Protocol of the Session on November 13, 2002

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Das wundert uns nicht!)

Das ist ganz erstaunlich, aber stellen Sie sich vor, ich habe auch eine eigene Meinung. Was soll „Kunst im öffentlichen Raum“ leisten? Was ist ihr Ziel? Was ist ihr Anspruch?

„Kunst im öffentlichen Raum“ soll die städtische Umwelt verbessern, verschönern. Sie soll die urbane Identität Hamburgs und die Eigenart ihrer Stadtteile prägen. In der Hamburger Verwaltungsanordnung über „Kunst im öffent

(Gerd Hardenberg Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

lichen Raum“ vom 26. Mai 1981, mit Änderung vom 26. März 1996 heißt es:

„Die Kunstkommission soll grundsätzlich Projekte auswählen, die ihre künstlerische Wirkung auf Dauer erhalten.“

Aus dem Haushaltstitel „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde unter anderem das internationale Ausstellungsprojekt „Außendienst“ finanziert. Ich möchte eines gleich vorwegnehmen. Das Projekt „Außendienst“ ist ein Paradebeispiel für Missmanagement und Fehlkalkulation der Kulturbehörde des rotgrünen Senats.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das hat den Haushalt über vier Jahre hinweg belastet. Das muss man sich einmal vorstellen. „Außendienst“ kann als temporäres, kurzlebiges Projekt bezeichnet werden. Lediglich vier Kunstwerke von insgesamt 15 Einzelprojekten befinden sich noch am Ursprungsort.

(Wilfried Buss SPD: Das war aber auch so geplant!)

Das geht im Übrigen aus der Großen Anfrage auch hervor. Herr Hardenberg hat es bereits deutlich gemacht. Dieses Projekt war selbst in der Kulturszene äußerst umstritten und bei mir auch.

(Beifall der FDP, der CDU und der Partei Rechts- staatlicher Offensive)

Mit der Großen Anfrage des Abgeordneten Hardenberg wird deutlich, dass dies ein sehr kostspieliges Projekt gewesen ist beziehungsweise immer noch Kosten verursacht.

Zu nennen ist zum Beispiel das Kunstwerk „Pflanzeninsel“. Dies ist ein Beispiel unter vielen, das dauerhafter Pflege bedarf. Die Gesamtkosten für „Außendienst“ betragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt circa 1,4 Millionen Euro. Wie kostspielig dieses Projekt ist, wird einem immer mehr deutlich, wenn man sich den Haushalt anschaut, der für „Kunst im öffentlichen Raum“ jährlich etwa 500 000 Euro bereithält.

Ich kann es nur begrüßen, dass in diesem Jahr endlich ein abschließender Bericht vorgelegt wird. Der alte Senat ist uns dieses schuldig geblieben.

Die Kulturbehörde unter der Kultursenatorin Frau Dr. Christina Weiss beabsichtigte, dies wurde bereits gesagt, das internationale Ausstellungsprojekt in den Jahren 2000 und 2001 in drei verschiedenen Projektphasen durchzuführen. Die dritte Projektphase konnte schon nicht mehr durchgeführt werden, weil keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung standen. So konnten einige Projekte nicht realisiert werden.

Ich kann Herrn Hardenberg nur zustimmen, das Projekt ist in der letzten Legislaturperiode katastrophal geplant und durchgeführt worden.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Abschlussprojekt „Werbung statt Kunst“ wurde endlich am 26. Juli 2002 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ende Mai 2002 wurde der Katalog fertiggestellt, um das Projekt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich begrüße, dass das Projekt von der Kulturbehörde unter unserer Kultursenatorin Frau Dr. Horáková endlich abgeschlossen wurde.

Wir sollten uns darüber hinaus auch die Frage stellen, ob wir uns in Zeiten knapper Kassen ein Depot für abgelegte Kunstwerke des öffentlichen Raums leisten wollen, in denen Kunstwerke, die Geld gekostet haben, weggeschlossen werden. Ich meine damit den Schuppen 43 B im Freihafen, in dem derzeit insgesamt 18 Kunstwerke lagern, die zum Teil noch nicht einmal ausgestellt worden sind.

Herr Hardenberg nannte bereits ein anschauliches Beispiel, das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in diesem Zusammenhang kürzlich unter dem Titel „Hamburgs vergessene Kunstschätze“ davon.

