Martin Schäfer
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines haben REGENBOGEN und CDU jedenfalls gemeinsam: Sie sind der Ansicht, die Drogenprobleme ließen sich mit Hilfe von Brechmitteln lösen beziehungsweise eben gerade nicht, nämlich in dem Sinne, daß Brechmittel die Hauptsache von all dem sind, was in diesem Konzept steht. Sie sind nicht die Hauptsache.
Entscheidend ist, daß in diesem Konzept ein Paket geschnürt worden ist, das eben nicht alleine auf Repressionen setzt. Ganz im Gegenteil. Die Hauptsache daran sind erweiterte Hilfemaßnahmen, so daß die repressiven Maßnahmen zu keiner Verdrängung, sondern dazu führen werden, daß diejenigen, die betroffen sind, nämlich die Abhängigen, besser ihrer Hilfe näherkommen, besser die Hilfeeinrichtungen nutzen können.
Der Antrag der CDU spricht für sich selbst. Er reduziert sich – wie Herr Senator Scholz gerade sagte – auf drei Spiegelstriche. Der ganze Antrag reduziert sich auf uralte Ansätze, ausschließlich im Bereich der Repression. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, daß Repression allein dieses Problem nicht löst. Deswegen ist es so wichtig, daß hier ein Gesamtpaket vorgelegt worden ist, das sich vorläufig ausschließlich auf das Gebiet um den Hauptbahnhof beschränkt.
Denn wenn ein Maßnahmenpaket erfolgreich ist, dann denken wir selbstverständlich weiter, so wie es auch hier geschehen ist.
Zum Vorwort von Herrn Vahldieck, daß das Ganze am 23. September um 18 Uhr zu Ende sei: Herr Vahldieck, Sie müssen sich das einmal durchlesen. Das sind Maßnahmen, die langfristig wirken, die langfristig angesetzt sind und die wir selbstverständlich weiterführen werden.
Um das noch einmal deutlich zu sagen: Frau Sudmann, es geht nicht um die Vertreibung von Abhängigen, sondern darum, die Abhängigen auf die Hilfeeinrichtungen, die es gibt und die es erweitert geben wird, hin zu orientieren.
Zu dem Ansatz, das Heroinmodell habe keine Auswirkungen auf Crackkonsumenten. Auch dieses widerspricht allen Erfahrungen aus der Schweiz,
wo festgestellt worden ist, daß es den reinen Crackkonsumenten fast nicht gibt, daß es immer Konsumenten gibt,
die Heroin und Crack dazu konsumieren, und daß diejenigen, die in ein Heroinabgabemodell eingebunden sind, sich auch, was ihren Crack- und Kokainkonsum anbelangt, verändern.
Ich weiß nicht, Herr Wersich, wie Sie den Crackkonsumenten definieren. Das ist das erste. Das zweite ist, die Erfahrungen, die wir von der Schweiz wissen, sind, daß Heroinkonsumenten, die auch Crack konsumieren, sich auch in ihrem Crackkonsum verändern.
Der Vorwurf von Herr Vahldieck, es würde hier das Ruder herumgerissen, stimmt so nicht.
Alle diese Maßnahmen, die hier ergriffen werden, beruhen auf dem Ansatz, daß Drogenpolitik bei uns auf vier Beinen steht – das habe ich von dieser Stelle aus schon sehr oft gesagt –, nämlich Prävention, Überlebenshilfe, Ausstiegshilfe und Repression. Zwei von diesen vier Beinen werden hier ausgebaut. Das ist keine große Neuerung. Das ist lediglich die Anpassung der Politik an die Probleme, die es in diesem Bereich gibt und die sich in diesem Bereich bekanntlich auch immer wieder verändern. Und veränderte Verhältnisse erfordern veränderte angepaßte Maßnahmen. Nichts anderes geschieht hier. Dadurch, daß wir eine Paketlösung gefunden haben, die die Hilfemaßnahmen mitberücksichtigt, wird das Ganze auch zu einem Erfolg geführt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wesentliche wurde von Herrn Zamory bereits gesagt. Ich möchte es deswegen für unsere Fraktion nur noch einmal kurz auf den Punkt bringen.
