So hat die Hamburger FDP immer wieder auf das mangelhafte und untransparente Planungsverfahren und die daraus resultierenden juristischen Unsicherheiten für das gesamte Projekt hingewiesen. An einige Kritikpunkte möchte ich noch einmal erinnern.
Erstens: Ich nenne die unseres Erachtens damals unzureichende Wirtschaftlichkeitsanalyse. Das der damaligen Senats- und Bürgerschaftsentscheidung zugrunde liegende Prognos-Gutachten hält nach Beurteilung anderer Gutachter und des Verwaltungsgerichts Hamburg den Anforderungen an eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der Finanz- und Haushaltsordnung nicht stand.
(Dr. Willfried Maier GAL: Haben Sie jetzt ein neues gefordert? – Nachträglich geht das schlecht, Herr Maier. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch – das ist ein weiterer Punkt –, dass nach der EADS-Entschei- dung, die Produktion zwischen Hamburg und Toulouse zu teilen, keine neue Betrachtung aufgestellt wurde, obwohl Prognos, Ihr Koalitionsvertrag und der Planfeststellungs- antrag von einer alleinigen Endmontage des Superfliegers in Hamburg ausgegangen sind. Zweitens: Die Frage nach der Landebahn. Das gegenwär- tige Planfeststellungsverfahren geht von einer Lande- bahnlänge von 2684 Metern aus, obwohl die Anforderun- gen der DASA 1998 bereits von einem Bedarf von 3150 Metern mindestens und bei voll ausgestatteten Flugzeu- gen von 3500 Metern ausgegangen sind. Das nährte den Verdacht, dass der alte Senat laut Plan zunächst nur 2684 Meter feststellen ließ, um Betroffenheiten im Gebiet vor Ort vorerst zu verhindern, die aufgrund der Unzulässigkeit des Eingriffs in die Rechte Dritter durch ein privatnütziges Plan- vorhaben nur schwer auszuräumen gewesen wären. Damit sind wir genau an diesem Punkt. (Christian Maaß GAL)
Drittens: Auch die Auswahl der Ausgleichsmaßnahmen – von Ihnen ausgewählt – stieß auf Kritik; deswegen war die jetzige Forderung auch ein bisschen daneben. Die Zurückweisung der Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg bezüglich der Haseldorfer Marsch in der letzten Woche hat diese Kritik zum Teil auch bestätigt.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist noch unter der Ägide des alten Senats initiiert worden; machen wir uns da nichts vor.
Er ist der Versuch einer Heilung des jetzigen Verfahrens auf legislativer Basis. Wir haben im Wirtschaftsausschuss bestimmt noch die Möglichkeit, ausgiebiger darüber zu diskutieren. Herr Zuckerer ist mittlerweile anwesend, mit ihm haben wir es schon mal vor Ort gemacht.
Daher möchte ich hier nur einige grundsätzliche Bedenken meinerseits zur Dienlichkeit und zum Zweck dieses Gesetzes äußern. Das Gesetz soll eine der Überprüfung der dritten Gewalt unterworfene Tatsachenfrage, nämlich die nach der Gemeinnützigkeit, festschreiben. Das ist nicht so unüblich – Herr Dobritz hat es bereits erwähnt –, wie man als Verwaltungsrechtler, wenn man von der Uni kommt, meinen mag. Es entbehrt aber nicht einer ordnungspolitischen Problematik. Wir schreiben im Grunde genommen fest, ob eine Sache schwarz oder weiß ist. Das ist nicht unproblematisch. Ferner muss diese Festschreibung gerade rückwirkend gelten, wenn sie auf das gegenwärtige Verfahren Einfluss nehmen soll. Auch bei der zunehmenden Aushöhlung des Rückwirkungsverbotes des Grundgesetzes durch das Verfassungsgericht kann man diesbezüglich durchaus Bedenken haben, es rückwirkend gelten zu lassen.
Schließlich entfaltet dieses Gesetz natürlich eine enteignungsrechtliche Vorwirkung, auch für weitere Vorhaben rund um das Werk.
Daher lautet meine abschließende Bitte: Ich lade Sie ein in das Alte Land, es ist im Moment noch etwas verschlossen, aber das ändert sich Ende nächsten Monats, kommen Sie hin und gucken Sie es sich an. Ich bitte Sie darum, bei allem, was Sie in Bezug auf dieses Projekt beschließen, darauf zu achten, dass das, was Sie am Ende vielleicht zerstört haben werden, nicht wertvoller ist als das, was Sie schaffen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin doch schon etwas verwundert, dass Sie in diesen Reihen einerseits dem Beitrag von Herrn Rumpf erheblichen Applaus spenden,
Herr Rumpf, ich finde, Sie hätten etwas deutlicher sagen müssen, dass dieses Gesetz eine völlig neue Qualität in die
gesamte Diskussion hineinbringt. Denn es geht nicht darum, das abzusichern, worüber wir uns hier alle einig sind, sondern es wird ein Freibrief für die Zukunft ausgestellt. Es wird gesagt, wenn sich EADS in der Zukunft etwas ausdenkt, was wir noch gar nicht kennen, wird von vornherein die Gemeinnützigkeit anerkannt und damit ein Eingriff in Privatrechte legitimiert. Das ist in der Tat eine völlig neue Qualität
und bringt uns hinsichtlich der Diskussion um die Verlängerung der Landebahn in Neuenfelde in eine andere Situation.
