Es bleibt bei dem sattsam bekannten, aber durch nichts gerechtfertigten Vorwurf, die CDU wolle die Volksgesetzgebung faktisch abschaffen. Das ist falsch und das wissen Sie auch ganz genau.
Doch zu den beabsichtigten Änderungen im Einzelnen. Einer der großen Streitpunkte ist die Abschaffung der Sammlung von Unterschriften durch Initiatoren beim Volksbegehren. Hierbei handelt es sich um eine Regelung, die bereits früher in Hamburg galt,
(Beifall bei der CDU – Dr. Andreas Dressel SPD: Unter ganz anderen Bedingungen, das wissen Sie genau!)
im Übrigen mit Ihrer Billigung, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition. Was ist daran undemokratisch?
Interessant ist – jetzt hören Sie einmal zu, Herr Neumann –, sich einmal die Rechtslage anzusehen, die in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gilt. Immerhin sind das die Länder, in denen eine bereits abgewählte rotgrüne Regierung in den letzten Zügen liegt
Auch hier gibt es die Amtseintragung. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, da müssen Sie sich schon die Frage gefallen lassen, mit welchem Recht Sie sich hier zum Verteidiger der direkten Demokratie aufspielen
und Krokodilstränen über die Abschaffung von Regelungen vergießen, die Sie nicht einmal dort eingeführt haben, wo Sie in der letzten Legislaturperiode die Möglichkeit gehabt hätten.
Sehen wir uns weiter die Regelung in Bayern an. Auch hier gibt es die Amtseintragung und Bayern bekommt von dem Verein "Mehr Demokratie" die besten Noten aller Länder. Was soll also an der Amtseintragung undemokratisch sein?
(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Allein die Schlange der Bürger, wenn alle sich ein- tragen wollen!)
Im Übrigen gab es seit 1967 in Bayern 15 Volksbegehren. Davon waren sechs erfolgreich. Hätte man aber die niedrigeren Quoren in Hamburg zugrunde gelegt, so wären von diesen 15 Volksbegehren elf erfolgreich gewesen.
(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Das sind ja furchtbar erfolgreiche Volksbegehren! – und Zurufe von der SPD)
Da müssen Sie mir einmal erklären, warum ausgerechnet die Amtseintragung zur Abschaffung der Volksgesetzgebung führt. Sie schreien, weil Sie das nicht hören wol
Der zweite große Bereich, um den wir hier streiten, ist die beabsichtigte Entkoppelung von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden.
Gerade in diesem Bereich zeigt sich die mangelnde Seriosität in der Argumentation der Opposition. Bei diesem Punkt führen Sie gern die Verfassung an dafür, dass eine Entkoppelung nicht möglich sein soll. Dabei ist der Wortlaut der Verfassung in diesem Bereich eindeutig. Er besagt, dass während eines Zeitraums von drei Monaten vor dem Tag einer allgemeinen Wahl keine Volksbegehren oder Volksentscheide durchgeführt werden. Es geht nicht darum, dass die Verfassung vorschreibt, dass Volksentscheide und allgemeine Wahlen zwingend an einem Tag durchzuführen sind. Demgegenüber erwähnen Sie die Verfassung nicht, wenn sie Ihnen nicht in die Argumentation passt, nämlich bei der Amtseintragung beim Volksbegehren.
In Artikel 50 Absatz 2 heißt es, dass der Senat die Volksbegehren durchführt. Das verträgt sich nicht damit, dass die Sammlung durch Initiatoren auf der Straße die parallele Amtseintragung faktisch ersetzt hat.
Aber, meine Damen und Herren, man muss die Verfassung in ihrer Gesamtheit sehen. Sich nur die Rosinen für die eigene Argumentation herauszusuchen, das nenne ich unredlich und unseriös.
Im Übrigen wird die Trennung von Wahlen und Volksentscheiden dazu führen, dass in Zukunft der jeweilige Volksentscheid im Mittelpunkt stehen wird. Er wird nicht mehr nur Anhängsel einer Wahl sein. Dies führt auch zu einer größeren Gerechtigkeit der einzelnen Volksentscheide untereinander.
Außerdem erleichtern wir die Möglichkeit der Briefwahl, sodass Volksentscheide auch in Zukunft erfolgreich die erforderlichen Quoren erreichen können.
Meine Damen und Herren auf der Tribüne. Ich bitte Sie, das, was Sie in der Hand halten, wieder herunterzunehmen. Ansonsten werde ich die Ratsdiener bitten, zu Ihnen zu kommen.
Im Ergebnis nehmen wir die notwendigen Änderungen der Volksgesetzgebung vor. Diese Änderungen werden nicht …
Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung und bitte die Ratsdiener, dort oben auf die Tribüne zu gehen und die Personalien aufzunehmen.