Ich will das an dieser Stelle noch einmal erläutern. Antikorruptionsregister haben den Zweck, so genannte schwarze Schafe in privatwirtschaftlichen Unternehmen transparent zu machen und zukünftig von Vergabeverfahren auszuschließen. In ein solches Register werden Unternehmen eingetragen, die in öffentlichen Vergabeverfahren zum Beispiel durch Bestechung von Beamten aufgefallen sind, um an öffentliche Aufträge zu gelangen. Durch die Eintragung im Antikorruptionsregister werden die Unternehmen von weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben hier längst Initiativen ergriffen. Wenn Sie so viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit SchleswigHolstein legen, bietet sich förmlich an, auf den Zug eines Antikorruptionsregisters aufzuspringen.
Aber, meine Damen und Herren, der Senat hat leider erst im vergangenen Herbst mit seiner Ablehnung im Bundesrat eine entsprechende Initiative der Bundesregierung zu Fall gebracht.
Nennen Sie mir nur ein stichhaltiges Argument, das gegen die Einführung eines Antikorruptionsregisters ins Feld geführt werden kann. Es gibt keines, meine Damen und Herren, außer vielleicht „wirtschaftliche Klientelpolitik“.
„Korruption schadet der Gesellschaft und der Wirtschaft. Sowohl Nehmer als auch Geber arbeiten im Verborgenen.“
Deshalb, meine Damen und Herren, ist Transparenz das Gebot der Stunde. Muss ein Unternehmer befürchten, künftig für einen längeren Zeitraum von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden, wird er es sich dreimal überlegen, ob er im Wege der Bestechung oder auf legalem Wege zu Aufträgen gelangen will.
Blicken Sie ins CDU-regierte Hessen. Dort arbeitet man seit vielen Jahren erfolgreich mit diesem Instrument. Die weltweit gegen Korruption aktive Nicht-Regierungsorganisation Transparency International hatte den Bundesrat und damit die Union ebenfalls aufgefordert, das Gesetz zu unterstützen.
Ich fordere Sie deshalb auf, meine Damen und Herren, springen Sie über Ihren Schatten und setzen Sie sich für die Einrichtung eines bundesweiten Antikorruptionsregis
ters ein oder gehen Sie noch einen Schritt weiter und richten Sie ein Hamburger Antikorruptionsregister ein und starten dann eine Bundesratsinitiative.
Dann wird möglicherweise auch die von Ihnen geschaltete Hotline eine noch größere Bedeutung entfalten können. Die Unterstützung meiner Fraktion wäre Ihnen sicher.
Eine weitere wichtige präventive Maßnahme zur Eindämmung der Korruption wäre die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Der Senat hat angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die GAL hat diesbezüglich ihre Schularbeiten gemacht. Unser Gesetzentwurf liegt bereits seit einiger Zeit im Rechtsausschuss und wartet darauf, gemeinsam mit dem angekündigten Senatsentwurf beraten zu werden.
„Es geht darum, der Korruption, die bekanntlich schweren volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, effektiv – sowohl repressiv als auch präventiv – entgegenzutreten.“
(Beifall bei der GAL, vereinzelt bei der SPD und bei Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zunahme der Korruptionsdelikte stellt unseren Rechtsstaat vor neue Aufgaben. Als Bürgerschaft dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass es eine schleichende Bedrohung für alle Grundfesten des Rechtsstaates geben kann. Alle Paragraphen des Strafgesetzbuches reichen nämlich nicht aus, wenn bekannt gewordene Einzelfälle von weiten Teilen der Bevölkerung nur noch mit Achselzucken quittiert werden.
Zum Glück ist es aber bei der Korruption noch nicht so. Wo der Staat in seiner Beziehung zum Einzelnen derart missbraucht wird und sich missbrauchen lässt, kann mit öffentlicher Entrüstung gerechnet werden. Damit diese Fälle aber auch bekannt werden, ist es gut, dass die Erfolgsstory Dezernat Interne Ermittlungen personell aufgestockt wird, dass mit Schleswig-Holstein enger kooperiert wird und dass sich Bürger jetzt noch einfacher, noch schwellenniedriger an die Behörden wenden können.
Auch von dieser Stelle kann es nur ein Zeichen geben. Das Unrechtsbewusstsein muss geschärft werden. Der Generalverdacht, den Sie zum Beispiel mit Ihrer Polizeikommission generell gegen alle Polizisten gerichtet haben, ist genau das Gegenteil von dem, was wir jetzt machen.
Wie schlecht es mit dem Unrechtsbewusstsein steht, sehen wir an erschütternden Tatsachen. Schwarzarbeit ist zurzeit der einzige Wirtschaftszweig mit Wachstumsraten.
Daran ist eine völlig ungenügende Wirtschaftspolitik der Bundesregierung schuld. Schuld ist aber auch ein gesellschaftliches Klima, das Schwarzarbeit nur als Kavaliersdelikt betrachtet. Millionen an Steuerausfällen und fehlende Abgaben an die sozialen Sicherungssysteme sind die Folge. Hier müssen wir das Unrechtsbewusstsein wieder schärfen, vor allem aber auch, meine Damen und Herren von der Opposition – sagen Sie es Herrn Scholz, sagen Sie es Ihren Parteifreunden in Berlin –, müssen wir endlich wieder liberale Wirtschaftspolitik machen. Damit kann man nämlich Geld verdienen, ohne bestechen zu müssen.
