Wir müssen diesen Weg gemeinsam finden, denke ich. Wir werden auch dem GAL-Antrag zustimmen, weil wir ihn auch in dieser Richtung sehr schön finden. Wir glauben aber, dass auch der Schritt sehr wichtig ist, den wir hier gemeinsam gegangen sind, nämlich einmal eine gemeinsame Basis zu finden, die Diskussion im Ausschuss zu führen. Ich hoffe, dass wir – und zwar nicht immer nur mit dem Bild "die Religion bestimmt alles", da
kommen wir auf den falschen Pfad – auf den Weg kommen, wie junge Menschen zu einer wirklich freien Wahlentscheidung gelangen. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 18/2405 und 18/2414 an den Sozialausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf, die Drucksache 18/2406, den Antrag der CDU-Fraktion: Nutzung von öffentlichen und privaten Flächen zur Werbung.
[Antrag der Fraktion der CDU: Nutzung von öffentlichen und privaten Flächen zur Werbung – Drucksache 18/2406 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Hesse, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Braucht Hamburg mehr Werbung? Tendenziell und emotional würde ich ja sagen, unsere Stadt ist so wunderbar, so schön …
Ich möchte Sie kurz unterbrechen. Meine Herren dort hinten rechts, ich bitte Sie, Platz zu nehmen oder hinaus zu gehen. Vielen Dank.
Tendenziell und emotional würde ich ja sagen, wir brauchen eigentlich gar nicht mehr Werbung im Stadtbild. Das, was wir haben, reicht.
Wir wollen auch unser Stadtbild erhalten, wie es ist. Wir haben ein wunderschönes Stadtbild, auf das wir stolz sein können, mit fünf Hauptkirchen, mit dem Rathaus, mit denkmalgeschützten Gebäuden. Aber wenn man sich mit diesem Thema ein bisschen intensiver beschäftigt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, findet man doch den einen oder anderen Punkt, wo es sich vielleicht lohnt, nachzudenken, ob nichts von dem, was in Vergangenheit beschlossen wurde, vielleicht ein bisschen reformbedürftig ist. Bei diesen Gedanken, die man sich gemacht hat, gibt es Beispiele, wo wir als CDU-Fraktion gesagt haben, da müssen wir reformieren und Ansätze bringen, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Werbung hat mittlerweile in unserer Gesellschaft im Stadtbild eine ganz andere Bedeutung und Werbung hat auch als Einnahmewerkzeug eine immer größere Bedeutung für die Stadt. Deswegen müssen wir auch gucken, wo Veränderungen sinnvoll sind, ohne auf der anderen Seite unser wunderschönes Stadtbild zu beeinträchtigen.
Da gibt es Beispiele. Ich nenne einmal eines, über das auch schon öfter in der Stadt diskutiert wurde, das ist unsere Alster. Dort finden regelmäßig Segelveranstaltungen statt, aber die Vereine, die wir an der Alster haben – große Segelvereine mit Tradition, NRV, HSC – sagen, sie hätten ernsthaft Probleme, sich für Regatten zu bewerben, weil die Anforderungen für solch eine Regatta es mittlerweile notwendig machen, dass zumindest während der Regatta für die Finanzierung der Veranstaltung Werbung gemacht wird. Das ist zurzeit in Hamburg nicht möglich. Wir wollen eine Sportstadt sein, wir wollen hier auch Sportveranstaltungen haben und deswegen, glaube ich, ist es notwendig, sich diese Verordnung anzuschauen und die Änderungen zu treffen, die notwendig sind, damit wir weitere und auch größere Veranstaltungen auf der Alster haben können.
