Protocol of the Session on February 3, 2005

Eine Nachfrage des Abgeordneten Buss.

Ist für den Senat klar, dass bei mehr Anmeldungen für eine Vorschule als bisher Plätze an der angemeldeten Schule vorhanden sind, weitere Vorschulklassen eingerichtet werden?

Herr Staatsrat.

A C

B D

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Im Moment läuft das Anmeldeverfahren. Ich habe vorhin gesagt, dass wir am Ende des Anmeldeverfahrens wissen, woran wir sein werden. Ich denke, dass man sich die entsprechenden Gedanken machen wird, wenn die Probleme aufgetreten sind.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Güçlü.

Herr Staatsrat, ich möchte auch noch etwas in Bezug auf die Flyer wissen, die in Deutsch verfasst sind. Es geht um das Datum der Anmeldung. Wie wird sichergestellt, dass Migrantenfamilien mit Sprachschwierigkeiten das Datum erfahren und informiert sind?

Herr Staatsrat.

Ich werde die Frage mit in die Behörde zurücknehmen. Ich gehe davon aus, dass es so läuft, wie es in der Vergangenheit geschehen ist, wenn Informationen weitergegeben werden mussten. Aber ich nehme das zugleich als Anregung mit auf, sich darüber Gedanken zu machen, im schriftlichen Verkehr auch Fremdsprachen mit aufzunehmen.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Herr Staatsrat, Sie machen schon Tests bei Viereinhalbjährigen, ob sie Sprachförderung oder andere Förderung brauchen. Ist denn für diese Kinder sichergestellt, dass für sie, wenn sie die Förderung brauchen und der Test es ergibt, auch solche Plätze reserviert werden?

Herr Staatsrat.

In der zuständigen Behörde wird daran gearbeitet, dass das möglich sein wird.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur siebenten Frage und der Abgeordneten Dräger.

Udo Nagel, der vor seiner Berufung in den Senat als Polizeipräsident Hamburger Beamter war, ist von einem Interessenverband mit einer Sammlung von Pfeifen im Wert von knapp 2000 Euro beschenkt worden. Ich frage den Senat:

Erstens: Welche Bestimmungen gibt es darüber, ob und unter welchen Bedingungen Senatsmitglieder Geschenke annehmen dürfen?

Zweitens: Wie beurteilt es der Senat, dass der Innensenator dieses Geschenk angenommen hat?

Staatsrat Dr. Schön.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es ist richtig, Herr Senator Nagel wurde von dem Tabakforum der deutschen Pfeifen- und Tabakindustrie sowie der Tabakimporteure zum "Pfeifenraucher des Jahres 2004" gekürt.

(Beifall bei der CDU – Dr. Willfried Maier GAL: Was ist er geworden? Pfeife des Jahres?)

Anlässlich dieser Auszeichnung wurde ihm ein Koffer mit sieben Pfeifen überreicht und es hat sich erst vor wenigen Tagen herausgestellt, dass dieser einen Wert von circa 1800 Euro hat. Herr Senator Nagel hat diese Auszeichnung angenommen, auch das ist richtig. Aufgrund der Diskussionen um die Annahme der Auszeichnung hat Senator Nagel 2000 Euro an eine soziale Einrichtung gespendet.

(Beifall bei der CDU)

Zur Frage im Konkreten. Senatsmitglieder stehen nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern nach Paragraph 18 Senatsgesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg. Für Senatsmitglieder gibt es keine eigenständige Regelung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken. In Paragraph 10 Absatz 1 Senatsgesetz gibt es lediglich eine Regelung für Mitglieder des Senats, die früher Beamte waren. Diese Regelung bezieht sich nach allgemeiner Auslegung allerdings nur auf das frühere Amt als Beamter. Herr Senator Nagel durfte die gewährte, mit einem Geschenk verbundene Auszeichnung daher annehmen.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Herr Staatsrat, sind aus dem geldwerten Vorteil, den Herr Senator Nagel davon gehabt hat, steuerliche Konsequenzen gezogen worden?

