nuar 2002 im Eingabenausschuss verhandelt haben, mit einem einmaligen Vorgang zu tun, den ich hier gern ansprechen möchte, weil an anderer Stelle eine Debatte darüber nicht möglich ist.
Wir haben, nach meiner Erinnerung, im Eingabenausschuss zum ersten Mal eine Überweisung des Petitionsausschusses des Bundestages gehabt. Dieser bittet, dass wir uns als Länderparlament, als Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, mit einem Thema befassen. Diese Befassung ist von der Mehrheit des Eingabenausschusses abgelehnt worden.
Ich werde ein wenig zur Geschichte der Petition auf Bundesebene sagen, damit Sie es auch alle verstehen können und wir gemeinsam zu einer Einschätzung kommen, was dieser Vorgang eigentlich bedeutet. Auf Bundesebene haben sich mehrere Verbände und auch Einzelpersonen mit Eingaben an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt, um gemeinsam die Aufhebung der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zu erreichen.
Der Eingabenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in mehreren Sitzungen und selbstverständlich auch unter Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Bundesbehörden dafür entschieden, diese Eingaben erstens als Paket zu behandeln und zweitens für begründet zu erklären. Begründet wäre bei uns ein zustimmendes Votum. Er hat diese Petition an die Bundesregierung...
Die Petitionen sind mit der Aufforderung an die Bundesregierung überwiesen worden, für Abhilfe zu sorgen, also dem Wunsch der Petenten nachzukommen, diese Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben. Es ist nicht wichtig, dass Sie wissen, was die UN-Kinderrechtskonvention ist, sondern dass Sie diesen parlamentarischen Vorgang akzeptieren.
Gleichzeitig hat der Petitionsausschuss des Bundestages an alle Länder-Eingabenausschüsse die Bitte gerichtet, sich mit dem Inhalt dieser Petition zu beschäftigen. Dieses sollte nun auf Wunsch der GAL-Vertreter im Eingabenausschuss erfolgen. Die Mehrheit im Eingabenausschuss, das habe ich eben bereits gesagt – ich sage es jetzt noch einmal, um es deutlich zu machen –, hat die inhaltliche Befassung mit diesem Thema abgelehnt. Das finde ich einen ungeheuerlichen Vorgang.
In den anderen Landtagen wird entweder direkt im Plenum oder in den Fachausschüssen oder „nur“ im Eingabenausschuss zu diesem Thema diskutiert. Man befasst sich jedenfalls mit den durchaus strittigen Fragen und den nicht positiven Äußerungen zur Aufhebung dieser Vorbehaltserklärung; es wird inhaltlich diskutiert. Das ist in diesem Parlament nicht möglich und das ist ungeheuerlich.
(Beifall bei der GAL – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das ist eine Mehr- heitsentscheidung!)
Es ist eine Mehrheitsentscheidung, das ist ganz richtig. Es ist eine Mehrheitsentscheidung gegen das Votum des Petitionsausschusses des Bundestages.
In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Bundestag selbst schon zweimal mit diesem Thema beschäftigt hat und zweimal eine Entschließung an die Bundesregierung richtete, diese Vorbehaltserklärung aufzuheben, scheitert das gesamte Projekt lediglich daran, dass alle Bundesländer zustimmen müssen. Daran sieht man, welches Gewicht eine inhaltliche Debatte auch in diesem Landtag hätte.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Die Bundesregierung wird das auch nicht ändern!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, es ist nicht so, dass wir uns damit inhaltlich nicht befassen wollten, sondern wir haben es deshalb...
Ja, natürlich haben wir es abgelehnt, aus gutem Grunde, aber nicht weil wir uns damit inhaltlich nicht befassen wollten, sondern es wäre nach der Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Eingabenausschusses nicht angängig gewesen, dem Senat etwas vorherzubestimmen. Wenn die Debatte geführt werden soll, muss sie hier im Plenum geführt werden und nicht im Eingabenausschuss; das war der Grund. Dann hätte der Senat auch noch die Möglichkeit gehabt, dazu selbst Stellung zu beziehen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich möchte deutlich machen, dass auch das Selbstverständnis des Petitionsausschusses, des Eingabenausschusses in Hamburg in Frage gestellt wird.
Ich möchte noch einmal begründen, warum die Befassung mit dem Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention wichtig ist; ich zitiere:
„Die in Bezug auf ausländische Kinder abgegebene Erklärung des Bundes ist nicht mit dem Ziel und Zweck der Konvention vereinbar. Gemäß Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention garantieren die Vertragsstaaten allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kindern die Einhaltung der Rechte ohne jede Diskriminierung. Die Interpretationserklärung sieht jedoch eine unterschiedliche Behandlung von ausländischen und inländischen Kindern vor. In der Praxis zeigt sich bisher häufig, dass im Zusammenhang mit Einreise, Aufenthalt und Bleiberecht das Ausländer- und Asylrecht vorrangig hier gegenüber dem Kindeswohl gehandhabt wird.“
Das ist die Begründung, warum wir aufgefordert sind, uns hiermit zu befassen. Wir als GAL-Fraktion können dieser Eingabe nicht zustimmen beziehungsweise die Gründe
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat im Eingabenausschuss auch für nicht abhilfefähig gestimmt, weil die Bundesregierung, wenn sie diesen Vorbehalt aufheben würde, der Einwanderung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge Tür und Tor öffnen würde. Wir wollen eine kontrollierte Einwanderung
und keine, die sich nicht mehr steuern lässt und die die Bundesländer und ganz besonders Hamburg finanziell extrem belasten würde. Deswegen kann der Petitionsausschuss des Bundestages die Bundesländer auch leicht auffordern, es zu tun, denn wir hätten auch die Kosten zu tragen und die Situation vor Ort zu lösen. Daher können wir uns nicht einschalten und haben gesagt, dass wir das nicht mitmachen.
Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Wer möchte zu der Eingabe 653/01 der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit sehr großer Mehrheit beschlossen.
Wer stimmt den übrigen Ausschussempfehlungen zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.
Zunächst zu Ziffer 1. Hier sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer stimmt zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch hier ist die Zustimmung einstimmig. In den Ziffern 2 bis 8 werden Kenntnisnahmen empfohlen, diese sind erfolgt.
Ich rufe die Drucksache 17/199 auf, Senatsantrag zum Haushaltsjahr 2001: Nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Paragraph 37 Absatz 4 LHO.
[Senatsantrag: Haushaltsjahr 2001 Nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nach Paragraph 37 Absatz 4 LHO – Drucksache 17/199 –]
Wer stimmt den vom Senat beantragten Mehrausgaben und den Ansatzänderungen im Haushaltsplan 2001 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen wurde zugestimmt.