Herr Präsident! Herr Hackbusch, zu Ihrer ersten Frage. Es ist richtig, daß die Auflage des Arbeitsamtes bezüglich der Zugangskontrolle eine entscheidende war, damit dieses Projekt überhaupt weiter fortgeführt werden kann. Ich teile die Auffassung des Arbeitsamtes ausdrücklich, weil wir sonst in bezug auf alle Dienstleistungsprojekte – aus meiner Sicht zu Recht – das Thema der Wettbewerbsverzerrung hätten.Deshalb bin ich mit dem Träger übereingekommen, daß diese Zugangskontrolle notwendig ist, um anderen Ansiedlern, die zum Beispiel Selbständige sind und ähnliche Dienstleistungen anbieten wollen, nicht das Argument zu geben, daß es sich hierbei um eine Wettbewerbsverzerrung, das heißt im Grunde eine Subventionierung, handelt. Insofern teile ich die Auflage des Arbeitsamtes, weil wir daran interessiert sind, daß in dem Bereich der Dienstleistungen Projekte angeboten werden, aber gleichwohl diese Projekte nicht dazu beitragen, daß andere Projekte, die selbständig durchgeführt werden, nicht konkurrenzfähig sind. Das ist auch unsere Auffassung.
Zum Thema Gartennutzung. Auch dazu habe ich eine dezidierte Auffassung.Wenn zu einem Café ein Garten gehört und es ein schöner Sommer in Hamburg ist, was ja nicht so oft vorkommt, sind wir der Auffassung, daß dann dort auch Kaffee und Kuchen serviert werden sollte.
Herr Präsident! Frau Senatorin, noch einmal zu den Auflagen und den Wettbewerbsverzerrungen. Ist der Senat mit mir einer Meinung, daß es bei ABMgeförderter Beschäftigung immer zu Wettbewerbsverzerrungen im Hinblick auf den Ersten Arbeitsmarkt kommen muß und daß es in diesem Fall, in dem es mit dem Café in Steilshoop um soziale Stadtteilbelebung geht, ganz wichtig ist, daß über das, was das Café produziert und anbietet, im Stadtteil auch ein Austausch im Sinne der Bevölkerung, die dort lebt, stattfindet? Das heißt, wie ist es jetzt zu verstehen, wenn das Arbeitsamt die Auflage macht, es darf nicht außen verkauft werden, es darf zum Beispiel kein Eis verkauft werden, weil es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt, wenn wir doch andererseits den Stadtteil sozial beleben wollen und gerade diesen Austausch zwischen Café und Bevölkerung dort auch in einem Kommunikationstreffpunkt fördern wollen? Wie sehen Sie das?
Frau Abgeordnete Simon, ich habe gerade sehr deutlich gemacht, daß bestimmte Auflagen des Arbeitsamtes noch einmal überprüft werden sollen. Ich habe mich auch dafür eingesetzt. Das gilt sowohl für den Garten als auch für das Eisessen. Aber das ist auch materiell etwas anderes als die Frage, wer denn nun in den Genuß von verbilligtem Eis, Kaffee und Kuchen kommen kann. Da bin ich sehr dezidierter Auffassung:Wir müssen im Rahmen unserer Arbeitsmarktpolitik auch bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen streng darauf achten – das steht übrigens auch im Gesetz –, daß durch die Konkurrenzbedingungen der Erste Arbeitsmarkt nicht negativ tangiert wird. Das wäre genau kontraproduktiv. Insofern müssen wir darauf achten, daß unsere Arbeitsmarktmaßnahmen – insbesondere im Dienstleistungssektor, weil hier die Schnittstelle ganz besonders kompliziert ist – nicht dazu beitragen, den Wettbewerb an der falschen Stelle zu Lasten des Ersten Arbeitsmarktes zu organisieren.
Was das Thema Kommunikationszentrum angeht, könnte man von seiten des Trägers unterschiedliche Überlegungen anstellen, wie man beispielsweise die Differenziertheit des Angebotes hinsichtlich der Preise macht. Auch da könnte dem Träger aus meiner Sicht noch etwas mehr einfallen als bisher. Das würde aber alles im Rahmen der Verhandlungen mit dem Arbeitsamt passieren. Wir müssen daran interessiert sein, daß erstens die Arbeitsmarktmaßnahme stattfinden kann, zweitens das Angebot dort in dem Stadtteil aus stadtpolitischer Sicht vorgehalten wird, aber wir auch gleichzeitig darauf achten, daß sich andere Dienstleistungsanbieter nicht negativ von diesem Angebot betroffen fühlen, weil wir sonst eine Debatte in dieser Stadt bekommen, die kontraproduktiv für unsere Arbeitsmarktpolitik ist, und das können wir uns gemeinsam nicht leisten.