(Oh-Rufe von der CDU)

Wenn ja, welche?

Herr Staatsrat, ich stelle Ihnen anheim, diese Frage zu beantworten, denn ich kann nur in Teil zwei der Frage den unmittelbaren Sachzusammenhang erkennen.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Erstens werden diese Fragen sicherlich dem Steuergeheimnis unterliegen und zweitens haben wir jetzt gerade Anfang Februar 2005. Ich weiß nicht, ob Sie Ihre Steuererklärung schon fertig haben. Ich kann das beim Senator nicht beurteilen.

(Beifall bei der CDU)

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Herr Staatsrat, Ihnen ist sicherlich bekannt, dass auch Senatoren eine Lohnsteuerkarte haben und demzufolge entsprechend steuerlich rechtmäßig hätte gehandelt werden müssen.

Herr Abgeordneter, ob Sie jetzt vielleicht allgemein verständlich eine Frage formulieren würden?

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass auch Senatoren eine Steuerkarte haben und entsprechend die steuerlichen Konsequenzen aus dem Jahr 2004 selbstverständlich schon in 2004 rechtmäßig hätten behandelt werden müssen?

Diese Frage ist unzulässig. Weitere Nachfragen? – Frau Özoguz.

Ich habe eine direkte Frage an den Senator. Sie haben das jetzt auf der einen Seite gelöst, aber es geht hier ja nicht nur um juristische Bedenken, denn auf der anderen Seite ist für mich noch etwas nicht angesprochen worden, daher diese Frage: Stimmen Sie mir zu, dass es ein nicht unbedingt sehr förderliches Symbol für junge Menschen in unserer Gesellschaft ist, wenn ein Innensenator sich gerade für die Tabakindustrie hinstellt und das Rauchen insofern ganz besonders in den Vordergrund rückt?

(Vereinzelter Beifall bei der GAL – Wolfgang Drews CDU: Das meinen Sie doch nicht ernst?)

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es ist bekannt, dass die Menschen zum Thema Rauchen sehr unterschiedliche Auffassungen haben.

Herr Dr. Dressel mit einer Nachfrage.

Eine Nachfrage. Es war zu lesen, dass der Senat die Geschenkeannahmepraxis für Senatoren verändern will. Stimmt das und wenn ja, in welche Richtung?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Da es keine Regelung gibt, können wir sie nicht verändern. Aber es ist in der Tat richtig, dass die Senatsmitglieder sich mit der Frage befasst und entsprechende Aufträge erteilt haben. Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit einen Vorschlag machen werden, wie wir das in Hamburg regeln. Wir wollen allerdings erst einmal sehen, wie es in anderen Bundesländern und wie es im Bund geregelt ist.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht mehr. Ich komme zur Frage der Abgeordneten Fiedler.

Auf meine Anfrage hat der Senat erklärt, dass bei 50 von insgesamt 58 Anmeldeverbünden mindestens eine Grundschule unter der Mindestzügigkeit liegt. Demzufolge würde eine erhebliche Zahl an Schulen vor dem Aus stehen, wenn die Mindestgröße für Grundschulen mit der 5. Schulgesetznovelle auf zwei Parallelklassen festgesetzt wird. Ich frage den Senat:

Welche Standorte liegen im Einzelnen im laufenden ersten Schuljahr unter der neu einzuführenden Mindestzügigkeit?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Anzahl der tatsächlich in den Schulen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler sowie die einzelnen gebildeten Eingangsklassen sind der jährlichen Herbststatistik zu entnehmen. Die Mindestzügigkeit sieht

für Grundschulen künftig zwei Parallelklassen mit insgesamt 54 Kindern beziehungsweise zwei Klassen mit insgesamt 47 Kindern bei Grundschulen mit einem Integrationsklassenangebot vor.

Mit Stand Schuljahresbeginn 2004/2005 haben – wenn ich das richtig gezählt habe, was man mir aufgeschrieben hat – 106 Grundschulen beziehungsweise Schulstandorte mit Grundschulangebot die künftige Mindestzügigkeit in der ersten Klasse nicht erreicht.