Protocol of the Session on November 16, 2006

Zu der konkreten Situation hat der Senat – das hat Herr Finck auch richtig berichtet – ausgeführt, dass es durch die Abschaffung der Hausarbeit im ersten Examen zu einer Versechsfachung der Kandidaten an dem letzten Prüfungstermin gekommen sei, an dem noch eine Hausarbeit angeboten wurde. Aber das ist doch nichts, was man den Studierenden vorwerfen kann. Es ist doch das gute Recht der Studierenden, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, wenn sie die Arbeit an einer Hausarbeit für sich persönlich für besser halten als die Ableistung von Klausuren. Das ist auch ein in der Wissenschaft, der juristischen Pädagogik, sehr umstrittenes Thema gewesen. Es waren nicht nur Examensüberlegungen pädagogischer Art, die dazu geführt haben, sondern eher fiskalische Überlegungen, um es einmal ganz deutlich zu sagen.

Es ist vielmehr – und das müssen wir doch sehen – ein Zeichen größter Sorglosigkeit und Gedankenlosigkeit, dass der Senat hier nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet hat, um dem zu erwartenden Ansturm zu begegnen. Schließlich ist diese Änderung nicht über Nacht gekommen, sondern hatte einen jahrelangen Vorlauf. Der Mangel an Weitsicht hat sich nun gerächt. Auch jetzt scheint der Senat kein Konzept zu haben, wie einem weiteren Anstieg der Prüfungsdauer begegnet werden könnte. Von einer Erhöhung um weitere Monate muss zurzeit ausgegangen werden.

Es ist vielmehr so, dass nunmehr unter Anstrengung aller Mittel versucht werden muss, die Wartezeiten der Kandidatinnen und Kandidaten zu verkürzen. Wenn es denn an der zu geringen Bezahlung pro korrigierter Klausur liegen

sollte, dann muss auch geprüft werden, ob eine Aufstockung infrage kommt. Ich meine allerdings, dass Geld nicht die entscheidende und richtige Motivationsquelle sein kann. Es gibt auch eine Vielzahl qualifizierter Juristinnen und Juristen im Ruhestand, die die Aufgaben als Prüfer gerne übernehmen würden. Ich denke da an emeritierte Professoren. Das ist ein Reservoir an geeigneten Personen, welches man nutzen sollte. Es gibt auch Bemühungen, die Anwaltschaft zu gewinnen, bei der Korrektur der Hausarbeiten einzuspringen. Das ist lobenswert, aber irgendwo auch ein Akt der Verzweiflung.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen trotzdem hoffen, dass der Appell Erfolg hat. Es bleibt aber unter dem Strich das Fazit, dass hier schwere Versäumnisse zulasten des juristischen Nachwuchses begangen worden sind.

(Beifall bei der SPD)

Alsdann erhält der Abgeordnete Dr. Steffen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es schon lustig, dass die CDU an einem Zeitungsartikel vom August noch im November derart zu nagen hat, dass sie dann noch meint, dieses zur Debatte anmelden zu müssen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich kann mir vorstellen, dass das viele für kein Thema halten, das man hier besonders vertiefen muss. Herr Finck ist nun noch einmal in alle Einzelheiten gegangen, auf die es gar nicht weiter ankommt.

Man muss dazu auch sagen, dass der seinerzeitige Artikel auf einer Information beruhte, die die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten bekommen haben. Denen hat man damals gesagt, ja, es kann solange dauern, es kann eine solche Verzögerung um ein Jahr geben. Das war die Information, die die Prüfungskandidaten bekommen haben und auf dieser Information beruhte dieser Artikel.

Nun ist es nicht so – man bekommt ja richtig Mitleid, wenn man dieses demonstrierte Bedürfnis, sich noch einmal zu verteidigen, sieht –, dass der Senat keine Möglichkeiten hätte, auf derartige Veröffentlichungen zu reagieren. In diesem Fall war es sogar so, dass der Sprecher der Justizbehörde in dem Artikel am längsten zitiert wurde. Entweder war diese Information damals genauso zutreffend wie sie in dem Artikel zugrunde gelegt wurde, dann hat der Sprecher der Justizbehörde das zutreffend im Weiteren kommentiert, oder der Sprecher hatte einfach keine Ahnung, aber dann ist es nicht unser Problem.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Tatsächlich ist es wohl so, dass es nach dieser Berichterstattung zu einer Verstärkung der Personalmittel gekommen ist, die diese Verkürzung auf eine Zeit von neun Monaten überhaupt erst ermöglicht hat und das ist dann auch im Weiteren den Prüfungskandidaten mitgeteilt worden. Also hat diese kritische Berichterstattung zumindest diese Linderung ausgelöst. Das ist auch gut so und da bin ich auch zufrieden mit dem Effekt. Es ist nun wirklich nicht der zentrale Punkt der rechtspolitischen Auseinandersetzung, aber es ist natürlich richtig, wenn die Opposition dem Senat mit Kritik auf die Füße tritt und er zumindest ein bisschen was macht.

