Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Köncke, was Sie hier als historisch und mit Paradigmenwechsel bezeichnet haben, ist auf der einen Seite sicher richtig und gleichzeitig natürlich auch eine ganz schwierige Reform, die gerade den Mitarbeitern in der Verwaltung sehr viel abverlangt. So geht es nicht nur Ihnen, uns und allen Kolleginnen und Kollegen hier, dass uns hin und wieder immer noch der Atem stockt, wenn wir in den Tageszeitungen über problematische Einzelfälle, über diese Geschichten mit den Arbeitsgelegenheiten, über fragwürdige Verwaltungsentscheidungen, tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeiten lesen. Eigentlich müssten wir von dieser Stelle von den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber noch etwas Langmut erbitten und erflehen, dass eine solche Reform eben nicht von heute auf morgen so einfach zu machen ist. Da braucht es etwas Zeit. Vieles kann noch nicht abschließend geklärt sein.
Frau Köncke, auch wenn wir vielen Punkten in Ihren Anträgen zustimmen, hätten wir große Bauchschmerzen gehabt und uns nur mühselig abgerungen, dem Antrag zuzustimmen, denn wir finden, dass es ein paar Punkte gibt, die dann doch etwas zu lose zusammengestellt sind und eigentlich noch einer etwas breiteren Aufstellung bedürfen. Ich will das mal an einem Beispiel und aus
Politische Legitimation, also politisch gewählte Vertreter der Beiräte und damit auch eine gesellschaftspolitische Legitimation finden wir richtig. Wenn wir uns dann aber die Ausgestaltung anschauen, dann erinnert mich das ein bisschen an die Rechte der Deputationen. Man guckt ein bisschen in das Verwaltungshandeln rein und versucht, darüber ein paar Informationen zu bekommen. Das kann mal ganz interessant sein, aber die Frage ist, was es am Ende nützt. Was kann daraus dann gesellschaftlich entstehen? Ich glaube, worüber wir uns Gedanken machen müssen und wozu wir dann auch wirklich die Überweisung in den Ausschuss brauchen, ist, miteinander darüber zu diskutieren, was die Rolle der Beiräte eigentlich sein soll.
Der Senat ist an diesem Punkt ein klares Bild schuldig geblieben. Das ist vielleicht auch ganz gut so, denn es ist letzten Endes auch eine ureigene parlamentarische Aufgabe, zu definieren, wo die eigene parlamentarische Kontrolle und Gestaltung ist und wo man das in solch einer Situation gegebenenfalls auf einen Beirat überträgt.
Um noch einmal die Rolle eines solchen Beirats richtig zu definieren, müssen wir uns natürlich trotz dieser ganzen Verwaltungskomplexitäten an die ursprüngliche Aufgabenstellung der ARGE erinnern. Das ist und bleibt immer wieder die unsägliche Situation in Deutschland, dass bei uns im Vergleich zu fast allen anderen OECD-Ländern Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte die geringsten Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt haben. Hier soll der Paradigmenwechsel bewirkt werden und hier ist, glaube ich, ein erster Schritt und eine gewaltige Herausforderung, 10 000 Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Das muss natürlich zu Friktionen führen. Wir werden auch im nächsten Jahr und wahrscheinlich auch in den folgenden Jahren über die verschiedensten Angänge, die man gehen wird, Friktionen und Konflikte haben, was möglich und was machbar ist. Deswegen finde ich es etwas voreilig von Ihnen, dass Sie aus Ihrer Gemütslage, die ich verstehen kann, wenn Sie die Zeitung lesen, diesen schwierigen Umgang mit einer teilweise sehr schwierigen Klientel so pauschal abqualifizieren. Ich glaube, da muss man sich die Fälle wirklich im Einzelnen angucken.
Sie selber sprechen von Prozessgestaltung. Das finden wir richtig, aber gerade wenn man von Prozessgestaltung und Korrekturen im Prozess spricht, dann sollte man diesen gewaltigen ersten Schritt nicht von vornherein so problematisieren, wie Sie das getan haben, sondern dann muss man sich jetzt und auch im nächsten Jahr und darüber hinaus die Zeit nehmen, die Einzelfälle dann wirklich konkret anzuschauen. Wir betreten also Neuland. Das Problem bei dem Neuland ist, dass wir zwar schnell sagen, das Ziel ist irgendwie richtig, aber dann kommt ganz viel "es darf nicht". Das sind auch teilweise sehr berechtigte Anliegen. Es darf nicht reguläre Arbeit verdrängt werden. Es darf nicht zu Lohndumping kommen. Es darf – vielleicht kann man da auch wieder unterschiedlicher Auffassung sein – nach Ansicht der GAL kein Druck ausgeübt werden. Es darf keine entwürdigende Arbeit sein. Die Frage ist natürlich, was heißt und ist entwürdigende Arbeit. Es darf nicht zu geringe Anreize geben. Es darf keine vertane Zeit für die Betreffenden sein. Man hört und liest und kann sich auch vorstellen, dass es noch viele weitere "es darf nicht sein" gibt.