Ich nenne ein zweites Beispiel, Museen und Kultureinrichtungen. Häufig müssen wir ja – die Senatorin hört zu – sehr viel Geld in die Restaurierung oder Sanierung unserer Museen stecken. Warum soll allein der Steuerzahler dafür aufkommen? Warum schafft man hier nicht zum Beispiel einmal Ausnahmetatbestände, dass in der Phase, in der ein Gerüst an so einem Museum steht, dort auch Werbung hängen kann. Es geht ja nicht darum, unsere Museen für immer mit irgendeiner Werbung zu verhängen, sondern es geht wirklich nur darum, durch Werbung Einnahmen zu akquirieren und damit das Geld, das der Steuerzahler dafür bezahlen würde, zu minimieren. Warum nicht? Ich denke, da müssen wir neu nachdenken, da müssen wir Möglichkeiten schaffen und ich würde mich sehr freuen, wenn der Senat da kreative Lösungen vorschlagen würde, dass auch solche Finanzierungen möglich sind.
Ein weiterer Punkt: Wir haben in der letzten Legislaturperiode in den Medien eine große Diskussion zum Dock von Blohm & Voss gehabt. Darf da Werbung hängen? Wenn ja, welche Werbung darf da hängen? Ist sie maritim, ist sie nicht maritim? Ich habe festgestellt, dass es, was zum Beispiel das Dock betrifft, aber ich kann auch das SAS Plaza nennen, doch sehr unterschiedlich gehandhabt wird, ob einmal etwas hängen darf oder einmal nicht. Der CDU-Fraktion geht es darum, dass kurzfristig zu bestimmten Veranstaltungen auch gewisse Werbung am Dock und am SAS Plaza hängen darf. Dafür muss es klare, transparente Vorschriften geben. Ich glaube, dass eine Weltstadt wie Hamburg es auch erlauben muss, dass an solch exponierten Stellen zeitweise, während Kultur- oder Sportveranstaltungen Werbung hängen darf.
Als letzter Punkt: Wir sind eine wachsende Stadt, wir sind eine Wirtschaftsmetropole, aber unsere Hamburger Bauordnung sieht zum Beispiel, was Beflaggung von Firmen oder Werbung auf Böschungen angeht, ganz restriktive Verbote vor. Auch hier, das muss man deutlich sagen, müssen wir umdenken. Wir müssen auch sagen, wenn wir in Hamburg Arbeitsplätze haben wollen, wenn wir Unternehmen nach Hamburg ziehen wollen, dann müssen wir ihnen auch die Möglichkeit geben, sich darzustellen und für ihren Zentralsitz, den sie dann hier in Hamburg haben, zu werben. Auch dort, denke ich, ist eine Überarbeitung der Hamburger Bauordnung notwendig.
Das letzte Mal habe ich mit Herrn Müller, als wir unsere Große Anfrage hier eingebracht haben, diskutiert und er
hat auch signalisiert, dass er auch den einen oder anderen Veränderungs- oder Verbesserungsbedarf in dieser Frage sehe. Ich habe auch mit Frau Veit debattiert. Ich hatte letztes Mal den Eindruck, dass sie die Bedeutung dessen, was wir diskutieren noch nicht richtig verinnerlicht hatte. Frau Veit, für die SPD-Fraktion eine klare Antwort, die wir hier alle verstehen: Erstens sind Sie dagegen, dass zeitweilig am Dock Werbung hängen kann. Zweitens sind Sie dagegen, dass auf der Alster zeitweise Veranstaltungen beworben werden können, und drittens sind Sie dagegen, dass durch Unterstützung von Museen und kulturellen Einrichtungen in der Zeit, da dort ein Gerüst steht, Firmen werben können, um Geld zu akquirieren. Ich hoffe nicht. Es wäre schön, wenn ich gleich in Ihrer Rede eine klare Antwort darauf bekäme.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Ihnen etwas berichten. Ich bin vorhin, als ich ins Rathaus gekommen bin, am Völkerkundemuseum vorbei gefahren und habe dort ein wunderschönes WM-Plakat gesehen, das auf die Weltmeisterschaft 2006 hinweist.
So ist es richtig. So erfreut es und ich glaube, wir sollten alle Freude an der Weltmeisterschaft 2006 in unserem Land haben und sollten auch gerade zu solch besonderen Ereignissen, was Werbung angeht, gucken, was in unserer Stadt möglich ist.
