Protocol of the Session on May 26, 2004

Herr Lühmann, einen Punkt haben Sie angesprochen und da laufen Sie bei mir offene Türen und Tore ein: die Verbindung in die HafenCity. Natürlich müssen wir auch die Fußwegebeziehung vom Jungfernstieg an der EuropaPassage und am Domplatz vorbei bis in die HafenCity verbessern und wir werden zu gegebener Zeit natürlich dafür sorgen müssen, dass diese Fußwegebeziehung attraktiv wird und dass sie vernünftig ausgeschildert ist. Hätten Sie heute den Antrag gestellt, wir wollen eine Fußwegebeziehung von der Innenstadt in die HafenCity ausschildern, hätten wir dem zugestimmt. So pauschal, wie Sie das getan haben, können wir dies aber nicht tun.

Herr Lühmann, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung geschrieben, Sie hofften, die CDU beweise Lernfähigkeit. Die brauchen wir gar nicht, lieber Herr Lühmann.

(Farid Müller GAL: Ach, Sie wissen schon alles! – Christian Maaß GAL: Sie haben sowieso immer Recht!)

Die CDU weiß, was für die Stadt gut ist, das haben wir die letzten Jahre bewiesen.

Was wir auch verstanden haben, lieber Kollege Lühmann, ist, dass Sie in der Opposition angekommen sind, wo man sich sehr viele Dinge wünschen kann, sich aber keine Gedanken darüber machen muss, wer sie bezahlt. Insofern werden wir Ihren Antrag an den Ausschuss überweisen und jetzt nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU – Uwe Grund SPD: So war das immer bei der CDU!)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Timmermann.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Im letzten Jahr besuchten fast drei Millionen Menschen unsere schöne Stadt Hamburg. Jährlich finden in dieser Hansestadt 40 Messen und rund 200 Kongresse statt. Auch in den kommenden Jahren werden wieder wie beispielsweise mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 internationale Großveranstaltungen in der Hansestadt durchgeführt. Diese Menschen, die hierher kommen, erwarten aber Orientierungshilfe, um die Ziele zu erreichen, um die Stadt kennen zu lernen.

Damit diese Erwartungen erfüllt werden können, bedarf es eines guten touristischen Wegeleitsystems beziehungsweise eines Fußwegeleitsystems, das aber auch Hinweise für Menschen mit so genannten Mobilitätsproblemen hat. Auch für die Hamburgerinnen und Hamburger kann ein Wegeleitsystem attraktive Orientierungshilfe bieten.

Ein optimales Fußwegeleitsystem verbessert die Möglichkeit zur Orientierung und steigert die Aufenthaltsqualität.

(Beifall bei der SPD)

Die Chancen, dass unsere Gäste die Stadt erneut besuchen, wird erhöht, wenn es gelingt, ein überschaubares Angebot mit bislang nicht so bekannten Attraktionen dieser Stadt zu präsentieren. Ein optimales Fußwegeleitsystem dient der Stärkung der Tourismusbranche und muss damit im Interesse Hamburgs und seiner Wirtschaft liegen.

Meine Damen und Herren, es macht aus unserer Sicht allerdings keinen Sinn, alleine ein Fußwegeleitsystem einzurichten, vielmehr müsste es eine Entwicklung sein, die ein touristisches Wegeleitsystem ist, in dem die Fußgänger in erhöhtem Maße eine Rolle spielen. Die Realisierung eines solchen Konzepts kann schrittweise erfolgen und die Finanzierung kann mit Unterstützung der Tourismusbranche stattfinden.

Hamburg braucht ein Gesamtkonzept für ein Wegeleitsystem. Dies beinhaltet aber auch – das wird die CDU sicherlich nicht erfreuen –, dass die Fußwege einen entsprechenden Standard bekommen, den sie heute nicht haben.

