In diesem konkreten Fall geht es nur um den einen Punkt, dass eine solche Entscheidung, ob Gemeinwohl vorliegt, wie es das Bundesverfassungsgericht gesagt hat und es auch hier in der Begründung steht, nicht durch eine Regierung festgestellt werden kann, sondern ausschließlich durch den Gesetzgeber, mit der Zielsetzung, dass nachteilige Wirkungen, die auf die Rechte Dritter entstehen, auch materiell ausgeglichen werden können. Das ist im Zweifelsfall ohne ein entsprechendes Gesetz und die Feststellung durch den Gesetzgeber so nicht möglich. Das heißt, wir setzen nur einen klaren Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Hamburg um. Wenn wir das Gesetz beschließen, geschieht das auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dagegen ist beim besten Willen nichts zu sagen.
Völlig richtig und legitim ist die Forderung und wir werden das auch tun, denn das gehört zur parlamentarischen Beratung eines Gesetzes: Es geht in die Ausschüsse, denn ein Gesetz wird nicht ohne Ausschussberatung verabschiedet.
Sie hatten nicht immer so viel Lust, in die Ausschüsse zu kommen und das Gesetz zu beraten, aber in die Ausschüsse sind sie immer gegangen.
Herr Maaß, ich finde die Frage, die Sie darüber hinaus gestellt haben, inwieweit nämlich ein Gesetz den Spielraum breit öffnet oder inwieweit es die Maßnahme als solches präzise enger fasst, völlig legitim.
Nach Kenntnis der Gesetze und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bin ich persönlich aber der Meinung, dass dieses Gesetz verfassungskonform, ausreichend und auch zielgerichtet ist. Deshalb ist meine politische Position heute schon, dass wir dieses Gesetz, wenn es zurückkommt, im Parlament so auch annehmen werden.
Herr Dobritz, ich möchte nur eine kurze persönliche Bemerkung machen, damit das nicht so stehen bleibt. Es geht mir nicht darum, mich aus irgendeiner Entscheidung der Vergangenheit zu verabschieden.
Ich stehe dazu, auch dazu, dass es eine schwierige Abwägung war, aber zum Wohle Hamburgs und vieler Menschen in dieser Stadt. Aber gerade, weil ich nicht nur weiß, welche Diskussionen hinter uns liegen, sondern auch, welche in der Zukunft möglicherweise noch vor uns liegen,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ja ein altgestandener Parlamentarier und ich habe mir immer alles vorstellen können in meinem Leben. Dass ich als Senatsvertreter aber einmal hier stehen würde und Entscheidungen, die Frau Sager und andere Kollegen aus ihrer Fraktion im Senat getroffen haben, ge
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Krista Sager GAL: Das müssen Sie nicht!)
Frau Kollegin Sager, ich muss sagen, diese Vorstellung war eigentlich der Qualität, die wir von Ihnen gewohnt sind, nicht würdig.
Meine Damen und Herren, es geht in dieser Frage zunächst einmal darum, wie das weitere Verfahren, den Lärmschutz betreffend, behandelt wird.
Es geht nicht um so große Dinge, die Sie hier angesprochen haben, Herr Maaß; ich komme gleich noch einmal auf Ihre drei Punkte zu sprechen.
Es geht darum, ob ein Hinweis, den das Oberverwaltungsgericht uns gegeben hat, entsprechend umgesetzt wird.
Ich kann nur noch einmal das sagen, was von einem anderen Kollegen in dieser Debatte eben auch schon vorgetragen wurde. Ich habe mit den Arbeiten in der Behörde doch jetzt nicht plötzlich bei Null angefangen. Ich habe die vorbereitenden Arbeiten bereits vorgefunden und die hat Ihr Senat zu vertreten gehabt, Frau Sager.
Es wäre hier ein guter Auftritt gewesen, wenn Sie sich eben beim zweiten Mal etwas zurückgenommen hätten, statt dieses noch einmal zu bestätigen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Manfred Mahr GAL: Das wäre für Sie einfacher gewesen!)
Ich möchte nur noch kurz einmal sagen, dass ich mich über das freue, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Dobritz, aber ich verstehe Ihre Einlassung gegen den Kollegen Rumpf nicht. Ich finde es völlig legitim, dass ein Abgeordneter hier seine Auffassung auch einmal so vortragen kann. Dieses spricht für die Liberalität, nicht nur der FDP, sondern für die Liberalität unserer gesamten Koalition, dass wir solche unterschiedlichen Meinungen auch verkraften können.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Und was machen Sie, wenn das fünf tun, Herr Uldall?)
Ich möchte die drei Punkte, die der Herr Kollege Maaß angesprochen hat, noch einmal kurz anführen. Erstens: Er bezweifelt die demokratische Legitimation, die sich ergeben würde, wenn wir dieses Gesetz so beschließen würden. Er hatte gesagt, dass dann in Detroit oder in Stuttgart beschlossen werde, was hier in Hamburg umgesetzt wird. Nein, Herr Kollege, wir lassen uns das nicht aus der Hand nehmen, was hier in Hamburg beschlossen wird. Falls es einmal zu den von Ihnen apostrophierten Enteignungen kommen sollte, werden wir hier in Hamburg in jedem einzelnen Fall entscheiden und nirgendwo anders.
Zweitens: Es wurde gesagt, es gebe in Deutschland sehr hohe Hürden. Von denen ist hiermit keine einzige Hürde außer Kraft gesetzt worden.
Drittens: Sie haben formuliert, was für EADS gut sei, sei für die Allgemeinheit gut, das sei wohl die Auffassung, die dieser Senat und diese Koalition vertrete. Ich finde, dass diese Formulierung Sie etwas entlarvt. Damit wird hier überhaupt nicht gesagt, dass wir eine Unterwerfung unter die EADS vornehmen, sondern unser Anliegen ist es, Weichenstellungen für die Zukunft der Stadt nach vorne zu tragen und rechtlich abzusichern, Herr Kollege. Das, was Sie hier gebracht haben, ist letztlich das Zeichen dafür, dass die GAL wieder da angekommen ist, wo sie einmal vor 20 Jahren gewesen ist.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Krista Sager GAL: So ein- fach können Sie sich das nicht machen!)
Herr Uldall, wenn Sie es wirklich so meinen, wie Sie es eben gesagt haben, dass das Gesetz lediglich für den Lärmschutz und nur für die Vergangenheit und bezüglich der Landebahnverlängerung oder anderer Maßnahmen nicht für zukünftige Enteignungen gelten soll, dann frage ich Sie, warum Sie es dann nicht in das Gesetz schreiben. Sie haben ein Gesetz vorgelegt, das vollkommen offen ist und die Türen für alle möglichen Maßnahmen öffnet, wobei in diesem Parlament später nicht mehr entschieden werden soll, ob für diese zukünftigen Maßnahmen auch das Allgemeinwohl gilt. Das ist schon noch eine Hürde, die nach dem Bundesverfassungsgericht in diesem Parlament entschieden werden muss. Das allein ist unser Punkt.
Zur Klarstellung daher meine Bitte: Wenn Sie es so meinen, bitte ich darum, dass das Gesetz auch tatsächlich so gefasst wird. Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass dieses jetzt im Protokoll steht, denn es kann für die spätere Gesetzesauslegung einmal sehr hilfreich sein.