Wenn wir Sucht als Krankheit begreifen, wenn Akupunktur ein Bestandteil von Therapiemaßnahmen ist, der andere Therapien unterstützt, stärkt und den Erfolg fördert, wenn weiter insbesondere Kokain- und Cracksüchtige durch Akupunktur so weit gebracht werden können, daß sie überhaupt erst einer Therapie zugänglich sind, dann ist Akupunktur ein Bestandteil dessen, was zur Heilung beiträgt, und muß nach unserer Ansicht von den Krankenkassen getragen werden.
Leider sind die Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nicht so, daß das auch tatsächlich geschieht. Die Krankenkassen lehnen eine diesbezügliche Kostenübernahme ab. Ich halte Akupunktur aber nicht nur für eine kostengünstige Variante, sondern kann diesen Beschluß auch inhaltlich nicht nachvollziehen.
Es freut mich aber um so mehr, daß sich der Senat in dieser Sache für diese Therapieform einsetzt, sie sogar als Maßnahme im Sinne des Fünften Sozialgesetzbuches begreift, also als Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Diese sachgerechte Wertung ist auch Grundlage der in Hamburg durchgeführten Verhandlungen und Gespräche mit den Krankenkassen sowie Grundlage der durchgeführten ambulanten Akupunkturtherapien in der „Palette“ und der „Hummel“ – wie von Herrn Zamory schon angesprochen – sowie bei den Drogenambulanzen.
Wir können den Senat bei seinen Bestrebungen, Akupunktur auch zukünftig zu fördern und als durch die Kassen bezahlte Therapieform durchzusetzen, nur unterstützen. Wir sollten aber auch eine kleine Anregung mit auf den Weg geben. Die Drucksache schließt im Zusammenhang mit der durch das Bundesforschungsministerium avisierten Förderung der Evaluation der Akupunkturforschung mit den Worten:
„Die BAGS werde sich entsprechend für eine Förderung von Hamburger Projekten gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einsetzen und ihrerseits die Möglichkeiten einer komplementären Förderung prüfen.“
Ich könnte mir vorstellen, daß hier ein Komma steht und dann fortgefahren wird: „... um ergänzende Mittel sachgemäß zur Verfügung zu stellen.“ Hier sollte es nicht mehr um das Ob der Förderung, sondern im wesentlichen nur noch um das Wie gehen, so daß wir in diesem Sinne, wie schon lange beabsichtigt, verfahren können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin mit Ihnen einig, Herr de Lorent, daß es wichtig ist, die Beweggründe und das Ausmaß von Rechtsradikalismus insbesondere unter Jugendlichen und Jungerwachsenen zu kennen. Deshalb war es wichtig, diese Anfrage zu stellen und zu debattieren.
Insbesondere der neuerlich vorgelegte Verfassungsschutzbericht macht deutlich, wie aktuell die hiervon ausgehenden Gefahren immer noch und immer wieder sind. Gerade jetzt, im Wahljahr, bekommt die Problematik noch eine ganz besondere Note. Neonazis und Rechtsradikale werden die Zeit des Wahlkampfes nutzen, um aggressiv und mit primitiven Mitteln für ihre noch primitiveren Ziele zu werben. Deshalb müssen wir uns alle in unserem Bestreben einig sein, die Neonazis und deren Vorfeld politisch zu bekämpfen und aus dem Parlament herauszuhalten.
Leider ist festzustellen, daß vor allem immer mehr junge und heranwachsende Menschen dazu neigen, rechtsradikalen Parteien ihr Ohr zu öffnen und später auch ihre Stimme zu geben. Dieses Phänomen ist auch in den westlichen Bundesländern immer mehr zu beobachten.
Es ist also für manche junge Menschen nichts Anstößiges mehr, rechts zu wählen oder davor auch schon rechts zu denken. Das war einmal anders. Doch es nützt nichts, darüber zu klagen, sondern man muß handeln. Es gilt einerseits, junge Menschen davor zu bewahren, in die Fänge der Rechtsradikalen zu geraten, andererseits müssen wir diejenigen, die schon in der Szene sind, wieder in die Gesellschaft zurückholen.
Die Anfrage und deren Beantwortung bieten uns diesbezüglich einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote und Interventionsmöglichkeiten. Auf diesem Gebiet wird viel getan, doch die Szene schläft auch nicht. Neue Medien, Veranstaltungen, unter anderem Rockkonzerte, setzen neue Maßstäbe und erfordern eine adäquate Reaktion. Ein Bündel von Maßnahmen wird deshalb angeboten. Das ist auch wichtig, da sich mit schablonenhaftem Vorgehen Lösungen kaum erreichen lassen. Vor allem gibt es leider keinen Königsweg.
