Protocol of the Session on January 19, 2005

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes hat der Senat die Chance vertan, das Grundangebot des Bundes, indem er ganz deutlich erklärt hat, die Kosten zu übernehmen, in ein sinnvolles Konzept für unsere Stadt zu bringen. Hier hat der Senat wieder gezeigt, dass er nicht gewillt ist zu handeln.

Mit der Verankerung im Gesetz, dem Rechtsanspruch auf Integration und gleichzeitig auch mit einer Verpflichtung zur Integration, hat der Bund eine wichtige Vorgabe unternommen. Er hat auch gleichzeitig die Kurskosten übernommen. Es wurde einvernehmlich mit den Ländern und hier auch mit der CDU geklärt, dass die Rahmenbedingungen, beispielsweise die sozialpädagogische Begleitung dieser Kurse und die Kinderbetreuung, die Länder tragen sollten. In vielen anderen, auch CDU-regierten Bundesländern ist das bisher umgesetzt worden. Nur Hamburg tut sich sehr schwer damit.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch auf einen Missstand aufmerksam machen. Ich glaube, in Hamburg hat kein einziger Träger jetzt schon mit den Kursen beginnen können, weil man darauf hingewiesen hat, dass die Rahmenbedingungen noch immer nicht gegeben sind. Erst am Montag hat ein großes Treffen der 40 Sprachkursträger in Hamburg mit den Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stattgefunden. Ich kann Ihnen sagen, dass der Unmut der Träger über die Handlungsunfähigkeit des Senats – vorsichtig ausgedrückt – immens ist.

In der Geschichte der Bundesrepublik ist Zuwanderung immer entlang unserer wirtschaftlichen Interessen erfolgt. Das dürfen wir nicht vergessen. Auch heute ist es nicht anders. Vor 50 Jahren haben wir die so genannten Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen geholt, weil wir ein Zuviel an Arbeit hatten und die Arbeitskräfte brauchten. Heute wollen wir die Hochqualifizierten und die Selbstständigen in der Hoffnung, dass sie Arbeit und Beschäftigung für uns schaffen. Dafür schafft das Zuwanderungsgesetz die rechtlichen Grundlagen und nur hierauf konzentriert sich der Senat.

Das geplante Welcome Center ist daher auch eigentlich das einzig Neue im Zusammenhang mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes hier in Hamburg. Ich kann Sie nur beglückwünschen, dass auch Sie endlich zu der Erkenntnis gelangt sind, dass ein Signal des Willkommens notwendig ist. Das Modell dieses Centers ist immer noch ein ziemlich großes Geheimnis, weil man nichts darüber erfährt. Auch die Anfragen haben ergeben, dass

noch nichts herausgegeben wird, und man nur das kennt, was stückweise durch die Presse geht. Dieses Center ist im Grunde genommen ein rein wirtschaftliches Modell. Ich glaube, die Tatsache, dass hier alles stark unter der Regie der Handelskammer steht, verstärkt auch noch diesen Eindruck.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Während es derzeit noch keinerlei Schätzung oder Zahlen gibt – so auch der Senat in der Antwort in der Großen Anfrage –, wie viele Hochqualifizierte und Selbstständige nach Hamburg kommen werden, ist die Zahl derjenigen, die im Rahmen von Familienzusammenführung in unsere Stadt kommen, also Ehegatten- und Kindernachzug, als Erfahrungswert durchaus bekannt. Wir wissen, dass diese Gruppe die größte Gruppe der Zugewanderten bildet. Gerade für diese Menschen steht das Welcome Center nicht offen. Hier werden Zugewanderte in Menschen erster und zweiter Klasse eingeteilt. Das verurteilen wir auf das Schärfste und werden das nicht mittragen.

