ten Austauschprogrammen. Ich möchte von dieser Stelle aus noch einmal allen Fraktionen, die auch als Mitglieder des Deutschen Bundestages an dieser Entscheidung beteiligt waren, herzlich für ihr Engagement im Sinne Hamburgs danken.
Ein Grund, Herr Sarrazin, für diese positive Entscheidung war übrigens das zivilgesellschaftliche Engagement, das wir seit vielen Jahren pflegen und vorweisen konnten. Wir verschweigen da nichts, sondern wir sagen gerne und laut, welches Engagement es hier gibt.
Der Senat hat im Sinne der Pflege und des Aufbaus der Beziehungen zum nordwestlichen Russland in der Vergangenheit zahlreiche Projekte durchgeführt und unternimmt auch weiterhin Anstrengungen, um die neue Nachbarschaftspolitik zu unterstützen und zu fördern. Auch zukünftig werden Fach- und Führungskräfte aus der Ostseeregion mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen gefördert werden. Dazu zählen das Hamburger Praktikantenprogramm der Senatskanzlei für junge Wirtschaftspraktikanten, der Austausch junger Metallarbeiter – davon wird vermutlich Herr Pumm wissen – und der Austausch für Auszubildende der Gewerbeschule für Kraftfahrzeugtechnik.
Weiterhin betreibt der Hamburger Senat einen Erfahrungsaustausch mit Kaliningrad und hierbei auch die Fortbildung von russischen Nachwuchskräften aus Verwaltung, Wirtschaft und aus der Wissen- schaft. Neben diesem Austauschprogramm gibt es ganz konkrete Projekte wie die Zusammenarbeit mit der Firma UNICONSULT, die vergleichende Studie der Hafengebühren zu den baltischen Häfen für die Kaliningrader Hafenverwaltung und das im Januar begonnene, von der Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Technik auf den Weg gebrachte Stadtentwicklungsprojekt. Im Rahmen der Kooperation und Projektmöglichkeiten mit der Region Nordwestrusslands werden selbstverständlich auch entsprechende EU-Fördermittel wie für INTERREG-Projekte und TACIS-Programme – das ist hier schon gesagt worden – genutzt.
Der Hamburger Senat wird mit Aufmerksamkeit die Entwicklung der ab 2007 geplanten neuen Nachbarschaftsinstrumente der EU verfolgen und im Hamburger Interesse zu nutzen wissen. Der Bericht zeigt: Hamburg tut viel für eine gute Nachbarschaft in Europa. Herr Kretschmann, wir waren uns darin einig. Ihre Rede war so ähnlich zu Ende gegangen.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist sich seiner europäischen Verantwortung bewusst und er handelt danach.
Herr Hesse hat mich motiviert. Manchmal muss ich mich fragen: Europäische Nachbarschaftspolitik, was ist das? Raum des Friedens, gemeinsame Besitzstandsangleichung oder Ähnliches? Das müsste man vielleicht noch einmal nachlesen. Sie kommen mit dem Hafen, die heilige Kuh Hamburgs. In Indien dürfen die heiligen Kühe auch überall herumlaufen. Das
ist in Hamburg auch so. Hier in der Bürgerschaft hinter dem Rednerpult wird andauernd über den Hafen gesprochen.
Ich finde den Hafen toll, die Zusammenarbeit mit Nordwestrusslands Häfen ist ganz wichtig, aber in der Mitteilung steht nichts über die Zusammenarbeit der HHLA mit dem Containerterminal in Primosk. Warum steht das dort nicht drin? Woanders steht es. Das ist irgendwie komisch.
Die HHLA will dort übrigens dick einsteigen und ist richtig schwer am Denken. Vielleicht hat sie auch großen Erfolg damit.
Eine kleine Nähkästchengeschichte: Hamburg möchte einen schönen Pressetermin machen und eröffnet einen Pressestand zum Thema "Hamburg in St. Petersburg" in einer skandinavischen Botschaft. Der Bürgermeister reist an und es gibt einen schönen Pressetermin. Der Infostand wird eröffnet, obwohl einige, die sich damit auskennen, das nicht für so klug halten, dies in einer skandinavischen Botschaft zu machen. Nach diesem Pressetermin liegen dort nicht einmal mehr Flyer von Hamburg aus. Das ist die Europapolitik, die sich bei diesem Senat leider zu oft darstellt.
