Es war die Entscheidung der Therapeuten, einen Freigang mit der Frau zu genehmigen. In diesem Zusammenhang war es auch aus Sicht des Klinikums möglich, einem solchen Patienten einen Freigang zu gestatten. Die Entscheidung, gemeinsam mit seiner Frau wieder nach Hause zurückzukehren, wurde ja deshalb von seiten des Klinikums als problematisch empfunden. Nach
dem das bekannt war, wurde eine entsprechende Fahndung eingeleitet. Insofern war von seiten des Klinikums klar, daß gefahndet werden muß, und dieses ist auch erfolgt.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Ist es richtig, daß während der gesamten Fahndung nicht vom Polizeifunk Gebrauch gemacht werden sollte, damit keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen konnten, und die beteiligten Polizeibeamten sich mit Hilfe von Mobiltelefonen verständigen mußten?
Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Polizei, aus der hervorgeht, daß die Funkfahndung stattgefunden hat. Ich zitiere:
„Die Funkstreifenwagenbesatzung erließ, noch auf dem Klinikgelände befindlich, eine Funkfahndung, die um 20.42 Uhr hamburgweit gesendet wurde. Neben dem Klinikgelände suchten die eingesetzten Fahrzeugbesatzungen auch die nähere Umgebung ab.“
Von daher kann ich zum Thema Mobilfunk nichts sagen, auf jeden Fall hat die Funkfahndung stattgefunden.
Zum Themenkomplex MEK-Einsatz: Ist es richtig, daß das MEK das gesamte Wochenende zur Verfügung stand und somit ein Einsatz hätte durchgeführt werden können?
Zweitens: Ist dem Senat bekannt, daß Peter H. während seiner Flucht seine Familie massiv bedroht hat?
Zum Einsatz des MEK habe ich schon deutlich gemacht, daß von seiten der Polizei ein solcher Einsatz als nicht notwendig erachtet worden ist.
Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Sind während der Zeit der Fahndung ärztliches Personal aus dem Klinikum Nord oder andere Personen im Polizeipräsidium gewesen, die sich insbesondere nur mit diesem Fall beschäftigt haben?
Ich gehe davon aus, daß das Regelwerk zwischen der Polizei und dem Klinikum so funktioniert, daß die Beratung seitens des Klinikums, wenn es sich um die Polizisten handelt, auch erfolgt.
Frau Senatorin, ich habe folgende Fragen an Sie. Wann hat die BAGS das erste Mal von welchen vermuteten Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von ABM-Kräften im Verein zur Betreuung von Arbeitslosen gehört?
Frau Präsidentin, Frau Hajduk! Die Frage ist so komplex, daß ich leider ein bißchen länger ausführen muß. Aber ich bitte um Verständnis, weil Sie eben auch fragten, wie die Überprüfungen stattgefunden hätten. Deshalb bitte ich um eine längere Redezeit.
Am 23. März 1998 ging ein Schreiben in der BAGS ein, in dem zu einer Demonstration für Arbeit und soziale Gerechtigkeit vor der CDU-Landesgeschäftsstelle aufgerufen wurde. Aufrufende Institutionen waren der DGB sowie der Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenhilfegruppen e.V. Der Brief war frankiert von der Portomaschine des Vereins. Dies legte die Vermutung nahe, daß die von der BAGS finanzierte Infrastruktur des Vereins mißbräuchlich zur Vorbereitung von Demonstrationen genutzt wurde. Die BAGS hat den Verein daraufhin drei Tage später, am 26. März, angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wieviel Porto- und Materialkosten für den Demonstrationsaufruf angefallen seien, ob der Aufruf in der von der BAGS geförderten Arbeitszeit erstellt worden sei und wie viele von der BAGS geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an dieser Aktion, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Zeitaufwand beteiligt gewesen seien, um entsprechende Rückforderungen zu stellen.
Im übrigen wurde dem Verein schriftlich mitgeteilt, daß derartige parteipolitisch motivierte Aktionen gegen den Zweck der von der BAGS geleisteten Zuwendungen verstießen und im Wiederholungsfall die Förderfähigkeit des Vereins ernsthaft gefährdet sei.
Der Verein antwortete am 14. April 1998, Eingang bei der BAGS am 20. April, auf dieses Schreiben dahin gehend, daß die diesbezüglichen Portokosten vom DGB getragen worden seien, die Demonstrationsaufrufe von Arbeitslosen in ihrer Freizeit erstellt worden seien und keine Inanspruchnahme der BAGS-Mittel stattgefunden hätte. Vor dem Hintergrund dieser nicht zu wiederlegenden Behauptung wurde kein Rückforderungsbescheid erstellt.
