Protocol of the Session on August 29, 2007

Bevor ich meinen Redebeitrag fortsetze, habe ich noch zwei Punkte klarzustellen, weil hier falsche Dinge behauptet worden sind. Der Rechtsanwalt von Frau Cordes hat auf Folgendes Wert gelegt: Zum einen ist Frau Cordes nicht Mitglied der Volkspartei SPD. Zum anderen trägt der Ehemann von Frau Cordes denselben Vornamen wie Herr Böwer, was eventuell zu dem Eindruck führen könne, dass ständig ein Thomas angerufen habe.

Die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses begann etwas schwierig. Die CDU war nicht bereit, das Kind beim Namen, nämlich Protokollaffäre, zu nennen. Selbstkritisch muss ich für die SPD sagen, dass man das nächste Mal wohl gleich im Betreff des PUA-Antrags einen umgangssprachlich verständlichen Titel hineinformulieren muss.

Im Folgenden möchte ich noch einige Punkte erwähnen, die meine Vorredner noch nicht eingebracht haben.

Erstens: Der Vernehmungsbeamte, der Dr. Schön in einem anderen Rathausflügel vernommen hat, hat in der Vernehmung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, erklärt, dass er erwartet hätte, dass Herr Dr. Schön erwähnt, dass er selbst diese Protokolle weitergeleitet hat. Soviel nur zur Klarstellung.

Zweitens: Ein Untersuchungsausschuss ist als Kollegialenquete, also um das Verhalten von Abgeordneten im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit zu untersuchen, völlig ungeeignet. Wenn eine Fraktion meint - in diesem Fall war es die CDU-Fraktion -, dass sich andere Abgeordnete nicht an die Regeln halten, dann sollte man das in den zuständigen, normalen Ausschüssen oder im Ältestenrat besprechen. Artikel 17 der Hamburger Verfassung schützt die Abgeordneten weitgehend und das ist auch gut so. Wenn eine Fraktion den Eindruck hat, dass es hier missliebige Medienberichterstattung über einen anderen Untersuchungsausschuss gegeben hat, dann - denke ich - kann man die nicht durch Ergänzungsanträge zu dem Untersuchungsausschuss Protokollaffäre, sondern nur durch gute Politik bekämpfen. Das ist manchmal etwas schwierig, aber einfacher.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Drittens: Zu den interessantesten und überraschenden Ergebnissen des Untersuchungsausschusses gehören, dass Herr Staatsrat Dr. Schön seinerzeit einen Auszug aus dem Anhang des Gedaschko-Berichts an die "Bild"Zeitung weitergeleitet hat. Das war schon bemerkenswert, zu erleben, wie in der Sitzung der Zeuge Dr. Schön dennoch eine eingeschränkte Aussagegenehmigung hatte, sich zum Senatsvertreter machte und alles sagte, was er uns schon immer einmal sagen wollte. Glaubhafter wäre es gewesen, wenn er vorher sowohl das Parlament, als auch die Öffentlichkeit über diese Frage, die durchaus interessant war, informiert hätte.

Eine Spinne im Netz, wie ein Kollege von mir sagte, haben wir zwar vermutet, aber ich selbst bin kein Freund von zoologischen Vergleichen. Daher sage ich das anders: Es gab zwar keine Achse des Bösen um die weitergeleiteten Protokolle herum, aber eine Achse des Blöden gab es offenkundig in mehrere Richtungen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Dieser Untersuchungsausschuss hat sich als erster Untersuchungsausschuss - soweit ich weiß, sogar bundesweit in allen Landesparlamenten - mit den mittelbaren Folgen der Einführung der elektronischen Post befasst. Auch moderne Technologien dürfen nicht dazu führen, dass man nur noch alles unkritisch auf der Festplatte speichert. Ich denke, das muss eine Konsequenz aus diesem Ausschuss sein. Das klingt zunächst ganz harmlos, aber ich bin der Meinung, dass es ganz wichtig ist, wenn man weitere Protokollaffären vermeiden will.

Besonders bemerkenswert war, was wir über das Amtsverständnis der Zweiten Bürgermeisterin und Sozialsenatorin herausfanden. Mit dem Tagesgeschäft der Leitung einer großen und noch größer gewordenen sowie wichtigen Behörde hat sie sich anscheinend nicht so sehr belastet.

