Im Gegenteil. Der Vertreter des Studentenwerkes hat gesagt, dass es dem Anspruch der Sozialverträglichkeit nicht entspricht. Wie kommt der nun zu dieser Einschätzung?
um Nachgelagertheit geht. Warum? Zum einen muss der Student oder die Studentin zu jedem Semester die Stundung der Gebühren neu beantragen. Warum muss das so sein? Da hat die Senatorin gesagt, wie stellen Sie sich das denn vor? Dann schreibt die Universität irgendwann einen Brief und teilt den Studenten mit, Sie haben leider diverse Kosten erzeugt und jetzt seien Sie doch bitte so gut und zahlen Sie sie zurück. Das ist doch Unsinn, Frau Senatorin.
Natürlich können Sie bei einem nachgelagerten Gesetz jedem Studenten zu Beginn seines Studiums sagen, ein Bachelorstudiengang kostet nach soundsovielen Semestern soviel, ein Masterstudiengang soviel und dieses Geld wird mit Abschluss eines Studiums fällig. Das könnten Sie auch bei einem echten nachgelagerten System machen; darum geht es Ihnen aber gar nicht.
Und warum haben Sie sich dieses Konstrukt einfallen lassen, weil es nämlich sehr beeindruckende Zahlen gibt. Das wissen Sie auch, Herr Beuß, weil es bei der öffentlichen Anhörung auch gesagt wurde. Es ist nämlich der Umstand, dass die deutschen Studierenden ein hohes Hemmnis haben, was Kredite und Zinsfinanzierung ihres Studiums anbelangt. Bis zum heutigen Tag haben gerade einmal 6 Prozent aller Studierenden in Deutschland überhaupt von Stundungs- oder Kreditmodellen Gebrauch gemacht. Und warum wollen Sie, dass jeder Student das in jedem Semester neu beantragen muss, weil Sie nämlich darauf spekulieren, dass der Großteil der Studierenden Angst vor zusätzlichen Kosten nach dem Studium hat und seine Gebühren semesterbegleitend bezahlen wird. Genau darum geht es Ihnen mit dem Gesetz. Deshalb haben Sie sich auch dagegen entschieden, eine generelle Stundung zu etablieren. Ansonsten macht dieses System nämlich keinen Sinn, es sei denn, folgende zwei Punkte werden irgendwann in näherer Zukunft in Kraft treten: Zum einen, dass zukünftig die unterschiedlichen Abschlüsse unterschiedlich teuer bezahlt werden müssen und zum anderen, dass Sie die Gebühren kräftig erhöhen. Ansonsten macht das Missverhältnis aus 37 Millionen Euro Einnahmen und 21 Millionen Euro, die ich investieren muss, um diese Einnahmen zu erzielen, überhaupt keinen Sinn
und führen das Gesetz ad absurdum. Ich hoffe, ich konnte noch einmal darstellen, dass es sich bei diesem Gesetz um kein echtes nachgelagertes Studiengebührengesetz handelt, sondern Sie in Wahrheit alles beim Alten belassen wollen.
Was die Reduzierung angeht, Herr Kerstan, so lassen Sie sich diese nun wirklich sehr deutlich von den chronisch Kranken, von den Studierenden mit Kindern bezahlen, die ohnehin nach ihrem Studium mit höheren finanziellen Belastungen leben müssen, schon während ihres Studiums, aber auch danach. Auch dort geht es Ihnen überhaupt nicht darum, soziale Härten abzufedern, sondern Sie behandeln diese Leute genauso wie den alleinstehenden Studenten oder Arbeitnehmer, der 30 000 oder 35 000 Euro bezahlt. Das zeigt eben auch, dass es Ihnen um Sozialverträglichkeit bei diesem Gesetz nicht ging.
Ihr Versprechen und Ihre Ankündigung, ein Gesetz vorzulegen, das sozialverträgliche Studiengebühren verspricht, haben Sie nicht eingehalten. Das überrascht auch nicht, weil es für mich als Sozialdemokraten keine Form sozialverträglicher Bildungsgebühren geben kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich die SPD und der Parteivorstand am 1. September entschieden, auch zukünftig für ein gebührenfreies Erststudium zu stehen.
Deshalb will ich vor allem in Richtung der studentischen Öffentlichkeit eines ganz klar an diesem Pult sagen. Sobald in dieser Stadt Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wieder an einer Regierung beteiligt sind oder den Senat mit Mehrheit stellen, spätestens dann – das wird allerspätestens in vier Jahren sein – werden in dieser Stadt die Studiengebühren abgeschafft, weil sie unsozial sind, weil sie soziale Härten bedeuten und weil sie für uns Sozialdemokraten kein gangbarer Weg sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte einiges zum Beitrag von Frau Heyenn richtigstellen. Frau Heyenn, Sie haben vorhin behauptet, wir hätten die öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschuss überhaupt nicht wahrgenommen oder nur pro forma durchgeführt.
Das ist einfach die Unwahrheit. Wir haben nach der öffentlichen Anhörung im Wissenschaftsausschuss natürlich für diejenigen Studierenden, die sich in Gremien engagieren, die Regelstudiendauer verlängert.
Wir haben uns natürlich sehr genau angehört, was dort passiert ist. Insofern bitte ich darum, bei der Wahrheit zu bleiben.