Den Jugendlichen müssen sowohl Alternativen intellektueller Art aufgezeigt werden als auch auf der repressiven Seite konsequent die Grenzen klargemacht werden. Die erst kürzlich attestierte Zunahme der rechten Gewalttaten ist nicht hinzunehmen. Sicher ist die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Leute, eine wichtige Voraussetzung dafür, daß sie nicht in die rechte Szene abgleiten. Hierfür wird von seiten der Bundes- und Landesregierung bereits viel unternommen. Den jungen Leuten muß die Sicherheit gegeben werden, daß sie ein Leben mit guter Perspektive erwarten können. Dazu gehört insbesondere eine befriedigende berufliche Zukunft. Eine Garantie ist das allerdings nicht.
Viele der aktiven rechten Jugendlichen sind in der Ausbildung oder gehen einem Beruf nach. Wirtschaftliche Sicherheit ist deshalb nur ein Aspekt dieses Problembereichs. Der Anfrage können wir entnehmen, daß auch neue Wege beschritten werden, um an die jungen Menschen heranzukommen. Die Problematik ist vielschichtig. Mit Betroffenheitsfloskeln wird man einem Skinhead oder Neonazi sicher nicht beikommen können. Man wird kaum nachvollziehen können, was die jungen Menschen überhaupt auf diese falsche Bahn gebracht hat. Man muß ihnen aber klarmachen, daß dies der absolut falsche Weg ist.
Ein Problem ist sicher die Tatsache, daß es sich speziell bei der Skinhead-Szene um eine Subkultur handelt. Dies erschwert den Zugang zu den jungen Leuten. Sie fühlen sich in ihrer Gruppe scheinbar geborgen, sie identifizieren sich mit ihrer eigenen Kultur. Sie brauchen ihrer Ansicht nach dann auch die anderen nicht. Die Clique dient als Familienersatz. Hinzu kommt, daß die jungen Rechten organisatorisch nicht mehr so leicht greifbar sind, da sie sich eher locker zusammenschließen. In ihrer Gruppe bekommen viele der Rechten das, was sie anderswo nicht erfahren: gemeinsame Interessen, Geborgenheit, Geltung.
Die Eltern dieser Jugendlichen und jungen Heranwachsenden dürfen wir deshalb nicht aus der Verantwortung entlassen. Auch sie haben es versäumt, ihren Kindern die Angebote und Erziehung angedeihen zu lassen, die sie von diesem Weg abgehalten hätten. So halte ich insbesondere das Einbeziehen der Eltern in die Maßnahmen gegen straffällige rechte Jugendliche durch die Polizei für ausgesprochen wichtig. So werden die Eltern möglicherweise erst dadurch darüber informiert, was ihre Kinder in der Freizeit tun und wie sie denken. Das Aussteigerprogramm als weitere Neuerung gibt den jungen Leuten, die sich dazu entschließen, die rechte Szene zu verlassen, die Chance eines geordneten und begleiteten Ausstiegs, den sie möglicherweise alleine nicht schaffen oder wagen würden.
Wichtig ist darüber hinaus, daß diejenigen, die in engem Kontakt zu Jugendlichen stehen, wissen, was in den jeweiligen Szenen passiert. So sollten Lehrerinnen und Lehrer darüber informiert sein, was sich im Internet tut, um dementsprechend reagieren zu können. Rechtsradikalismus, zumal unter Jugendlichen, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deshalb ist es wichtig, daß wir uns alle darüber einig sind, daß dieses Phänomen von uns allen zu bekämpfen ist.
Wir dürfen über die richtigen Ansätze streiten, müssen uns aber darüber klar sein, daß keine Partei oder Gruppierung den richtigen Weg weist. Eine breite Bekämpfung des Rechtsradikalismus ist viel produktiver. Eine Möglichkeit dazu haben wir alle übermorgen, am Samstag, auf dem Rathausmarkt, wo wir das „Fest der Menschlichkeit“ mit dem „Hamburger Ratschlag“ begehen können. – Vielen Dank.
Renate Vogel SPD (als Vertreterin der Sitzungspräsiden- tin): Herr Schira hat das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es relativ kurz machen.
Wer betrunken, bekifft oder sonstwie durch den Konsum eines Rauschmittels in seiner Wahrnehmung gestört am Straßenverkehr aktiv teilnimmt, muß aus demselben gezogen werden.
