Protocol of the Session on March 27, 2002

(Rolf Kruse CDU: Satz zwei!)

darüber nachzudenken, was mit den Kindern und Jugendlichen passiert, die im Augenblick von Olympia träumen. Das ist im Grunde genommen der Geist dieses Antrags. Er ist nicht als eine neue Organisationsform gedacht, um das, was Olympia-Senator Lange macht, im Zusammenhang damit an den Spitzensport heranzugehen. Hier geht es ein Stück darum, den Geist aufzunehmen, der Olympia ausmacht, dass Kinder von Olympia träumen, ohne sich konkret vorstellen zu können, dass sie dabei sind. Das ist eine der Triebfedern des Grundgedankens dieses Antrags von „Olympia der Hundert“. Dass wir das Ganze im Jugend- und Sportausschuss oder auch in anderen Bereichen zusammenbringen, damit wir die olympi

(Dr. Verena Lappe GAL)

sche Flamme im Jahr 2012 nach Hamburg holen, ist völlig klar. Dieser Antrag hat nicht zum Ziel – und auch niemals den Anspruch erhoben –, alle die Probleme, die im Zusammenhang mit dem Leistungssport stehen, aufzugreifen. Aber jener zweite Satz, den der Präsident der Organisation von Salt Lake City gesagt hat, steckt als Gedanke dahinter. – Danke.

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Verena Lappe GAL)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer einer Überweisung der Drucksache 17/383 federführend an den Jugend- und Sportausschuss und mitberatend an den Haushaltsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dieses ist einstimmig geschehen.

Wir kommen nunmehr zum Punkt 4 der Tagesordnung, Drucksache 17/258, Große Anfrage der SPD-Fraktion zu Maßnahmen der Umsetzung und Weiterentwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens – Drucksache 17/258 –]

Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Brinkmann, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube sagen zu dürfen, dass sich alle im Parlament vertretenen Parteien nach wie vor darüber einig sind, dass es eine gute Sache ist, dass wir in der Bundesrepublik die private Verbraucherinsolvenz eingeführt haben.

Als 1999 die Insolvenzordnung verabschiedet wurde, hatte man noch keine Vorstellung, wie die Praxis aussehen würde und wie stark diese Verordnung in Anspruch genommen werden würde. Es hat sich sehr schnell gezeigt, dass die Arbeit der Beratung und der verschuldeten Haushalte wesentlich aufwendiger, komplizierter und langwieriger war, als wir alle vermutet hatten. Ich kann mich nicht erinnern, dass in irgendeinem anderen Bereich so viel und so schnell immer wieder nachgebessert werden musste, um die aktuelle Situation in den Griff zu bekommen.

Auch auf Bundesebene wurde auf Drängen der einzelnen Bundesländer, die aufgrund ihrer Praxiserfahrung dazu gezwungen waren, schon zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung eine Gesetzesänderung zu verabschieden, die eindeutig auf Umsetzungserfahrungen zurückzuführen war.

In Hamburg hatte sich 1999 besonders das Parlament der Umsetzung der Verbraucherinsolvenz und den damit verbundenen Schwierigkeiten gewidmet. Erwähnen möchte ich hier auch, dass gerade diese Problematik von allen drei Fraktionen, die damals im Parlament vertreten waren, sehr einvernehmlich bearbeitet wurde und alle gestellten Anträge einstimmig verabschiedet wurden.

Im Mai 2000 hat die Bürgerschaft die Drucksache 16/4223 – das war damals ein Antrag der Koalitionsfraktionen – verabschiedet, in der nicht nur erhebliche Stellennachforderungen für einen begrenzten Zeitraum enthalten waren, sondern auch Verbesserungen und Vereinfachungen der

Verfahrensabläufe gefordert wurden. Der damalige Senat war im Mai 2001 mit seiner Stellungnahme an die Bürgerschaft herangetreten und hatte die aktuelle Situation ausführlich beschrieben. Danach wurde die positive Entwicklung bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren durch verschiedene Zahlen deutlich. Die Zahl der bearbeiteten Fälle war um 85 Prozent gestiegen, die Zahl der abgeschlossenen Fälle war deutlich angestiegen und, was den Abgeordneten sehr wichtig war, die durchschnittliche Wartezeit war von 132 Tagen auf 109 Tage gesunken. Dieses waren zwar erste Erfolge, aber besonders bei den Wartezeiten konnte sich die SPD-Fraktion damit nicht zufrieden geben. Wir wollten die weiteren Entwicklungen beobachten und das war der Grund für unsere Große Anfrage. Leider geht aus der Antwort auf die Große Anfrage nicht sehr viel hervor. Allerdings ist das Wenige alarmierend.

