Herr Staatsrat, wenn Schulen auf diesen Kosten sitzen bleiben, werden diese Kosten dann seitens der Behörde getragen oder ist es das Risiko der Schulen, genauso wie es nach den gestrigen Beschlüssen jetzt das Risiko der Universitäten ist, nicht realisierbare Rückzahlen im Eigenbudget zu halten.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Grundsätzlich ist dieses das Risiko der Schulen. Sollten sich an einzelnen Standorten besondere Konstellationen ergeben, obwohl die Schule sich über Gebührenbescheide und Mahnverfahren bemüht hat, die Kosten einzutreiben, und sollten diese Mahnverfahren zu einem erheblichen Anteil erfolglos bleiben, würde die Behörde hier zu einer Einzelentscheidung kommen.
Können die Schulen die erforderlichen Aktivitäten vor Schuljahresende auch ohne Kenntnis der ausstehenden Leitfadenlieferung vornehmen, ohne dass eventuell rechtsfehlerhaft oder mit unverhältnismäßig großer Eigenleistung gearbeitet wird?
Wir sind in diesem Jahr im zweiten Durchlauf des Lernmittelverfahrens, das heißt, die Schulen setzen auf der Erfahrung des ersten Durchgangs auf. Es hat im ersten Durchgang Schulungen für die Beteiligten gegeben. Es ist auch jetzt mit Einführung der neuen LITTERA-Generation noch einmal eine Schulung auf den Weg gekommen. Der Leitfaden ist heute zur Hälfte ausgeliefert und wesentliche Fragestellungen sind dort auch schon behandelt worden. Im Übrigen hält die Behörde eine Hotline vor, mit der telefonisch oder auf dem Faxwege Hilfen gegeben werden können.
Die noch ausstehenden Kapitel betreffen unter anderem den Datenschutz. Der Datenschutz ist allerdings in einzelnen der Kapitel, die schon ausgeliefert worden sind, zum Beispiel für die Aufnahme von Daten von Förderberechtigten, schon wesentlich vorbehandelt worden. Das ist überhaupt ein Konstruktionsprinzip für den Leitfaden, dass in jedem Kapitel eine relativ kompakte Information steckt, sodass im Großen und Ganzen auch gewisse Redundanzen zustande kommen. Nur wer sich jetzt für Datenschutz zusammenhängend interessiert, braucht dieses Kapitel, weil Datenschutz auch an anderen Stellen mitbehandelt wird.
Dann ist der Gebührenbescheid noch einmal genau dargestellt, die Verwaltung des Büchergeldes, das Mahnverfahren, der Widerspruch, die Lernmittelverwaltung ist hier auch noch einmal aufgeführt, also wie etikettiere, wie inventarisiere ich, wie gehe ich technisch mit den Büchern um. Es gibt dann auch noch eigene Kapitel, die das Verfahren beim Wechsel der Schule oder bei Abbruch des Schulbesuchs betreffen und Sonderregelungen für Schulen, die in einem ÖPP-Projekt Lernmittel verwalten.
Trifft es zu, dass die Aktivitäten der BBS in Sachen Büchergeld über einen Monat hinter den geplanten Zeiten zurückliegen?
Trifft es zu, dass die Aktivitäten der BBS in Sachen Büchergeld einen Monat hinter dem ursprünglich geplanten Zeitraum zurückliegen?
Nach meinem Kenntnisstand ist das Verfahren in den Schulen sehr unterschiedlich. Es gibt Schulen, die zu diesem Zeitpunkt schon relativ weit fortgeschritten sind und es gibt Schulen, die noch ein Gutteil des Verfahrens vor sich haben. Insofern lässt sich eine allgemeine Antwort auf eine Verzögerung von hier aus nicht geben.
Welche Folgen hat es, wenn Schulen aufgrund verspäteter Behördenlieferung den Eltern die Lernmittellisten nicht mehr vor den Schulferien zur Kenntnis geben können?