Am 10. November 1999 erhielt die BAGS ein Schreiben einer ehemaligen Mitarbeiterin des Trägers mit dem Hinweis, daß in dem Verein ABM- und SAM-Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten verrichtet hätten, die nicht dem Zuwendungszweck entsprächen. Mit Verfügung vom 10. November, also am gleichen Tag, hat der damalige Leiter des Referats „Beschäftigungsmaßnahmen im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt“ eine sofortige Sonderprüfung und die Überprüfung strafrechtlicher Schritte angeordnet und dazu den Vorgang an den betriebswirtschaftlichen Prüfdienst des Amtes für Arbeit und Sozialordnung gegeben. Am 12. November 1999, also zwei Tage später, schlug der betriebswirtschaftliche Prüfdienst in Ab
stimmung mit dem Arbeitsamt eine Zeugenvernehmung vor. Daraufhin wurde das Schreiben der Mitarbeiterin am 15. November an das Arbeitsamt weitergeleitet. Am 17. November wurde die Mitarbeiterin des Vereins von der BAGS angeschrieben und gebeten, ihre Angaben zu konkretisieren. Insbesondere wurde sie gebeten, weitere Zeugen zu benennen, damit die BAGS eine genaue Schadensermittlung vornehmen könne. Am 30. November war noch keine Antwort von der Vereinsmitarbeiterin eingegangen.
Daraufhin wurde BAGS-intern erwogen, flächendeckende Befragungen bei Mitarbeitern des Vereins vorzunehmen. Dies wurde am 6. Dezember per E-Mail dem Arbeitsamt auch so vorgeschlagen.
Am 7. Januar, einem Freitag, rief die Mitarbeiterin des Vereins in der BAGS an, um sich nach dem Sachstand zu erkundigen. Bei dieser Gelegenheit stellte sich heraus, daß sie das Anschreiben der BAGS vom 17. November bereits am 20. November beantwortet hatte und insbesondere auch die Namen von Personen genannt hatte, die die zuwendungszweckwidrigen Aktivitäten bezeugen könnten. Die Vereinsmitarbeiterin hatte ihr Schreiben allerdings an ein freistehendes Telefax-Gerät innerhalb der BAGS gerichtet, so daß dieses Schreiben nicht einging.
Sie faxte es dann am 7. Januar noch einmal um 16.36 Uhr, und am 10. Januar 2000 wurde das Schreiben dann an das Arbeitsamt weitergeleitet. Am gleichen Tag wurde mit dem Arbeitsamt festgelegt, daß das Arbeitsamt als Hauptfinanzier der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen federführend diese Ermittlungen durchführt. Daraufhin fand am darauffolgenden Tag eine Verabredung statt, daß die betriebswirtschaftliche Abteilung bei den Zeugenvernehmungen anwesend sein solle.
Am 25. Februar teilte der betriebswirtschaftliche Prüfdienst mit, daß das Arbeitsamt bislang noch keinen Kontakt wegen der Zeugenvernehmung getätigt hätte. Am 24. März informierte das Arbeitsamt, daß die Zeugenvernehmungen am 10. April durchgeführt würden. Der betriebswirtschaftliche Prüfdienst der BAGS nahm an den Vernehmungen teil.
Die Vernehmungen bestätigten die Vermutung, daß die ABM-Kräfte während ihrer Dienstzeit verwendungszweckwidrige Tätigkeiten ausgeführt hätten. Auch stellte sich im Rahmen der Vernehmungen heraus, daß den Beschäftigten sogenannte Arbeitszeitverkürzungstage gewährt worden waren, obwohl der einschlägige Tarifvertrag solche Arbeitszeitverkürzungstage nicht vorsah.
Das Arbeitsamt teilte daraufhin dem Verein am 27. April mit, daß es aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen Rückforderungen an den Verein prüfe, und gab dem Verein Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Verein nahm mit Schreiben vom 27. Mai zu den Vorwürfen Stellung. Am 27. November 2000 verfügte das Arbeitsamt eine Teilaufhebung von ABM-Anerkennungsbescheiden und erließ eine Rückforderung an den Verein in Höhe von 35 789 DM. Der Verein legte gegen die Rückforderungen Widerspruch ein, und zwar am 21. Dezember.