Die Wartezeiten bei den bezirklichen Schuldnerberatungsstellen lagen am 31. Dezember 2001 wieder bei durchschnittlich 214 Tagen. Vom Senat wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Daten nur begrenzt aussagefähig sind. Ein Vergleich zu vorangegangenen Statistiken ist dennoch möglich, da die Aussagekraft von CAWIN – das ist die Software – erst jetzt verbessert wurde, sodass man jetzt keine Vergleiche mehr anstellen kann.

Spricht man mit den einzelnen Beratungsstellen, so ist die Wahrnehmung der Mitarbeiter eindeutig eine steigende Annahme der Verbrauer- und Insolvenzberatungen. Eine besonders starke Nachfrage hat die Insolvenzberatungsstelle der Diakonie, die schwerpunktmäßig sozial benachteiligte Suchtkranke und psychisch Kranke auffangen soll. Sollte die Beratungsstelle „Subway“ vom Senat gestrichen werden, befürchtet die Diakonie einen Arbeitszuwachs, der schon heute nicht zusätzlich geleistet werden könnte. „Subway“ leistet eine ähnliche Arbeit wie die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

Die Finanzierung der Beratungsstellen bei der Diakonie und der Verbraucher-Zentrale, aber auch ein Teil der Stellen bei den bezirklichen Beratungsstellen sind nur befristet bewilligt worden. Ihre Finanzierung läuft zum 30. Juni 2002 aus, das heißt in drei Monaten. Die SPD-Fraktion hätte sich gewünscht, dass Sie, Frau Senatorin, zu der Zukunft dieser Stellen eine Aussage in der Großen Anfrage gemacht hätten; aber dazu sahen Sie sich zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Lage. Ich gehe aber davon aus, dass Sie in Ihrem Redebeitrag heute etwas dazu ausführen werden.

Das Problem ist, dass es sich um besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt, die sich aus der Unsicherheit heraus anderweitig bewerben, und man bei Fortführung der Programme wieder Personal neu suchen und qualifizieren muss. Auch die Entscheidung auf Bundesebene, und damit die Gesetzesänderungen, die wir alle gewollt und gefordert haben, die der rotgrüne Senat auf der Bundesebene aktiv mit vorangetrieben hat, zeigen offensichtlich schon in den ersten drei Monaten ein steigendes Bedürfnis nach Beratung und Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur wichtig, die eingerichteten Stellen zu erhalten, sondern geradezu unabdingbar. Die SPD-Fraktion bittet Sie darum, die Große Anfrage an den Ausschuss zu überweisen, damit wir dort vom Senat vielleicht noch einmal Konkreteres erfahren – weil die Zeit bis jetzt für Sie ja tatsächlich sehr kurz gewesen ist – und um die einzelnen Probleme noch genauer zu besprechen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

(Thomas Böwer SPD)

Herr Schira hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwischen 50000 und 60000 Haushalte sind in unserer Stadt überschuldet. Im gesamten Bundesgebiet sollen sich die privaten Konsumkredite auf 200 Milliarden Euro belaufen. Ratenkäufe und Kreditkarten sind eine zunehmende Erleichterung, sich Konsumgüter schnell anzuschaffen, ohne dass dafür etwas im Monat zurückgelegt werden muss, und sind oftmals die Anfänge einer Schuldenspirale. Wenn dann noch Arbeitslosigkeit oder veränderte Familiensituationen hinzukommen, ist die Verschuldung perfekt. Dann bedarf es großer Kraft, seine Finanzen in den Griff zu bekommen, und nicht allen Menschen gelingt dies. Der Überblick geht verloren, im Postkasten finden sich Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide und so weiter. Isolation und Scham machen sich breit und viele dieser Menschen sind ohne Hoffnung. Die Schuldnerberatung – wenn sie überhaupt in Anspruch genommen wird – wird oftmals mit einer Sammlung von ungeöffneten Rechnungen betreten.

