Protocol of the Session on June 27, 2002

Ich sagte, dass das Rechtsverfahren noch nicht ausgestanden ist. Das heißt, es ist noch nicht abschließend geklärt.

(Uwe Grund SPD: Haben Sie ein Urteil oder nicht?)

Herr Franz.

Mich interessiert nicht, welche Prognose Sie über den Ausgang haben. Können Sie den Sachverhalt schildern, in welchem Stadium der Rechtsstreit steht und mit welchem Beschluss der versehen worden ist?

Die Details kann ich Ihnen ad hoc nicht schildern.

Gibt es weitere Fragen zu dem Thema? – Das sehe ich nicht.

Meine Damen und Herren! Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Ploog auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe folgende Fragen:

In Jesteburg hat der Senat im Mai Maßnahmen beschlossen, um auf die enormen Steuerausfälle zu reagieren und gleichzeitig die Grundlage für anstehende Strukturreformen zu bereiten. Diese Maßnahmen sind offenbar missverstanden oder missgedeutet worden. In der Öffentlichkeit ist von bislang nicht bekannten Sparmaßnahmen gesprochen worden, offenbar, um den Senat in Misskredit zu bringen.

Um das aufzuklären, frage ich den Senat:

Erstens: Ist es zutreffend, dass der Senat beabsichtigt, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, das Weihnachtsgeld der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu kürzen?

Zweitens: Ist es überhaupt geplant, die Besoldung beziehungsweise Vergütung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu kürzen?

Staatsrat Dr. Schön.

Herr Ploog, es gab und gibt keine entsprechenden Planungen, das Weihnachtsgeld abzuschaffen oder zu kürzen. Auch ich habe dem Flugblatt interessierter Kreise, in denen zu einer Demonstration gegen den Senat aufgerufen wurde, unter anderem diesen Sachverhalt entnommen. Er ist falsch. Ich kann Ihnen leider nicht beantworten, woher diese Falschdarstellung kommt.

Es sind keine Gehaltskürzungen geplant. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass der Senat beschlossen hat, Änderungen der Besoldungsrege

lungen für neu einzustellende Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I vorzunehmen.

Herr Okun.

Frau Präsidentin! Ich frage den Senat, ob für das laufende oder das nächste Kalenderjahr eine Beförderungssperre geplant ist.

Der Senat hat Derartiges nicht beschlossen und geplant ist es bisher ebenfalls nicht.

(Uwe Grund SPD: Man bemerke das Wort „bis- her“!)

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Dr. Lappe.

Elf allein erziehende Mütter aus Schnelsen erhielten nach einem Artikel in der „Morgenpost“ die Zusage für Hortplätze an der Grundschule AnnaSusanna-Stieg, sodass sie ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben und nicht in die Sozialhilfe rutschen müssen.

Erstens: Wie gesichert ist diese Zusage?

Zweitens: Wie wird sichergestellt, dass alle, die entsprechende Betreuungsplätze wünschen, sie auch selbstverständlich bekommen werden?

Staatsrat Dr. Behrens, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Das Amt für Kindertagesbetreuung hat sich mit dem Betreiber des Hortes in der Schule Anna-Susanna-Stieg – das ist das Deutsche Rote Kreuz – darauf verständigt, dass zehn zusätzliche Betreuungsangebote geschaffen werden und damit dieser als dringlich bewertete Bedarf abgedeckt wird, den in jüngerer Zeit eine Gruppe von Müttern geltend gemacht hat. Die räumlichen Voraussetzungen für diese Erweiterung des Angebotes sind gegeben. Deshalb sind diese elf Kinder auch bei einer möglichen Überlast von 10 Prozent versorgt.

Zur Frage 2. Zurzeit bestehen zweifellos noch erhebliche Versorgungslücken bei der nachgefragten Form von Betreuung. Angesichts der bekanntermaßen dramatischen Haushaltslage wird das Ziel des neuen Senats, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung zu schaffen, nur nach und nach erreichbar sein.

Frau Dr. Lappe.

Können Sie mir sagen, wie groß die Versorgungslücke ist? Meine letzte Frage ist: Nach welchen Kriterien werden diese Plätze vergeben und, insbesondere, wie geht es da bei teilzeiterwerbstätigen Müttern oder Vätern?

Die zuständige Behörde hat eine neue Untersuchung über die tatsächlichen Bedarfe in der Stadt in Auftrag gegeben. Dies ist eine allgemeine Feststellung. Im Einzelnen, glaube ich, wird hier keine allgemeine Debatte über die Versorgung für Kinderbetreuungsplätze führbar sein. Insofern ist der allgemei

nere Teil Ihrer Frage für mich ohne Rückkoppelung mit der Behörde nicht beantwortbar.

