Es geht bei der Gründung der so genannten ARGE – lassen Sie mich jetzt auch ein bisschen pathetisch werden – um ein historisches Ereignis. Zumindest für die Arbeitsmarktpolitik bietet die Gründung der ARGE die Chance für einen Paradigmenwechsel. Lassen Sie mich das kurz an zwei Punkten erläutern.
Erstens: Hier geht es nicht nur um den Zusammenschluss zweier Behörden, sondern um ein neues Verständnis in der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Wir haben hier einen neuen Ausdruck und der heißt Kunde. Wenn dieser Ausdruck nicht zynisch klingen soll, dann muss sich ein neues Verhältnis zwischen Vermittler und Arbeitsuchenden etablieren, dann müssen tatsächlich flexiblere Strukturen geschaffen werden.
Wir kennen es und haben es schon häufig gehört: Die drastische Absenkung des Betreuungsschlüssels auf 1 : 75 ist nur ein Baustein. Passgenaue Angebote, weniger Bürokratie, weniger Zentralismus, das Zusammenspiel der arbeitsmarktpolitischen Akteure muss die Dienstleistungsqualität für jeden Arbeitslosengeld-IIEmpfänger verbessern und damit auch seine und ihre Chancen auf Arbeit.
Zweitens: Diese Konzentration der Ressourcen wird zudem der Tatsache gerecht, dass Langzeitarbeitslosigkeit nicht das Problem derjenigen ist, die vermeintlich nicht arbeiten wollen, sondern das strukturelle Problem der Arbeitslosigkeit an sich beschreibt.
Wenn die CDU in der letzten Sitzung auch brav die positiven Veränderungen in Teilsegmenten des Arbeitsmarktes in Hamburg abgefragt hat, zeigt sich doch, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen weiter dramatisch steigt, mit entsprechenden Auswirkungen auf soziale Transferleistungen, damit auf Lohnkosten, auf die öffentlichen Haushalte.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass eine Umsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik überfällig ist. Der Grundstein dafür wird durch die Bildung der ARGE gelegt. Nun geht es um den Ausbau, die Architektur, die Raum schaffen muss, um diesem neuen Anspruch gerecht zu werden, und es geht darum, sich dieses neuen Gestaltungsspielraums bewusst zu werden. In dieser Verantwortung steht der Hamburger Senat. Schon zeigen sich die handwerklichen Fehler. Ich möchte natürlich nur einige nennen: Zunächst die fatale Diskussion um die so genannten 1-Euro-Jobs, massenhaft gebündelt in der HAB, dilettantisch umgesetzt.
Dieses führt dazu, das Instrument zu diskreditieren, zu zerstören, bevor die ARGE überhaupt starten kann.
Mit einem eigenmächtig zusammengeschusterten Interessenbekundungsverfahren sollen im Eilverfahren 10 000 Jobs eingesammelt werden, ohne Absprache mit den Wohlfahrtsverbänden, mit der Handwerkskammer, mit den Gewerkschaften, die aufgrund dieses unsensiblen, selbstherrlichen Auftretens dann auch in seltener
Übereinstimmung allesamt auf kritische Distanz gehen. Auch das ist ein Weg, sich die Chancen auf Zusammenarbeit zu verbauen.
Der nächste Punkt: Wie soll man es anders beurteilen, die parteipolitisch motivierte Einsetzung des Geschäftsführers, Herrn Bösenberg. Zu uns ist von dessen besonderer Qualifikation bisher noch nichts durchgedrungen.
Lassen Sie mich den letzten Punkt hier anfügen: Die im Vorwege bestimmte Maßnahmenstruktur mit dem Prädikat "viel und billig", statt den erweiterten Maßnahmenkatalog des SGB II und III auszuschöpfen, um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Arbeitslosen gerecht zu werden und die Integrationschancen dann zu verbessern.
Die Konsequenzen dieses Handelns heißen: Chancen vertan, weiter, wie gehabt, Masse statt Klasse, wo Kreativität gefragt ist, herrscht Ideologie.
Wo Prozesse eröffnet werden müssen, werden autokratisch Strukturen zementiert, die die Handlungsmöglichkeiten der ARGE einschränken.
Die GAL stimmt der Bildung der ARGE grundsätzlich zu, schließlich haben wir diese Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialämtern von Anfang an gefordert. Um den Prozesscharakter, den Gestaltungsspielraum zu sichern, warum denn sonst eine neue Trägerschaft, gilt es aber, einige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Wir fordern deshalb ganz wesentlich und das zeigt sich bei der Umsetzung dieser 1-Euro-Jobs, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitzubeteiligen, und zwar auf der Ebene, auf der die lokalen Bedingungen Berücksichtigung finden können.
