Eine Nachfrage dazu. Warum hat denn der Senat zum 1. Oktober 2002, also vor einem halben Jahr, eine Zentralisierung von der damaligen Sozialbehörde hin zur Justizbehörde durchgeführt, wenn jetzt alles wieder rückgängig gemacht werden soll, wo die Dienststelle vor ein paar Wochen gerade mal ihre Stempel bekommen hat?
Herr Abgeordneter, es hat sich nicht um einen Akt der Zentralisierung gehandelt, sondern der Aufgabenbündelungen.
Da die Sozialdienste Justiz in der Bundesrepublik üblicherweise bei der Justiz organisiert sind, war die Justizbehörde ein nahe liegenderer Ort des Organisierens als die Sozialbehörde, denn bei der Justizbehörde gab es bereits eine Abteilung Soziale Dienste der Justiz. Wir haben in den letzten Monaten geprüft, an welcher Stelle diese Aufgabe am besten wahrgenommen werden kann.
Herr Abgeordneter, die Übertragung der Aufgaben der Abteilung J 4 auf die Bezirke ist Teil einer umfassenden Umstrukturierung der Ämter der Justizbehörde und des Senatsamts für Bezirksangelegenheiten, die mit zahlreichen Veränderungen verbunden sein wird. Welche Aufgaben die Leiterin der Abteilung künftig wahrnehmen wird, steht heute noch nicht fest.
Kann es sein, dass in der Person der Leiterin dieser Abteilung ein Grund für die Auflösung dieser Abteilung liegt?
Herr Abgeordneter, ich erlaube mir, einen Vorredner zu zitieren: Der Senat antwortet auf hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 53 auf, Drs. 17/2883, Antrag der SPD-Fraktion: Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt einen Staatsvertrag mit der evangelischen Landeskirche ab.
[Antrag der Fraktion der SPD: Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt einen Staatsvertrag mit der evangelischen Landeskirche ab – Drs. 17/2883 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Verfassungsausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Herr Zuckerer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor ich zu reden beginne, möchte ich zunächst bedauern, dass weder der Erste noch der Zweite Bürgermeister bei einer Debatte um den KirchenStaatsvertrag anwesend ist. Um es schlicht zu sagen: Das ist die erste Unmöglichkeit dieses Tages.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Dr. Andrea Hilgers SPD: Gar nichts mehr! – Michael Neumann SPD: Nur noch zweite Reihe! – Petra Brinkmann SPD: Kein Senator mehr!)
Wenn nicht wenigstens einer der Senatoren auf der Bank Platz nimmt, während wir über einen Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche diskutieren, dann gehe ich vom Podium.
(Lang anhaltender Beifall bei der SPD und der GAL und vereinzelter Beifall bei der CDU, der Par- tei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)
dass kein Senator anwesend war. Ich muss gleichzeitig zur Entschuldigung des Ersten Bürgermeisters sagen, dass er sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin aufhält und dieser vorsteht.
Wenn es Ihnen um die Sache geht – darum geht es mir –, dann bitte ich darum, dass wir uns sachlich damit auseinander setzen, weil ich dieses Thema für zu wichtig erachte, als es in irgendwelche polemischen Auseinandersetzungen ausarten zu lassen. Ich habe das Gefühl, dass Ihr Handeln in die Richtung geht: Wenn zwei sich, möglicherweise drei streiten, freut sich der Dritte oder Vierte. Das ist der Sache nicht angemessen.
Ich möchte an dieser Stelle ein ganz klares Bekenntnis zu meiner evangelischen Kirche ablegen. Ich möchte aber auch betonen, dass ich immer wieder – wie viele andere Mitglieder der Nordelbischen Kirche auch – Probleme mit einer Bischöfin, mit einer Synodalpräsidentin und so manchen Pröpsten in Hamburg habe.
Die politische Einmischung, die wir immer wieder von kirchlicher Seite erleben, Stichwort – schon lang her, aber noch immer nicht vergessen –: AKW-Diskussion, NATONachrüstung, aber insbesondere die Schmutz- und Hetzkampagnen gegen den damaligen Bundeskanzler Kohl und auch die Verletzung oder Herabsetzung gegen Senatspersönlichkeiten sind an der Grenze der Unerträglichkeit gewesen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Erhard Pumm SPD: Wem wollen Sie denn einen Maulkorb verpassen? Das ist ja unmöglich!)
Ich versuche, zwischen der Institution und den Personen, die diese Institution führen, zu unterscheiden.
Kommen wir zu den eigentlichen Inhalten. Als Lehrer ist man gezwungen, Schüler dort abzuholen, wo sie stehen. So braucht alles seine Zeit. Das Prinzip der Bürgerkoalition in dieser Frage ist – mit dem Lyriker Novalis gesprochen –:
Wenn Sie von der SPD nach 44 Jahren und Rotgrün nach vier Jahren das nicht geschafft haben, dann müssen Sie uns schon ein paar Monate zugestehen, einen Kirchen-Staatsvertrag auf die Reihe zu kriegen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dr. Barbara Brüning SPD: Den wollen Sie doch gar nicht!)
Kommen wir zu Historie, denn sie ist ganz wichtig, weil vielen Menschen gar nicht klar ist, was dieser KirchenStaatsvertrag bedeutet.
Im Rahmen der Weimarer Verfassung kam es 1919 zu einer Trennung zwischen den Institutionen Staat und Kirche. Hamburg war damals sehr weitsichtig, denn schon 1870 wurde diese Trennung vollzogen. Ich habe keinen Zweifel, dass die damalige Entscheidung gegenüber beiden christlichen Kirchen nicht richtig gewesen ist, denn nur diese Trennung konnte das Fundament für die Entwicklung der eigenständigen staatlichen Demokratie legen.
In Hamburg galt seither im Umgang mit den Kirchen das so genannte Kaufmannsprinzip. Per Handschlag wurden die Geschäfte besiegelt. Aber welche Geschäfte waren damit besiegelt? Deswegen möchte ich einmal zur Rolle und zur Funktion der Kirche – insbesondere der evangelischen Kirche – in dieser Stadt kommen.