Ich möchte noch einmal auf die Zugangskontrolle – in Anführungszeichen – zurückkommen. Um einen Zugang kontrollieren zu können – was dort auch stattfinden kann, das ist überhaupt nicht das Problem –, muß aber penetrant und permanent eine Einkommensüberprüfung stattfinden.Was halten Sie von dieser Einkommensüberprüfung – im übrigen auch unter datenschutzrechtlichen Gründen –, die ja quasi die Voraussetzung ist, um überhaupt ein Kärtchen ausstellen zu können, nachdem dann die Berechtigung zum Zugang erteilt wird?
Der Zugang zu diesem Café soll so gesteuert werden, daß in der Tat die sozial schwachen Menschen in den Genuß kommen sollen. Das Arbeitsamt hat sich mit dem Träger auf eine solche Zugangskontrolle verständigt. Das muß auch im Detail vom Arbeitsamt geklärt werden.Ich bin auf jeden Fall der Auffassung, daß diejenigen, die in den Genuß kommen können, auch diejenigen sein sollten, die in der Stadt sozial benachteiligt sind, und das sind Sozialhilfeempfänger, das sind Rentner und nicht diejenigen, die genug Geld haben, um auch an anderer Stelle Kaffee zu trinken.
Mich würde doch noch einmal interessieren, wie oft aus Ihrer Sicht diese Einkommen überprüft werden sollen, weil das ja ein unendliches Unterfangen ist. Eine penetrante Einkommensüberprüfung von Leuten bedeutet, daß man sie penetrant untersucht.
Nennen wir es mal so, nennen wir es permanent.Ich gehe davon aus, daß der Träger seine Kunden kennt – das ist auch relativ überschaubar – und daß dann auch klar ist, um es angenehm für die Kunden zu machen, daß sie nicht abgestoßen werden, sondern daß sie dieses Angebot kundenorientiert aufnehmen und das dann auch vernünftig erfolgt. Das Fingerspitzengefühl traue ich diesem Träger zu, und da brauchen wir gar keine Angst zu haben, daß das penetrant, permanent geht.
Weitere Nachfragewünsche sehe ich nicht. Dann rufe ich die Frage Nummer 8 und die Abgeordnete Goetsch auf.
Herr Präsident, Frau Senatorin! Im Rahmen der Haushaltsanträge wurde der Senat ersucht, durch Übernahme des Unterhalts für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eine Lösung zu finden, um ihnen die Beendigung der schulischen oder beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.
Ich frage deshalb den Senat erstens, wie weit der Stand der Abarbeitung dieses Ersuchens ist, und zweitens, ab wann mit den Unterstützungsmaßnahmen für diese Jugendlichen zu rechnen ist.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Goetsch, der Senat ist mit dieser Frage noch nicht befaßt worden.Da das aber in Kürze geschehen wird, gehe ich davon aus, daß die Bürgerschaft die Ersuchensantwort im April erhalten wird.
Weitere Nachfragewünsche sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage Nummer 9 und dem Abgeordneten Klooß.
Wie der Presse zu entnehmen war, stellt die Justizbehörde derzeit Überlegungen an, die Verwaltungsgerichte, das Finanzgericht und Teile des Amtsgerichts in einem neuen „Justizforum Ost“ am Lübeckertordamm/Berliner Tor unterzubringen. Richter des Verwaltungsgerichts haben Klage wegen angeblicher Verletzung ihres Mitbestimmungsrechts erhoben.
Erstens: In welchen Mitbestimmungsrechten sehen die Richterräte sich beeinträchtigt, und welchen Standpunkt vertritt die Justizbehörde dazu?
Zweitens: Ist die Situation vergleichbar mit der Klage von Sozialrichtern wegen des Umzugs in die City Nord?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Klooß, die Richterräte des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts sehen sich in ihren Beteiligungsrechten nach Paragraph 57 Absatz 3 des Hamburgischen Richtergesetzes beeinträchtigt. Nach jener Bestimmung sind Vorentwurfspläne und Entwurfspläne für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Gerichts vor der Einreichung bei der zuständigen Stelle mit dem Richterrat zu beraten.
Hier geht es aber um folgendes:Die Fachhochschule Hamburg beabsichtigt – wie das Hohe Haus ja weiß –, auf einer Freifläche am Lübeckertordamm ein Erweiterungsgebäude zu errichten, und zusätzlich erwägt ein privater Investor den Bau eines Studentenwohnheims und eines Hotels und außerdem eines weiteren Bürogebäudes. Das ist die sogenannte Mantelbebauung, über die früher andere Diskussionen geführt wurden, die sich aber, wie etwa eine Nutzung für ein Musical-Theater, nicht realisieren ließen.
