Seit 1997 verfügt die Innovationsstiftung Hamburg nunmehr über keine vollständig besetzten Führungs- und Kontrollgremien.
Welchen Stand haben die Aktivitäten des Senats zur Neubesetzung von Geschäftsführung und Kuratorium der Innovationsstiftung?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage möchte ich wie folgt antworten: Über den Sachstand der Besetzung von Vorstand und Kuratorium der Innovationsstiftung hat der Senat zuletzt in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/4033, vom 4.April 2000 berichtet und damals darauf hingewiesen, daß das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies ist auch heute noch aktuell, da sich dieses als schwieriger und zeitaufwendiger erwiesen hat, als wir bisher angenommen und unserer Planung zugrunde gelegt haben.
Zu der zweiten Frage möchte ich antworten: Gemäß Paragraph 7 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über die Errichtung der Innovationsstiftung Hamburg beschließt das Kuratorium über die Entlastung des Vorstandes. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Umstrukturierung und damit Besetzung dieses Gremiums konnte eine Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 bisher noch nicht erfolgen. Dies soll im Zusammenhang mit dem Abschluß der Umstrukturierung und dem neuen Kuratorium geschehen.
Inwieweit wurde durch die noch dauernde Umstrukturierung die Geschäftstätigkeit der Innovationsstiftung beeinträchtigt, oder ist sie im vollen Umfang weiter gewährleistet?
Die Geschäftstätigkeit der Innovationsstiftung ist in vollem Umfange gewährleistet. Es gibt einen geschäftsführenden Vorstand, der nach den Maßgaben und Regeln des Stiftungsgesetzes die Arbeit wahrnimmt und auch entsprechende Anträge sowie Bescheide prüft.
In diesem Zuge kann ich aber trotzdem nicht verstehen, wieso der Senat die Übertragung der Geschäftsführung auf die Handelskammer mit der Begründung ablehnt, daß der öffentlich-rechtliche Charakter der Stiftung dies nicht zuließe, obwohl im Anfang – bis 1997 – Herr Zucker nicht nur zeitgleich Geschäftsführer der MAZ war, sondern auch von dieser bezahlt wurde, und sie zudem im Jahr noch 550 000 DM für die Stiftung sparen würde.
Frau Abgeordnete! Soweit ich mich erinnere, war dieses bereits Gegenstand einer kurzen Debatte in der Bürgerschaft. Seitens des Senats ist dargelegt worden, daß die Stiftung eine Einrichtung von Senat und Bürgerschaft dieser Stadt ist und insofern auch in diesem Verantwortungsbereich bleiben soll.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat im Hinblick auf angeblich fehlende Rechenschaftsunterlagen: Ist die Wirtschaftsbehörde als aufsichtführende Behörde ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, auf der regelmäßigen Einreichung von Jahresabschlüssen zu bestehen, und ist das auch regelmäßig erfolgt?
Herr Staatsrat! Die Zusatzfrage betrifft die Wirtschaftsprüfertätigkeit und den Abschluß 1998 und 1999.Sind diese Abschlüsse mit einem Volltestat versehen und uneingeschränkt vorgelegt worden?
Für 1998, Herr Abgeordneter, ist das nach meiner Erinnerung der Fall. Für 1999, soweit ich mich erinnere, noch nicht, aber ich bin gerne bereit, Ihnen schriftlich darauf zu antworten.
Herr Staatsrat! Wieso lehnt der Senat die Übertragung der Geschäftsführung auf die Handelskammer mit der Begründung ab, daß der öffentlichrechtliche Charakter der Stiftung dies nicht zuließe, wenn zugleich der Gründungsgeschäftsführer Herr Zucker nicht nur zeitgleich Geschäftsführer des MAZ war, sondern das MAZ zudem die Personalkosten hierfür getragen hat?
Herr Abgeordneter! Hintergrund ist, daß insgesamt die Umstrukturierung der Innovationsstiftung abgeschlossen werden sollte. Im Rahmen dieser Umstrukturierung spielt aufgrund der bisherigen Erfahrungen, auch was die Flexibilität und die Abwicklungsgeschwindigkeit der Arbeit anbetrifft, die Einsetzung eines Vorstandes, und zwar eines Vorstandes in einer Person und mit den Befugnissen, wie sie in der entsprechenden Drucksache zur Gesetzesänderung erläutert worden ist, eine große Rolle. Insofern ist es sinnvoll, die Umstrukturierung dann in einem Akt abzuschließen, nämlich Kuratoriumsberufung und Geschäftsführerbestimmung in einem solchen geschlossenen Akt vorzunehmen.
Herr Staatsrat! Warum verweigert der Senat mit dem Hinweis auf Konkurrenz- und Wettbewerbsgründe die Aussagen zu Zuwendungsempfängern in der Drucksache 16/4033, wenn im Jahresbericht 1996/97 die geförderten Projekte ausführlich beschrieben werden?
Herr Abgeordneter! Der Senat verweigert nicht grundsätzlich die Angabe von Namen von Zuwendungsempfängern. Nur in den Fällen, in denen über den Firmennamen und über das Zuwendungsvorhaben sowie den Betrag Wettbewerber Rückschlüsse auf bestimmte Wettbewerbslagen ziehen können, sehen wir davon ab, dieses zu veröffentlichen.Diese Praxis gilt nicht nur im Bereich der Innovationsstiftung, sondern sie gilt, soweit ich mich erinnere, generell für Zuwendungen.
Sieht der Senat die Zielsetzung der Innovationsstiftung, die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, erfüllt, wenn zwischen 30 und 50 Prozent der Fördergelder – je nach Berechnung – in fremde Strukturen, sogenannte sonstige Förderungen, fließen?
Die Einzelprüfung der Zuwendungen, jeweils über das Jahr im Rückblick, Herr Abgeordneter, gibt mir die Gewißheit, daß wir insbesondere
den Aspekt der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Auge gehabt haben, wie es auch im Stiftungszweck enthalten ist. Das bedeutet aber nach Auffassung des Senats nicht, daß alle Zuwendungen automatisch nur kleinen und mittelständischen Unternehmen zufließen müssen. Damit ist, wie es auch in den Stiftungszwecken niedergelegt worden ist, durchaus die Möglichkeit eröffnet, strukturfördernde Maßnahmen zu betreiben, wie zum Beispiel Gründungskonzepte oder die Aktivierung von Gründungskonzepten zu unterstützen, um auf diesem Wege die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen zu betreiben.
Weitere Fragemöglichkeiten haben Sie nicht, Herr Mehlfeldt. Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall.
Die Zusammenlegung der Gehörlosenschule und Schwerhörigenschule ist für das Schuljahr 2000/2001 geplant. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:
Erstens: Wie viele und welche Anstrengungen für Integration hat in den letzten Jahren die Schwerhörigenschule mit allgemeinbildenden Schulen, die Integrationsklassen führen, gemacht, oder mit welchen Schulen wurden institutionell Kooperationen durchgeführt?
Zweitens: Sieht der Senat eine Chance zur Stabilisierung des Standortes Heinrich-Wolgast-Schule durch die Zusammenarbeit oder Integration der Schwerhörigenschule?