Wenn man sich allerdings unseren rotgrünen Bezirk Nord anguckt, hat der gerade in seiner letzten Bezirksversammlung beschlossen, dass zur Weltmeisterschaft 2006 im Bezirksamt Nord nicht geworben werden solle, weil man meinte, das Stadtbild des Bezirkes Hamburg-Nord würde verschandelt.
Das ist Ihre WM-Politik, das ist Ihre Sportpolitik. So gehen Sie mit Werbung für wichtige Veranstaltungen um, die in unserer Stadt stattfinden. Das ist der falsche Weg. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie bitte diesen Antrag, schaffen Sie mehr Flexibilität und stimmen Sie hier zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, Herr Hesse, Werbung in Hamburg ist ja ein schönes Thema, aber ich denke, die CDU zumindest macht im Augenblick keine Werbung für Hamburg, jedenfalls nicht angesichts der wirtschaftspolitischen Katastrophen, die dieser Senat derzeit produziert und die wir ja heute schon besprochen haben.
Aber zum Thema. Herr Hesse, dass offenbar auch Sie davon überrascht waren, dass Ihr Erster Bürgermeister gestern öffentlich verkündet hat, der Senat sei nicht beratungsresistent, finde ich ja beruhigend. In Wahrheit hätten Sie das aber auch schon früher erkennen können, spätestens nämlich, als der zweite Entwurf für die neue Bauordnung bekannt wurde, den der Senat bekanntlich nächste Woche beschließen will. Nach mehrjähriger Prüfung und auch in Kenntnis Ihrer eben angesprochenen, vor einem halben Jahr in diesem Hause diskutierten Gro
ßen Anfrage ist, o Wunder, auch der für Werbeanlagen zuständige Paragraph 13 der Hamburgischen Bauordnung neu gefasst worden. Herr Hesse, haben Sie eigentlich Ihren Laden gar nicht im Griff? Das hätte Ihnen wirklich einmal jemand sagen können, bevor Sie hier mit solch einem überholten Antrag antanzen. Oder ist das schon Ihre vorweggenommene Kritik am Senatsentwurf für die neue Bauordnung?
Wir werden uns im Stadtentwicklungsausschuss sicher darauf verständigen, uns im Herbst ausführlich, vielleicht sogar in einer Anhörung, mit der Neufassung der Bauordnung zu beschäftigen. Genau dort gehört Ihr Antrag auch hin. Jedenfalls ist er in der Ausschussberatung besser aufgehoben als in der Rundablage des zuständigen Senators.
Weil Sie die Entwürfe ja offenbar nicht gelesen haben, will ich Ihnen gern auch mitteilen, wie Ihr Senat nächsten Dienstag über die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu entscheiden gedenkt. Die Baubehörde ist nach eingehender Prüfung auf die gleichen Bedenken und Schwierigkeiten gestoßen, die ich hier für meine Fraktion schon vor einem halben Jahr geäußert habe. Der entscheidende Punkt ist nämlich ganz einfach, dass es "ein bisschen erlaubt" nicht gibt. Der Erhalt unseres einmaligen Stadtbildes braucht klare Regeln – da haben Sie völlig Recht, da sind wir uns total einig –, Regeln, die auch Bestand haben, wenn Lidl, Aldi und Beate Uhse Gleichbehandlung fordern.
Fünf Punkte hat Ihr Antrag, drei davon sind völlig überholt. Ich will es Ihnen erklären: Wie schon bisher finden wir auch künftig in Paragraph 13 der Bauordnung die Vorschriften für Werbeanlagen. Da wollen Sie jetzt den Senat ersuchen – Sie haben es eben erläutert –, Hamburger Firmen Außenwerbung zum Beispiel durch Beflaggung zu genehmigen. Erstens ist und war Außenwerbung stets an der Stätte der Leistung zulässig, sogar in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten. Wer hier einen Gewerbebetrieb hat, darf am Betriebsgebäude werben. Das ist überhaupt nicht neu. Und zweitens, was die Flaggen angeht: Der Entwurf der neuen Bauordnung sieht vor, auf das bisherige, generelle Werbeverbot, unter anderem an Masten, zugunsten einer gegebenenfalls zu treffenden Einzelentscheidung zu verzichten. Wer also Flaggen möchte, stellt künftig einen Antrag und bekommt seine Flaggen dann auch in der Regel genehmigt. Ganz einfach, Herr Hesse, und: Völlig überflüssig, Ihr Antrag.