Den Vorschlägen von Herrn Hardenberg zur Verwendung der Kunstwerke kann ich mich nur anschließen; zum Beispiel Ausstellung oder Versteigerung über das Internet. Auch meine Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass die zuständige Behörde unter unserer Kultursenatorin diese Einlagerung von Kunstwerken nicht fortsetzen wird.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Kunst im öffentlichen Raum reden, sollten wir auch bedenken, dass es nicht nur darum geht, neue Projekte zu installieren, sondern vorhandene Kunstwerke auch instand zu halten. Denn Kunstwerke im öffentlichen Raum, das wissen wir alle, sind nicht nur der Witterung, sondern auch dem Vandalismus ausgesetzt. In Zeiten, wo das Geld leider so wichtig geworden ist, so dass nicht großzügiger gehandelt werden kann, können wir uns ein Missmanagement und eine Fehlkalkulation einfach nicht leisten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Herr Dr. Maier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hardenberg, ich hätte Ihrer Anfrage und auch Ihrer Rede mit mehr Vertrauen zugehört, wenn ich nicht den Verdacht gehabt hätte, dass damit einfach die Absenkung des Titels um die Hälfte begleitet werden sollte. Das ist zunächst einmal die Situation, mit der wir es zu tun haben.

(Beifall bei der GAL und bei Wilfried Buss SPD)

Ansonsten stimme ich Ihnen aber vollständig zu. Kunstwerke für den öffentlichen Raum gehören in den öffentlichen Raum und sollten aufgestellt werden.

(Beifall bei Gerd Hardenberg Partei Rechtsstaat- licher Offensive)

Es gibt natürlich das Depotproblem auch bei Museen. Dies ist ein bisschen anders zu bewerten bei Bildern, die in Hallen ausgestellt werden, als bei Objekten, die tatsächlich für einen Daueraufenthalt draußen geeignet sind. Dafür sollte man Plätze suchen.

Dabei wird es aber, will man diese aufstellen, Probleme zwischen den Behörden geben. Ich kann solche Geschichten aus der HafenCity berichten.

Ich glaube aber, dass Ihre Kritik in die Irre geht, wenn Sie kritisieren, dass Kunstwerke geschaffen worden sind, die für temporäre Ereignisse gedacht waren. Es steht im Übrigen ausdrücklich auf der Internetseite der Kulturbehörde, dass man solche temporären Ereignisse aus diesem Topf fördern wolle. Da heißt es:

„Ausgestattet mit einem konstanten Jahresbudget können nun grundsätzlich alle Möglichkeiten der bil

(Elke Thomas CDU)

denden Kunst berücksichtigt werden, auch temporäre Objekte sind möglich.“

Dies steht nach wie vor als Grundsatz da. Darüber hinaus habe ich die Kultursenatorin, als Sie Jeanne-Claude und Christo eingeladen hat, nach Hamburg zu kommen, so verstanden, dass sie eine Befürworterin solcher großer temporärer Ereignisse ist.

(Beifall bei Wilfried Buss SPD)

Das größte Ereignis von „Kunst im öffentlichen Raum“, das die ganze Republik erregt hat, war die Verhängung des Reichstags.

Ich weiß nicht, was nachher mit den Planen gemacht worden ist, ob die eingelagert worden sind oder ob die dauerhaft irgendwo ausgestellt werden können.

Die Kritik, die ich an der „Außendienst“-Konzeption habe, lautet, dass die Sachen, die da stattgefunden haben, zu kleinteilig und dass es zu viele waren.

Wenn man eine interaktionistische, eine provokative, eine die Auseinandersetzung herausfordernde temporäre Sache will, dann muss man auch wirklich provozieren. Dann ist die Auseinandersetzung um den Kriegsklotz mit den Gegendenkmälern vernünftiger, als so etwas mehr oder weniger Verstecktes unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu machen. Dann ist das Umwerfen des Wißmann-Denkmals 1968 mit den Konsequenzen daraus und dem ganzen Drumherum für die Öffentlichkeit interessanter, als eine versteckte Ausstellung zu machen.

Ein Projekt wie „Park Fiction“, an dem in St. Pauli viele Leute beteiligt waren und über das die Lokalpolitiker sich heftig gestritten haben, das gleichzeitig von der „documenta“ als herausgehobenes Objekt richtig gelobt wurde, ist dagegen geeignet, Kunst im öffentlichen Raum tatsächlich zu betreiben.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL)

Wenn man Kunst im öffentlichen Raum aber will, darf man den Titel dafür nicht kürzen, sondern man muss ihn konzentrierter einsetzen, als es geschehen ist. Dafür wäre ich sehr zu haben.

Ansonsten glaube ich, dass man ein bisschen vorsichtig sein sollte in der Beurteilung der verwaltungsmäßigen Abwicklung einer Ausstellungskonzeption, an der so viele Menschen, Gutachter, aber auch Aktivisten beteiligt waren. Dass sie nicht ganz zum verabredeten Zeitpunkt zu Ende gegangen ist, wäre die geringste Kritik, die ich daran hätte.

Eher würde ich kritisieren, dass die öffentliche Wirkung, auch die provokante öffentliche Wirkung, nicht stark genug gewesen ist. Dann kann es auch temporär sein, dann muss es nicht dauerhaft stehen bleiben. Aber es muss in der Erinnerung der Stadt haften bleiben. Darauf sollten wir beim nächsten Mal stärker hinarbeiten.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat der Abgeordnete Woestmeyer.

(Barbara Duden SPD: Und keiner aus der Fraktion hört zu!)