Am Ende der letzten Legislaturperiode hat EADS selbst gesagt, sie wisse nicht, ob und wann sie eine längere Landebahn brauche. Es gab ebenfalls eine Diskussion mit der EADS darüber, dass sie die längere Landebahn eventuell nur für die vollbetankten Flugzeuge benötige, die einen Auslieferungsort erreichen sollen, der besonders weit entfernt ist. Es gab diese Diskussion auch vor dem Hintergrund der Schwierigkeit von Eingriffen in das Privatrecht und ob es diesbezüglich nicht vertretbar sei, dass diese voll betankten Flugzeuge von Fuhlsbüttel aus starten und somit keine lange Landebahn gebaut werden müsse.
Wenn Sie jetzt aber ein solches Gesetz mit einem Freibrief für die Zukunft beschließen, wird diese Diskussion mit der EADS, solche voll betankten Flugzeuge von Fuhlsbüttel aus starten zu lassen, kaum noch möglich sein, weil Sie von vornherein sagen, dass Sie den Eingriff in das Privatrecht heute schon mal ganz „easy“ machen. Ich finde es schlecht, dass wir diese Verhandlungsposition
(Rose-Felicitas Pauly FDP: Das ist doch Ihr Gesetz! – Wolfhard Ploog CDU: Was wollen Sie eigentlich sagen?)
im Interesse der Arbeitsplätze, aber auch der Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenfelde für zukünftige vernünftige Lösungen hier so leichtfertig verschlechtern.
(Rose-Felicitas Pauly FDP: Herr Dobritz, sagen Sie doch mal, dass der Ausstieg aus dem Projekt billig ist!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde zwei Dinge bemerkenswert. Das eine sind in der Tat die Redebeiträge der GAL. Frau Sager, da ich weiß, was Sie wissen und gewusst haben und was Sie alles, wenn wir in der Koalition geblieben wären, hätten entscheiden müssen und auch entschieden hätten,
komme ich nicht umhin zu sagen, dass das, was Sie hier formulieren, zwar ein Stück Qualität hat, aber es erinnert mich ein wenig an die Weißfußindianer.
(Beifall bei der SPD, der CDU, der Partei Rechts- staatlicher Offensive und der FDP – Krista Sager GAL: Nein, das ist es nicht!)
nein, ich komme auch noch zu Ihnen –, als ob Sie sich sozusagen mit Konsequenzen, die mit dieser Investition natürlich weiterhin auf uns zukommen, jetzt anders auseinandersetzen möchten, als sie es als Regierungspartei mussten. Ich komme diesbezüglich auch gleich noch zu Ihren Ausführungen.
Sie haben, wie ich finde, in den letzten vier Jahren zum Thema der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen auch inhaltlich einen großen Schritt nach vorne gemacht. Deshalb möchte ich Sie bitten, weil mir und meiner Fraktion sehr daran gelegen ist, dass Sie bei diesem inhaltlichen Sprung, den Sie organisiert haben, auch bleiben. Das wäre für die zukünftigen Debatten über Wirtschaftspolitik sicherlich sehr hilfreich.
Herr Rumpf, nun komme ich zu Ihnen. Frau Pauly wurde sozusagen vorgeschickt. Sie musste, weil sie schon einmal im Parlament war, den Eindruck erwecken, als ob das, was sie in der „Welt“ alles von sich gegeben hat, eine absolute Minderheitenposition ist. Nachdem Sie das hier vorgetragen haben und im Grunde wie ein regelhafter Bedenkenträger aufgetreten sind und auch Frau Pauly eigentlich mehr Zweifel geäußert hat, muss die SPD feststellen, dass in dieser Sachfrage der kleinste Koalitionspartner dabei ist, Ihnen, Herr Senator Uldall, abhanden zu kommen.
hat die SPD auch erklärt, dass in dieser Sachfrage die große Koalition gilt. Wir werden dieses Projekt, das notwendig ist, dort, wo es erforderlich ist, mit absichern.
Zweitens: Nun komme ich noch zu den weiteren Punkten, die vorgetragen wurden. Herr Maaß, Enteignungen waren bisher durch das Parlament möglich und sind es nach diesem Beschluß nun nicht mehr. Enteignungen finden in diesem Land grundsätzlich auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland statt. Die Entscheidungen derer, die die Enteignungen vornehmen – und das sind Verwaltungen und Regierungen und niemals Parlamente –, sind in jedem Einzelfall vor deutschen Gerichten, Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und im Zweifelsfall auch vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfbar.
In diesem konkreten Fall geht es nur um den einen Punkt, dass eine solche Entscheidung, ob Gemeinwohl vorliegt, wie es das Bundesverfassungsgericht gesagt hat und es auch hier in der Begründung steht, nicht durch eine Regierung festgestellt werden kann, sondern ausschließlich durch den Gesetzgeber, mit der Zielsetzung, dass nachteilige Wirkungen, die auf die Rechte Dritter entstehen, auch materiell ausgeglichen werden können. Das ist im Zweifelsfall ohne ein entsprechendes Gesetz und die Feststellung durch den Gesetzgeber so nicht möglich. Das heißt, wir setzen nur einen klaren Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Hamburg um. Wenn wir das Gesetz beschließen, geschieht das auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dagegen ist beim besten Willen nichts zu sagen.