Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden ermittelt und Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt gegeben.* Ich unterbreche nunmehr die Sitzung für zehn bis 15 Minuten.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf, Drucksache 17/40, Dringlicher Senatsantrag, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und andere Gesetze, Neustrukturierung der Behörden.
[Dringlicher Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und andere Gesetze – Neustrukturierung der Behörden – – Drucksache 17/40 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Verlagerung der Arbeits- und Sozialgerichte in die Zuständigkeit der Justizbehörde – Drucksache 17/91 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Geplante Verlagerung des Fachamtes für Ökologische Forst- und Landwirtschaft – Drucksache 17/93 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Mit dem dringlichen Antrag des Senats soll heute über die Neustrukturierung der Behörden entschieden werden. Aus den vollmundigen Versprechungen der FDP, die im Wahlkampf acht Behörden gefordert hat, ist nicht allzu viel geworden.
Aus der Behörde für Inneres machen Sie im Wesentlichen wieder eine Polizeibehörde wie in den fünfziger Jahren mit angeschlossener Kleiderkammer für blaue Uniformen.
Der Sport soll zur Schulbehörde und das Personalamt zum Ersten Bürgermeister. Bürgermeister Ole von Beust hat auf dem Personalamt bestanden, was ich, Herr Schill, als eine richtige Entscheidung empfinde. Die Entscheidung bedeutet andererseits aber auch, dass auf diesem Schachbrett der rechte Läufer des Senats jetzt freie Bahn hat. Sie können sich Richtung Osten orientieren.
Die Umweltbehörde wird durch die so genannte Gesundheitsbehörde und den Verbraucherschutz ergänzt. Wenn Sie es schon so wollen, dann seien Sie doch auch so konsequent und nennen diese Fachbehörde Behörde für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Wirtschaftsbehörde wird ausgeweitet und soll jetzt auch für Arbeit zuständig werden. Dazu können wir nur sagen: Machen Sie etwas daraus, in zwei Jahren werden wir eine Zwischenbilanz ziehen. Die Integration der Erwerbslosen in den Ersten Arbeitsmarkt zu ordentlichen Arbeitsbedingungen mit Einkünften, mit denen die Menschen auskommen, ist für uns Sozialdemokraten die entscheidende Messlatte.
Wir halten es für eine Fehlentscheidung, das Fachamt für Ökologische Forst- und Landwirtschaft des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege wie auch die Betreuung der ökologischen Pachthöfe aus der bisherigen Umweltbehörde auszugliedern und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zuzuordnen.
Hier haben wir einen Zusatzantrag vorgelegt. In einem weiteren Zusatzantrag geht es um das Amt für Jugend. Hierzu wird mein Kollege Böwer sprechen.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der geplanten Umund Neustrukturierung der Behörden soll auch die ministerielle Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte verlagert werden. Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden sieht vor, die Arbeits- und Sozialgerichte der Justizbehörde zuzuordnen.
In Hamburg ressortieren die Arbeits- und Sozialgerichte seit 1946 bei der Arbeitsbehörde. Dies ist auch folgerichtig, denn das Arbeits- und Sozialrecht unterscheidet sich von den anderen Rechtsbereichen dadurch, dass es – insbesondere im Arbeitsrecht – nicht ausschließlich der Regelungskompetenz des Gesetzgebers unterliegt, sondern es wirken auch die Tarifparteien, also die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften, autonom an seiner Gestaltung mit.
Auch wegen der Sachnähe zum materiellen Arbeits- und Sozialrecht waren die Arbeits- und Sozialgerichte bisher sinnvollerweise bei der Behörde angesiedelt, die für die Angelegenheiten und Regelungen der Arbeitswelt und der sozialen Bereiche zuständig war.
Dieser Logik folgt auch die Anbindung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundessozialgerichtes, deren Kompetenz nicht beim Bundesminister der Justiz, sondern beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung liegt. Im Fall der Arbeits- und Sozialgerichte wiegen daher die Vorteile, die Gerichtsbarkeiten in einer Behörde zusammenzuführen, die Nachteile nicht auf. Eine Zentralisierung widerspräche im übrigen auch der stets vertretenen Position, dass sachnähere Strukturen und Zuständigkeiten nicht ohne triftigen Grund zugunsten sachferner Organisationseinheiten zerschlagen werden dürfen.
Die bisherige Zuordnung hat sich über Jahrzehnte bewährt und gab unter fachlichen Gesichtspunkten niemals Anlass zur Kritik. Im Gegenteil, es gibt hinsichtlich einer Einbindung der Arbeits- und Sozialgerichte in eine gemeinsame Rechtspflegebehörde zahlreiche Bedenken. Es besteht die Gefahr, dass die Belange der Arbeits- und Sozialrichter in einem Rechtspflegeministerium im Zweifel hinter den Interessen der daraus größeren Zahl der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit rangieren. Die Organisation der Fachgerichte wird bisher von einer reibungslosen Umsetzung des materiellen Rechts bestimmt. Die spezifischen Rechtskenntnisse der Arbeits- und Sozialrichter fördern die Arbeitsabläufe im Gericht und kommen den Bürgerinnen und Bürgern bei der möglichst zügigen Erledigung der Rechtsstreitigkeiten zugute.
Die Bürger sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten existenziell auf den Sozialrechtschutz angewiesen. Die Ge
richte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit haben dafür zu sorgen, dass der Bürger möglichst umgehend erfährt, ob ihm zur Sicherung seiner Existenz ein Arbeitsplatz beziehungsweise eine Rente, Krankengeld oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehen.
Ein Austausch des eingesetzten meist fachbezogen ausgebildeten Personals mit anderen Bereichen einer eingeebneten Gerichtsbarkeit würde diese Vorteile reibungsloser Arbeitsabläufe verloren gehen lassen und sich für die Betroffenen nachteilig auswirken.
Einer Neuressortierung, wie der Senat sie plant, wird die SPD-Fraktion aus diesem Grund nicht zustimmen.
Mit den vorgetragenen Ablehnungsgründen befindet sich die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion in Übereinstimmung mit der bayerischen Staatsregierung, die genau mit den von mir vorgetragenen Argumenten ein einheitliches Rechtspflegeministerium abgelehnt hat.
Abschließend noch ein Punkt, der bei der Abstimmung zu unserem Zusatzantrag sorgfältig bedacht werden sollte. Das zügig arbeitende Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht sind in Hamburg ein Standortfaktor.
Die Personalausstattung muss daher angemessen bleiben. Der Justizsenator der Stadt sollte wissen, dass die Justizbehörde seit 1999 ihre Sparrate nicht erbracht hat.
Es wäre dramatisch, wenn Sie bei künftigen Sparnotwendigkeiten insbesondere die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu Lasten der betroffenen Bürger in Mitleidenschaft ziehen würden. Stimmen Sie also unseren Zusatzanträgen zu. Es ist im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Pumm, ich habe Verständnis für Ihren Aufschrei, aber Sie wissen, dass wir mit der Forderung angetreten sind, erstens weniger Senatoren