Wenn Sie hier von Jugendaustausch reden, dann frage ich mich immer noch: Warum haben Sie den Vorschlag für eine Ostseejugendstiftung von SPD und GAL eigentlich abgelehnt? – Danke.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 18/1885 Kenntnis genommen hat.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 48 auf, Antrag der CDU-Fraktion: Belastung der Justiz durch Insolvenzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anzahl der Insolvenzen ist weiterhin hoch. Deswegen ist es durchaus ein Grund, dieses Thema hier anzumelden.
Im Bereich der Verbraucherinsolvenz gab es im Jahre 2001 eine Steigerung von 20 Prozent, im Jahre 2002 gar von 30 Prozent, seitdem liegen sie nur noch bei 9 Prozent; im Jahre 2004 sind die Insolvenzen sogar um 10 Prozent gefallen. Im Jahre 2002 gab es den Höchststand mit einer dreißigprozentigen Steigerung.
Insolvenzen belasten nicht nur die Volkswirtschaft, sondern auch die Justiz und Richter, der gehobene und mittlere Dienst sind stark eingebunden. Aber Insolvenzverfahren haben eine wichtige Aufgabe. Sie ermöglichen eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger. Aber vielen ist gar nicht bewusst, dass Unternehmen und die
Wirtschaft damit saniert werden und vor allem auch den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen.
Insbesondere muss deswegen das Unternehmen gerettet werden. Hier ist ein neues Denken der Wirtschaft, der Finanzämter und der Sozialträger erforderlich, die häufig dafür sorgen, dass die Insolvenzanträge gestellt werden. Diese sollten in Zukunft früher und nicht so spät wie bisher gestellt werden, denn dann ist es meistens zu spät.
Das Insolvenzverfahren erfordert ein komplexes Regelungsgefüge, damit alle Belange ausreichend zum Ausgleich gebracht werden. Bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung haben die Justizministerinnen und die Justizminister eine BundLänder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Auswirkungen des Insolvenzrechtes in der Praxis zu analysieren und etwaige Schwachstellen des Verfahrens aufzudecken.
2002 hatte die Arbeitsgruppe ihre Arbeit abgeschlossen und einen Bericht erstellt. Das Ergebnis lautet: Die Regelinsolvenzen sind im Wesentlichen reibungsfrei. Es gibt einzelne Korrekturen und Begradigungen, die vorgenommen werden müssen. Anders ist die Lage bei den Verbraucherinsolvenzen.
Mit der Einführung der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens, die auch völlig mittellosen Schuldnern die Möglichkeit eröffnen sollte, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, ist ein explosionsartiger Anstieg der Anträge zu verzeichnen. Im Jahre 2002 betrug die Steigerungsrate 145 Prozent, in den darauf folgenden Jahren schwankt die Zahl zwischen 28 Prozent und 22 Prozent. In diesem Jahr beträgt die Steigerungsrate allein im Januar im Vergleich zum Vorjahresmonat 47 Prozent. Meist sind die Schuldner so mittellos, dass noch nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden können. Die Befriedigung der Gläubiger findet meist nicht statt.
Dennoch wird das gesamte Insolvenzverfahren regulär durchgeführt, obwohl von Anfang an klar ist, dass keinerlei Befriedigung der Gläubiger stattfinden wird. Ziel ist deswegen die gesamte Restschuldbefreiung, für die wir auch einstehen. Aber dadurch werden Ressourcen der Justiz gebunden. Auch die Insolvenzverwalter haben ein massives Problem, denn ihrerseits entsteht ein Kostenaufwand im Bereich der Verbraucherinsolvenz von 2000 Euro bis 5000 Euro, aber sie bekommen lediglich 1200 Euro erstattet.