Das hierzu vorgesehene Gremium sind die Beiräte, deren Unabhängigkeit durch die gewählten Vertretungen, Bezirksversammlungen, Bürgerschaft gewährleistet werden muss und die in die Planungen und Kontrolle mit einbezogen werden müssen. Nicht zugucken heißt die Devise, sondern mitarbeiten.
Ein Großteil der zukünftigen Arbeitslosengeld-IIEmpfängerinnen kommt aus der Sozialhilfe, in Hamburg zumindest. Es sind ungefähr 60 000. Diese heißen jetzt allesamt "arbeitsfähig". Das heißt aber nicht, dass sich die besonderen Lebenslagen der ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen aufgehoben hätten. Voraussetzung – und hier sind wir beim gleichen Thema – für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt und für die Arbeitsaufnahme ist hier, dass flankierende Maßnahmen wie zum Beispiel die Schuldnerberatung und Suchtberatung schnell und direkt wirken können. 270 Tage Wartezeit verhindern es, einen neuen Job aufzunehmen. Vom Fallmanager müssen diese direkt zugewiesen werden können. Dann haben wir ein neues Berufsbild und dieses heißt Fallmanager.
Diese neue Funktion ist ein neues Anforderungsprofil. Es reicht aber nicht aus – wie bis jetzt geschehen –, das Personal nur in SGB II zu schulen, sondern wir brauchen eine umfassende Team- und Organisationsentwicklung. Das muss gewährleistet sein.
Die Wirksamkeit einzelner Bausteine und Maßnahmen wird sich erst erweisen müssen. Diese bedürfen der Kontrolle und der ständigen Anpassung. Um diese Flexibilität zu gewährleisten, ist es eine Voraussetzung, dass die Verantwortung und Planung für die Erbringung der Leistung baldmöglichst auf die ARGE übergeht.
Meine Damen und Herren! Damit haben wir das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit noch nicht gelöst. Wir werden uns weiter insbesondere mit Maßnahmen auseinander setzen müssen, mit zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten, mit Arbeitsbedingungen, vielleicht auch mit Lohnsubventionen,
dann mit Investitionen genau in die Wirtschaftsbereiche, in denen Arbeitsplätze entstehen – und das ist übrigens nicht der Hafen – und nicht abgebaut werden. Aber das ist, meine Damen und Herren, ein anderes, ein weiteres Feld. Geben wir jetzt der ARGE eine Chance. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung unseres Antrages. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass die Umsetzung von Hartz IV in Hamburg zwischen den Fraktionen in der Bürgerschaft sehr harmonisch abläuft. Der gebildete Unterausschuss ist durch konstruktive Arbeit geprägt und nicht durch Parteienstreitigkeiten. Das ist sehr angenehm und ich glaube, wir handeln damit im Sinne der Bürger.
Die von Frau Köncke vorgebrachten Kritikpunkte waren meines Erachtens relativ leidenschaftslos vorgetragen. Ich glaube, Sie wissen selber, wie schwer es ist, Hartz IV in Hamburg umzusetzen. Sie wissen auch, dass das Möglichste hier in Hamburg getan wird, um die Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen und das können wir nur alle gemeinsam bewältigen.
Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich die Verwaltung loben – sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg als auch die Hamburger Agentur für Arbeit. Wir erhalten im Unterausschuss umfassende Informationen über den Umsetzungsstand. Es wird nicht taktiert, sondern quasi partnerschaftlich, über die Fraktionen hinweg, im Ausschuss beraten. Deswegen finde ich es auch schade, dass die Grünen nicht die Gelegenheit genutzt haben, ihre Anliegen im Vorwege im Ausschuss darzulegen. Die Anträge, die wir jetzt vorliegen haben, haben nämlich zum einen einige rechtliche Mängel und zum anderen springen sie teilweise thematisch ziemlich durcheinander. Das erschwert natürlich erheblich die Diskussion.
Deswegen greife ich exemplarisch einige Punkte heraus, um dann im Anschluss im Ausschuss detailliert über die Anträge diskutieren zu können. Als Erstes lassen Sie
mich etwas zum Antrag "Hartz IV geschlechtergerecht in Hamburg umsetzen" sagen. Wir sind uns sicherlich alle in der Bürgerschaft einig, dass die Arbeitslosengeld-IIEmpfänger die Leistungen erhalten sollen, die ihnen zustehen, ohne Ansehen des Geschlechts. Das heißt, dass sowohl Frauen als auch Männer den gleichen Anspruch auf Förderleistungen oder auch Förderkurse haben. Dies steht so auch in Paragraph 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches, auf dessen Grundlage die Fallmanager die Leistungen gewähren.