So einfach ist das zuerst einmal. Die Frage ist, wie definiert man die Grenzwerte, die Sie, Frau Kähler, angesprochen haben? Die Entwicklung von 0,8 Promille auf 0,5 Promille ist das richtige Zeichen in die richtige Richtung. Wenn wir damit noch ein bißchen weitergehen, brauchen wir zukünftig keine Grenzwertdiskussion mehr zu führen, sondern müssen nur noch die Frage stellen, ob jemand berauscht ist oder nicht.
Die bisherige Ungleichbehandlung von Betrunkenen und Autofahrern, die Cannabis konsumiert haben, ist nicht gerechtfertigt. Hier müssen wir zu einer vernünftigen Gleichbehandlung kommen. Wer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, hat seinen Führerschein abzugeben.
Insofern stimme ich Ihnen zu, daß wir zu einem vergleichbaren Umgang und zu empirisch und wissenschaftlich belegten Kontrollmechanismen kommen müssen. Den Genuß von Alkohol kann man einfach feststellen, indem der Mensch, der Alkohol getrunken hat und beim Autofahren erwischt wird, ins Röhrchen pusten und sich anschließend eine Blutprobe entnehmen lassen muß. Welche Wirkung der Alkohol auf ihn hat, kann man abschätzen. Ein ähnliches Verfahren brauchen wir auch im Hinblick auf andere Rauschmittel, nicht nur bei Cannabis, sondern auch bei Psychopharmaka und sonstigen Arzneien, die das Wahrnehmungsvermögen verändern.
In diese Richtung müssen wir gehen, und in diese Richtung weist auch die Antwort des Senats, daß hier in Hamburg so gegangen wird. Insofern sehe ich da kein weiteres Problem.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Jobs, ich weiß nicht, in welcher Stadt Sie leben. Das, was Sie am Ende gesagt haben, hat jedenfalls nichts mit Hamburg zu tun.
Ich weiß nicht mehr, wie oft ich es hier bereits gesagt habe, es gibt vier Säulen, die innerhalb der Drogenpolitik alle zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit insbesondere zwischen der Polizei und den Drogenhilfeeinrichtungen, dort wo es notwendig ist, nämlich vor Ort, ist besser geworden; mittlerweile – so würde ich sagen – ist sie gut. Nun kommen Sie mit der Frankfurter Montagsrunde, die bei uns eine Freitagsrunde sein soll. Wenn ich sie richtig verstanden habe, sollen da restlos alle, die irgendwie etwas mit diesem Problem zu tun haben, auch darin sitzen, das heißt, wir machen eine Riesenrunde. Das machen wir zu allen Runden, die es schon gibt. Da wäre beispielsweise der Fachrat, in dem die meisten Freien Träger vertreten sind und der auch schon mal von dem einen oder anderen Träger für eigene Interessen instrumentalisiert worden ist. Auch da muß man aufpassen, daß man solche Runden gut steuert, daß sie nicht verwendet werden können, um Partikularinteressen durchzusetzen; auch das ist alles schon geschehen.
A C
B D
Nun bekommen wir also eine Runde zwischen verschiedenen Behörden auf Amtsleiterebene, zusätzlich zu den Runden, die es schon gibt. Da gibt es regelmäßige Treffen der dafür zuständigen Senatorinnen und Senatoren, Treffen diverser Gruppen vor Ort, dort, wo es notwendig ist, in St. Georg. Im Schanzenviertel haben wir das Neunergremium, und wir haben eine Runde von der STEG koordiniert und moderiert. Zu allen kommt nun noch die Freitagsrunde hinzu; meinetwegen gern. Ich habe überhaupt nichts dagegen. Das Problem in Hamburg sehe ich aber immer noch in erster Linie dort, wo die Freien Träger zusammenarbeiten müssen und wo sie statt zusammenzuarbeiten ihr Konkurrenzverhalten pflegen und die Durchlässigkeit des Systems, so wie es angelegt ist, dadurch mehr behindern, als es jede dieser Runden verbessern könnte.
Ich blicke dieser Runde mit großem Optimismus entgegen, aber viel lieber wäre mir eine bessere Koordination zwischen den Freien Trägern
und den Einrichtungen, die wir haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bild, das Sie, Herr Wersich, von den Zuständen dieser Stadt gemalt haben, stimmt so nicht.
