Von daher kann man, wenn die Betreffenden entsprechende Informationen an die Presse geben, sehr wohl in der Bürgerschaft und in der Öffentlichkeit darüber reden.
Wir Sozialdemokraten – das sage ich noch einmal ganz deutlich – haben uns damals im Ausschuss enthalten. Wir werden dieses diesmal nicht tun, wir werden ein anderes Votum treffen.
Ganz klar ist – das war auch im "Hamburger Abendblatt"Artikel schon enthalten –, dass es aus unserer Sicht eine Vielzahl von Gründen gibt, die dazu führen müssten, dass die Familie ausreist; das muss man ganz deutlich sagen. Da geht es auch um Strafverfahren, die hier gelaufen sind, da geht es um widersprüchliche Angaben, die in dem Verfahren gelaufen sind. All dieses würde letztendlich dazu führen, dass die Familie ausreisen muss.
Gleichzeitig muss man aber auch das Schicksal beziehungsweise den Gesundheitszustand der fünfjährigen Tochter beachten und wir müssen uns letztendlich fragen, ob eine entsprechende Gesundheitsversorgung vor Ort gewährleistet werden kann und ob im Zusammenhang mit der Ausschussberatung der Senat seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
Zu dem einen hat Frau Dr. Lappe schon etwas gesagt. Wir meinen, dass der Gesundheitszustand der Tochter, der lange Zeit ein Abschiebungshindernis darstellte, sich anscheinend nicht verändert hat. Von daher ist zu fragen, warum die Familie jetzt ausreisen soll. Zum anderen ist zu fragen, ob diese Gesundheitsversorgung vor Ort erfolgen kann, und da ist es in der Tat so, dass das Verwaltungsgericht unter anderem ausgeführt hat, dass die Familie doch für sechs Monate Medikamente mitnehmen solle. Wenn solche Anmerkungen kommen, dann dienen
die nicht dazu, zu sagen, die Situation vor Ort ist geregelt. Das muss man letztendlich bei seiner Entscheidungsfindung beachten und man muss auch beachten, dass der Bericht, auf den sich das Ganze stützt, in der Tat aus dem Jahr 1998 stammt; UNCHR-Berichte sind nicht eingeholt worden. Von daher sind während der Ausschussberatungen eine ganze Menge Fragen aufgetreten, die auch der Senat beantworten sollte.
Bei der damaligen Ausschussberatung, auf die sich Frau Dr. Lappe auch bezogen hat, war es letztendlich so, dass die Mitglieder erst in der Ausschusssitzung die Möglichkeit hatten, diese schriftliche Erklärung, die mehrere Seiten umfasste, zu lesen. Das ist kein faires Verhalten gegenüber den Petenten, der Bürgerschaft und dem Eingabenausschuss.
Vor Gericht heißt es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten. Wir Sozialdemokraten sagen: Im Zweifel für die Gesundheit der fünfjährigen Tochter. Von daher plädieren wir heute dafür, das ganze Verfahren in den Eingabenausschuss zurückzuholen, um es dort neu zu beraten.
Für Sie von der CDU-Fraktion ist es heute natürlich die einfachste Entscheidung, Ihrem damaligen Votum entsprechend zu folgen. Eine mutige und richtige Entscheidung wäre es, ein anderes Votum zum Wohle dieses kleinen Mädchens zu fassen. Sie haben es in der Hand und ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Votum folgen würden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Grapengeter, ich möchte Sie, beziehungsweise eine Ihrer Kolleginnen bitten, so sieht es ja unsere Geschäftsordnung vor, sich noch einmal zu unserem Antrag zu äußern. Sie haben sich inhaltlich überhaupt nicht dazu geäußert. Sie haben etwas angemahnt, was wir hier schon öfter als Problem hatten, nämlich das Verletzen von gewissen Vertraulichkeiten. Das ist aber hier überhaupt nicht der Fall, denn all das, was Frau Dr. Lappe an Namensnennung, Altersnennung und Ähnlichem beschrieben hat, war öffentlich.
Hier geht es lediglich um zwei Punkte – Herr Kienscherf ist auch darauf eingegangen –, um die Möglichkeit, dass sich der Eingabenausschuss mit der rechtlichen Einschätzung der Informationen, die wir vom Senat bekommen haben und die wir sehr mühsam mit Unterstützung durch die Juristen des Eingabenausschusses zusammengetragen haben, noch einmal befasst. Dieser Fall ist im Eingabenausschuss nicht zu Ende diskutiert worden. Er konnte nicht zu Ende diskutiert werden, weil die Informationen so spät kamen, und deswegen brauchen wir diese Rücküberweisung und appellieren an Sie als CDU, dieser Rücküberweisung zuzustimmen. – Vielen Dank.
