Protocol of the Session on June 13, 2001

Entschuldigung, ich wollte jetzt eigentlich zu dem Thema kommen, das angemeldet worden ist. Es ist so, daß ich in früheren Redebeiträgen, die auch weiterhin Gültigkeit haben, zum selbigen Thema feststellen mußte, daß nur ein kleiner Teil des öffentlichen Auftragsvolumens, einschließlich der öffentlichen Unternehmen, an Generalunternehmen vergeben wird. Der von der CDU monierte Punkt, daß sich die Fälle häufen, wo öffentliche Unternehmen von der generellen Empfehlung einer Ausschreibung nach VOB, VOL und VOF abweichen, wird auch von den Arbeitgeberverbänden ständig behauptet. Komisch ist daran nur, daß dabei meist keine Liste konkreter Fälle aufgeführt wird. Wir bekommen nicht zu wissen, worum es eigentlich geht. Wann werden Roß und Reiter genannt? In den Fällen, wo es den konkreten Verdacht einer Benachteiligung des Handwerks gab, sind wir diesem bisher stets nachgegangen. Zudem haben wir die Förderung der Bildung von Bietergemeinschaften im Handwerk thematisiert, um es dem Handwerk selbst zu ermöglichen, auch als Generalanbieter aufzutreten. Das Handwerk tut es nicht. Interessanter als die im vorliegenden Antrag vorgebrachte Einzelforderung finde ich aber den gemeinsamen Forderungskatalog von Handwerkskammervollversammlung und den Hamburger Gewerkschaften zum Thema Vergabe. Hierbei wird

mehr Transparenz im Vergaberecht durch ein eigenes Vergabegesetz gefordert und ein Schwerpunkt auf Möglichkeiten zur besseren Kontrolle der Tariftreue gelegt, denn der Schaden, der dem Hamburger Handwerk durch Lohndumping zugefügt wird, ist immens und führt auch zu großen Verlusten an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Vieles in diesem Forderungskatalog, den die Vollversammlung der Handwerkskammer mit den Gewerkschaften aufgestellt hat, ist unterstützenswert. Wir sind dabei, einen Vorschlag zur Umsetzung einiger dort genannter Punkte zu erarbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Dr. Michael Freytag CDU: Darum stimmen Sie jetzt zu!)

Das Wort bekommt sodann der Abgeordnete Mehlfeldt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen, daß sich der Staat an seine eigenen Vorschriften hält. Hier und heute geht es um die Vorschriften, die sich der Staat aus gutem Grund gegeben hat, um Güter- und Dienstleistungen einzukaufen. So unterwerfen sich auch Hamburger Behörden der Auflage, größere Aufträge so zu teilen, daß sich mittelständische Betriebe im Wettbewerb daran beteiligen können. Dies sichert für den Staat als Käufer günstige Preise, wie vielfach eindrucksvoll belegt wurde.

Ein Beispiel ist durch den Rechnungshof im Hamburger Stadtteil Allermöhe bewiesen worden. Ein in kleinen Baulosen vergebener Schulneubau war in der Endabrechnung um 13,5 Prozent günstiger als eine baugleiche Schule, welche im Großpaket vergeben wurde. Die Vorschriften des Staates zum Einkauf von Gütern bewähren sich also. Ihre Einhaltung liegt nicht nur im Interesse der mittelständisch geprägten Wirtschaft, sondern auch im Interesse des Staates und seiner Unternehmen als Auftraggeber. Das ist auch in Brüssel erkannt worden. Die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union harmonieren mit diesen Vorschriften. Bei der Umsetzung ins deutsche Recht wurde klargestellt, daß jede staatliche Tätigkeit, unabhängig von der Rechtsform, in der sie betrieben wird, sich den Verpflichtungen der Einkaufsregeln unterwerfen muß.

Nun werden Sie einwenden, ja, was will der Mann denn dann? Dann ist doch alles klar. Genau das ist aber nicht der Fall, denn nun wird die Situation schizophren. In Hamburg ist ein öffentliches Unternehmen, wie zum Beispiel der Landesbetrieb Krankenhäuser oder die SAGA, das einen Gebäudereinigungsauftrag mit einem Volumen von 250 000 Euro vergeben will, gezwungen, die Spielregeln des Staates anzuwenden und die Aufträge mittelstandsgerecht und damit kostensparend für das Unternehmen zu plazieren. Das gleiche Unternehmen ist aber in Hamburg nicht diesen staatlichen Vorschriften unterworfen, wenn derselbe Auftrag nur über circa 190 000 Euro lautet. Wer soll das verstehen? Ich sehe auch in Ihren Augen, daß Sie das nicht gewußt haben. Sonst würden Sie nicht so staunen. Warum akzeptieren wir ein derartig schizophrenes geteiltes Vergaberecht?