Der Presse war am 17. Mai zu entnehmen, dass auch der Architektenbund in seinem neuen Thesenpapier fordert:

"Die Stadt muss sich für die Gestaltung der Straßen sowie des öffentlichen Grüns mehr engagieren und den Fahrrad- und Fußwegen mehr Bedeutung beimessen."

Diese Aussage können wir in vollem Maße unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Es wird teilweise vergessen, dass die meisten Fußgänger Autofahrer sind und jeder Autofahrer auch Fußgänger ist. Von daher sollte man sein Augenmerk nicht nur auf die Autofahrer richten.

Wir glauben, dass dieser Antrag in die richtige Richtung geht, und wir bitten um Überweisung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir nun zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/250 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf, Drucksache 18/210: Bericht des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 18/210 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass hierzu aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Ist das der Fall? – Das ist der Fall. Die Abgeordnete Dr. Lappe hat es.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stellt den Antrag, die Eingaben 162/04 und folgende zur Familie Rados zur erneuten Behandlung an den Eingabenausschuss zurückzuüberweisen.

Ich will Ihnen kurz begründen, warum wir das anregen. In der Sitzung am 10. Mai, in der der jetzt vorliegende Beschluss gefällt wurde, erhielten wir Abgeordneten eine neue ergänzende Stellungnahme des Eingabendienstes als Tischvorlage und das kam so spät, weil das Einwohner-Zentralamt erst an diesem Tag einen Vermerk, der noch zu verarbeiten war, vorgelegt hat. Das heißt, wir saßen im Ausschuss und hatten eine zweieinhalbseitige Stellungnahme, dazu noch zwei Vermerke mit insgesamt drei Seiten mit komplizierten juristischen Darstellungen zur Bewertung vor uns liegen. Meiner Ansicht nach verwendeten wir nicht die erforderliche Aufmerksamkeit – das muss ich selbstkritisch sagen –, um diese ergänzende Stellungnahme wirklich angemessen bei unserer Debatte zu berücksichtigen. Das habe ich am nächsten Tag gemerkt, als ich erneut diese Stellungnahme – und nun ausführlich – durchgelesen habe. Wir sollten überdenken, ob wir uns das nicht noch einmal gemeinsam genauer anschauen sollten.

(Beifall bei der GAL)

Insbesondere geht es um einen Punkt, den wir in der Debatte im Eingabenausschuss nicht mehr weiter verfolgt haben, aber sehr wohl in den vorherigen Sitzungen, in denen wir mehrfach über diese Eingaben gesprochen hatten, nämlich über die Frage, warum der Duldungsgrund, der für die Familie Rados seit 1999 existierte, plötzlich nicht mehr gelten solle und warum im Übrigen nicht bereits schon viel früher eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist. Es wurde jahrelang davon ausgegangen, dass es ein durchaus dauerhaftes Abschiebungshindernis geben würde, das sobald nicht wegfallen sollte, und wenn das so ist, dann besteht die Möglichkeit, auch eine Befugnis zu erteilen.

Das Abschiebungshindernis und damit der Duldungsgrund für die Familie war bisher die schwere Herzkrankheit der fünfjährigen Tochter. Man ging von 1999 bis 2003 davon aus, dass die medizinische Versorgung in der Region, aus der die Familie stammt, für das Kind nicht ausreichend sei. Nun beruft man sich auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amts von 1998 – der lag natürlich auch schon 1999 vor – und behauptet, die Versorgung wäre doch gesichert. Vorsichtshalber wolle man aber für

ein halbes Jahr Medikamente für das Kind mitgeben. Auch das spricht meiner Auffassung nach nicht dafür, dass man allzu großes Vertrauen in die medizinische Versorgung vor Ort hat.

(Beifall bei Antje Möller GAL)

Weil der Gesundheitszustand des Kindes sich zum Glück nicht verändert hat, also auch nicht schlechter geworden ist, geht man davon aus, dass er stabil sei, nur weil er sich über eine Anzahl von Jahren nicht verändert hat. Ich persönlich halte so eine Ableitung für sehr gewagt, aber genau diese Argumentationslinie hat offenbar auch das Verwaltungsgericht verfolgt und dahingehend eine Entscheidung getroffen, dass es kein Abschiebungshindernis mehr gäbe.