Am 29. Januar erließ die BAGS gegenüber dem Verein einen Teilwiderruf in bezug auf die vorgetragenen Komplementäranteile und – bezogen auf das Arbeitsamt – der grundfinanzierten Maßnahmen ebenfalls. Dieser Teilwiderruf erfolgte dem Grunde nach und wurde nicht beziffert, denn der Verein hat den Bescheid noch nicht akzeptiert.
Der Widerspruch des Vereins wurde am 10. April 2001 vom Arbeitsamt zurückgewiesen. Die Rückforderungssumme wurde aber auf 31559 DM reduziert. Am 21. Mai 2001 teilte das Arbeitsamt der BAGS mit, daß der Verein die Rückforderungen beglichen habe und der Bescheid damit bestandskräftig sei. Die BAGS forderte daraufhin mit Bescheid vom 6. Juni 2001 insgesamt 10 519,67 DM an Komplementärfinanzierungsmittel für die vom Arbeitsamt grundfinanzierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zurück.
Am 7. Juni 2001 berichtete die Presse über einen „BistroDienst“, der vom Verein aus Mitteln der BAGS und des Arbeitsamtes betrieben worden sei. Die BAGS bat den Verein noch am gleichen Tag um Stellungnahme dazu, ob ein Partyservice betrieben worden sei und wie die Einnahmen hieraus verbucht worden seien. Am 8. Juni 2001 wurde im „Hamburger Abendblatt“ ein Bestellzettel für den Partyservice in Kopie abgebildet. Die BAGS entsandte daraufhin noch am gleichen Tag vier Behördenmitarbeiter, die den Verein baten, ihnen alle Akten zu geben, die mit dem von der Behörde finanzierten Projekt zusammenhängen. Der Verein übergab diese Akten anstandslos, und gleichzeitig wurde auch die Staatsanwaltschaft informiert. Sie bat darum, ihr die Akten auszuhändigen. Auch dies geschah. Nebenbei gesagt: Die Staatsanwaltschaft hat auch beim Arbeitsamt die Akten angefordert. Die Staatsanwaltschaft bat dann die BAGS am 8. Juni um Überlassung der Akten. Bei den vom Verein übergebenen Akten befand sich auch ein Ordner, in dem sich diverse Bestellzettel mit Einnahmebelegen über Brötchenplatten befanden, die ersichtlich nicht mit dem Zuwendungszweck im Zusammenhang standen. Diese Einnahmen waren der Behörde weder bei der Antragstellung noch bei den jährlichen Projektschlußabrechnungen mitgeteilt worden. Die BAGS teilte dem Verein am 12. Juni 2001 mit, daß sie erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne der Verwaltungsvorschriften nach den Paragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung habe. Die Behörde beabsichtige daher, die Förderung des Vereins einzustellen, da zum einen Brötchenplatten zuwendungszweckwidrig für nicht Arbeitslose hergerichtet worden seien und zum zweiten hierfür Einnahmen erzielt worden seien, die bei der Förderung nicht angegeben worden sind.
Die BAGS bat den Verein in diesem Zusammenhang unter anderem auch um Stellungnahme zu den Fragen, ob ABMKräfte rechtswidrig in einer Einrichtung in Bad Bevensen eingesetzt worden seien. Der Verein äußerte sich in einer Stellungnahme am 13. Juni erstmals umfassend zu den Vorwürfen. Diese Stellungnahme bekräftigt die Zweifel der BAGS an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in vollem Umfang und gibt Anlaß zu weiteren Prüfungen. Unabhängig hiervon prüft die Behörde die bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten weiter, um Umfang und Höhe für Rückforderungsansprüche zu ermitteln. Das Arbeitsamt und die BAGS stellen sicher, daß alle Zielgruppenbeschäftigten in andere Projekte übernommen werden. Erste Gespräche zwischen dem Arbeitsamt und der Behörde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben bereits heute begonnen. Soweit der Sachstand.
Frau Senatorin, kann man das so verstehen, daß die Äußerungen, die mittlerweile von dem Verein getätigt worden sind, daß die Vorgänge der BAGS bekannt gewesen seien – wenn ich das richtig verstanden
habe, haben Sie gerade auf einen Ordner mit bestimmten Belegen hingewiesen – und es selbstverständlich die Pflicht des Vereins gewesen wäre, daß diese Einnahmen nicht als Spenden, sondern als mit dem Zuwendungszweck zusammenhängende Einnahmen hätten ausgewiesen werden müssen gegenüber der BAGS?