Ich glaube, was daraus im Wesentlichen spricht, ist erst einmal die zum Teil berechtigte Angst, aber erst einmal die Angst vor der Veränderung und natürlich auch die Angst und Sorge vor einer Verschlechterung. Dort, wo Angst ist, müssen wir – und das ist die politische Aufgabe – Vertrauen schaffen. Hier sehe ich die zentrale Gestaltungsaufgabe der Beiräte auf bezirklicher Ebene und auf Landesebene. Ich weiß nicht, ob deputationsähnliche Rechte, also Informationsrechte, dieses Problem oder diese zentrale Aufgabe des Vertrauenschaffens formal in der Verwaltungspraxis lösen können. Die Beiräte werden nach unserer Auffassung die Aufgabe haben, auf der einen Seite Schnittstelle zum Verwaltungshandeln zu sein, aber dann vor allem die Rückkoppelung in gesellschaftliche Institutionen und zur Politik sicherzustellen. Die ARGE wird die Aufgabe haben, die eingetretenen Pfade der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wie es sie bislang gab, zu verlassen und immer wieder neue Dinge auszuprobieren und zu experimentieren. Was dabei nicht passieren darf, ist, dass uns auf der einen Seite eine Verwaltungsvorschrift der Bundesagentur irgendein gutes Projekt platt macht, obwohl es niemanden gibt, der auf der einen Seite faktisch aus der Praxis daran Anstoß nimmt oder auf der anderen Seite die Befürchtungen generell dazu führen, dass irgendetwas nicht gemacht werden darf aus den verschiedensten gesellschaftspolitischen Institutionen, die wir kennen, obwohl es möglicherweise am Ende doch eine gute Maßnahme wäre.
Die ARGE braucht den Raum zum Experimentieren, die ARGE braucht die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und sie braucht deswegen starke Beiräte, die das mittragen, die die Konflikte, die dabei auftreten können, auch intern austragen und dann gleichzeitig für sich die gesellschaftliche Rückkoppelung suchen. Deswegen wäre es schön, wenn es den Fraktionen gemeinsam gelänge, eine Rolle und ein Bild der Beiräte in den ARGEn zu definieren und sie damit, zumindest was ihre Rolle betrifft – die Inhalte werden noch genügend Konflikte geben –, ein Stück weit raus aus den politischen alltäglichen Konfliktsituationen zu nehmen und nicht die Deutung der Aufgabe der Beiräte in die Mühlsteine politischer Auseinandersetzungen zu bringen. Die Auseinandersetzungen müssen am Ende auf Einzelfallebene von Projekten, Ideen und neuen Wegen geführt werden und nicht um das Prinzip. In diesem Sinne plädiere ich dafür, dass wir zum Beispiel, wie auch über andere Punkte, die Rolle der ARGE noch einmal diskutieren und uns intensiv mit der Rolle der Beiräte auseinander setzen und dann vielleicht auch ein gemeinsames Verständnis finden, das wir dann in der Stadt auch gemeinsam im nächsten Jahr tragen können.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir Gelegenheit haben werden, diese Anträge noch im Ausschuss zu debattieren. In Anbetracht dessen, dass Hartz IV in der Tat, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner das schon angedeutet haben, eine grundlegende Veränderung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und damit auch in Hamburg zur Folge haben wird, glaube ich, dass es gut ist, dass wir uns trotz Eile bei der Umsetzung die Zeit nehmen, über diese Dinge zu sprechen. Ich glaube, dass diese Zeit erforderlich ist, weil nicht wieder – wie
so oft – Dinge, die verfassungsrechtlich und auch im Gesamtpaket der Arbeitsmarktreformgesetze in Bezug auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt gewährleistet sein sollten, in dieser Eile hinten runterfallen. Das soll aus unserer Sicht auf gar keinen Fall passieren. Wenn wir darüber im Ausschuss diskutieren, kann das nur gut sein.
Ich will an dieser Stelle auch nur zu einem Missverständnis, das ich aus den Äußerungen von Frau Hochheim herausgehört habe, und zu zwei anderen Dingen etwas sagen. Das eine ist unsere Hamburger Verfassung, die – wie das vielleicht einige von Ihnen inzwischen nachgelesen haben – in Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 sagt:
"darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind."
Das muss natürlich auch bei den Gremien, wie die Trägerversammlungen und den Beiräten der Fall sein. Ich finde, es muss das Ziel bei dieser Umsetzung sein, dass erreicht wird, dass eine angemessene Zahl von Frauen in diesen Gremien vertreten ist.
Eigentlich muss es selbstverständlich sein, die Verfassung umzusetzen, aber das ist leider immer mal wieder nicht der Fall.
Bei der letzten Sitzung hatten wir das Hamburgische Verfassungsgericht. Da war das anders. Sie sind überraschend. Manchmal kommen Frauen bei Ihnen als Vorschläge, aber in der Regel sind es doch Männer.
Manchmal bei Ihnen die Männer. Uns können Sie das nun wirklich nicht vorwerfen. Wir haben so eine gute Gremienbesetzung, was die Geschlechtergerechtigkeit angeht.