Nichtsdestotrotz ist es dem Eingabenausschuss nach der Geschäftsordnung möglich, sich mit dem Verhalten des Senats als Beteiligtem an so einem Verfahren auch nach rechtskräftigem Abschluss zu befassen. Das sollten wir meiner Ansicht nach noch einmal tun, um zu klären, warum plötzlich nicht mehr gelten soll, was jahrelang gegolten hat, ohne dass sich die Bedingungen verändert haben. Die Entscheidung soll nun eine andere sein und das muss für meine Begriffe noch einmal plausibel erklärt werden. Das muss man sich noch einmal genau angucken und außerdem klären, warum es nicht schon längst Aufenthaltsbefugnisse gab und ob es nicht andere Vergleichsmöglichkeiten gibt, die wir noch gar nicht in Erwägung gezogen haben, um dieser Familie eine Chance zu geben, in Deutschland zu bleiben. Dass das nötig wäre, erkennt man schon daran, dass diese Familie seit zwölf Jahren hier lebt, integriert ist, nicht von öffentlichen Mitteln abhängig ist und es schon sehr schwer nachvollziehbar ist, warum das nun alles geändert werden soll.

Ich bitte Sie, unserem Antrag auf Rücküberweisung zuzustimmen, sodass wir Gelegenheit haben, noch einmal darüber zu reden. – Danke.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Grapengeter.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Lappe, zum einen bin ich ein wenig irritiert darüber, denn eigentlich ist es Grundsatz, dass die Namen von Petentinnen beziehungsweise Petenten, die Eingaben an den Eingabenausschuss machen, nicht genannt werden. Das überrascht mich jedenfalls ein wenig.

(Bernd Reinert CDU: Dafür kriegen wir von Ihnen immer viel Haue!)

Vor diesem Hintergrund werde ich Ausführungen allgemeiner Natur machen und mich nicht auf den Einzelfall beziehen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt neben den menschlichen Aspekten, die wir selbstverständlich mitberücksichtigt haben, auch eine andere Seite der Medaille – das ist in jedem Fall so – und das ist die Seite der Medaille, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Wenn Grenzen überschritten werden, dann ist es an uns, die Konsequenzen zu ziehen. Wenn Grenzen sogar mehrfach überschritten werden, dann heißt es umso mehr, Konsequenzen zu ziehen.

Ich werde wiederum den Einzelfall nicht bewerten, aber trotz alledem ist auch dies zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass wir einem bestimmten Kreis von Staatsangehörigen, die sich zu einem Zeitpunkt in einer absoluten Notsituation befanden, ein temporäres Aufenthaltsrecht eingeräumt haben. Wir sprechen wiederum von einem temporären Aufenthaltsrecht und nicht von einem dauerhaften Bleiberecht. Das hat dementsprechend zur Folge, dass dieses Aufenthaltsrecht irgendwann einmal beendet wird.

Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich bei uns mittelfristig oder kurzfristig aufgehalten haben, sind inzwischen zurückgekehrt; dies wird auch in weiteren Fällen der Fall sein. Diese allgemeinen Aussagen vorangeschickt möchte ich Sie bitten, den Antrag der GAL auf Rücküberweisung abzulehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort nach Paragraph 26 Absatz 6 erhält der Abgeordnete Kienscherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass Frau Dr. Lappe hier das eine oder andere über diesen Fall geschildert hat, ist verständlich, weil es auch in der Presse stand.

(Rüdiger Kruse CDU: Das zählte bei uns auch nie! Was soll denn das?)

Von daher kann man, wenn die Betreffenden entsprechende Informationen an die Presse geben, sehr wohl in der Bürgerschaft und in der Öffentlichkeit darüber reden.