Herr Staatsrat, es geht hier schon um eine sehr ernsthafte Mandatierung und Sie haben gerade die Nichternsthaftigkeit des Umgangs mit Delegationen aus dem Ausland zurückgespiegelt. Ist es nicht aufgrund der Bestätigung der Anwälte obskur, wenn die Delegationsmitglieder in Innenräumen Sonnenbrillen tragen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich habe soeben berichtet, dass ich nicht weiß, ob Sonnenbrillen getragen worden sind. Dazu kann ich hier und heute auch nicht mehr sagen.
Ob so etwas obskur ist oder nicht, vermag ich hier heute auch nicht zu beurteilen, da das individuelle und menschliche Verhalten durchaus unterschiedlich ausgeprägt ist.
Die Obskurität der Äußerlichkeit ist aber dennoch, denke ich, im Zusammenhang mit der Mandatierung wichtig. Sehen Sie es nicht als nachprüfbar an, dass diese Mandatierung von der Innenbehörde und von Ihnen als Leitung vorgenommen werden muss, um tatsächlich die Ernsthaftigkeit dieser Delegation nachzuweisen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Fragen, die Sie heute in der Fragestunde gestellt haben, waren nicht so konkret auf die Mandatierung der Delegation bezogen, sondern die Fragen waren mehr allgemein. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sind wir gern bereit, im Innenausschuss Rede und Antwort zu stehen.
Herr Staatsrat, würden Sie mir bitte erklären, was an der schriftlich eingereichten Frage unklar ist, die folgendermaßen lautet:
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Formal bezieht sich diese Frage nach meinem Verständnis der deutschen Sprache auf das Mandat der Delegation innerhalb Guineas.
Herr Staatsrat, wenn ich Sie jetzt darauf hinweise, dass Ihre Interpretation falsch ist und wir etwas anderes gemeint hatten, hätten Sie dann bitte jetzt die Güte, die Frage zu beantworten?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Allein Ihr Hinweis, dass meine Antwort falsch sei, macht diese nicht falsch. Es ist nach wie vor schlichtweg so, dass die Frage, welches Mandat die Delegation hat, so zu verstehen ist, welches Mandat sie innerhalb der Republik Guinea hat.
Die andere Frage unter zweitens wäre gewesen: Welche Vollmacht haben die Mitglieder der Delegation aus Guinea gegenüber den Hamburger Behörden vorgetragen? Wir sind auch in dieser Frage gern bereit, auf Nachfrage im Innenausschuss den Vorgang noch vertieft darzustellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Senator Dr. Kusch! Es wurde berichtet, dass Justizsenator Dr. Kusch bei der Besetzung eines Richterpostens von seiner eigenen Maxime, Bewerber nur bei Vorliegen von zwei Prädikatsexamina einzustellen, abgewichen sei.
Erstens: Welches sind die Anforderungen an die Examensnoten, die die Bewerber für eine Tätigkeit als Richterin beziehungsweise Richter derzeit erfüllen müssen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Wer in den hamburgischen Justizdienst aufgenommen werden will, muss mindestens zweimal in den beiden juristischen Staatsexamina die Note "befriedigend" erfüllen.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich sagen: Diese Anforderungen wurden zuletzt am 31. Oktober 2001 in den Nachmittagsstunden anlässlich meiner Ernennung zum Präses der Justizbehörde geändert.
Herr Senator Kusch, was Ihre plötzliche Änderung der Anforderungen angeht: Gab es zwischen diesen Änderungen und der zeitgleichen Berichterstattung in den Medien über die Besetzung eines Richterpostens einen Zusammenhang?
Herr Abgeordneter, ich möchte mir gern die üblichen Gepflogenheiten des Senats zu Eigen machen, Medienberichte nicht zu kommentieren.
Auf der Homepage der Justizbehörde finden sich die Einstellungshinweise für den Richterdienst in Hamburg mit Stand vom 18. August 2005. Ist es zutreffend, dass diese Einstellungshinweise noch Anfang August die Anforderungen formulierten, dass man mindestens zwei Prädikatsexamen haben müsse und nunmehr den Hinweis enthalten, ein Prädikatsexamen und ein befriedigendes Examen?
Herr Abgeordneter, wir haben festgestellt, dass es zwei Homepages gibt, nämlich eine der Justizbehörde und eine des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Die Homepage des Hanseatischen Oberlandesgerichts enthält seit längerem den Hinweis, dass es
keine starre Notengrenze gibt. Die Homepage der Justizbehörde ist in den letzten Wochen und Monaten mehrfach angepasst worden, zuletzt vor wenigen Tagen durch einen Hinweis, dass, wer in Hamburg nicht genau weiß, in welcher Gerichtsbarkeit er Richter werden will, er sich nicht bei vier Gerichtsbarkeiten bewerben muss, sondern bei einer und der Gerichtsbarkeit mitteilen kann, dass er gerne auch bei anderen unterkommen will, wenn in der bevorzugten Gerichtsbarkeit kein Platz ist.
Hat es in Bezug auf die Notenanforderungen in diesem Zusammenhang auch eine Veränderung gegeben und wer hat diese veranlasst und warum?