Zum Abschluss noch ein Wort zu Herrn Mahr, der einen Tag nach der Presseerklärung von Herrn Senator Kusch beleidigt mitgeteilt hat, sie seien die eigentlichen Aufklärer und nicht Herr Kusch, denn er hätte im August schon einen Brief an die Justizbehörde geschrieben und auch Antwort bekommen, worin ihm mitgeteilt worden sei, dass alles in Ordnung sei, und er nehme für sich in Anspruch, aufgeklärt zu haben. Dann frage ich mich aber, Herr Mahr, wo Ihre Presseerklärung gewesen ist, wo Ihre Fragen in der Aktuellen Stunde dazu waren, wo Ihre Kleinen Anfragen waren, die Sie sonst zu allen möglichen Themen so gerne stellen. Sie haben überhaupt nicht nachgefragt, Sie sind nicht der Aufklärer.
An Ihrer Stelle, da Sie den Missstand angeblich schon vor einem halben Jahr gekannt haben, aber trotzdem nichts unternommen haben, wäre mir das eher peinlich, als das noch mit einer Pressemitteilung zu veröffentlichen.
Aber wie wir alle mitbekommen haben, haben Sie die Zeit lieber genutzt, ehrverletzende Gerüchte über den Innensenator Schill zu verbreiten, als hier die Steuerverschwendungen aufzuzeigen.
Das Fazit: Der rotgrüne Senat hat mehrere tausend Euro, wenn nicht 100000 Euro, verschwendet. Ich kann nur hoffen, dass es dem neuen Senat gelingen wird, diesen angerichteten Schaden noch zu begrenzen.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Be- stimmt!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eins will ich im Namen meiner Fraktion von vornherein klarstellen: Die Gründe dafür, dass die Installation der neuen Sicherungsanlagen in der JVA Vierlande noch nicht abgeschlossen wurde, müssen restlos aufgeklärt werden. Sollte sich herausstellen, dass dabei Versäumnisse seitens der zuständigen Beamten vorgekommen sind, müssen hieraus auch angemessene Konsequenzen gezogen werden.
(Beifall bei der SPD – Erster Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz. – Burkhardt Müller- Sönksen FDP: Die Beamten sind Schuld!)
Zunächst aber ist in dieser Sache festzustellen – und insofern widerspreche ich Ihnen, Herr Lüdemann –, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Sicherheitslücke in der Anstalt Vierlande gegeben hat. Die Verzögerungen bei der Installation der Systeme, worauf diese im Einzelnen auch immer zurückzuführen sind, hatten keine Auswirkungen auf die Überwachung der Insassen in der Haftanstalt und auf die öffentliche Sicherheit.
Nach den Informationen, welche der Präses der Justizbehörde bisher veröffentlicht hat, und dem, was der Presse in den letzten Tagen zu entnehmen war, handelt es sich bei diesem Vorfall zunächst um die nicht rechtzeitige Erfüllung eines Vertrages. Die Umstände, auf denen diese Nichterfüllung beruht, sind uns im Einzelnen nicht bekannt; Sie wissen vielleicht inzwischen ein bisschen mehr, Herr Lüdemann.
Klar ist aber, dass es sich hier um ein Pilotprojekt handelt, dessen Entwicklung mit einigen Schwierigkeiten verbunden war. Dass diese Probleme technischer Natur und nicht von der Justizbehörde zu vertreten sind, steht ebenfalls fest. Dass bei der Entwicklung von neuen Techniken oder Anwendungen der Auftraggeber in Vorleistung geht, ist vielerorts üblich und in diesem Fall aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Auftragnehmer um einen mittelständischen oder eher kleinen Betrieb handelt, vielleicht auch vertretbar.
Das wird man untersuchen. Selbstverständlich muss der Staat dort, wo er für Leistungen bezahlt, diese auch erhalten.
Meine Damen und Herren Kollegen, ich wäre schon ganz dankbar, wenn Sie Ihre Zwiegespräche nach draußen verlegen.
Das Risiko der Schlechterfüllung oder Nichterfüllung durch den Auftragnehmer trifft den Staat in gleicher Weise wie beispielsweise den privaten Bauherrn. Welche Umstände hierzu geführt haben,
worauf sie zurückzuführen sind oder wer sie verschuldet hat, wird zu prüfen sein, um dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nach alledem muss aber gefragt werden, ob die Tatsache, dass eine bezahlte Leistung noch nicht erbracht wurde, auch die Einleitung strafrechtlicher Schritte und deren breite Publikmachung in den Medien rechtfertigt.