Mit unserer Politik der Korruptionsbekämpfung wird das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung gestärkt. Mit dem Konzept der Korruptionsbekämpfung hat auch unser Senat ein gutes und richtiges Anliegen verwirklicht.
Jetzt möchte ich noch etwas zum Register sagen. Es ist selbstverständlich richtig, dass wir die Umstände eines solchen Registers einmal sehr sachlich erörtern. Es muss dort Löschungsfristen geben, genauso wie in einem Zentralregister Straftaten irgendwann wieder gelöscht werden. Ich finde es richtig, dass über die Grenzen hinaus eine Kooperation der Bundesländer solche – wenn ich jetzt schwarze Schafe sage, trage ich zu einer Verniedlichung bei und sage dies deshalb nicht – Herrschaften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließt.
Sie haben auch angesprochen, dass wir öffentliche Verwaltung, öffentliches Handeln deutlicher machen müssen. Damit werden wir auch unser gutes Regierungshandeln in Zukunft transparent machen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Dr. Andrea Hilgers SPD: Das habe ich schon gemerkt, dass Sie regie- ren!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Schaltung der kostenlosen Hotline, dem so genannten Bürgertelefon zur Korruptionsbekämpfung, haben sowohl die Bediensteten der Behörden als auch die Bürger die Möglichkeit, bei Verdachtsmomenten Hinweise an das Dezernat Interne Ermittlungen zu geben. Sie stellt ein niedrigschwelliges Angebot dar. Parallel dazu wird dieser ausgezeichnete Flyer in Umlauf gebracht.
(Uwe Grund SPD: Das ist schon da! – Michael Neu- mann SPD: Das ist doch lächerlich! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Das ist geklaut!)
Die Strafverfolgungsbehörden sind in Fällen der Korruptionsermittlung auf Hinweise Dritter besonders angewiesen. Ferner besteht auch die Möglichkeit, sich über Korruptionsprävention zu informieren. Darüber hinaus führt das Dezernat Interne Ermittlungen bereits Schulungsveranstaltungen in Hamburger Behörden und Unternehmen durch, bisher weit über 100. Dies fördert die Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Korruption. Gleichzeitig kommt die Dienststelle indirekt ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nach. Dadurch erhoffen wir uns, endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Dieser undurchdringbare Dschungel muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufgebro
um dem gesellschaftspolitischen Problem der Korruption zu begegnen und Schaden zu verhindern. Durch Korruption wird die legale Wirtschaftskraft geschwächt. Nach einem Dossier vom Bundeskriminalamt Mitte der Neunzigerjahre unter dem Rubrum „Korruption – hinnehmen oder handeln?“ bewegte sich der Schaden allein im Bereich der Bauwirtschaft im zweistelligen Milliarden-DM-Bereich.
Sie sind später dran. – Diese Zahlen beruhen auf Schätzungen. Leider wird diesbezüglich seit 1998 keine Erhebung mehr durchgeführt. Die Zunahme der Korruption hat in den letzten Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Die Zahl der Korruptionsverfahren beim Dezernat Interne Ermittlungen ist von 188 im Jahr 2001 auf 224 im Jahr 2002 angestiegen. Durch die geschaltete Hotline werden diese Fallzahlen noch ansteigen, aber auch eine Erhöhung der Aufklärungsquoten mit sich ziehen. Die Innenbehörde will dem Treiben der Korruption durch stringente straf- und dienstrechtliche Verfolgung ein Ende bereiten. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird je nach Schwere der Tat als Vergehen oder Verbrechen geahndet und kann zur unehrenhaften Entlassung aus dem öffentlichen Dienst führen.
Um diese Aufgabe bewältigen zu können, wurde das Dezernat Interne Ermittlungen personell und materiell verstärkt. Ab März wird ein Mitarbeiter der Steuerfahndung mit eingebunden, um die Möglichkeiten der steuerlichen Abschöpfung illegaler Gewinne zu verbessern. Natürlich gehen wir davon aus, dass Denunzianten die Hotline für ihre Zwecke nutzen werden, aber das geschulte Personal des Dezernats Interne Ermittlungen ist sehr gut vorbereitet, sodass ein Missbrauch fast ausgeschlossen sein wird. Falsche Anschuldigungen werden strafrechtlich verfolgt.
Jetzt noch einige Details zum Gesamtkonzept. Mit Schleswig-Holstein gibt es bereits eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung, die in Zukunft noch intensiviert wird. Das Hamburger Gesamtkonzept wird in die Innenministerkonferenz eingebracht, um bundesweit einen Konsens zu erreichen, Herr Mahr. Innerhalb der IMK gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Thematik befasst. Ferner werden behördenexterne Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehört die Einrichtung einer Vertrauensstelle durch PRO HONORE e.V. in Abstimmung mit der Handelskammer Hamburg. Diese Stelle wird mit einem Rechtsanwalt besetzt, sodass die Vertraulichkeit gegeben ist und somit die Hinweisgeber vor Benachteiligung geschützt sind – eine begrüßenswerte Einrichtung.
Abschließend noch folgende Anmerkung: Korruption ist ein weites, begehrliches Feld zwischen Geben und Nehmen. Daraus ergeben sich Abhängigkeiten, die eine Spirale ohne Ende bedeuten und nicht selten mit fatalen persönlichen sowie gesellschaftlichen Folgen einhergehen. Die gravierenden Beispiele sind uns zur Genüge bekannt. Lassen Sie uns aus ethisch-moralischen Gründen gemeinsam versuchen, diese Probleme zu bewältigen. – Danke.