Protocol of the Session on June 29, 2006

Frau Präsidentin! Ergreift Hamburg nach der Entscheidung des Bundes, die Mittel für den Ausbau der A 7 kurzfristiger zur Verfügung zu stellen, die Chance zur Aufhebung der städtebaulichen Schneise A 7 mittels einer Überdeckelung jetzt nicht aktiv, wird abseh

bar die Schneisenwirkung der A 7 durch 16 Meter hohe Lärmschutzwände noch wesentlich verstärkt.

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Senat gegenüber dem Bund spätestens erklärt haben, dass die Mittel für den baulichen Lärmschutz an der A 7 in Bahrenfeld für die Schaffung einer Überdeckelung verwendet werden sollen?

Wer antwortet für den Senat? – Staatsrat Gedaschko, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lühmann! Wie auch in der Folgefrage hängt das jeweils von der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ab. Das ist der späteste Zeitpunkt.

Die zweite Frage, bitte.

Wann ungefähr mag denn das unter kalendarischen Gesichtspunkten der Fall sein?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Für den ersten Abschnitt Bahrenfeld, den Sie jetzt angesprochen haben, wird Anfang 2010 mit der Einleitung gerechnet. Wir haben aber vor, diese Entscheidung vor diesem Zeitpunkt zu treffen. Sie ist natürlich nicht allein vom Planfeststellungsverfahren abhängig, sondern von Finanzen und es ist bekannt, dass die Priorität hier bei der Realisierung der Hafenquerspange liegt. Wir müssen sehen, wie die Begutachtung durch den Bund ausgeht und wie das Finanzinvest der Stadt in dieser Frage sein wird und sein muss.

Herr Lühmann.

Bis zu welchem Zeitpunkt – das ist die zweite Frage –, den der Senator bei einer öffentlichen Veranstaltung mit ungefähr 2008 angegeben hat, wird der Senat prüfen, ob für den verkehrlich noch stärker belasteten Teil der A 7 in Stellingen ebenfalls eine Überdeckelung möglich ist?

Sie haben ja bereits am 21. April 2006 eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt. In dieser Anfrage wurde Ihnen auch die entsprechende Antwort gegeben, wie die Prüfung aussieht.

Herr Dees, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! In welchen kalendarischen Zeitabschnitten planen Sie die drei Bauabschnitte?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, das sind von der Landesgrenze Schleswig-Holstein bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest Bautermine von 2009 bis 2014, Autobahndreieck Hamburg-Nordwest bis zur Anschlussstelle Stellingen 2008 bis 2014 und von der Anschlussstelle Stellingen bis Volkspark und dann weiter bis Othmarschen 2011 bis 2015.

Eine Nachfrage von Herrn Dees.

Ist Ihnen bekannt, dass Herr Senator Freytag etwas präzisere Zahlen auf der öffentlichen Veranstaltung genannt hat als Sie sie uns jetzt nennen, sicherlich ohne sich ganz festgelegt zu haben?

Herr Staatsrat.

Sie haben nach den Bauzeiten gefragt. Das sind die Bauzeiten. Es gibt dann noch die Zeiten, die Sie vielleicht meinen, für das Planfeststellungsverfahren. Die hatte ich aber eben schon benannt.

Herr Maaß, bitte.

Herr Staatsrat, Sie hatten, wenngleich in einem etwas anderen Zusammenhang, von einer Priorisierung zwischen Hafenquerspange und dem A 7-Deckel gesprochen. In welchem Sinne darf ich Sie da verstehen? Auch in dem Sinne, dass städtische Mittel prioritär für die Hafenquerspange eingesetzt werden und nur, wenn sich darüber hinaus Spielraum ergibt, wird der A 7-Deckel finanziert werden?

Herr Staatsrat.

Das hängt davon ab, wie die Bundesmittel, die für Hamburg zur Verfügung stehen, eingesetzt werden. Wir werden sicherlich auch städtische Mittel einsetzen. Es sind beide Aspekte.

Herr Maaß.

Ja, aber gibt es ein Prioritätsverhältnis zwischen der Hafenquerspange und dem A 7Deckel, wenn Sie städtische Mittel einsetzen, oder würden Sie sagen, die stehen gleichberechtigt nebeneinander?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Frage hatte ich schon beantwortet, nämlich dass es eindeutig eine Priorität für die Hafenquerspange gibt.

(Olaf Ohlsen CDU: Das wissen wir doch auch alle!)

Herr Lühmann, ich habe auf meinem Zettel schon zwei Nachfragen von Ihnen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen zu dem Thema. Wir kommen dann zum letzten Thema der Fragestunde. Herr Lein, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Im Schulausschuss am 2. Juni war die Behördenleitung überrascht, dass ein für Mitte Mai zugesagter Leitfaden mit Arbeitsunterlagen für die neue Runde der Lernmittelprivatisierung erst nach den Maiferien und dann nur in

einer ersten Teillieferung mit den Kapitel 1 bis 7 sowie 24 vorlagen.

Ich frage: Wann werden die vollständigen Unterlagen für die diesjährige Abwicklung der privatisierten Lernmittelbeschaffung in den Schulen vorliegen?