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall.

Herr Frank, Sie sind der nächste Fragesteller.

In der letzten Sitzung des Stadtteilbeirats in Rahlstedt-Großlohe wurde von einem Vertreter der Baubehörde mitgeteilt, dass in mehreren Stadtteilen vorgesehene Bürgerhäuser vom Senat kurzerhand gestrichen worden sind, unter anderem auch das im sozialen Brennpunkt Großlohe, für das zehn Jahre mit Unterstützung der SPD, CDU, GAL und FDP hart gearbeitet worden ist.

Frage 1: Wie rechtfertigt der Senat den Menschen in Großlohe gegenüber die Streichung des mit zehnjähriger Vorarbeit versehenen und im Haushalt 2002 noch finanziell abgesicherten Bürgerhauses, dessen Spatenstich unmittelbar bevorstand?

Herr Senator Dr. Kusch für den Senat.

Herr Abgeordneter, die Entscheidung des Senats, das Bürgerhaus Rahlstedt-Großlohe zunächst nicht zu bauen, ist keine Entscheidung gegen den berechtigten Wunsch der Menschen, die dort leben, ein solches Bürgerhaus zu gestalten. Die Entscheidung ist dem Senat aus vielerlei Gründen auch nicht leicht gefallen. Allerdings hat die neueste Erkenntnis über die Haushaltslage der Freien und Hansestadt die Notwendigkeit ergeben, es nicht bei dem Blick auf den Haushalt 2002 zu belassen, denn in ein Bürgerhaus zu investieren, ein Bürgerhaus zu bauen, bedeutet, dass man sich über den langfristigen Erhalt und Betrieb dieses Bürgerhauses Gedanken machen muss. Die Haushaltsproblematik dieses Bürgerhauses lag in den Betriebsmitteln der Folgejahre. Bei dem allgemeinen Prinzip, nachdem der Haushalt 2003 aufgestellt wurde, den Haushalt 2002 zu überrollen, waren ab dem Jahre 2003 die Betriebsmittel für das Bürgerhaus bei der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar, das heißt, die Investitionsmittel freizugeben für ein Bürgerhaus, dessen langfristiger Betrieb nicht gesichert ist, hätte haushaltsrechtlichen Pflichten widersprochen. Dass die Entscheidung dem Senat nicht leicht gefallen ist, habe ich eingangs schon erwähnt.

Herr Frank.

Das war teilweise, Frau Präsidentin, akustisch sehr schwer zu verstehen.

Ein Hinweis für die Senatsmitglieder. Es ist bei diesem Mikrofon besser, wenn Sie direkt hineinsprechen.

Herr Frank, bitte.

Frage 2: Wie rechtfertigt der Senat diese erneute Wählertäuschung, die durch das Versprechen des Ersten Bürgermeisters und weiterer CDU-Vertreter seit ihrem Besuch in Großlohe vor der Wahl entstanden ist? Das war ein Wählerversprechen.

(Rolf Harlinghausen CDU: Wählertäuschung darf man sagen?)

(Staatsrat Dr. Volkmar Schön)

Herr Abgeordneter, bevor ich die Frage beantworte, möchte ich darauf hinweisen, dass durch meine Antwort keine Identifikation mit Ihrer Wortwahl zu vermuten ist. Ich halte die Wortwahl Ihrer Fragestellung für unangemessen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Im Bezirk Wandsbek waren zwei Projekte in der Planung, das Bürgerhaus und die Schaffung eines Kundenzentrums in Rahlstedt. Der Senat hat Ende letzten Jahres einen Bezirkshaushalt vorgefunden, der die Schaffung beider Stellen für den Bezirk Wandsbek nicht erlaubt hat. Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung fiel nach einem Abwägungsprozess die Entscheidung zugunsten des Kundenzentrums. In diese Entscheidung war auch das Bezirksamt Wandsbek einbezogen. Nunmehr werden die ursprünglich für das Bürgerhaus eingestellten Betriebsmittel temporär für die Finanzierung der Mietkosten für das Kundenzentrum Rahlstedt verwendet werden können. Mit der Schaffung von Kundenzentren setzt der Senat die Grundidee weiter um, den Einwohnerinnen und Einwohnern in Form multifunktionaler Bürgerservicebereiche möglichst viele publikumsbezogene Dienstleistungen aus einer Hand anbieten zu können.

Eine Zusatzfrage. Wären Sie persönlich oder Herr von Beust bereit, Ihre Entscheidung den Menschen in Großlohe in einer vom Stadtteilbeirat oder vom Förderverein getragenen öffentlichen Veranstaltung zu erläutern?