Protocol of the Session on June 26, 2003

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Sie verstehen mich falsch und zitieren mich mit etwas, was ich nicht gesagt habe.

(Zuruf)

Das ist eine neue Frage. Okay, dann nehme ich das zurück.

Ich bin dankbar für diese Frage, sodass ich noch einmal die unterschiedlichen Befugnisse der Aufsichts- beziehungsweise der handelnden Organe erläutern kann. Die Entscheidung über die Ausgestaltung eines Festes zur Markteinführung ist eine reine Angelegenheit der Geschäftsführung. Diese unterliegt nach dem bundeseinheitlichen Aktienrecht – Paragraph 77 des Aktiengesetzes – allein der Verantwortung des Vorstands. Der Aufsichtsrat ist und musste nach dem Gesetz auch vorher nicht damit befasst werden. Bei den Einzelheiten einer Markteinführungsmaßnahme handelt es sich im Übrigen auch nicht um einen Vorgang, der nach dem bundeseinheitlichen Aktienrecht – Paragraph 90 des Aktiengesetzes – zu den Angelegenheiten gehört, zu denen der Vorstand dem Aufsichtsrat im Voraus berichtspflichtig ist.

(Uwe Grund SPD: Er lädt ihn nur ein!)

Herr Maaß, eine zweite Frage.

Werden die Aufsichtsratsmitglieder aus Hamburg wenigstens im Nachhinein versuchen, Einfluss darauf zu nehmen, dass sich solche rauschenden Feste zulasten letztlich des Steuerzahlers nicht wiederholen?

(Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Werbungskosten!)

Der Herr Staatsrat hat das Wort.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senat kann nicht beurteilen, mit wie vielen Euro ein Fest zum Ziel der Markteinführung gelingt oder nicht.

(Jan Ehlers SPD: Man feiert doch selber auch!)

Darauf antworte ich jetzt nicht.

Aber der Aufsichtsrat muss und braucht auch damit nicht befasst zu werden, weil dies nicht zu den nach dem Aktiengesetz erforderlichen Vorgängen gehört, mit denen er zu befassen ist.

Herr Kerstan, Sie haben das Wort und dann Herr Ehlers.

Herr Staatsrat, hält es der Senat für vertretbar, die Preise im HVV für alle Bürger zu erhöhen, während ein anderes öffentliches Unternehmen Luxuslimousinen für seine Gäste anmietet?

Der Senat hat ein festes Verfahren zur Steuerung der Unternehmen. Die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sind unabhängig. Das gilt sowohl für die entsandten Vertreter des Senats, für die gewählten Vertreter als auch für die dort befindlichen Arbeitnehmervertreter.

Sie haben noch eine letzte Fragemöglichkeit.

Herr Staatsrat, hätten die drei hamburgischen Aufsichtsratsmitglieder und insbesondere Herr Finanzsenator Peiner als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender nicht darauf hinwirken müssen, die Kosten der Feierlichkeiten zu begrenzen, um die zu erwartenden Dividendenzahlungen der Stadt Hamburg zu erhöhen?

Einige Vorbemerkungen, Herr Abgeordneter. Das Aktiengesetz sieht keine herausgehobene Stellung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vor, sondern in diesem Fall nur der Aufsichtsratsvorsitzenden. Die ist aber in diesem Fall auch nicht betroffen, denn für die Höhe der zukünftigen Ausschüttungen der HSH Nordbank ist von entscheidender Bedeutung, dass innerbetriebliche Synergien durch Zusammenwachsen der Mitarbeiterschaft und Identifizierung mit dem neuen Bankinstitut rasch realisiert werden und vonseiten der Kundschaft erkannt wird, dass mit der Fusion die jeweiligen Stärken der bisher getrennten Landesbanken nicht nivelliert, sondern zu noch größerer Leistungsfähigkeit miteinander verbunden werden, und diesem diente diese Veranstaltung.