Wer antwortet für den Senat? Staatsrat Voges, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lein! Zunächst zwei Vorbemerkungen. Der in Rede stehende Leitfaden steht nicht im Zusammenhang mit einer Privatisierung der Lernmittelbeschaffung, wie das Ihre Frage anzudeuten scheint. Er soll die Schulen bei der Umsetzung der Lernmittelverordnung unterstützen. Im Übrigen habe ich in der Fragestunde am 15. Mai ausweislich des Protokolls eine erste Teillieferung und nicht den ganzen Leitfaden und das für Ende Mai angekündigt. Es ist nicht ganz so anders gekommen, wie Sie es beschrieben haben.

Der Leitfaden "Umsetzung der Lernmittelverordnung" umfasst insgesamt 24 Kapitel. Er beschreibt alle wesentlichen Verfahrensabläufe im Rahmen der Umsetzung der Lernmittelverordnung. Zielgruppen sind insbesondere die Schulsekretariate, die Schulleitungen, die Lernmittelverwalter und die Eltern. Die Texte werden gründlich rechtlich geprüft, sie werden mit externen Stellen abgestimmt, wie etwa dem Datenschutzbeauftragten. Im Übrigen suchen wir das Feedback der künftigen Nutzer und lassen, um die Praxistauglichkeit und die Verständlichkeit des Leitfadens zu erhöhen, auch Schulsekretärinnen und andere Zielgruppen gegenlesen.

Bis heute sind die Kapitel 1 bis 11 und 24 und ein Anhang an die Schulen ausgeliefert worden, die Kapitel 1 bis 7 und 24 Ende Mai – wie vorhergesagt – und die Kapitel 8 bis 11 in dieser Woche. Die Schulen haben die Kapitel in gedruckter Form erhalten. Darüber hinaus auf einer monatlichen Service-CD in elektronischer Form. Im Übrigen ist der Leitfaden auf seinem jeweiligen Stand auch im Internet zu sehen.

Mit den jetzt verfügbaren Kapiteln ist der größte Teil der wesentlichen Fragestellungen abgedeckt. Die letzte Teillieferung des Leitfadens – und das ist der Kern Ihrer Frage – wird in der letzten Ferienwoche zugestellt werden. Um es deutlich zu sagen: Es wäre wünschenswert gewesen, mit dem Leitfaden schneller zu sein. Die Erstellung erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung, insbesondere ist auch eine Auswertung des ersten Durchlaufs erforderlich, sowie eine intensive Abstimmung und damit entsteht ein nicht unbeträchtlicher Zeitaufwand.

Ihre zweite Frage, Herr Lein, bitte.

In welcher Spanne bewegen sich die finanziellen Außenstände der einzelnen Schulen aus der Lernmittelbeschaffung 2005?

Herr Staatsrat, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zum 31. März 2006 gab es bei den Schulen Einnahmen für circa 86 Prozent der Schülerinnen und

Schüler. Das sind Mittel von Gebührenzahlern und Mittel für die Förderberechtigten. Damit standen den Schulen Einnahmen aus Gebühren und Fördermitteln in Höhe von insgesamt gut 8 Millionen Euro zur Verfügung. Von den Schulen wurden mit Stand vom 27. Juni 6042 Mahnverfahren initiiert. Daraus ergeben sich Außenstände von circa 353 000 Euro. Auf die einzelne Schule bezogen ergibt sich aus der Auswertung zum 31. März 2006 eine Spannbreite von etwa 18 Euro im geringsten Fall bis circa 14 000 Euro im größten Fall. Nach heutigem Kenntnisstand sind von den 6042 Mahnverfahren 2881 Verfahren durch Einzahlungen in Höhe von 159 000 Euro erledigt. Wie sich der aktuelle Stand der Außenstände und die inzwischen erfolgten Einzahlungen bei den einzelnen Schulen darstellen, konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Diese Daten werden bei der Behörde auch nicht systematisch erhoben.

Eine Nachfrage von Herrn Lein.

Wer trägt die Außenstände der einzelnen Schulen, wenn Eltern aus unterschiedlichsten Gründen die geforderte Summe nicht gezahlt haben?

Herr Staatsrat.

Die Schulen kaufen eigenverantwortlich auf eigene Rechnung Lernmittel. Werden die Gebühren nicht eingezahlt, entscheidet die Schule über die Vorbereitung des Mahnverfahrens durch ein Erinnerungsschreiben an die Eltern. Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, entscheidet die Schule über die Abgabe an die Behörde zur formalen Einleitung der notwendigen Verfahren. Wie wir aus den Zahlen sehen konnten, sind die Verfahren, wenn sie eingeleitet werden, auch relativ zügig und erfolgreich. Das heißt, da die Schulen die Schulbücher einkaufen und bezahlen müssen, haben sie auch die Verantwortung dafür, die erforderlichen Instrumente zu nutzen, die ihnen die Lernmittelverordnung zur Verfügung stellt, um die entsprechenden Einnahmen zu generieren.

Eine zweite Nachfrage von Herrn Lein, bitte.