Dann bitten Sie den Senat, zu prüfen, ob für das Bewerben von Gerüsten an Gebäuden in der Bauphase klare Richtlinien hinsichtlich der Größe der Werbung zur Gesamtfläche aufgestellt werden sollen. Auch da kann ich Ihnen das Ergebnis mitteilen: Der Senat hat geprüft. In Paragraph 13 der neuen Bauordnung heißt es jetzt, unzulässig seien Werbeanlagen störenden Umfangs.
Das ist vielleicht nicht so eine klare Regel, wie Sie sie gerade fordern, Herr Hesse. Wir finden den Senatsentwurf an dieser Stelle aber vernünftiger. Wenn am DAGGebäude am Brahms-Platz zum Beispiel eine vollflächige Werbung am Gerüst erlaubt wird, ist das in Ordnung. Das gleiche Transparent aber in der geschlossenen Bebau
ung in der Innenstadt wäre vielleicht völlig störend. Da kann es eben keine klare Richtlinie geben, wie Sie sie sich wünschen.
Dann wollen Sie den Senat auffordern, rechtlich zu prüfen, ob und wie kulturelle Einrichtungen – das haben Sie eben auch erläutert – durch zeitweilige Werbung Einnahmen akquirieren können. Auch diese Prüfung ist im Grunde schnell erledigt. Ein Blick ins alte wie ins neue Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Der Senat hat vor, die Vorschriften zu lockern, er möchte aber, dass die Werbung an öffentlichen Gebäuden repräsentativen oder städtebaulich herausragenden Charakters in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt verboten bleibt. Das schließt einige kulturelle Einrichtungen definitiv aus, andere aber nicht und – das ist auch neu – alle Einrichtungen, die nicht in der Alt- oder Neustadt liegen, sind künftig von dem Verbot nicht mehr erfasst. Das Beispiel des Stuhlmannbrunnens am Altonaer Rathaus zur Finanzierung dürfte also in Zukunft klappen.
Ich kann mir vorstellen – Sie haben es eben auch dargestellt –, dass Sie da liberalere Formeln suchen, gerade für die Innenstadt. Da war das Bezirksamt Mitte, das können wir ja sehen, bisher mit der Gewährung von Ausnahmen liberaler als es die strikten Formulierungen der alten und auch die weniger strikten der neuen Bauordnung auf den ersten Blick vorsehen. Aber, Herr Hesse, da hätten Sie schon konkreter formulieren müssen. Wenn Sie zum Beispiel Regelungen für die Hauptkirchen suchen, dann müssen Sie sagen, was und wie. Aber ich glaube, in Wahrheit haben Sie selbst ein bisschen Angst vor dem Kondom über der Michelkuppel.
Zu Ihrem vierten Punkt, der Segelei: Da wollen Sie die die Alster betreffenden Vorschriften durch klare Richtlinien so überarbeitet haben, dass mehr Sondergenehmigungen für Sponsoren möglich sind. Herr Hesse, das ist schon wieder so ein Knaller. Man überarbeitet eine Vorschrift nicht durch eine Richtlinie. Man ändert vielleicht die Außenalsterverordnung und die internationalen Segelvorschriften. Falls Sie die gemeint haben: Die können Sie jedenfalls nicht überarbeiten.
Wir verstehen aber Ihren Ansatz. Wir haben damit auch gar kein Problem. Weil der Senat das ja auch noch nicht in seinen Entwürfen aufgegriffen hat, sind wir auch dabei, wenn es uns gelingt, eine sinnvolle Regelung zu finden.