Nur zu unserer Verfahrensweise, Herr Kerstan. Da Sie jetzt die zweite eingereichte Frage doch gestellt haben, haben Sie noch eine Möglichkeit für eine zweite Zusatzfrage.

Aber zunächst Herr Ehlers.

Herr Staatsrat, Sie haben sicher die Rechtslage richtig geschildert. Gleichwohl ist in der

Stadt und nicht nur in diesem Parlament diese Art der Veranstaltung nicht ohne Kritik und Stirnrunzeln aufgenommen worden. Darf ich davon ausgehen, dass der Senat, unabhängig von der Rechtslage im Aufsichtsrat, diese Art von Veranstaltung problematisieren wird angesichts der Haushaltslage dieser Stadt?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich hatte ausgeführt, dass wir keine Möglichkeit haben, Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft vollziehbare und vollstreckbare Weisungen zu erteilen. Der Senat vermag keinen Einfluss darauf zu nehmen, inwieweit Aufsichtsratsmitglieder aus ihrer eigenen politischen Wertung hierzu die Möglichkeit sehen; die Tatsachen sind schließlich bekannt.

(Beifall bei Karl-Heinz Ehlers CDU)

Herr Kerstan, möchten Sie noch eine Frage stellen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Thema? – Die sehe ich nicht. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Brinkmann.

Im Zusammenhang mit dem letzten Städtevergleich zur Sozialhilfe hat es eine Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialämter gegeben, die die Beratungsqualität und die unterstützenden Ressourcen aus der Sicht der Mitarbeiterschaft bewertet.

Ich frage Sie, Herr Staatsrat, welche Erkenntnisse hat der Senat aus diesen Befragungen gewonnen und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Für den Senat antwortet Herr Staatsrat Meister.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Im Rahmen des Städte-Benchmarking wurde im Jahre 2001 parallel zum Kennzahlenvergleich auch eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Hamburg hat sich hieran allerdings nicht beteiligt. Von den insgesamt 16 Großstädten haben nur Stuttgart, Hannover, München, Frankfurt, Nürnberg und Rostock teilgenommen. Neue Erkenntnisse, die zusätzlichen Handlungsbedarf für die Freie und Hansestadt Hamburg aus diesem Vergleich ergeben hätten, enthält der Bericht nicht.

Frau Brinkmann, Sie hatten Ihre zweite Frage, wie das insoweit mit der Veröffentlichung stehe, ja gleich gestellt. Zusammenfassende Ergebnisse zur Mitarbeiterbefragung im Rahmen des Städtevergleichs hat die Firma con_sens im Bericht zum Kennzahlenvergleich 2001 im August 2002 veröffentlicht. Das wird, da Hamburg sich nicht beteiligt hat und keine auf Hamburg bezogenen Erkenntnisse enthalten sind, auch für ausreichend gehalten.

Frau Brinkmann.

Da Sie vorab das Ergebnis nicht kennen konnten, warum haben Sie sich an dieser Befragung nicht beteiligt?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Diese Frage habe ich mir auch gestellt

A C

B D

(Frank-Thorsten Schira CDU: Rotgrün!)

und bin ihr infolgedessen nachgegangen, weil ich Ihre Auffassung, die dahinter steht, teile. Dazu will ich Folgendes sagen: Es handelt sich um eine Entscheidung der damaligen BAGS. Den Akten sind einschlägige Gründe dafür nicht zu entnehmen. Diese Akte enthält lediglich den Vorschlag aus Mai 2001, sich erst 2002 zu beteiligen, und Rückfragen, mit welcher Arbeitsbelastung zu rechnen sei, wie der Vorschlag mit dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten abgestimmt sei, ob es Doppelungen zu anderen damals geplanten Evaluationen gebe und warum die Beteiligung erst für 2002 geplant sei sowie einen kurzen Sachbearbeitervermerk vom 20. September 2001, dass Hamburg sich nicht beteilige.