Aber ich sehe zurzeit auch keine Gefahr, dass diese Vorgabe nicht eingehalten wird. Ich kenne aus der jüngeren Vergangenheit keine Vorwürfe, beispielsweise von Arbeitslosenhilfeempfängern, die besagen, dass eine Fortbildung vom Arbeitsamt versagt wurde, weil jemand männlich oder weiblich sei. Und weil mir keine derartigen Fälle bekannt sind, halte ich es für zweifelhaft, zwanghafte Gender-Mainstreaming-Ansätze der Arbeitsgemeinschaft als Träger überzustülpen. Damit würden wir nur hohe bürokratische Hürden ohne Nutzen für die Arbeitslosen schaffen, gleich, ob männlich oder weiblich. Das Wichtigste ist, dass wir die Arbeitslosigkeit abbauen und nicht sinnlose bürokratische Hürden schaffen.
Der zweite Antrag der GAL "Die Gestaltungschancen von Hartz IV nutzen" ist ein bisschen ein Sammelsuriumsantrag. Alles, was den Grünen einfiel, wurde munter einmal aufgeschrieben. Ich möchte einen Punkt herausgreifen, nämlich die Stellung der Beiräte.
Die Beiräte haben nach dem ARGE-Vertrag beratende Funktion. Die Mitglieder, die Menschen, die meist beruflich mit dem Thema Arbeitsmarkt zu tun haben, wollen ihre Erfahrungen im Bereich der Integration in Arbeit und Ausbildung einbringen. Eine Stärkung der Beiräte in dem Sinne, dass sie die Arbeitsgemeinschaft kontrollieren sollen, wie es die GAL unter Punkt 3 ihres Antrages möchte, ist nicht vorgesehen.
Ich halte diesen Ansatz der GAL auch für falsch, denn die Kontrolle der Arbeitsgemeinschaft muss meiner Ansicht nach durch gewählte Volksvertreter erfolgen. Nur – und da hat die GAL das Problem richtig erkannt – funktioniert die Kontrolle der Arbeitsgemeinschaft nach der heutigen Rechtslage nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch nicht.
Zurzeit ist es so, dass sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg, um das einmal zu erläutern, als auch die Hamburger Agentur für Arbeit gleichberechtigte Träger der Arbeitsgemeinschaft sind. Somit erfolgt die Kontrolle der Arbeitsgemeinschaft gleichberechtigt durch die Bürgerschaft und den Bundestag. Das passt aber nicht mit unserem föderalen System zusammen. Wir haben keine gemeinsamen Parlamentssitzungen von Landtagen und Bundestag und können somit keine gemeinsame Kontrolle wahrnehmen.
Ein Beispiel, um es zu verdeutlichen. Wir hatten hier in der Bürgerschaft vor einiger Zeit einstimmig beschlossen, dass die Arbeitslosenhilfebezieher alle Hilfen aus einer Hand, sprich vom Fallmanager erhalten sollen. Herr Senator Uldall hat sich dafür stark gemacht, diesen Beschluss in der Arbeitsgemeinschaft durchzusetzen. Leider konnte die Hamburger Agentur für Arbeit diesen Beschluss nicht mittragen, weil sie sich dem Druck Nürn
bergs beugen musste, denn die Bundesagentur hält nichts von der Sachbearbeitung aus einer Hand, sondern bevorzugt eine Spezialisierung der Mitarbeiter. So haben wir nun das Kuriosum, dass, obwohl die Bürgerschaft diesen Antrag einstimmig beschlossen hat und auch der Senat dahinter steht, trotzdem nicht alle Job-Center in Hamburg diese Forderung umsetzen, denn wir können mit unserem Beschluss nicht die Hamburger Agentur für Arbeit binden. Das kann nur der Bundestag. Jetzt werden bestenfalls nur die Mitarbeiter der Stadt diesen Beschluss umsetzen, die Mitarbeiter der Agentur aber nicht unbedingt, denn eine Abstimmung über Job-Center in Hamburg wird es im Bundestag wohl kaum geben können. Wie soll so die Politik, der so genannte Souverän, einen politischen Willen durchsetzen können, das frage ich Sie an dieser Stelle. Kurz gesagt: Wir als Politiker haben nach der heutigen Rechtslage weder auf Bundes- noch auf Länderebene die Handhabe, die Exekutive im Bereich der Arbeitsgemeinschaften tatsächlich parlamentarisch zu kontrollieren und zu binden. Auch kann der Bürger nicht eindeutig zuordnen, wer welche Entscheidung gefällt hat und danach seine Wahlpräferenz ausrichten. Diese Situation halte ich für untragbar. Das sage ich hier ganz deutlich, es ist mit dem parlamentarischen System in Deutschland kaum vereinbar.
Aber auch dieses Problem ist im Ausschuss anhängig und wird über die Fraktionen hinweg diskutiert. Dort müssen wir versuchen, Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu finden. In diesem Kontext möchte die CDUFraktion die vorgelegten Anträge an den Wirtschaftsausschuss überweisen, um dort noch einmal ausführlich alle Ansätze zu diskutieren und konstruktiv zu begleiten. – Vielen Dank.