Das werden wir heute nicht tun, und zwar ist es nach meiner sicheren Erinnerung so gewesen, dass wir diese Angelegenheit mehrfach ausgesetzt hatten, weil wir auch viele Nachfragen hatten. Das sehr bedauerliche Schicksal des kleinen Mädchens mit der Herzerkrankung war von Anfang an bekannt und das will ich auch gar nicht klein reden, das ist schwer. Andererseits hat es sich gottlob so entwickelt, dass das Kind zwar weiterhin krank ist, aber derzeit nicht behandlungsbedürftig. Und wenn Tabletten mitgegeben werden, dann sollen die nur einer Infektion vorbeugen oder im Infektionsfall helfen. Das Mädchen ist aber nach unserem Wissen nicht durchgängig behandlungsbedürftig und es könnte auch dort behandelt werden.
Das macht die Entscheidung nicht einfacher. Wenn man über das Schicksal ganzer Familien zu entscheiden hat, dann betreiben wir das alle sehr ernsthaft. Sie möchten die Entscheidung zurückholen, das wollen wir nicht, weil wir glauben, das ausreichend beraten zu haben. Wir haben unsere Entscheidung gefunden und bei der soll es heute auch bleiben.
Wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben, gibt es auch neue Verfahren und dann kann man darüber reden. Aber die Angelegenheit in den Eingabenausschuss zurückzuholen, würde jedenfalls ein völlig falsches Eingeständnis sein, dass wir uns nicht ausführlich genug darüber Gedanken gemacht hätten. Nach unserem Erkenntnisstand von vor etwa zweieinhalb Wochen, als wir dies im Ausschuss beraten haben, war das die richtige Entscheidung und das ist sie nach meiner Auffassung auch heute noch. Deswegen stimmen wir dem nicht zu.
Die GAL-Fraktion hat beantragt, die Eingaben 162/04, 163/04, 164/04, 209/04 und 216/04 an den Eingabenausschuss zurückzuüberweisen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich über die Empfehlungen im Ausschussbericht 18/210 abstimmen, zunächst über Ziffer 1. Wer möchte zu den Eingaben 162/04, 163/04, 164/04, 209/04 den Ausschussempfehlungen folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mehrheitlich bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen so beschlossen.
Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Ausschuss zur Eingabe 216/04 abgegeben hat? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wer stimmt den Ausschussempfehlungen zu den übrigen Eingaben zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführte Drucksache zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt dem Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf, Drucksache 18/227 und 18/216, Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Fortführung der Beratungen von Vorlagen aus der 17. Wahlperiode und Senatsantrag: Erneute Einbringung von Gesetzesvorlagen zur Fortführung der in der 17. Wahlperiode nicht abgeschlossenen Beratungen.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Fortführung der Beratungen von Vorlagen aus der 17. Wahlperiode – Drucksache 18/227 –]
[Senatsantrag: Erneute Einbringung von Gesetzesvorlagen zur Fortführung der in der 17. Wahlperiode nicht abgeschlossenen Beratungen – Drucksache 18/216 –]
Zunächst zur Drucksache 18/227. Wer möchte dem Vorschlag des Präsidenten folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Drucksache 18/216. Von der erneuten Einbringung der Gesetzesvorlage hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen. Über die Fortführung der Beratungen in den Ausschüssen haben wir bereits abgestimmt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf, Drucksache 18/225, Bericht des Wirtschaftsausschusses: Elftes Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes, Änderungen der Hafengebietsgrenze und der Gebietsbeschreibung erstens zwischen Hein-Saß-Weg und Steendiekkanal (Finkenwerder), zweitens am Francoper Außendeich (Harburg) und nördlich der Aue (Finkenwerder) und drittens zwischen Fürstenmoordamm und Moorburger Bogen (Bostelbek).
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 18/34: Elftes Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) Änderungen der Hafengebietsgrenze und der Gebietsbeschreibung 1. zwischen Hein-Saß-Weg und Steendiekkanal (Finkenwerder) 2. am Francoper Außendeich (Harburg) und nördlich der Aue (Finkenwerder) 3. zwischen Fürstenmoordamm und Moorburger Bogen (Bostelbek) (Senatsantrag) – Drucksache 18/225 –]
Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Elfte Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls einstimmig und damit in zweiter Lesung und endgültig beschlossen.