Nein, meine Damen und Herren, wir haben es hier und heute in der Hand, in diesem wichtigen Sektor für Rechtsklarheit und Gerechtigkeit zu sorgen, indem wir diesem wichtigen Antrag zustimmen – hier ist er, Sie haben ihn hoffentlich gelesen –

(Petra Brinkmann SPD: Ja, immer! Auswendig ge- lernt!)

(Barbara Ahrons CDU)

und die Spielregeln, die sich bewährt haben und oberhalb der EU-Schwellenwerte ohnehin auch für öffentliche Unternehmen gelten, durchgängig und ohne Ausnahme einführen. Öffentliche Unternehmen müssen ohne Ausnahme die gleichen Vorschriften einhalten wie staatliche Dienststellen. Entsprechende Regelungen sind bereits in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg eingeführt worden und haben sich bewährt. Nichts anderes wollen wir hier. Dort haben die Parlamentarier begriffen, daß es sich nach wie vor um Staatstätigkeit handelt, auch wenn sich ein Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder GmbH am Markt bewegt, solange es vom Staat beherrscht wird und damit eigentlich den Steuerzahlern gehört. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für den Staat und seine Ableger. Bei einer ordnungsgemäßen Vergabepraxis an unsere mittelständischen Unternehmen durch eine gerechtere Auftragsvergabe werden diese automatisch bessere Chancen bekommen. Das ist es, was wir und auch die Hamburger Handwerksbetriebe wollen.

Bei einer kürzlich von der Handwerkskammer Hamburg durchgeführten Umfrage hat sich ergeben, daß 90 Prozent der Handwerksbetriebe die bedingungslose Einhaltung von VOB und VOL durch die öffentlichen Unternehmen fordern. Unterstützen Sie uns in diesem wichtigen Anliegen, indem Sie diesem Antrag zustimmen, denn das ist gut für die Betriebe, das ist gut für Mitarbeiter, das ist gut für unsere schöne Stadt. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich über den Antrag aus der Drucksache 16/6120 abstimmen.

Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Jürgen Mehlfeldt CDU: Das werde ich morgen in der Handwerkskammer erzählen!)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf, Drucksache 16/6081: Mitteilung des Senates: Konzept, Umsetzungskriterien und Finanzierung bei der Durchführung der ambulanten akupunkturgestützten Suchtbehandlung.

[Senatsmitteilung: Konzept, Umsetzungskriterien und Finanzierung bei der Durchführung der ambulanten akupunkturgestützten Suchtbehandlung – Drucksache 16/6081 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Zamory bekommt es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Akupunktur ist eine 5000 Jahre alte Erfahrungsmedizin, wie man sagen muß, daß die Medizin insgesamt keine exakte Wissenschaft, sondern eine Erfahrungswissenschaft ist. Aber bei der Akupunktur ist es in den letzten 20 Jahren durchaus gelungen, ihre Wirkungsweise und ihren Mechanismus zu erforschen und wissenschaftlich zu belegen. Das hat dazu geführt, daß es in den USA Gerichtsverfahren für Drogenabhängige gibt, die erstmals straffällig geworden sind – nicht Gewaltstraftaten, aber gegen das dortige Betäubungsmittelrecht verstoßen haben –, die die Möglichkeit haben, zu wählen, ins Gefängnis zu gehen oder innerhalb von drei Monaten mit Hilfe einer regelmäßig durchgeführten Akupunktur clean zu werden.

Dieses Prinzip, das eine richtige Bewegung ausgelöst hat, wird als strenge Liebe, tough love, beschrieben, und dazu gehört ein weiterer Spruch: Im Urin liegt die Wahrheit. Das heißt, sie müssen alle vierzehn Tage vor dem sie verurteilenden Richter mit einer Urinprobe nachweisen, daß sie clean sind.

In Deutschland haben wir nun – Gott sei Dank, würde ich sagen – mehr Möglichkeiten, Therapie vor Strafe wirksam werden zu lassen, aber Suchtakupunktur ist ein sinnvoller Mosaikstein in der Hilfe zur Überwindung von beispielsweise Alkoholsucht, Kokainsucht und Heroinsucht. Auch das Crack-Problem ist bei Süchtigen durch die Anwendung dieser Form von Akupunktur zu lindern und zu bekämpfen.