(Beifall bei der GAL und bei Lutz Kretschmann- Johannsen SPD)

Wir finden, dass ein Welcome Center als zentrale Einrichtung für Hochqualifizierte und Selbstständige nur dann Sinn macht, wenn in Ergänzung dazu dezentrale Strukturen in den Bezirken geschaffen werden. Es könnten beispielsweise durch Integrationslotsen in den Bezirken Anlaufstellen für Menschen, die in unsere Stadt kommen, geschaffen werden, um dort die notwendigen Erstinformationen zu erhalten und auch Informationen über die Träger der Integrationskurse. Vielfach befinden sich in den Bezirken auch genau diese Träger.

Auch die Vorgabe zur Umsetzung der Härtefallkommission in Hamburg konnte eigentlich schlechter nicht sein. Mit einer Art Unterausschuss des Eingabenausschusses ohne eine außerparlamentarische Beteiligung durch Wohlfahrtsverbände und Religionsgemeinschaften ist es im Grunde genommen nichts anderes als eine halbherzige Lösung. Ich finde, dass hier meine Kollegin Antje Möller zu Recht gesagt hat, dass dem Senat der Mut zur Menschlichkeit fehlt.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das ist aber auch ein Paradebeispiel dafür, wie wenig dem Senat an einer soliden und menschlichen Umsetzung gelegen ist.

(Bettina Machaczek CDU: Das ist doch Quatsch!)

Machen wir uns doch nichts vor: Politik kann niemanden integrieren. Aber wir können die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen, die zu uns kommen, die Chancen erhalten und auch den Wunsch verspüren, in unserer Gesellschaft anzukommen.

Daher bitte ich Sie, einer Überweisung dieser Drucksache in die Ausschüsse zuzustimmen, damit wir endlich fachlich und sachlich darüber diskutieren können.

Was die Härtefallkommission betrifft, werden wir nochmals gesondert mit Ihnen darüber reden, da das Thema eigentlich erst aktuell geworden ist. Hier können Sie sich nochmals warm anziehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort bekommt Senator Nagel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird immer so getan, als wenn der Senat in diesem Bereich nichts unternommen hätte. Ich verstehe das eigentlich gar nicht.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Das machen die im- mer!)

Hamburg ist auf das neue Zuwanderungsrecht vorbereitet und Hamburg wird auch die Chancen, die das neue Recht bietet, tatsächlich nutzen.

Wir haben heute eine Debatte über eine Große Anfrage, die viele Themen enthalten hat. Es ging um die Integration von Ausländern – das heutige Schwerpunktthema aus meiner Sicht –, aber es ging in dieser Anfrage auch ganz allgemein um das Aufenthaltsrecht, um die Neukreierung und Neuschaffung dieser zwei Aufenthaltstitel sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Es ging aber auch um die Härtefallkommission.

Zur Härtefallkommission möchte ich im Moment nur sagen, dass diese im Ausschuss noch beraten wird. Hier werden wir diskutieren, aber eines gestatten Sie mir: So wie die Härtefallkommission von uns jetzt aufgestellt ist, ist sie parlamentarisch und demokratisch.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Trotzdem ist es eine Pseudo-Kommission!)

Es wurde extra ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Demokratischer als das Parlament geht es wohl nicht mehr. Das muss man einmal klarstellen.

(Beifall bei der CDU)

Auch das Welcome Center wird kommen, und zwar qualitativ hochwertig, wie auch Frau Machaczek angeführt hat. In diesem neuen Gesetz sind natürlich auch Aspekte der Inneren Sicherheit enthalten, über die ich heute gar nicht sprechen möchte.

Bevor ich nun einige Worte zur erfolgreichen Integrationspolitik dieses Senates sagen darf, möchte ich vorweg noch eine grundsätzliche Bemerkung anführen. Zum Gesetzespaket des Zuwanderungsgesetzes gehören zahlreiche Maßnahmen zur Integration, was gut und auch notwendig ist. Dazu stehen wir auch.