Ich glaube nicht, dass verspätete Lieferungen der Behörde ein Anlass dafür sind, Lernmittellisten nicht zeitgerecht an die Eltern zu geben. Es hat einen ersten Durchgang gegeben. Es hat auch dafür Unterstützung gegeben, es hat Schulungen gegeben. Wir sollten die Schulen auch in ihrem Knowhow im Umgang mit Lernmitteln nicht unterschätzen
und sie jetzt nicht davon abhängig machen, dass ein Lernmittelleitfaden vorliegt, der sicherlich eine große Hilfe darstellt, aber nicht das gesamte Wissen erst in die Schulen schafft. Es ist dort vorhanden.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Noch einmal bezüglich der Außenstände von einzelnen Schulen. Trifft es zu, dass Schulen einen Teil dieser Außenstände selbst tragen müssen und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?
Ich glaube, diese Frage ist schon beantwortet worden. Ich hatte gesagt, dass es grundsätzlich so ist, dass die Schulen für die Eintreibung der Außenstände den ersten Schritt tun müssen. Ansonsten setzen die üblichen Mahnverfahren, die in dieser Stadt dann in Gang kommen, auch ein. Sollten in Einzelfällen – ich wiederhole mich aber jetzt – an einzelnen Standorten sehr viele Mahnverfahren erfolglos bleiben, obwohl die Schulen sich bemüht haben, wird die Behörde dann zu Einzelfallentscheidungen kommen.
Warum ist die BBS von ihrer grundsätzlichen Zusage, für die Außenstände einzutreten, abgerückt und wann ist das geschehen?
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Die Fragen der Kolleginnen der SPD-Fraktion verleiten mich zu der Frage, ob sich der Senat schon einmal Gedanken gemacht hat, ein zu bürokratisches Modell eingeführt zu haben?
Ich denke, dass die Antworten schon in die Richtung weisen, dass das gerade nicht der Fall ist. Wenn Schulen dieses Thema eigenverantwortlich zu ihrem Thema machen und wenn sie die Hilfsangebote, die in der Software LITTERA und den Schulungsangeboten und künftig auch in einem Leitfaden vorhanden sind, in Anspruch nehmen, können die Schulen relativ routiniert mit dieser Lernmittelverwaltung umgehen und entsprechend gute Ergebnisse erzielen. Ich will nur daran erinnern, dass die Ergebnisse des ersten Durchgangs in Bezug auf die Anschaffung von Büchern in den Schulen hervorragend waren, weil fast eine Verdoppelung des Anschaffungsvolumens gegenüber dem Vorjahr in 2005 zu beobachten war.
Hat sich der Senat zum Thema selbst verantwortete Schule schon einmal Gedanken gemacht, eventuell durch die Zuweisung eines Budgets die komplizierte Korrespondenz mit dem Senat zu beenden und stattdessen lieber Fachverwaltungsangestellte aus der Behörde abzuziehen und in die Schulen zu geben?
Ich finde diese Anregung nicht völlig abwegig. Sie korrespondiert auch mit einem Ersuchen, das die Bürgerschaft aus Anlass des Schulreformgesetzes beschlossen hat. Wir sind dabei, auch zu prüfen, wie sich die Schnittstellen zwischen Verwaltung und Schulen darstellen und ob es in Einzelfällen besser ist, Verwaltungskapazitäten an Schulen zu geben statt sie zentral vorzuhalten und damit ein ewiges Schnittstellenthema zu haben. Wir haben in diesem Bereich Überlegungen, aber noch keine Ergebnisse.
Wir kommen zum Punkt 64 der heutigen Tagesordnung, Drucksache 18/4423, Antrag der SPD-Fraktion: Stadtentwicklung durch die Vergabe städtischer Grundstücke.
[Antrag der Fraktion der SPD: Stadtentwicklung durch die Vergabe städtischer Grundstücke – Drucksache 18/4423 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion will neue Wege bei der Vergabe städtischer Grundstücke gehen, insbesondere bei Wohnungsbauflächen. Das ist nötig, denn wir haben die problematische Situation, dass städtische Grundstücke seit 2002 vor allem nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben werden. Wer am meisten zahlt, bekommt die Fläche. Das mag fiskalisch betrachtet gut sein, doch tatsächlich können wir uns diese Vergabepraxis nicht mehr länger leisten,
denn wer viel zahlt, muss auch viel verdienen. Deshalb entstehen nicht die Wohnungen auf einem Grundstück, die für ein Quartier die besten oder in der Stadt die nötigsten sind, sondern die, die für einen Investor am lukrativsten sind und das sind in der Regel keine Mietwohnungen und vor allem keine familiengerechten Mietwohnungen. Das belegen die Zahlen, traurige Zahlen.