Wir haben uns in den letzten Jahren in den bürgerschaftlichen Debatten sehr oft mit diesem Thema beschäftigt. So haben wir uns beispielsweise auch mit dem – wie ich finde – wichtigen Thema privatwirtschaftlicher Unterstützung der Schuldnerberatungen beschäftigt. Wir wissen, dass dies alles sehr schwierig ist, aber ich glaube nach wie vor, dass wir durch eine kontinuierliche und intelligente Ansprache von Unternehmen und Banken dort immer noch einiges ausrichten können.

Insbesondere hat uns in der Vergangenheit das Thema Wartezeiten bei den Beratungsstellen beschäftigt. Der Senat antwortet auf diesen Komplex Ihrer Großen Anfrage, dass zum Jahresende 2001 die Parameter bei der Software verändert worden sind. Die Wartezeit beginnt demnach zum Zeitpunkt – das finde ich auch richtig – der Rücksendung des Fragebogens. Ich meine, dass dies schon mal eine vernünftige Maßnahme ist. Es ist erkennbar, dass die Ergebnisse des alten Senats – und das sage ich ohne Häme – in dieser Angelegenheit nicht gerade erfolgreich waren, weil es auch sehr schwierig ist.

Es ist nicht abzusehen, wie sich jetzt die Änderungen der Insolvenzordnung auf den Alltag niederschlagen werden. Der Senat hat in der Beantwortung der Großen Anfrage gesagt, dass das erste Quartal 2002 ausgewertet werden muss, damit danach sehr schnell über die Insolvenz- und Schuldnerberatung in Hamburg entschieden werden kann.

Auch hier gilt für uns, dass nach einer Aufgabenkritik festgestellt werden muss, was besser oder effektiver gestaltet werden kann. Dies bedeutet, dass alles auf den Prüfstand gehört. Der Erfolg, und das heißt für uns die Entschuldung der betroffenen Menschen, ist dabei das wichtigste Kriterium. Mein persönlicher Eindruck ist, dass insbesondere die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes und die der Verbraucher-Zentrale effektiv arbeiten. Diese Effektivität sollte auch über den 30. Juni 2002 gesichert werden. Im Sozialausschuss haben wir die Gelegenheit, Frau Brinkmann, uns mit diesem sozusagen parlamentarischen Dauerbrenner intensiv zu beschäftigen. Deswegen stimmen wir Ihrem Überweisungsantrag zu.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Müller, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine gute Sache. Es ist wünschenswert, weil es den vielen Menschen, die zum größten Teil unverschuldet zahlungsunfähig werden, wieder eine Perspektive gibt und sie auf lange Sicht wieder in unser Wirtschafts- und Finanzsystem zurückkehren können. Außerdem ist es notwendig, weil es hilft, die Folgekosten von Überschuldungen zu vermeiden; denken Sie nur an Kosten für Mietsicherungsmaßnahmen, Sozialhilfe oder Familienhilfe, die sonst die Stadt bezahlen müsste.

Meine Damen und Herren, wir reden hier über eine Größenordnung von circa 60000 überschuldeten Haushalten in Hamburg. Darum werden wir uns nicht nur für eine Fortsetzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens einsetzen, sondern wir werden es auch verbessern.

In welcher Situation befinden wir uns gegenwärtig? Es gibt acht bezirkliche Beratungsstellen mit 46 Mitarbeiterstellen – schön, dass Sie nicken, Frau Brinkmann –, eine Beratungsstelle beim Diakonischen Werk mit 1,75 Mitarbeiterstellen und eine bei der Verbraucher-Zentrale mit 1,47 Mitarbeiterstellen. Alle Beratungsstellen berichten, dass die Wartelisten lang sind, die Wartezeiten mehrere Monate betragen und die Beratung der Klientinnen und Klienten im vorgerichtlichen Bereich meist komplizierter und langwieriger ist, als bei der Einführung der Verbraucherinsolvenzverordnung angenommen wurde.

Mit der Gesetzesänderung vom letzten Jahr wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren zwar vereinfacht, gleichzeitig ist aber wegen der Möglichkeit, die Verfahrenskosten für mittellose Schuldner zu stunden, mit einem weiteren Anstieg der Beratungsfälle zu rechnen. Es war schon im Laufe des Jahres 2001 absehbar, dass der Bedarf an kompetenter und effizienter Beratung nicht mit dem Ende der Finanzierung zum 30. Juni 2002 enden würde.