Zum zweiten möchte ich einen weiteren Beitrag aus der öffentlichen Anhörung zitieren. Vizepräsident Fischer hat sich ganz klar für Studiengebühren ausgesprochen, ich zitiere:
"Sie sind für uns unverzichtbar als Bestandteil des Haushaltes. Sie haben uns die Chance gegeben, aus einer sehr misslichen finanziellen Ausstattung der Universität im Bereich von Studium und Lehre uns langsam am eigenen Schopf aus diesem Morast herauszuziehen."
Genau darum geht es. Ich habe von der Opposition überhaupt nicht gehört, wie sie das Notwendige finanzieren will.
Wir benötigen Haushaltsmittel, um die Universität in den Stand zu versetzen, dass Forschung und Bildung stattfinden kann.
Wir wollen insgesamt keine Steuererhöhungen für genau diesen Punkt machen. Herr Bischoff, Sie haben ja eingesehen, dass Mittel vorhanden sein müssen beziehungsweise Mittel kreiert werden müssen, um das Studienumfeld zu verbessern. Aber Sie haben nicht die zweite Wahrheit gesagt, dass dafür auch die Steuern entsprechend erhöht werden müssten.
Wir wollen einen anderen Weg gehen, nämlich den Weg der nachgelagerten Studiengebühren, die einen gewissen Sinn haben. Wir müssen nämlich ein Klima schaffen, dass sich die Studierenden unmittelbar für Bildung und Forschung einsetzen. Dies muss sich nach dem Studium in einem finanziellen Beitrag an die Universität dann auch zeigen. Wir müssen insbesondere die Wirtschaft davon überzeugen, in alle Bereiche der Universität, auch in die Geisteswissenschaften, zu investieren, denn die Geisteswissenschaften sind unmittelbar mit den Naturwissenschaften verknüpft.
Mathematik und Grundzüge der Logik sind eine originäre Geisteswissenschaft, die für die Naturwissenschaften und die angewandten Geisteswissenschaften, wie zum Beispiel die Rechtswissenschaft, die Soziologie, die Volkswirtschaftslehre, nicht hinweggedacht werden kann.
Ich möchte bei diesem Beispiel bleiben. Wir haben in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität selbst ein Beispiel dafür, das man besichtigen kann. Wenn Sie in die Bibliothek der rechtswissenschaftlichen Fakultät gehen, finden Sie ein Schild, auf dem die Rechtsanwaltskanzleien aufgeführt sind, die Buchspenden gemacht haben. Das ist ganz wichtig, um überhaupt Bildung und Forschung durchführen zu können. Wir müssen dafür sorgen, dass sich das erweitert auf die Geisteswissenschaften, die auch ein wichtiger Beitrag für die Naturwissenschaften sind.
Den großen Unternehmen, die aus den Fachbereichen der Naturwissenschaften ihren Nachwuchs bekommen, muss deutlich werden, dass es sich lohnt, nicht nur in naturwissenschaftliche Projekte, sondern auch in die Geisteswissenschaften zu investieren. Nicht zuletzt sollen die Studierenden durch die Studiengebühren dazu angehalten werden, bei der Verwendung der Gelder mitzuwirken. Hier gilt es, ein fachübergreifendes Verständnis bei den Studierenden zu wecken, um den generellen Wert aller Fächer in den Naturwissenschaften und den Geisteswissenschaften zu stärken.
Wir wollen mit den Studiengebühren insgesamt ein Klima pro Bildung schaffen. Wir wollen ein Bildungsbewusstsein schaffen, das den Wert aller akademischen Fächer stärkt. Wir wollen der Selbstverantwortung aller Bürger für eine gute Bildung und einen steten Fortschritt in der gesamten Wissenschaft zum Durchbruch verhelfen. Deswegen bitte ich Sie und fordere Sie auf, sich für dieses Gesetz einzusetzen, um Bildung und Forschung eine neue Perspektive zu geben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Langhein, Sie gehen hier mit sehr schweren Wörtern um wie Wahrheit.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass eine Anhörung stattgefunden hat, die stundenlang gedauert hat. Die überwiegende Anzahl war gegen Studiengebühren; genau 33 Personen haben ihre Meinung zu Protokoll gegeben. Sie zitieren eine Meinung, die Ihre Meinung unterstützt. Wir von der LINKEN und der SPD haben in der Ausschusssitzung, die nach der Anhörung war, in der die Auswertung der Anhörung auf der Tagesordnung stand, mehrfach nachgefragt, wie denn GAL und CDU mit den Argumenten von Studentenwerk, von Studierenden, von Fachschaftsräten, dass Studiengebühren unsozial seien, umgehen würden. Darauf haben Sie überhaupt nicht geantwortet. Der Eindruck der Studenten war – das kann ich sehr gut nachvollziehen –, dass diese Anhörung wirklich nur pro forma durchgeführt und auf die Argumente überhaupt nicht eingegangen wurde.
Wir begrüßen es natürlich, dass die GAL sich in einem harten innerkoalitionären Kampf durchgesetzt hat und zwei Semester Gebührenfreiheit für Studenten, die sich in den Gremien engagieren, erreicht hat. Dieser Antrag lag vor, das ist schon richtig, aber eine Auswertung war das nicht. Ich bleibe nach wie vor dabei, dass diese Anhörung von den meisten in der CDU und der GAL nicht ernst genommen worden ist und das ist schade.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr und wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu den vier Anträgen der Fraktion DIE LINKE.