Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass die Deutsche Bahn dieses berichtet hat, ohne mir im Einzelnen Tabellen vorzulegen. Da ich den Vorstand der Deutschen Bahn für ausgesprochen glaubwürdig halte, habe ich auch nicht darauf bestanden, einzelne Tabellen zu erhalten, und deshalb auch diese in dieser kurzen Frist zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr selbstverständlich nicht nachgeprüft.
Herr Staatsrat, ist einer der Gründe, warum das Angebot Harkortstraße zurückgenommen wurde, auch ohne dass man genaue Tabellen für die Kontamination hatte, etwa der, dass man zu Recht davon ausgehen konnte, dass ausgerechnet diejenigen,
die heute diese kritischen Fragen stellen, warum Harkortstraße abgelehnt wurde, die Ersten sein würden, die dem Senat vorwerfen würden, er hätte ausgerechnet die Bambulisten auf ein kontaminiertes Gelände geschickt?
Wenn hier schon so gefragt wird, dann darf ich fragen, ob die Kontamination auf dem Gelände vorlag oder im Senat?
Herr Staatsrat, die abgewählte Regierung hat uns diese Bauwagenplätze aus ihrer Regierungszeit überlassen.
Zu meiner zweiten schriftlichen Frage: Verfügt der Senat über eigene Erkenntnisse, dass das Gelände so stark mit Schadstoffen belastet ist, dass eine Herrichtung der Flächen für eine vorübergehende Wohnnutzung nach den geltenden Grenzwerten ausgeschlossen ist?
Herr Abgeordneter, es liegen der zuständigen Behörde umfangreiche Untersuchungen der Deutschen Bahn AG vor. Das sind die, die ich eben schon einmal erwähnt habe. Über eigene Untersuchungen verfügt die zuständige Behörde nicht. Deshalb kann der Senat auch keine gesicherten eigenen Erkenntnisse beisteuern, sondern sich nur auf die Sorgfalt der Deutschen Bahn verlassen und auch auf die Bitte der Deutschen Bahn, dieses Grundstück aus diesen Gründen nicht weiter – weil es in ihrem Eigentum steht – als ein mögliches Grundstück anzusehen.
Wenn jetzt die Untersuchungen vorliegen, lässt sich möglicherweise auch das Ausmaß einer notwendigen Herrichtung der Fläche für eine Wohn
nutzung abschätzen. Ist es so, dass beispielsweise allein eine Versiegelung der Fläche ausreichen würde, um die Fläche für eine Wohnnutzung herrichten zu können?
Dieser theoretischen Fragestellung, Herr Abgeordneter, musste der Senat deshalb nicht nachgehen, weil die Deutsche Bahn ausdrücklich darum gebeten hat, dieses Grundstück nicht weiter in der Diskussion zu halten.
Ich möchte noch einmal auf die Mitwirkung der Bezirke zurückkommen. Teilt der Senat mit mir die Auffassung, dass das plötzliche Interesse der Opposition an der Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Vergabe von Bauwagenplätzen äußerst befremdlich ist?
Wenn das Gelände an der Harkortstraße kontaminiert ist, ist dieses Gelände öffentlich zugänglich oder müssen jetzt Anstrengungen unternommen werden, das Gelände abzugrenzen, einzuzäunen, um die Öffentlichkeit vor der Gefahr dieses Geländes zu schützen, zum Beispiel spielende Kinder, die ja manchmal Erde essen?
Herr Abgeordneter, ich darf mich noch einmal wiederholen: Die Deutsche Bahn ist der Überzeugung – und das ist absolut glaubhaft –, dass diese Fläche zum Wohnen nicht geeignet ist.
Nur diese Frage war zu beantworten. Ob das Gelände abgegrenzt ist: Dazu empfehle ich, es sich einmal anzusehen. Bei einem Bahngelände gilt das Allgemeine Eisenbahngesetz mit den entsprechenden Sicherungsvorschriften, die auch dort eingehalten sind. Die Deutsche Bahn ist da auch sehr zuverlässig.
Frau Präsidentin! Für welchen Zeitraum hatte der Senat bei der Deutschen Bahn AG das Gelände an der Harkortstraße nachgefragt?
Eine Nachfrage bei der Deutschen Bahn hat es nicht gegeben. Es hat ein Gespräch mit der Deutschen Bahn gegeben, die dieses Gelände spontan als ein mögliches der Stadt zur Verfügung stellen wollte, und hat sich dann innerhalb einer kurzen Zeit, bevor weitere Prüfungen stattfinden konnten, so erklärt, wie ich es schon beantwortet habe, also wenige Tage später.
Herr Staatsrat, hinter dem Gelände liegt eine Schule. Die Frage ist: Inwieweit ist die Umweltbehörde informiert, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass nicht nur die Anwohner, sondern auch die spielenden Kinder auf Hof und Umfeld entsprechend geschützt werden beziehungsweise dieses Gelände nicht betreten können?
Frau Abgeordnete, bei dem Gelände, über das ich hier spreche, liegt keine Schule. Das ist ein Gleisdreieck, bei dem auf der einen Seite das Hochgleis der Deutschen Bahn AG verläuft und das auf beiden anderen Seiten von Gleisanlagen der Deutschen Bahn eingegrenzt ist. Dort befindet sich keine Schule, es ist Eisenbahngelände. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass dort das Allgemeine Eisenbahngesetz von 1994 gilt, das auch dort den Schulbau nicht zulassen würde.
Zunächst einmal Frau Goetsch und dann Herr Polle. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Ausgangspunkt dieser Frage „Altlasten“ ist, nicht „Schulbebauung“.
An der Harkortstraße liegt die Theodor-Haubach-Schule, und zwar direkt auf der anderen Straßenseite und da ist kein Zaun und kein Garnichts, man kann jederzeit auf das Gelände. Insofern geht doch eine Gefahr von diesem Gelände aus.