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist zum 1. Januar 2005 auch erstmals die Verantwortung für staatliche Integrationsangebote in Form von Sprach- und Orientierungskursen für neu zuziehende Zuwanderer gesetzlich festgeschrieben worden. Konkret bedeutet das: Es sind verbindlich pro Person 600 Stunden Deutschkurs sowie ein Orientierungskurs von 30 Stunden festgelegt. Ich betone besonders: Die Sprache ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Ich glaube, dass Sie uns alle hier zustimmen können.

(Beifall bei der CDU)

Um es klar und deutlich zu sagen: Unsere ausländischen Mitbürger müssen die Bereitschaft zur Integration zeigen und unsere Sprache lernen,

(Beifall bei der CDU)

ansonsten müssen sie mit Sanktionen rechnen. Und diese Sanktionen reichen – wie Sie wissen – von der Streichung von Leistungen bis hin zur Ausweisung. Einen unbefristeten Aufenthalt wird es nur dann geben, wenn diese Kurse erfolgreich und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

A C

B D

Noch ein Wort zur Finanzierung: Kostenträger der erwähnten Kurse für die neuen Zuwanderer ist hierfür allein der Bund.

(Gesine Dräger SPD: Das ist doch Klasse! – Glo- cke – Clemens Nieting CDU befindet sich bei der Senatsbank)

Herr Senator, einen kleinen Moment bitte. Ich möchte nur für eine klare Trennung von Legislative und Exekutive in diesem Raume Sorge tragen. – Bitte fahren Sie fort.

Herr Präsident, ich danke Ihnen. – Im Gegenzug zieht sich der Bund, wie wir festgestellt haben, aus der bisherigen gemeinsamen Finanzierung freiwilliger gemeinsamer Leistungen von Bund und Ländern zur Sprach- und Integrationsförderung zurück. Leider hat der Bund aber bislang noch nicht klar betont, wie weit er sich zurückzieht. Hier könnten Sie, meine Damen von der SPD und der GAL, vielleicht mit einem Anruf in Berlin einiges erreichen. Die Kritik, die an der Integrationspolitik dieses Senats geäußert wird, kann ich schlicht und einfach nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Die Integration ist diesem Senat sehr wichtig. Das zeigt doch schon allein

(Michael Neumann SPD: Das zeigt doch, dass Sie hier in Hamburg Senator geworden sind!)

ein Blick auf die Mittel, die wir für die Integration zur Verfügung stellen. Bayern muss nicht in Hamburg integriert werden, Bayern ist integriert.

(Michael Neumann SPD: Sie sind doch ein gutes Beispiel dafür, sprachlich zwar noch nicht ganz so!)

Mir reicht es, wenn Sie mich verstehen.

(Michael Neumann SPD: Aber, hören!)

Obwohl der Bund – und das ist der entscheidende Punkt – nunmehr ausdrücklich für einen Teil der bisherigen gemeinsamen Leistungen allein verantwortlich ist und obwohl es nach wie vor keine Leistungspflicht der Länder gibt, hat dieser Senat auch selbstverständlich für die Jahre 2005 und 2006 Mittel in unveränderter Höhe wie für das Jahr 2004 für die Sprach- und Integrationsförderung zur Verfügung gestellt, und das sind freiwillige Leistungen. Das muss auch einmal betont werden. Diese Mittel, und zwar Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro jährlich für diese freiwilligen Leistungen, wurden in den Haushaltsplan der Behörde für Soziales und Familie eingestellt. Damit wollen wir die Lücken schließen zwischen dem, wozu der Bund verpflichtet und zu leisten bereit ist und dem, was Hamburg darüber hinaus für notwendig hält.

Nach wie vor ist insbesondere unklar, in welchem Umfang der Bund innerhalb seiner verfügbaren Mittel freiwillige Leistungen für bereits hier lebende Ausländer erbringen wird.

Zweierlei ist aber schon jetzt mit Bestimmtheit zu sagen.