Das ist ein struktureller Fehler des Verfahrens bei der Verbraucherinsolvenz. Insoweit haben die Justizminister der Länder im November 2004 das Bundesjustizministerium gebeten, eine grundlegende Reform in dieser Hinsicht vorzuschlagen. Dieses Konzept ist nun vorgelegt worden.
Danach würde nur noch beim Schuldner, der ein pfändbares Einkommen oder Vermögen hat, das Insolvenzverfahren durchgeführt. Ist der Schuldner dagegen mittellos, soll ein beschleunigtes, besonderes Entschuldungsverfahren geschaffen werden. Wir werden diese Neuregelungen im Ausschuss beraten und würden eine Entlastung der Hamburger Justiz in dieser Hinsicht begrüßen.
Ein Wort aber auch zu den betroffenen Schuldnern. Natürlich gibt es da die prominenten Windeier wie Lars
Windhorst oder Wolfgang Lippert, die durchaus diese Situation selbst und zum Schaden von manchen Leuten herbeigeführt haben. Aber 3,13 Millionen Haushalte sind überschuldet. Das ist eine Frage von Armut, mit der wir uns auch anderweitig beschäftigen müssen. Häufig sind es Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, die diese Armutsfalle verursachen. Aber man muss leider auch feststellen, es sind bei manchen auch überhöhter Konsum und Maßlosigkeit die Gründe, die für die Insolvenz sorgen.
Für uns ist aber wichtig, dass auf jeden Fall eine einmalige Chance des wirtschaftlichen Neuanfanges geschaffen werden muss. Die Justiz muss dafür aber nicht allzu sehr belastet werden.
Ein Wort im Vorwege zu Herrn Klooß. Ich habe schon Ihre Pressemeldung oben auf der Tribüne gefunden. Ich wundere mich ein bisschen bei diesem Thema, das einen gewissen Konsens hervorruft, dass Sie in ihrer Pressemeldung von unseriösen Zahlen, dem Umgang mit Zahlenmaterial, der falsch sei, und Ähnlichem ausgehen. Ich glaube, wir reden über ein sachliches Thema, in dem solche Töne nicht angebracht sind.
Der Titel Ihrer Pressemeldung "Kusch knirscht" passt nicht in diesem Zusammenhang. Es ist eine völlige Fehlinterpretation von Ihrer Seite. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe schon mit Vergnügen beobachtet, dass die Presseerklärung bei Ihnen für einige Unruhe gesorgt hat. Das ist auch berechtigt. Sie werden das gleich hören.
Die Hamburgische Bürgerschaft und ihre Ausschüsse haben sich wiederholt mit der Frage des Insolvenzrechts – früher Konkursrecht – und der Umsetzung in der Praxis, namentlich beim Insolvenzgericht, befasst. Themen wie Verbraucherinsolvenz, Schuldnerberatung und dergleichen sind intensiv beraten worden. Leider konnten die Ursachen von Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit nur ansatzweise behandelt werden. Auch entzieht sich das bedauerlicherweise der Zuständigkeit der Gesetzgebungskompetenz der Hamburgischen Bürgerschaft. Aber es ist ein wichtiges Thema. In dem Punkt stimme ich auch Frau Spethmann zu.
Es ist zweifellos verdienstvoll, dass die CDU mit ihrem Antrag den Versuch unternimmt, aktuelle oder neue Erkenntnisse aus dem Insolvenzgeschehen abzufragen. Dem schließt sich die SPD an.
Gleichwohl drängen sich bei Ihrem Antrag einige kritische Bemerkungen auf, denn der Antrag ist anscheinend mit heißer Nadel genäht worden und enthält ein klassisches Eigentor.
In Ziffer 1 des Antrags muss der Senat befragt werden, welche Auffassung er zu den Ergebnissen der BundLänder-Arbeitsgruppe hat. Also ist das Wort "sie" – das wäre sonst die Arbeitsgruppe selbst – in der dritten Zeile
durch das Wort "er" – nämlich Senat – zu ersetzen, wie es dann auch richtig in Ziffer 3 heißt. Aber das ist nur, wie der Jurist sagt, eine "offenbare, aus sich selbst erkennbare Unrichtigkeit".