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

(Frank-Thorsten Schira CDU: Sie können doch mal Frau Roth fragen!)

Herr Staatsrat, Sie haben gerade gesagt, dass die damalige BAGS darauf verzichtet habe, sich an dem Benchmarking zu beteiligen. Sie werden sicherlich auch den Akten entnommen haben, dass die Hansestadt Hamburg bereits Armutsberichte erarbeitet hatte. Hat der Senat den Versuch unternommen, diesen Bericht aus 2001, das Benchmarking der Städte, mit den schon vorhandenen Unterlagen aus Hamburg zu vergleichen und zu evaluieren?

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich hatte eben schon darauf hingewiesen, dass wir aus diesem Bericht von con_sens keine zusätzlichen Erkenntnisse, was die Mitarbeiterbefragung anbelangt, gewonnen haben. Es hat allerdings, wenn ich das ausholen darf, im Jahre 2000 in den einzelnen Sozialhilfedienststellen Umfragen gegeben, die jede für sich durchgeführt hat, bei denen im Ergebnis Verbesserungen eingeführt worden sind. Wenn Sie noch Genaueres dazu wissen möchten, dann ist es so, dass die Ende 2001 von den jeweiligen Personalentwicklern angeregte Mitarbeiterbefragung in allen Sozialämtern stattgefunden hat und von den Sozialamtsleitern auch diskutiert worden ist, aber weiter ist es dann nicht gegangen. Das hat aber in den einzelnen Dienststellen durchaus zu Verbesserungen von Wartezonenbereichen und Beschilderungen geführt, von Fluchttüren, zu einer konsequenteren Nutzung der Stellplatzpraxis, Gruppenberatungen zu Fallbearbeitungen, Erörterungen von Problemberatungen, Workshops für Abteilungsleitungen, Teamentwicklungsseminare, Vernetzungstreffen der Fachstellen und Seminare zur Kundenorientierung. Diese Bordmittel hat man angewendet. Ich hätte mir gewünscht, dass Hamburg sich an den Kennzahlenvergleichen zur Mitarbeiterbefragung beteiligt hätte, weil das eine Art echten Wettbewerb darstellt und wo man dann auch mit verwaltungswissenschaftlichen Methoden an die Befragung herangeht; aber das ist nicht gelaufen. Wenn es wieder anliegt, werden wir es tun.

(Beifall bei Frank-Thorsten Schira und Dr. Michael Freytag, beide CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Maaß.

Den Medien war zu entnehmen, dass die Abteilung für Soziale Dienste in der Justizbehörde aufgelöst und die Mitarbeiter auf die Bezirke aufgeteilt werden sollen.

Erstens: Welche Gründe haben den Senat zu dieser Maßnahme bewogen?

Herr Senator Dr. Kusch für den Senat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Bei den Aufgaben der Abteilung J 4 handelt es sich insbesondere um die Jugend- und Erwachsenenbewährungshilfe, die Gerichtshilfe für Erwachsene, die Führungsaufsicht, die Gemeinnützige Arbeit und den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich mit Zeugenbetreuung. Durch die Aufgabenverlagerung wird im Zusammenwirken mit der Jugendgerichtshilfe ein einheitlicher Sozialdienst Justiz bei den Bezirken geschaffen werden, der eine durchgehende Betreuung der straffälligen Probanden gewährleistet. Auch die Jugendgerichtshilfe wird nach dem Jugendgerichtsgesetz von den Jugendämtern ausgeübt und ist daher wie diese bezirklich organisiert.

Herr Maaß.

Eine Nachfrage dazu. Warum hat denn der Senat zum 1. Oktober 2002, also vor einem halben Jahr, eine Zentralisierung von der damaligen Sozialbehörde hin zur Justizbehörde durchgeführt, wenn jetzt alles wieder rückgängig gemacht werden soll, wo die Dienststelle vor ein paar Wochen gerade mal ihre Stempel bekommen hat?