(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Uwe Grund SPD: Das ist kein Senator! Das ist ein Clown!)
Das wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Es gilt hier der Einzelfall und der wird sehr restriktiv beurteilt. Nur dann, wenn es absolut unerlässlich ist, werden Bügel genehmigt.
Also ist es richtig, dass zukünftig nicht mehr die Gartenbauabteilungen alleine entscheiden dürfen, ob es sinnvoll ist, Bäume in dieser Stadt durch Baumschutzbügel zu schützen?
Herr Senator, gehen Sie dann davon aus, dass Sie die Straßenverkehrsordnung bezüglich Fußgängerwege freizuhalten, Radwege freizuhalten durch den vermehrten Einsatz von Personal durchsetzen wollen?
und das korrespondiert damit, dass wir an das Verantwortungsgefühl der Bürger appellieren, sich verantwortungsvoll mit den hohen Gütern der Stadt zu verhalten. Wir tun das in erster Linie nicht durch Verbote, in erster Linie nicht durch Bügel und Poller, durch die das ganze Stadtbild teilweise verschandelt wird, sondern wir appellieren an das
Verantwortungsgefühl der Bürger und sind auf diesem Wege ausgesprochen erfolgreich. Wir halten nichts von Bevormundung der Hamburger Bürger.
Herr Senator, da Bürger, die sich an die geltende Rechtslage halten, auch durch Poller nicht bevormundet werden, wenden Sie Ihren Liberalitätsgesichtspunkt gegenüber dem Gesetz- und Verordnungsbruch auch auf andere Felder an?
Meine Damen und Herren! Wenn die Zeit auch weit fortgeschritten ist, bitte ich doch noch einmal um Mäßigung bei allen Abgeordneten. Herr Bürgermeister, Sie haben das Wort.
Ich denke, diese Frage war rhetorisch derartig exzessiv gestellt, dass sich die Sinnhaftigkeit gar nicht erschließt.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Unmutsäußerungen bei der GAL – Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Ziehen Sie doch wieder aus aus dem Parlament!)
Herr Senator, was verleitet Sie zu der Annahme, besser als das Gartenbauamt einschätzen zu können, inwieweit Bäume in der Vergangenheit durch Falschparker geschädigt wurden und deswegen in Zukunft davor geschützt werden müssen?
Die verschiedenen Behörden des Senates entscheiden so etwas gemeinsam. Allein das Obsiegenlassen der gartenbaupolitischen Aspekte führt letztendlich nicht zu einem Ausgleich der Interessen in dieser Stadt, sondern es müssen verschiedene Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Das Gartenbauamt wäre möglicherweise interessiert, Bäume geradezu weiträumig durch entsprechende Bügel zu schützen, weiträumiger, als es unerlässlich ist, um das Überleben des Baumes und sein Gedeihen zu gewährleisten.
Das Aufstellen von Pollern vor Ort zur Sicherung von Fußgängern und Radfahrern geschieht in der Regel auf fachlichen Rat auch der vor Ort kundigen Polizeibeamten. Spricht der Senat diesen Beamten die Kompetenz und die Sach- und Fachkunde für solche Entscheidungen ab?
Ganz im Gegenteil. Wir machen im Moment Pilotprojekte, das heißt, wir gehen von Stadtteil zu Stadtteil mit der Straßenverkehrsbehörde, mit Polizeibeamten, mit Vertretern des Bezirkes. Wir haben das schon in Hamburg-Mitte und auch im Univiertel gemacht. Dabei ist unter den Beteiligten festgestellt worden, dass mehr als die Hälfte der dort in Augenschein genommenen Poller überflüssig sind.
Wenn sie überflüssig sind, werden sie auch beseitigt. Das geschieht insbesondere nach entsprechender Bewertung der Polizeibeamten vor Ort.
Herr Senator, könnte es sein, dass Sie durch Entpollerung bewirktes zunehmendes Falschparken beabsichtigen, dass dadurch das Gebührenaufkommen aus gebührenpflichtigen Verwarnungen zur Entlastung des Haushaltes steigen soll?
Bei Ihrer Frage muss ich schon wieder den Blick auf die Präsidentin richten, ob die überhaupt zugelassen ist. Aber gut, ich beantworte sie dann. Die ist ja schon wieder in etwas ungewöhnlicher Art und Weise gestellt.
Ich gehe davon aus, dass es drei Kategorien von Parkmöglichkeiten in dieser Stadt gibt. Das sind zum einen die ausdrücklich erlaubten Parkmöglichkeiten und zum anderen die ausdrücklich verbotenen Parkmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es eine große Grauzone von Parkmöglichkeiten.
Ich möchte dafür ein Beispiel nennen. An der Rothenbaumchaussee war es während der letzten Jahrzehnte üblich, an einem bestimmten Abschnitt die Autos längs nebeneinander, das heißt besonders platzsparend aufzustellen. Das ist über 30 Jahre geduldet worden, ohne dass es ausdrücklich erlaubt war. Nun ist plötzlich einer gekommen und hat gesagt, da müssen die Fahrzeuge jetzt abgeschleppt werden. Das meine ich mit einer Grauzone. Diese Poller dürfen nicht dazu verwendet werden, das Parken in solchen Grauzonen zu erschweren, weil wir ein Senat sind, der sich letztendlich verkehrsfreundlich äußert und keine Verkehrsbehinderungspolitik betreibt. Das heißt, soweit es um solche Grauzonen geht,
(Wolfgang Franz SPD: Wo ist denn eine Grauzone? – Dr. Willfried Maier GAL: Es gilt die Straßenver- kehrsordnung!)
werden wir nicht dulden, dass in diesen Grauzonen das Parken durch Poller verhindert wird, insbesondere auch
deshalb nicht, weil die Art der in Hamburg aufgestellten Poller unserer Ansicht nach das Stadtbild verschandeln.