Dass wir nach wie vor nicht zufrieden sein können, hat Herr Klooß ganz zutreffend dargelegt. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Aber allein die Zahl, die immer wieder gesagt wurde, dass es doppelt so viele Prüfungskandidaten gab wie vom Senat erwartet wurde, macht natürlich deutlich, dass er auf diese absehbare Situation überhaupt nicht vorbereitet war.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort bekommt Senator Lüdemann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich nicht melden, denn nachdem Herr Finck alles erklärt hatte, dachte ich, es steht ja alles da. Aber nachdem Sie nun versucht haben, insbesondere Herr Klooß und Herr Dr. Steffen, trotzdem diesen Vorgang noch wieder zu politisieren, muss ich mich gerade im Namen der Mitarbeiter des Justizprüfungsamtes melden und das einmal richtigstellen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn Sie sagen, das hätte uns überraschend getroffen und wir hätten keine Maßnahmen getroffen. Wir wissen seit 2003, dass das Prüfungsverfahren umgestellt wird und seit dieser Zeit haben sich die Mitarbeiter auf diesen erwarteten Ansturm sehr gründlich und sehr gut vorbereitet. Es war nur fair, im Herbst letzten Jahres die Studenten, die möglicherweise in das Prüfungsverfahren kommen, rechtzeitig zu informieren und zu sagen, wenn ihr denn an dem letztmöglichen Prüfungstermin nach altem Recht teilnehmen wollt, dann nehmt jetzt zur Kenntnis, dass es möglich ist, dass sich das Prüfungsverfahren verlängern wird. Das Prüfungsverfahren beträgt jetzt einen Zeitraum von ungefähr neun Monaten. Das heißt aber, von dem Zeitpunkt an, zu dem ich mich zur Prüfung melde, vergehen ein paar Wochen bis man die Hausarbeit schreibt, dann vergeht wieder Zeit bis man die Klausuren schreibt und nach Abgabe der Klausuren muss man noch zwei bis drei Monate auf die Ergebnisse warten. Das dauert neun Monate. Wir haben gesagt, dass sich das Prüfungsverfahren voraussichtlich um mehrere Monate verlängern kann. Normalerweise melden sich zu einem Prüfungstermin im Durchschnitt ungefähr 100 Kandidaten. Zu diesem letztmöglichen Termin nach alter Prüfungsordnung haben sich 600 Kandidaten gemeldet, also ein enormer Anstieg. 40 Prozent dieser Kandidaten …

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit Sie die wichtigen Zahlen auch korrekt verstehen können.

(Lachen bei der SPD und der GAL)

Das war sehr ernst gemeint.

Man muss dann allerdings auch einmal sehen, dass 40 Prozent dieser Kandidaten, die sich auf den letzten Drücker für diesen Prüfungstermin mit der Hausarbeit gemeldet haben, zwölf Semester oder mehr studiert haben.

(Michael Neumann SPD: Wie viel Semester haben Sie denn gemacht?)

Ich habe weniger als zwölf Semester gebraucht, Herr Neumann. Wie viele haben Sie denn gebraucht, aber Sie

haben ja nur Panzer fahren gelernt. Ich weiß nicht, wie viele Semester Sie gebraucht haben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Thomas Böwer SPD: Wie gehen Sie eigentlich mit unseren Streitkräften um? Seine Kameraden schützen uns am Hindukusch!)

Der Spitzenkandidat, der sich gemeldet hat, hatte über 50 Semester studiert und bei dem, der 50 Semester studiert hat, machen zwei Monate länger auf das Ergebnis warten den Kohl auch nicht mehr fett. Das wird er auch noch aushalten können.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben diesen Ansturm bislang bewältigt. Alle Hausarbeiten sind abgegeben worden. Alle Klausuren werden rechtzeitig in vier Terminen durchgeführt. Die letzte wird am 24. November stattfinden. Wir sind trotz des Ansturms im Moment in der Zeit und bemühen uns – wir haben 80 zusätzliche Prüfer rekrutiert, auch Rechtsanwälte –, das zu tun, was wir machen können. Es ist einfach unredlich unseren Mitarbeitern gegenüber, zu sagen, sie hätten nicht das getan, was sie hätten tun können. Aber wir können keine Professoren aus dem Bauch schneiden. Auch die kommen an ihre Grenzen, wenn nicht genug da sind. Das ist der Grund, warum sich das Verfahren eventuell um wenige Wochen oder Monate verzögern kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Rechtsausschusses Kenntnis genommen hat.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf, Drucksache 18/5172, Bericht des Haushaltsausschusses: Verkauf von städtischen Grundstücken für den Geschosswohnungsbau.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 18/5055: Verkauf von städtischen Grundstücken für den Geschosswohnungsbau (Senatsvorlage) – Drucksache 18/5172 –]

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Debatte zu führen.

Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig. Es bedarf einer zweiten Lesung.

Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den gibt es nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser auch in zweiter Lesung einstimmig und damit endgültig beschlossen.

Tagesordnungspunkt 25, Drucksache 18/5051, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 23. November 2005 – Zentrale

Beratungsstelle für Lehrer zur Unterstützung bei religiös begründeten schulischen Problemsituationen.

[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 23. November 2005 (Drucksache 18/3163) – Zentrale Beratungsstelle für Lehrer zur Unterstützung bei religiös begründeten schulischen Problemsituationen – Drucksache 18/5051 –]

Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache an den Schulausschuss überweisen. Die Fraktionen haben einvernehmlich auf eine Debatte verzichtet.

Wir kommen gleich zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/5051 an den Schulausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf, die Drucksachen 18/5101 bis 18/5105, Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5101 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5102 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5103 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/5104 –]