Nach allem, was ich bisher gehört habe, was die Gremien jetzt hier angeht, die im Rahmen der ARGE eingerichtet werden, habe ich bisher nur Männernamen und noch keine Frauennamen gehört. Das soll eine Erinnerung und eine Mahnung sein, hier an die Verfassung zu denken und das umzusetzen.
Das Thema Gender-Mainstreaming hat Frau Hochheim angesprochen. Das ist natürlich auch eine gesetzliche Vorgabe. Das steht im SGB II drin, das soll gemacht werden. Selbstverständlich muss es gemacht werden. Ich habe bisher nur wenig Vertrauen bei diesem Thema, weil meine letzten Anfragen immer ergeben haben, dass der Hamburger Senat Gender-Mainstreaming nicht prakti
Ich habe natürlich auch das Protokoll des Wirtschaftsausschusses gelesen. Da wurde auf die Anfrage meiner Kollegin, Frau Köncke, geantwortet, dass das angeblich im Mustervertrag der Bundesregierung nicht drinstehen würde. Das muss da auch gar nicht drinstehen, weil es eigentlich selbstverständlich ist, weil es im SGB II drinsteht und dann müssen Sie das anwenden. Das ist überhaupt keine Frage. Mich interessiert natürlich, wie Sie das machen wollen. Sie könnten es zum Beispiel dadurch machen, dass Sie in die Beiräte und in die Trägerversammlungen Menschen berufen – und das können sowohl Frauen als auch Männer sein –, die von GenderFragen eine Ahnung haben. Das wäre der dritte Punkt, den wir gerne umgesetzt sehen möchten. Da gibt es inzwischen eine ganze Menge Menschen, weil GenderMainstreaming ja ein bundes- und weltweites Projekt ist. Es gibt entsprechende Trainings, entsprechende Fachkompetenz. Es ist einzig und allein eine Frage, ob man diese Fachkompetenz in diese Gremien berufen will und da sind Sie aufgefordert, das zu tun.
Jetzt zu dem Punkt, wo, glaube ich, Frau Hochheim unseren Antrag entweder nicht verstanden hat oder ich es zu undeutlich ausgedrückt habe. Es geht natürlich nicht um die Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach ALG II, sondern es geht um die erwerbsfähigen Personen, die zum Beispiel aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens nicht in den ALG-II-Bezug kommen, aber meiner Ansicht nach trotzdem ein Hilfsangebot zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt bekommen müssen. Daran hängt ein Problem, das sich leider durch Hartz IV ergibt, dass eine ganze Reihe von Frauen aus dem ALG-II-Bezug herausfallen werden. Das ist so wegen des Partnereinkommens. Ich kann nicht behaupten, dass ich das begrüßt habe, aber das ist jetzt so und wir müssen irgendwie gucken, wie wir damit umgehen. Man kann nicht sagen, dass all diese Personen kein Anrecht mehr auf berufliche Eingliederung haben. Das kann nicht damit verbunden sein, dass Frauen wegen Erziehungszeit oder anderer Dinge zu Hause bleiben. Es muss für sie eine Möglichkeit geschaffen werden, wieder in den Beruf zu kommen.
Es muss auch eine Möglichkeit geschaffen werden, die Ungleichbehandlung zum Beispiel von Berufsrückkehrerinnen aufzuheben, die nach dem Arbeitslosengeld I finanziert werden und denen, die ALG II bekommen und denen, die erwerbsfähig sind, aber kein ALG II bekommen oder keine Unterstützung, sodass die alle drei gleichmäßig behandelt werden und dabei unterstützt werden, wieder in den Beruf zu kommen. Aber darüber können wir dann vielleicht noch einmal ausführlicher im Ausschuss sprechen. Ich glaube jedenfalls, dass es gut wäre, auch im Sinne des Senatskonzeptes der so gerne wachsen wollenden Stadt, in diesem Bereich zuzulegen und nachzulegen und diese Überlegungen zu berücksichtigen, weil sonst die an sich gute Bilanz …
Meine Damen und Herren! Die Rednerin ist zwar trotz des Grundgemurmels gut zu verstehen, aber besser wäre es ohne das Gemurmel.
Vielen Dank, Herr Präsident! Es wäre auch für Ihr Senatskonzept von der an sich wachsen wollenden Stadt schön. Wenn Sie das realisieren wollen, dann sollten Sie diese Überlegungen mit berücksichtigen, weil Hamburg sonst kein Ort mehr für Frauen ist, sich hier wohl zu fühlen und ihre Interessen an Beruf und Familie gleichberechtigt verwirklichen zu können. – Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 18/1212 und 18/1213 in der Neufassung an den Wirtschaftsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf, Drucksache 18/1180, Bericht des Umweltausschusses zum Thema UmweltPartnerschaft Hamburg, Bilanz nach einem Jahr.
[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 18/285: UmweltPartnerschaft Hamburg Bilanz nach einem Jahr (Senatsvorlage) – Drucksache 18/1180 –]
In Absprache mit allen Fraktionen wird auf eine Debatte verzichtet. Damit stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf, die Drucksachen 18/1170 bis 18/1172, Berichte des Eingabenausschusses.
Zunächst zum Bericht 18/1170, Ziffer 1. Hier sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.