(Beifall bei Gesine Dräger SPD)

Daher kann sie bis heute sagen, dass sie nicht mitbekommen habe, was in ihrer Behörde in Sachen Protokollaffäre los war. Aber als Senatorin ist sie nicht nur dafür verantwortlich, was sie tut und weiß, sondern auch dafür, was sie nicht tut und nicht weiß. 44 Jahre lang mussten auch Senatsmitglieder wegen Untätigkeit oder Unwissenheit zurücktreten. Diese bewährten Maßstäbe gelten nicht mehr.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL - Lachen bei der CDU)

Als Ausschuss haben wir trotz der kontroversen Debatten weitgehend einstimmige Beschlüsse gefasst, insbesondere in der vorletzten und letzten Sitzung. Ich wünsche mir, dass der Senat und künftige Untersuchungsausschüsse diese Ergebnisse ernst nehmen, damit es keine weiteren Protokollaffären in Hamburg gibt.

Zu guter Letzt möchte ich mich bei dem Arbeitsstab und bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. In Richtung Arbeitsstab möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir ohne diese sehr gute Zuarbeit nicht so schnell fertig geworden wären.

(Beifall bei der SPD, GAL und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lemke, Sie haben in Ihrem Redebeitrag zwei zentrale Punkte angeführt - ich höre gerade, eine sehr gute Rede - und diese Rede basierte an zwei Stellen auf bewussten Falschbehauptungen, um nicht ein Wort zu benutzen, wofür ich hier gerügt würde und was so beginnt, wie Ihr Name, und ungefähr so weitergeht, wie der Name von Herrn Krüger, wo Sie sich auch nahtlos dann anschließen, was diese Methode betrifft.

(Robert Heinemann CDU: Ordnungsruf!)

Zum einen haben Sie behauptet, Frau Blömeke habe für einen Untersuchungsauftrag gestimmt und dann ihre Mitarbeit versagt, indem sie die Aussage verweigert hat.

(Dittmar Lemke CDU: Das habe ich nicht behaup- tet!)

- Das haben Sie soeben behauptet. Wir haben das bereits im Ausschuss erörtert. Frau Blömeke hat dem Untersuchungsauftrag, in dessen Rahmen sie befragt wurde, nicht zugestimmt. Das war nämlich der Untersuchungsauftrag, den Sie auf den Weg gebracht haben. Daher ist Ihr Vorwurf in der Sache einfach falsch.

(Harald Krüger CDU: Gilt der Parlamentsbe- schluss nicht mehr?)

- Natürlich gilt der Parlamentsbeschluss, aber es gilt auch die Verfassung, die in dem Fall ein Aussageverweigerungsrecht gewährt. Ihr Argument war ein anderes. Ihr Argument war ein Argument der politischen Lauterkeit. In der Tat würde ich zustimmen, wenn es wirklich so gewesen wäre, dass Frau Blömeke, wenn sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, ihre Mitarbeit bei einem Untersuchungsgegenstand, dem sie selbst zugestimmt hat, verweigert. Genau das Argument, was Sie benutzt haben, stimmt einfach nicht, sondern ist eine bewusste Falschbehauptung.

(Dr. Willfried Maier GAL: Das ist wahr! - Vereinzelter Beifall bei der GAL)

Die nächste Falschbehauptung betrifft dann meinen Kollegen Dressel. Sie haben behauptet, er habe alle Protokolle gelesen, um sich dann als Zeuge vernehmen zu lassen. Das hat Herr Marx bereits klargestellt. Herr Dressel hat die Protokolle nicht gelesen, die diesen Erweiterungsgegenstand betrafen, was Sie auch wussten, Herr Lemke. Daher ist auch diese Behauptung bewusst falsch. Ich finde das nicht in Ordnung, so zu argumentieren und so zu tun, als würden sich hier Abgeordnete der Opposition tatsächlich in der Weise schäbig verhalten, wie Sie das versuchen, hier darzustellen. Das stimmt einfach nicht und wir lassen Sie mit solchen Behauptungen nicht durchkommen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Sie haben diesen Erweiterungsbeschluss auf den Weg gebracht und sind zum Verfassungsgericht gegangen, obwohl von der Bürgerschaftskanzlei erklärt worden ist, dass ein Gutachten eigentlich nicht möglich ist. Das Gericht hat Ihnen recht gegeben.

