dort als bürgerfreundlich eingestuft worden. Hier passt es Ihnen aus taktischen Gründen nicht, aber die Maßnahme ist richtig und deswegen werden wir sie hier so beschließen.
Zum Volksbegehren: Ich nehme immer gern die Hamburg-Teile von Zeitungen in die Hand. Es ist mir bisher aber noch nie passiert, dass ich hier vorne am Rednerpult mit der "taz" gestanden habe.
Das ist aber aufgrund der "taz"-Ausgabe von gestern der Fall, denn was wird auf dieser Seite dargestellt?
Herr Lein. – Ein Redakteur der "taz" schreibt: In Hamburg wird alles ganz furchtbar gemacht. Und was schreibt der andere Redakteur, der in München sitzt?
Herr Dr. Jäger hat bereits darauf hingewiesen. In Bayern gibt es ein Verfahren beim Volksbegehren, welches gut funktioniert, welches die "taz" geradezu als vorbildlich empfindet. Wenn wir das in Hamburg einführen, ist das eigentlich ein Grund zur Freude und nicht zur Beunruhigung.
Ein letzter Satz, mit dem ich auf Herrn Müller eingehen möchte. Es war ein kurzer Satz, Herr Müller, der seine Wirkung ja erst in wenigen Minuten entfalten soll, der Satz: "Wir stehen auf für die Demokratie". Herr Müller, wir stehen als CDU-Fraktion für ein modernes, demokratisches Volksabstimmungsgesetz als Teil unserer Demokratie ohne Stehübung, nicht auf einem Bein, nicht im Handstand, aber mit Vernunft und mit Verantwortung.
Herr Reinert, ich kann verstehen, dass Sie jetzt Streicheleinheiten Ihrer Fraktion brauchen. In den letzten Tagen und Wochen hatten Sie es ja nicht leicht und das kam gerade auch schon rüber; Sie wirken schon ganz schön angeschlagen.
Was Sie heute hier versucht haben darzustellen und auch die Äußerungen von Herrn Jäger war viel Nebelwerfen, viel Erklären, aber in Wirklichkeit haben Sie nicht den Mut zu sagen – darüber haben wir gestern schon einmal in diesem Haus gesprochen –, worum es Ihnen eigentlich geht, denn in Wirklichkeit geht es Ihnen doch nur darum, diese ganzen lästigen Bürger, diese ganzen Diskussionen, diese ganzen Argumente, die Sie nur stören, im Machtrausch abzubiegen. Sie haben doch erst mit der Absetzung der Volksgesetzgebung begonnen, als Sie die
Deshalb will ich noch zwei Bemerkungen machen, zum einen zum Stichwort Demokratieverständnis der angeblich konservativ-demokratischen Union.
Wir können uns über das Jahr 1993 unterhalten, weshalb wir eine Bürgerschaftswahl wiederholen mussten, weil die CDU mehr als Probleme hatte, ihre Kandidaten demokratisch aufzustellen.
Sie haben bis jetzt noch nicht geklärt, obwohl die Kollegin Hilgers Sie gestern dazu aufgefordert hat, was denn mit dem Kollegen Okun eigentlich gewesen ist, ob der überhaupt jemals in Hamburg gewohnt hat und wahlberechtigt gewesen ist. Sie haben auch zu den anderen Fragen, die in Ihrer Fraktion gestellt worden sind, noch keine Stellung genommen. Und dass man da den Eindruck gewinnt, die Hamburger CDU sei noch Lichtjahre vom modernen Image entfernt, das sie gerne verbreiten will, und dass Sie ein mehr als gestörtes Demokratieverständnis haben, macht auch diese Vorlage heute deutlich.
in dem Augenblick, wo Sie glauben, den inneren Schweinehund der Menschen für sich mobilisierbar machen zu können – bei der Frage der Doppelstaatsbürgerschaft in Hessen oder beim Thema Türkei-Mitgliedschaft, wo Herr Ahlhaus auch schon mit einer Unterschriftenaktion liebäugelte –, wenn es Ihnen also in den Kram passt,
wenn es Ihnen gelingt, aus Ihrer Auffassung heraus den inneren Schweinehund ohne den notwendigen Diskurs einer Gesellschaft zu aktivieren, ihn vor Ihren politischen Karren zu spannen, dann wollen Sie Unterschriften sammeln ohne Datenschutz, ohne alles, dann ist es Ihnen recht. Wenn es aber zum Wohle unserer Stadt ist, wenn es um die Interessen der Menschen geht und wenn es auch um die Stärkung von Demokratie und von Republik geht, dann ziehen Sie alle Reißleinen und wollen heute die Volksgesetzgebung zu Grabe tragen. Das ist ein schwarzer Tag für Hamburg und ein schwarzer Tag für die CDU in Hamburg.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zunächst stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von den Drucksachen 18/1939 und 18/1940 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen dann zur Drucksache 18/2003. Die SPDFraktion hat gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung beantragt. Frau Thomas und Frau Martens werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wenn Sie sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Vierte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volks
entscheid beschließen möchten, antworten Sie bitte mit Ja, wenn Sie es ablehnen wollen, mit Nein und wenn Sie sich enthalten möchten, antworten Sie bitte mit Enthaltung.
Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht aufgerufen worden? – Es sind alle aufgerufen worden. Dann erkläre ich die Abstimmung für geschlossen.
Meine Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis wird nun ermittelt. Da es etwas dauert, nehmen Sie gerne noch einmal Platz. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Bei der Abstimmung über das vierte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in erster Lesung gab es 60 Ja-Stimmen, 56 NeinStimmen und keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz in erster Lesung beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 53, Drucksache 18/2014, Antrag der GAL-Fraktion: Erfolgreiche Strukturen erhalten: Keine Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme.
[Antrag der Fraktion der GAL: Erfolgreiche Strukturen erhalten: Keine Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme – Drucksache 18/2014 –]