Kann es sein, Herr Senator, dass Ihnen bei Ihrer Antwort momentan nicht präsent ist, dass es früher möglicherweise einen Unterschied gegeben hat mit der Option voll getankt und heute unbetankt, wie Sie sagen, welches nur nötig sei.
Frau Kollegin, wie ich eben bereits auf die Frage Ihres Fraktionskollegen sagte, ist überhaupt nicht die Frage, ob voll betankt oder unbetankt Gegenstand von Überlegungen ist, weil es bisher nicht geplant ist. Deswegen schlage ich vor, dass man mit der gebührenden Aufmerksamkeit die wichtigen Fragen aller Abgeordneten hier entsprechend verfolgt.
Herr Senator, ist es richtig, dass es bereits zu Beginn des Jahres 2000 eine schriftliche Zusage des Staatsrates Giszas an Airbus bezüglich einer Landebahnverlängerung gegeben hat?
Herr Kollege, ich kann das im Moment nicht exakt bestätigen, dass es zu Beginn des Jahres 2000 gewesen ist, aber ich weiß, dass es zurzeit des Vorgängersenats hier einen Briefwechsel gegeben hat, in dem eine entsprechende Bestätigung ausgesprochen worden ist, so wie Sie es eben abgefragt haben.
Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass es sich dabei um typisch sozialdemokratisches Versprechen handelte, nämlich mit dem Eigentum anderer Leute?
Ich möchte ausdrücklich festhalten, Herr Kollege Rumpf, dass auch der neue Senat dieses Projekt mit allem Ernst verfolgt und sich dafür einsetzt, dass dieses für Hamburg so außerordentlich wichtige Industrievorhaben umgesetzt werden wird. Wir gehen mit der Beantwortung dieser Fragestellung sehr vorsichtig und sehr gewissenhaft um. Wir werden keine leichtfertigen Versprechungen machen.
Der Senat hat am 12. Februar 2002 einen Einstellungsstopp für so genannte Außeneinstellungen beschlossen, der nunmehr bis zum 31. Dezember 2002 verlängert wurde.
Erstens: Wie viele Nachwuchskräfte haben seit Beginn des Außeneinstellungsstopps ihre Ausbildung in der Verwaltung beendet und wie viele von ihnen sind in ein Beschäftigungsverhältnis, bitte dargestellt nach Berufen, bei der FHH übernommen worden?
Zweitens: Welche grundsätzlichen Regelungen hat der Senat bezüglich der Übernahme von Nachwuchskräften beschlossen?
Frau Bestmann, gestatten Sie mir zunächst eine kurze Anmerkung. Es gibt keinen Einstellungsstopp. Der Senat hat allerdings beschlossen, dass bei Neu- und Nachbesetzungen der interne Arbeitsmarkt Vorrang vor externen Besetzungen hat. Hintergrund ist, dass dieser Senat den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern versprochen hat, in Hamburg keine betriebsbedingten Entlassungen vorzunehmen.
Zur Frage 1. Im Zeitraum vom 12. Februar 2002 bis 31. Mai 2002 haben in den betroffenen Behörden und Ämtern – ohne Landesbetriebe, das war in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln – 40 Personen ihre Ausbildung in den verschiedenen Bereichen der Hamburger Verwaltung erfolgreich beendet. Von diesen Personen sind 37 übernommen. Die Ernennungsverfahren für die übrigen drei sind eingeleitet.
Was die zweite Frage betrifft, hat der Senat am 3. Juni 2002 folgende Regelung getroffen – ich zitiere –:
„Die sich zurzeit noch in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte sowie die Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung nach dem 12. Februar 2002 beendet haben und noch nicht übernommen werden konnten, können bei qualifiziertem Abschluss ebenfalls übernommen werden.“
Trifft es zu, dass der Senat ebenfalls eine Wiederbesetzungssperre für freie und frei werdende Stellen beschlossen hat beziehungsweise beabsichtigt?
Wenn das der Fall ist, welche genauen Regelungen inklusive Ausnahmemöglichkeiten hat der Senat dazu beschlossen?
Die Antwort ist nicht angekommen, das heißt, Sie haben die Antwort akustisch nicht verstanden. Die zweite Frage basierte darauf. Sie haben eine letzte Möglichkeit für eine einzige Frage.
Trifft es zu, dass der Senat vor knapp zwei Wochen einen Rechtsstreit um den Einstellungsstopp vor dem Landesarbeitsgericht verloren hat?
Vor circa zwei Wochen gab es einen Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht. Der ist noch nicht endgültig ausgestanden. Der Senat ist guter Dinge, dass seine Beschlüsse im Einklang mit dem geltenden Recht stehen.
Ich hätte gerne gewusst, wie sich das Geschlechterverhältnis bei den 40 Menschen verhält, die in Ausbildung gewesen sind beziehungsweise jetzt übernommen werden.
Es tut mir Leid, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Man müsste gucken, für jeweils wie viele Männer und Frauen man sich zum Zeitpunkt der Einstellung entschieden hatte. Da wir alle übernehmen werden, wird das letztendlich auch nicht mehr so relevant sein.
Wir werden selbstverständlich Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigen und dafür sorgen, dass die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden.
Sie sagten, dass der Rechtsstreit noch nicht ausgestanden ist. Können Sie jetzt schon sagen, welche Rückwirkungen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes auf das Handeln des Senats haben wird?
Ich sagte, wir gehen davon aus, dass das Handeln des Senats im Einklang mit dem Recht steht. Insofern erwarte ich keine Rückwirkungen.
Ich sagte, dass das Rechtsverfahren noch nicht ausgestanden ist. Das heißt, es ist noch nicht abschließend geklärt.