Es ist das Verdienst der NADA, der Nationalen Akupunktur-Entgiftungs-Assoziation – so die deutsche Übersetzung –, und deren deutscher Sektion, diese Methode nach Deutschland gebracht und inzwischen viele Ärzte und medizinische Hilfskräfte diesbezüglich ausgebildet zu haben. Der Nutzen liegt auf der Hand. Es ist eine günstige und wenig zeit- und personalaufwendige Methode, um die Entgiftung voranzubringen, den Suchtdruck bei Betroffenen zu senken, den Beikonsum zu reduzieren und um Probleme bei der Entgiftung wie Schwitzen oder Schlafstörungen, Entzugserscheinungen insgesamt abzumildern.

Es ist das große Verdienst des Hamburger Senats, insbesondere der Sozialbehörde, zumindest den über das Landessozialamt Versicherten die Möglichkeit zu geben, sich von qualifizierten Kräften akupunktieren zu lassen. Die Behandlung wird mit 50 DM pro Sitzung dotiert, und es werden 25 Sitzungen, manchmal auch mehr, für Menschen bewilligt, die auf diese Art und Weise entgiften können oder auch langsam aus dem Methadon-Programm aussteigen wollen.

In keinem anderen Bundesland ist das so gehandhabt worden. Hinzu kommt, daß in den Hamburger Gefängnissen 20 Suchtakupunkturplätze bereitgestellt wurden. Das heißt, daß Hamburg in diesem Fall wirklich wichtige Pionierarbeit geleistet hat.

Das Problem ist, daß die Finanzierung durch die Krankenkassen bis heute nicht gesichert und akzeptiert ist. Der Bundesausschuß der Krankenkassen und die Bundesärztekammer haben zwar jetzt einen Modellversuch aufgelegt, um noch einmal die Wirksamkeit von Akupunktur zu untersuchen, jedoch leider nur für die Schmerzakupunktur und nicht für die Suchtakupunktur. Trotz der intensiven Bemühungen der Gesundheitssenatorin ist es leider nicht gelungen, auch dieses in dem Modellversuch zu verankern. In Hamburg führen niedergelassene Ärzte und Institutionen wie „Hummel“, die Marthastiftung, die Akupunkturambulanz, „Palette“-Akupunktur-Projekt in der Amandastraße wie auch die Fachklinik Bokholt Suchtakupunktur durch. Es ist eine Methode, die im Umkreis von Hamburg durchaus intensiv eingesetzt wird und deutlich dazu beigetragen hat, daß stationäre Entgiftungsplätze nicht in dem Maße wie bisher in Anspruch genommen werden mußten.

Die Krankenkassen dürfen selbstverständlich nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, diese sinnvolle Methode zu finanzieren. Auch wenn sie nicht bereit sind, speziell die Suchtakupunktur zu überprüfen, so ist es bei dem Besuch der neuen Drogenbeauftragten, Frau Caspers-Merk, hier in Hamburg gelungen, die Zusage zu bekommen, daß weitere Akupunkturvorhaben auch mit Bundesmitteln wissenschaftlich begleitet werden sollen.

(Jürgen Mehlfeldt CDU)

Insofern bin ich vorsichtig optimistisch, daß es in der nächsten Zukunft möglich sein wird, neue Projekte, die Akupunktur umsetzen, zum Teil aus Hamburgs Steuermitteln als auch aus Bundesmitteln zu finanzieren. Dies ist jedenfalls ein sinnvoller Ansatz, dem Hilfesystem einen weiteren Mosaikstein hinzuzufügen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Schäfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wesentliche wurde von Herrn Zamory bereits gesagt. Ich möchte es deswegen für unsere Fraktion nur noch einmal kurz auf den Punkt bringen.

Wenn wir Sucht als Krankheit begreifen, wenn Akupunktur ein Bestandteil von Therapiemaßnahmen ist, der andere Therapien unterstützt, stärkt und den Erfolg fördert, wenn weiter insbesondere Kokain- und Cracksüchtige durch Akupunktur so weit gebracht werden können, daß sie überhaupt erst einer Therapie zugänglich sind, dann ist Akupunktur ein Bestandteil dessen, was zur Heilung beiträgt, und muß nach unserer Ansicht von den Krankenkassen getragen werden.

Leider sind die Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nicht so, daß das auch tatsächlich geschieht. Die Krankenkassen lehnen eine diesbezügliche Kostenübernahme ab. Ich halte Akupunktur aber nicht nur für eine kostengünstige Variante, sondern kann diesen Beschluß auch inhaltlich nicht nachvollziehen.

