Herr Abgeordneter! Ich hatte eben gesagt, dass die Unterstützung in Einrichtungen der Jugendhilfe und Familienförderung stattfindet und nicht nur im Junglesbenzentrum. Sie können auch noch das Magnus-Hirschfeld-Centrum und Hein & Fiete hinzunehmen. Insofern haben wir eine breite Landschaft, in der ich davon ausgehe, dass Unterstützung stattfinden kann.
Ich frage den Senat: Im Magnus-Hirschfeld-Centrum ist nur für Schwule eine Beratung vorhanden und das Hein-&-Fiete-Zentrum ist ausschließlich für die Aidsberatung und -aufklärung zuständig.
Wie kommen Sie dann zu dem Umstand, dass die Kürzungen, die beim Junglesbenzentrum eingetreten sind, jetzt von anderen Trägern aufgefangen werden können?
Herr Abgeordneter! Im MagnusHirschfeld-Centrum steht ein Lesben-Telefon zur Verfügung. Mittlerweile finden dort auch persönliche Beratung und einzelne Aktionen statt. Für junge männliche Homosexuelle werden Coming-out-Gruppen und Beratung ebenfalls im Magnus-Hirschfeld-Centrum angeboten. Auch der Infoladen von Hein & Fiete bietet Möglichkeiten, sich über Angebote und Aktivitäten für Homosexuelle zu informieren.
Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger der freien Jugendhilfe auf die spezifischen Bedürfnisse von lesbischen und schwulen Jugendlichen vorbereitet?
Wenn Sie die Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg nehmen, die in einschlägigen Bereichen arbeiten, können Sie davon ausgehen, dass sie Beratungsangebote erteilen können.
Heißt das, dass die Auseinandersetzung mit Homosexualität Bestandteil jeder pädagogischen Ausbildung von Leuten ist, die in diesen Bereichen arbeiten?
Dass Homosexualität ein allgemeines Phänomen ist, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. So können Sie davon ausgehen, dass das einen Teil der Ausbildung darstellt.
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, nachdem bekannt ist, dass im Bereich der Schule 60 Prozent aller Jugendlichen Vorurteile gegenüber Schwulen und Lesben haben?
Frau Abgeordnete! Das Thema Lesben und Schwule ist ein Thema, über das man fast jeden Tag redet und in der Zeitung lesen kann. Mir ist nicht bekannt, dass der Senat dieses Problem nicht sieht und nicht offen damit umgeht. Insofern ist es eine Frage der Lehrerausbildung. Ich gehe davon aus, dass zum Beispiel
auch diejenigen, die in diesem Parlament Lehrer sind, in ihrem Umfeld mit dafür Sorge tragen, dass man gegen Vorurteile ankämpft. Das ist eine Sache für jedermann.
Die Antworten auch. – Ich frage den Senat, der hier in einer Vielzahl vorhanden ist: Welche Maßnahmen und Konzepte werden in Schule und Jugendarbeit ergriffen, um diesen Vorurteilen entgegenzutreten und – um bei der Eingangsfrage zu bleiben – diese Bedrohung und Gefährdung zu verhindern?
Frau Abgeordnete! Ich denke, ich habe eben dazu gesagt, dass dieses sowohl im Rahmen der Ausbildung als auch im Rahmen der täglichen Arbeit in den Schulen thematisiert werden kann und auch thematisiert wird.
Nach Zeitungsberichten sind im Öjendorfer Park zwei Mädchen von einem Hund angegriffen und verletzt worden.
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über diesen Vorfall? Zweitens: Wie wird die Einhaltung der Hundeverordnung im Öjendorfer Park überwacht?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Polizei ist am 20. Mai 2002 von einer Mutter in den Öjendorfer Park gerufen worden, nachdem bei einem Spaziergang eines ihrer beiden Kinder von einem frei laufenden großen Hund, den die Mutter als Kampfhund bezeichnete, in die Wade gebissen und das andere Kind überrannt worden war. Ein Mann war mit einem Hund im Park unterwegs, der sich beim Eintreffen der Polizei jedoch bereits mit dem Hund entfernt hatte. Zuvor hatte er selbst der Mutter eine Telefonnummer mit der Bemerkung ausgehändigt, dass sie darunter den Hundehalter erreichen könnte. Nachfolgende Recherchen und Ermittlungen der Polizei ergaben dann, dass der Mann und der Hundehalter identische Personen sind. Gegen den Hundehalter wurden deshalb aufgrund dieses Vorfalls Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.
Parallel dazu erhielt das Bezirksamt Mitte durch die Polizei von diesem Sachverhalt Kenntnis. Das zuständige Ortsamt Billstedt hat dann unverzüglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mit der Anordnung des Sofortvollzugs dem Halter Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auferlegt. Außerdem ist der Hund binnen 14 Tagen
nach dem Vorfall vom 20. Mai dem zuständigen Tierarzt beim Veterinäramt zur Begutachtung vorzustellen.
Ob es sich, so die Feststellung der Polizei, um einen Kategorie-3-Hund nach der Hundeverordnung handelte – um einen Hund, der zwar keiner der Rasselisten angehört, aber in bestimmten Situationen nicht angemessen reagiert oder ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigt –, kann, so die Hundeverordnung, erst beantwortet werden, wenn die Begutachtung durchgeführt worden ist. Diese ist zurzeit in der Vorbereitung.
Nach Angaben des Hundehalters und den Feststellungen der Polizei handelt es sich bei dem Hund um einen Schäferhund-Dobermann-Mischling, der als solcher nicht als gefährlicher Hund einzustufen ist. Das zu Ihrer ersten Frage. Wenn Sie wollen, will ich auch gleich die zweite Frage beantworten.
Die Einhaltung der Hundeverordnung nach dem SOG wird im Öjendorfer Park – wie übrigens in ganz Hamburg – vom Hundekontrolldienst und im Übrigen natürlich immer von der Polizei mit überwacht. Der Hundekontrolldienst – hier konkret – führt mit zwei Teams in einer Früh- und Spätschicht regelmäßig Kontrollen in Hamburg durch, auch im Öjendorfer Park. Nach einem Schichtplan des Hundekontrolldienstes werden die Gebiete in Hamburg eingeteilt und Problemzonen besonders berücksichtigt. Das hat sich aus der Vergangenheit als sachgerechte Verhaltensweise gezeigt.
Im Bereich Billstedt, zu dem der Öjendorfer Park gehört, wird regelmäßig einmal in der Woche durch den Hundekontrolldienst kontrolliert, ansonsten natürlich auch durch die Polizeivollzugsbeamten. Die letzte Kontrolle im Bereich Billstedt fand im Übrigen am 27. Mai 2002 statt.
In Einzelfällen ja, das hängt mit der Auslastung und Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kontrolldienstes zusammen. Ist der Kontrolldienst aber nicht unterwegs, hat die Polizei davon Kenntnis und achtet in besonderer zusätzlicher Weise in Problemgebieten darauf.
Nur zur Klarstellung. Werden Schäferhund-Dobermann-Mischlinge demnach von der Hundeverordnung per se erst einmal nicht umfasst?
Herr Abgeordneter, das ist zutreffend, das ergibt sich aus Paragraph 1 Absatz 3 der Hundeverordnung.