Zur Erinnerung: Der Senat unterrichtete die Bürgerschaft im Mai 2001 über die Zahlen des Jahres 2000. Danach gab es bei den bezirklichen Beratungsstellen rund 1500 laufende Beratungen und rund 750 Personen auf der Warteliste. Beim Diakonischen Werk und bei der VerbraucherZentrale waren insgesamt rund 200 Fälle in Bearbeitung und rund 370 Personen auf der Warteliste. Bei diesem offensichtlichen Bedarf, meine Damen und Herren von der SPD, ist es für mich absolut unverständlich, dass Sie die Finanzierung der Beratung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren beim Entwurf des Haushaltsplans 2002 nicht berücksichtigt haben.

(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Dieses Versäumnis müssen, wollen und werden wir, so gut es bei der angespannten Haushaltslage geht, wieder ausbügeln, zum Wohle der Menschen und der Stadt.

Wie können wir die Verbraucherinsolvenzberatung verbessern? Wir könnten sie mit mehr Geld ausstatten und dafür noch mehr Beraterstellen schaffen oder wir könnten einfach sagen, dass wir im gleichen Umfang wie bisher fördern. Das wäre ein einfacher Weg und nach außen sicherlich auch gut zu verkaufen. In den vergangenen Jahren wurde aber bereits viel investiert. 1998 und 1999 waren es zusammen rund 8,7 Millionen DM, die für Personal-, Sachund Fachkosten und Investitionen aufgewendet wurden. Ein Teil dieser Mittel wurde im Laufe des Jahres 1999 um

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geschichtet, um dem starken Bedarf an vorgerichtlichen Beratungen nachzukommen und auch die Beratung bei den außerbezirklichen Stellen zu ermöglichen; so weit, so gut.

Wenn wir uns jetzt fragen, wie effizient diese Mittel eingesetzt wurden, und uns einige Zahlen ansehen, die die Behörde für Soziales und Familie vorgelegt hat, so ist offensichtlich, dass mehr Mitarbeiterstellen, besonders in den bezirklichen Beratungsstellen, wohl nur einen Teil des Problems lösen würden.

Wir stellen fest, dass eine zentrale Kenngröße für die Effizienz der Beratung, die Zahl der abgeschlossenen Beratungsverfahren pro Beraterstelle, im letzten Jahr nicht nur in einzelnen Bezirken stark geschwankt hat, nämlich zwischen 27 und 61, sondern wir sehen auch, dass das Diakonische Werk im letzten Jahr mit 93 und die VerbraucherZentrale mit 107 abgeschlossenen Beratungsverfahren pro Beraterstelle deutlich effizienter als die bezirklichen Beratungsstellen gearbeitet haben.

Meine Damen und Herren, das soll keine billige Schelte für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Beratungsstellen sein. Es soll uns eigentlich nur die Augen öffnen. Die Stadt hat viel Geld in die Hand genommen, um ein sinnvolles und notwendiges Gesetz durchzuführen.

Aber ein Teil des Geldes wird offensichtlich nicht so verwendet, dass der größtmögliche Nutzen für alle daraus gezogen werden kann. Darum fordern wir die Behörde auf, die Arbeit der bezirklichen Beratungsstellen nicht nur in einem internen Benchmarking zu verbessern, damit die Stellen mit größerer Effizienz ihr Wissen und ihre Verfahren an die anderen weitergeben können, vielmehr müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit auf diesem komplexen, juristisch wie organisatorisch aufwendigen Gebiet besser unterstützt und geschult werden.

Das Lernen vom Besten kann nicht nur innerhalb der Verwaltung stattfinden, sondern soll gerade bei der Verbraucherinsolvenzerfahrung auch die Erfahrung und die Vorgehensweise der außerbezirklichen Beratungsstellen mit einbeziehen.

Die Behörde für Soziales und Familie hat in der Antwort auf die Große Anfrage der SPD angekündigt, die Zahlen des ersten Quartals 2002 zügig zu beantworten, auszuwerten und danach schnell über die Fortführung der Beratung zu entscheiden. Wir begrüßen dies. Wir werden diesen Prozess aufmerksam begleiten und werden uns dafür einsetzen, dass die Verbraucherinsolvenzberatung in Hamburg nicht nur fortgeführt, sondern verbessert wird. – Danke.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort hat Frau Dr. Freudenberg.