Es freut mich aber um so mehr, daß sich der Senat in dieser Sache für diese Therapieform einsetzt, sie sogar als Maßnahme im Sinne des Fünften Sozialgesetzbuches begreift, also als Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Diese sachgerechte Wertung ist auch Grundlage der in Hamburg durchgeführten Verhandlungen und Gespräche mit den Krankenkassen sowie Grundlage der durchgeführten ambulanten Akupunkturtherapien in der „Palette“ und der „Hummel“ – wie von Herrn Zamory schon angesprochen – sowie bei den Drogenambulanzen.

Wir können den Senat bei seinen Bestrebungen, Akupunktur auch zukünftig zu fördern und als durch die Kassen bezahlte Therapieform durchzusetzen, nur unterstützen. Wir sollten aber auch eine kleine Anregung mit auf den Weg geben. Die Drucksache schließt im Zusammenhang mit der durch das Bundesforschungsministerium avisierten Förderung der Evaluation der Akupunkturforschung mit den Worten:

„Die BAGS werde sich entsprechend für eine Förderung von Hamburger Projekten gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einsetzen und ihrerseits die Möglichkeiten einer komplementären Förderung prüfen.“

Ich könnte mir vorstellen, daß hier ein Komma steht und dann fortgefahren wird: „... um ergänzende Mittel sachgemäß zur Verfügung zu stellen.“ Hier sollte es nicht mehr um das Ob der Förderung, sondern im wesentlichen nur noch um das Wie gehen, so daß wir in diesem Sinne, wie schon lange beabsichtigt, verfahren können.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Wersich.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU will auch die Akupunktur als begleitende Maßnahme im Bereich Drogen und Sucht, und zwar insbesondere deshalb, weil anders als in der Substitution nicht eine Droge durch ein anderes Medikament ersetzt wird. Es ist aber auch richtig – das wurde gesagt –, daß Suchtakupunktur noch nicht als Kassenleistung zugelassen ist. Deshalb haben wir als CDU hier wiederholt Anträge gestellt, daß Hamburg ein Modellvorhaben zum Thema Akupunktur bei Alkoholsucht und Abhängigkeit von illegalen Drogen durchführt. Diese Anträge sind alle von Ihnen abgelehnt worden. Das Geld für diese Anträge wäre allerdings innerhalb des Suchthilfeetats durch die Verwendung von Haushaltsresten und Umschichtung vorhanden.

Soweit zur grundsätzlichen Position. Ich will noch kurz auf vier Punkte aus der Drucksache eingehen. Es ist falsch, daß die BAGS seit Einführung der Akupunktur im Hamburger Suchthilfesystem aktiv war. Das Gegenteil ist richtig. Träger haben Akupunktur selbst initiiert und jahrelang unter Ignoranz der Behörde durchgeführt. Das gilt allerdings für Ihre Vorgängerin, nicht für Sie, Frau Roth; Sie haben da eine andere Position eingenommen.

Es ist falsch gewesen, daß die grüne Bundesministerin Fischer nicht von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat und diesen Beschluß des Bundesausschusses zurückgewiesen hat. Es ist bedauerlich, daß kein Hamburger Einfluß erfolgreich geltend gemacht werden konnte.

Es ist falsch, daß der Senat die Akupunktur nicht über Zuwendungen fördern will, andererseits aber immer die innovative Vorreiterrolle in der Drogenpolitik betont und unter anderem 30 Millionen DM für den Heroin-Modellversuch zur Verfügung stellen möchte.

Ferner ist falsch, daß lediglich nichtkrankenversicherte Sozialhilfeempfänger die Leistung erhalten, andere aber nicht; normal Versicherte und auch normal krankenversicherte Sozialhilfeempfänger kriegen diese Leistung nicht bezahlt. Das ist eine nicht hinnehmbare Gerechtigkeitslücke, die der Senat zuläßt.

(Beifall bei der CDU und bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Schließlich sind wir enttäuscht über diese Drucksache, denn sie bleibt völlig schwammig. Es fehlen konkrete Maßnahmen. Statt dessen formulieren Sie Appelle an Krankenkassen, die Forschung und die Berliner Ministerien. Wir brauchen die konkrete Unterstützung für die in Hamburg bereits bestehende Suchtakupunktur. Wir werden neue Modellvorhaben als innovative Schritte einer modernen Drogenpolitik im Bereich der Suchtakupunktur durchführen.

(Beifall bei der CDU und REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Dann gebe ich das Wort Frau Senatorin Roth.