An dieser Stelle wende ich mich an Herrn Senator Dr. Kusch und seine Informationspolitik hinsichtlich seiner Vorgehensweise in diesem speziellen Fall. Mir scheint, Herr Senator, Sie wollen den Bericht der Innenrevision der Justizbehörde dazu nutzen, um sich selbst als gnadenloser Aufräumer darzustellen und gleichzeitig den alten Senat als kontrollunwillig zu brandmarken.
Die Art und Weise, in der Sie die Sache an die Öffentlichkeit gebracht haben, gibt dazu Anlass, sich über Ihre eigentlichen Motive Gedanken zu machen. Es darf gefragt werden, ob die Einschaltung der Staatsanwaltschaft nicht eher dem Zweck dient, einen Skandal erst zu schaffen und damit von anderen Themen abzulenken. Schon jetzt versuchen Sie mit diesem Vorfall den anstehenden Personalabbau in der Justizbehörde zu erklären. Sie setzen sich mit Ihrem Verhalten dem Verdacht der Inszenierung aus, so wie es Ihre Parteikollegen bereits am vergangenen Freitag im Bundesrat getan haben.
Sie wollen um jeden Preis den Anschein von Misswirtschaft und mangelnder Aufsicht durch Ihre sozialdemokratische Vorgängerin erwecken und nehmen dabei auch die Beschädigung betroffener Personen in Kauf.
Die für den Juristen zunächst naheliegenden zivilrechtlichen Fragen der Erfüllungserzwingung stehen für den Senat offenbar nicht im Vordergrund. In der Tat zeigen Sie wieder einmal, dass Ihnen das Strafrecht näher ist als das Zivilrecht und dass Ihnen die öffentlichkeitswirksame Androhung von Disziplinarmaßnahmen wichtiger als eine sachgerechte Aufklärung ist, welche aber gerade im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht für Ihre Beamten geboten wäre.
Es muss doch klar sein, dass schon jetzt, ohne dass ein tatsächlich strafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststeht, die zuständigen Personen in der Behörde mit einem Makel behaftet sind und dass sie, auch ohne dass ihre Namen im Einzelnen genannt wurden, allein aufgrund ihrer jetzigen Stellungen zu identifizieren sind. Da nützt es auch nichts, dass Sie sich in der „Bild“-Zeitung vom 22. März 2002 mit den Worten zitieren lassen, dass für ein strafbares Verhalten von Behördenmitarbeitern bisher keine Anzeichen vorlägen. Der Vorwurf steht im Raum und das ist von Ihnen wohl auch so gewollt.
Mit solchen und anderen Aktionen sind Sie dabei, in Ihrer Behörde ein Klima der Eiszeit und nicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu schaffen.
Es geht jetzt vielmehr um Folgendes. Neben der zweifellos erforderlichen gründlichen Aufklärung steht die Aufgabe der Justizbehörde, die Sicherungsanlage, so wie sie geschuldet ist, ohne Mehrkosten für den Staat schnellstmöglich...
Noch einen Satz. Über Schadensersatz, Disziplinarmaßnahmen oder gar Bestrafung sprechen wir nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich am letzten Freitag die Zeitung aufschlug, war ich tatsächlich erstaunt, als ich las, die Justizbehörde verschleudere 950000 DM,
wo doch gerade die Justizbehörde und die dortigen Richter ständig über die finanzielle Situation der Justiz klagen.
Was war also passiert? Anscheinend nichts. Es gab keine Ausschreibung, keine Kontrolle und keine Leistung, dafür aber Zahlungen. Man muss es sich einmal vorstellen: Dem neuen Senator, kaum im Amt, fallen sofort Unstimmigkeiten auf, die seine Vorgängerin in vier Jahren nicht gesehen hat.
Selbst dem Kollegen Mahr ging zwischenzeitlich ein Licht auf. Leider ging es schnell wieder aus. Ich frage mich, wie es sein kann,
dass über einen so langen Zeitraum, seit 1997, kein Verantwortlicher bemerkt haben will, dass die in Auftrag gegebene Außensicherung der Anstalt IX nicht vorhanden ist. Wohlgemerkt, die Anstalt IX ist eine Untersuchungshaftanstalt. Hätte nicht zumindest der Anstaltsleiter einmal konkreter nachfragen müssen? Wie kann es sein, dass eine zweite Rate gezahlt wird, ohne dass für die erste eine Leistung erbracht wurde?
Meine Damen und Herren, hier liegen erhebliche, anscheinend systembedingte Mängel vor. Allein mit einer gewissen Schlafmützigkeit der alten Senatorin lässt sich dieser Vorgang nicht erklären