte Beanstandungen und kritische Anregungen des Ausschusses wurden und werden vom Landesamt für Verfassungsschutz stets konstruktiv aufgegriffen; dafür sorgen die Mitglieder des Ausschusses schon.

Für diese konstruktive, aber auch kritische Begleitung der Arbeit des Hamburger Verfassungsschutzes danke ich dem Ausschuss ausdrücklich und verbinde dies mit der Zuversicht, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird. Ich bin zuversichtlich, dass alle diejenigen, Frau Schneider, die es zumindest nach außen hin ernst meinen im Kampf gegen Extremisten, im Kampf gegen Feinde unserer Demokratie, auch zur Ansicht kommen werden, dass die Arbeit unseres Landesamtes für Verfassungsschutz unverzichtbar ist im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)