(Harald Krüger CDU: Hört, hört!)

Danach habe ich gedacht, dass Sie jetzt loslegen und die Angelegenheit untersuchen. Sie erheben gewaltige Vorwürfe und befragen nur diejenigen, denen Sie tatsächlich die Vorwürfe machen. Das ist ungefähr das gleiche wie Herr Gedaschko, der die Senatorin befragt, bevor er irgendetwas weiß. Wenn Sie die Angelegenheit wirklich hätten untersuchen wollen, dann hätten Sie die Journalisten befragen müssen, was wir Ihnen gegenüber mehrmals geäußert haben. Das wäre die Sorgfaltspflicht gewesen.

Natürlich haben auch die Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

(Harald Krüger CDU: Das schlägt dem Fass den Boden aus!)

Wenn Sie diesen Gegenstand unbedingt untersuchen wollen - wir haben immer gesagt, dass das keine gute Idee ist -, dann hätten Sie sie auch befragen müssen, denn es hätte ja sein können, dass die Journalisten aus irgendwelchen Gründen tatsächlich sehr aussagebereit sind.

Auch wir haben uns überlegt, wer außer den Personen, denen wir den politischen Vorwurf machen, etwas mitbekommen haben könnte. Daher haben wir auch alle Zeugen in den Behörden rauf und runter befragt. Die Personen, die möglicherweise von diesen Dingen, die Sie den Oppositionsabgeordneten vorwerfen, etwas mitbekommen hätten, haben Sie überhaupt gar nicht befragt.

Das wundert einen doch sehr, wie nachlässig Sie diese Angelegenheit angegangen sind. Sie haben sich einfach darauf verlassen, die Abgeordneten ein bisschen zu befragen und haben eine Show daraus inszeniert, dass auch ein paar Oppositionsabgeordnete vorgeladen werden. Daraus haben Sie Honig gezogen und darauf einen Vorwurf begründet, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch genommen wird. Aber eine ernsthafte Untersuchung war das nicht, denn daran waren Sie gar nicht interessiert.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung.

Wer möchte sich den unter A seines Berichts-Petitums ausgeführten Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses anschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 38, Drs. 18/6648. Das ist der gemeinsame Bericht des Wissenschaftsausschusses und des Schulausschusses: Reform der Lehrerausbildung in Hamburg.

[Gemeinsamer Bericht des Wissenschaftsausschusses und des Schulausschusses über die Drucksache 18/3809: Reform der Lehrerausbildung in Hamburg (Senatsmitteilung) und zu dem Thema Reform der Lehrerbildung

(Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 GO) - Drs. 18/6648 -]

Hierzu liegen als Drs. 18/6806 ein Antrag der CDUFraktion sowie als Drs. 18/6865 ein gemeinsamer Antrag von SPD- und GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der CDU: Reform der Lehrerbildung - Drs. 18/6806 -]

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Reform der Lehrerausbildung - Drs. 18/6865 -]

Wird das Wort gewünscht? - Das ist der Fall. Der Abgeordnete Freistedt bekommt es.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir am heutigen Tag darüber entscheiden, wie künftig in Hamburg die Lehrerbildung gestaltet wird, dann ist dies sicherlich das Interesse aller hier in der Bürgerschaft vertretenen Parteien. Wir wünschen, dass für unsere Kinder und Jugendlichen auch zukünftig nur bestens ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer infrage kommen.

Die Veränderungen in der Hochschulstruktur innerhalb der EU haben durch den Vertrag von Bologna einen bedeutenden Impuls erfahren. Erfolgreiche Absolventen des Lehramtsstudiums werden somit in Zukunft der Schulbehörde zur Verfügung gestellt, um dort in den nächsten drei oder vier Jahrzehnten erfolgreich zu unterrichten.

Es ist der CDU-geführte Senat, der mutig und beherzt den Ausgleich zwischen der Freiheit der Lehre und dem Anspruch auf überprüfbare, intensive und praktische Ausbildung gefordert hat.