Das ist eine Frage, die weit über das Spektrum der ursprünglichen Frage hinausgeht. Die kann ich hier nicht beantworten. Das tut mir Leid.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage des Abgeordneten Frommann. – Herr Frommann, bitte.
Frau Präsidentin! Die Entlassung Wilhelmsburgs aus dem Bezirksamtsbereich HamburgHarburg zugunsten des Bezirksamtsbereiches HamburgMitte führt zu Veränderungen, die derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Sieht die Senatsvorlage für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung die Möglichkeit zur Einrichtung eines Regionalausschusses für Wilhelmsburg vor?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senatsentwurf für das Bezirksverwaltungsgesetz, der in dieser Woche einstimmig an dieser Stelle und ohne Veränderungen auch vom zuständigen Sonderausschuss verabschiedet worden ist, sieht vor, dass ab angefangener 100 000 Einwohner in einem Bezirk ein Regionalausschuss eingerichtet werden kann, der sich an den bestehenden Stadtteilgrenzen zu orientieren hat. Das würde für Hamburg-Mitte – einschließlich zukünftig Wilhelmsburg – bedeuten, dass dort drei Regionalausschüsse eingerichtet werden können. Somit könnte auch einer für den Bereich Wilhelmsburg eingerichtet werden.
Herr Staatsrat, wie kann die Einrichtung eines solchen Regionalausschusses für den bisherigen Ortsamtsbereich gegebenenfalls vorübergehend sichergestellt werden?
Über die Einrichtung der Regionalausschüsse entscheidet die Bezirksversammlung in eigener Zuständigkeit. Diese Entscheidung ist abzuwarten.
Ist der Senat der Auffassung, dass der Fragesteller sich die Antwort hätte selbst geben können, wenn er die Drucksache 18/3418 gelesen hätte?
Der Senat ist der Auffassung, dass es immer gut ist, über gute Inhalte seiner Gesetzentwürfe auch in diesem Rahmen noch einmal zu sprechen.
Eingedenk dieser weisen Vorbemerkung des Senats möchte ich noch eine weitere Frage anschließen. Plant der Senat, nachdem bisher in Wilhelmsburg ein Ortsamtsleiter die Geschäfte vor Ort geführt hat, dort stattdessen einen hoch angesiedelten Vertreter der Verwaltung als Repräsentanten und "Kümmerer" einzusetzen?
Die genaue künftige Organisationsstruktur der Bezirke nach der Reform ist noch nicht im Einzelnen formuliert, aber es ist bislang in allen Überlegungen, die dazu intern angestellt werden, vorgesehen, dass ein Regionalbeauftragter für entsprechende Bereiche, in denen es auch Regionalausschüsse geben kann, aus dem Bezirksamt benannt werden soll. Dies soll entweder ein Dezernent oder ein Fachamtsleiter, also relativ hochrangig angesiedelt sein. Der soll dann auch entsprechend Kapazitäten haben, um sich zusätzlich für die besonderen Sorgen und Nöte dieses einzelnen Stadtteilbereichs innerhalb des Bezirksamts kümmern zu können.
Es ist so gedacht, dass der sozusagen in Ablösung der dann ja nicht mehr vorhandenen Funktion eines Ortsamtsleiters auch für die örtlichen Vereine und Verbände als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Herr Staatsrat, diese Auskünfte reichen mir noch nicht. Ich möchte gern wissen, ob das Ortsamt auch über den 1. Januar 2008 hinaus als Verwaltungssitz beziehungsweise als zentrale Anlaufstelle erhalten bleibt?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Es gibt das Ortsamt in der jetzigen Funktion als Ortsamt dann nicht mehr. Aber das dort vorhandene Kundenzentrum wird in absehbarer Zeit sicher verbleiben.
Meine Nachfrage: Werden die bisher von den Ortsämtern angebotenen Dienstleistungen weiterhin vor Ort angeboten werden?
Herr Abgeordneter, in dem Kundenzentrum werden die dort zurzeit angebotenen Dienstleistungen nach unserem Konzept auch in Zukunft angeboten werden. Einzelne Bereiche des Ortsamts, die nicht schon im Kundenzentrum sind, gibt es dann natürlich nur noch zentral im Bezirksamts. Aber alles Wesentliche, was der Bürger vor Ort benötigt und derzeit im Kundenzentrum finden kann, wird er auch in Zukunft dort finden können.
Meine Frage schließt sich an die Frage von Herrn Voet van Vormizeele an, ob der Senat schon eine Vorstellung davon hat, in welcher Besoldungsstufe "Kümmerer" vorzusehen wären?
Herr Abgeordneter, ich habe versucht, schon zu sagen, dass das ein höherrangiger Mitarbeiter des Bezirksamts sein soll. Wir wollen bewusst nicht von vornherein vorgeben, wer das sein muss, ob es ein Dezernent sein muss. Aber nach der Vorstellung, die bei uns herrscht, die aber natürlich in die Autonomie des jeweiligen Bezirksamts zu geben ist – das möge das dann auch in eigener Entscheidungsgewalt bestimmen –, soll es jemand sein, der entweder aus einem Dezernat kommt, also ein Dezernat leitet oder mindestens ein Fachamt leitet. Aber das soll keine feste Vorgabe sein. Wir wollen die Kompetenzen der Bezirke auch in eigenen Angelegenheiten stärken. Dann möge die entsprechende Bezirksverwaltung in Zukunft – gemeinsam natürlich mit der Bezirksversammlung – diese Frage in Ruhe beraten und entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsrat! Ist es dem Senat beziehungsweise dem Staatsrat bekannt, dass es zurzeit fünf Regionalausschüsse auf dem Gebiet des künftigen Bezirkes Mitte gibt, nämlich Wilhelmsburg, Veddel, Rothenburgsort, Billstedt, Finkenwerder und den Kerngebietsausschuss. Wie bewertet der Senat vor diesem Hintergrund, dass es künftig nur noch drei Regionalausschüsse geben soll unter dem Aspekt der Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit für die Elbinsel Wilhelmsburg.
Der Tatbestand ist bekannt und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen hat dann die Bezirksversammlung in HamburgMitte nach der entsprechend geplanten, aber von der Bürgerschaft noch nicht beschlossenen Gebietsveränderung zu beraten und zu entscheiden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatsrat! Gibt es Planungen für darüber hinausgehende Veränderungen für das Ortsamt?