Hinsichtlich dieses denkbaren Büroneubaus könnte auch eine Nutzung durch die Justizbehörde in Betracht kommen. Die Justiz wäre dann aber Mieter, und wir sind in einem ganz anderen Stadium, wir sind noch nicht bei einer Vorplanung. Der private Investor und die Behörde für Wissenschaft und Forschung – letztere allein hinsichtlich des Erweiterungsbaus für die Fachhochschule – haben Ende August 1999 eine Bauvoranfrage beim Bezirksamt Hamburg-Mitte gestellt. Dieser Antrag ist im November modifiziert worden. Einen Bescheid des Bezirksamtes gibt es noch gar nicht.Die Modifikation lag darin, daß ein zunächst geplanter Ladensockel nicht kommen soll. Es sind damit sowohl die Stellung des Gebäudes, der Inhalt des Gebäudes, der Investor selbst – es gibt noch gar kein Grundstücksgeschäft – offen, und in dieser Phase – und danach fragen Sie ja auch, Herr Abgeordneter – sieht die Justizbehörde ein Beteiligungsrecht der Richterräte nach Paragraph 57 Absatz 3 nicht als verletzt an.Es handelt sich nicht um ein Bauprojekt der Justizbehörde, sondern es geht um einen privaten Investor, es geht dann um einen Grundstücksverkauf, und dann mag es dahin kommen, daß die Justiz dieses Gebäude nutzt.
Zur Frage 2, ob die Situation vergleichbar ist mit der des Sozialgerichts seinerzeit, antworte ich mit „so nicht“. Seinerzeit ging es in dem Klageverfahren auch um eine Mitbestimmungsfrage, aber es ging nicht darum, ob man überhaupt in einer Frühphase Richter und Personalrat beteiligen muß, sondern darum, ob umgezogen werden soll. Und zu dieser Frage, die in einen Streit um eine Fristversäumnis gekleidet war, hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit Hamburg, die jetzt selbst in Gestalt ihres Richterrats diejenige ist, die möglicherweise da berührt ist, entsprechende Anträge und Klagen abgewiesen. Von daher ist der Fall insoweit in der Tat nicht vergleichbar.
Eine Zusatzfrage. Sieht die Justizbehörde sich infolge des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens in ihren Überlegungen und weiterführenden Planungen gehindert?
Herr Abgeordneter Klooß! Ich hatte versucht, zum Ausdruck zu bringen, daß die Überlegungen hinsichtlich des Grundstücksgeschäfts und hinsichtlich der Investitionen nicht Sorge der Justizbehörde sind. Die Justizbehörde sieht sich aber in der Frage, ob es richtig ist, am Lübeckertordamm ein Bürogebäude mit gerichtlicher Nutzung zu füllen, nicht gehindert. Im Gegenteil. Sie wird dies in dem zu erwartenden Schriftsatz – die Entgegnungsfrist läuft in der nächsten Woche ab – zum Ausdruck bringen und hat diesbezüglich anläßlich einer Personalversammlung auch schon Gespräche mit der gesamten Mannschaft des Verwaltungsgerichts geführt. Sie sieht sich also nicht gehindert, ihre Planungen für ein Justizforum Ost weiterzuverfolgen.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Der Senat hat verlauten lassen, daß das Verwaltungsgericht Hamburg, bei dem die Klage anhängig ist, befangen sei.
Erstens: Sind Sie der Auffassung, daß über die Befangenheit eines Gerichts die Exekutive – also die Justizbehörde – befindet?
Zweitens: Sollte die Auffassung richtig sein, daß das Gericht befangen ist, wie kommen die Richterräte zu ihrem Recht, und welches Gericht wäre zuständig?
Herr Abgeordneter Karpen! Die Unterstellung in ihrer ersten Frage, der Senat sei der Auffassung, das Verwaltungsgericht und die Richter seien befangen, trifft nicht zu. Es wird selbst in der Beantwortung der Klageschrift so sein, daß kein Befangenheitsantrag gestellt werden wird, daß man dazu aber Erwägungen anstellen könnte.Es liegt auf der Hand, daß diejenigen – da wäre die Kammer 15 im Verwaltungsgericht für Personalvertretungssachen zuständig –, die darüber befinden, sich überlegen müßten, ob sie sich – so wie die Justitia auf der Senatsseite ein Tuch vor den Augen hat – so weit neben sich stellen können, daß man gar keine Befangenheit annehmen könnte. Sie haben aber völlig recht, die Exekutive wird hier – vor allem außerhalb des Klageverfahrens – keine Befangenheitsgründe vorbringen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Wenn sich das gesamte Verwaltungsgericht Hamburg für befangen erklären sollte, hätte das Bundesverwaltungsgericht – genauer gesagt der Präsident – darüber zu entscheiden, welches Gericht statt dessen zuständig wäre. Das könnte jedes Verwaltungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland sein, von Stade bis Ansbach und von Aachen bis Greifswald.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Sie sagten gerade, daß die Planungen noch in einem sehr frühen Stadium sind. Wie konkret müssen die Planungen sein, oder in welchem Stadium der Planung müßten Sie die betroffenen Richterräte einschalten?