A C
B D
Ich darf Sie an den Zustand beim und um den Hauptbahnhof herum Mitte der neunziger Jahre erinnern. Ich darf Sie auffordern, sich heute anzugucken, wie es dort aussieht. Es ist deutlich besser geworden.
Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wie es 1996/1997 in der Drogenhandelsszene im Schanzenviertel ausgesehen hat. Das Bild ist dort deutlich besser geworden. Ich lade Sie ein, mit mir zu jeder beliebigen Tages- oder Nachtzeit durch den Sternschanzenpark zu gehen. Sie werden sich wundern,
wie gut das geht. Sie wissen das lediglich nicht. Sie sprechen über Dinge, von denen Sie nichts wissen.
Die Drogenpolitik, die der Senat und die Bürgerschaft in dieser Stadt seit über zehn Jahren machen, ist erfolgreich. Sie beruht auf vier Säulen: Prävention, medizinische Hilfe bis zur Ausstiegshilfe, Überlebenshilfen. Drei der vier Säulen sind erfolgreich. Darüber herrscht weitgehend Einigkeit, bis hin zur Gewerkschaft der Polizei, die das nun auch begriffen hat.
Richtig ist, daß es im Bereich der Drogenhandelsszene Probleme gibt. Richtig ist auch, daß die Polizei dieser Stadt in den letzten Jahren erfolgreich auf diesem Gebiet gearbeitet hat, auch wenn das Problem selbst noch nicht vollständig beseitigt ist.
Das Bild, das Sie gemalt haben, hat nichts mit der Realität in dieser Stadt zu tun.
Zum Thema Crack, das Sie angesprochen haben: Es ist richtig, Herr Wersich, die Situation im Bereich von Drogen und Sucht ändert sich im Laufe der Zeit. Deswegen müssen die Maßnahmen auf diesem Gebiet diesen veränderten Verhaltensweisen der Szene angemessen angepaßt werden. Daß Hamburg davon ganz besonders heftig betroffen sei, ist falsch. Das Crackproblem gab es zuerst in Frankfurt. Kürzlich konnte ich im Pressespiegel lesen – auch Sie bekommen ihn –, daß es dieses Problem auch in Hannover gibt. Es entspricht nicht den Tatsachen, daß es ein spezifisch hamburgisches Problem ist.
Richtig ist, daß es weltweit kein wirkliches Therapiekonzept gegen Crackkonsum gibt. Gleichwohl werden in Hamburg in absehbarer Zeit auf diesem Gebiet Hilfemaßnahmen angeboten werden, und selbstverständlich wird die Polizei, speziell beim Handel mit Crack, entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Das Problem in der Drogenhandelsszene besteht in Hamburg zur Zeit maßgeblich darin, daß der Straßenhandel mit Drogen überwiegend durch schwarzafrikanische Jugendliche oder schwarzafrikanische junge Männer, die sich als Jugendliche ausgeben, durchgeführt wird.
An dieser Stelle gibt es in der Tat ein Problem.
Dieses Problem sorgt aber nicht dafür, daß wir, wie von einem Berater Ihrer Partei vorgeschlagen, Kinder einsper
ren werden. Wir werden es nicht zulassen, daß die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre heruntergesetzt wird. Wir werden nicht das fortschrittliche Jugendstrafrecht, das wir haben und das für den weit überwiegenden Teil aller Jugendlichen, die vor Gericht kommen, richtig ist, so aushebeln, daß es dort nicht mehr auf die Weise greift, wie es das jetzt tut.
Wir werden es nicht zulassen, daß aufgrund dieses Teilproblems Errungenschaften, die richtig sind, wieder zurückgefahren werden. Wir werden gleichwohl dieses Problem angehen, das sich zwischen SOG, Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelgesetz bewegt. Wir werden verhindern, daß sich in diesem Dreieck Leute so bewegen können, wie wir es nicht wollen. Wir reden nicht darüber, wir arbeiten daran.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir werden der Überweisung an den Innenausschuß zustimmen. Dort können wir in Ruhe die Antwort des Senats, die dort genannten Zahlen, die Art, wie sie erhoben werden beziehungsweise erhoben worden sind, diskutieren.
Aber es geht nicht nur um die nackten Zahlen und nicht nur darum festzuhalten, was, wie erhoben oder erfaßt worden ist, sondern es geht vor allem um die Ursachen für die Gewalt, die ausgeübt wird.
Wenn man sieht, daß die Zahlen ausgeübter Gewalt wachsen, muß man sehen, welche inneren Ursachen dafür verantwortlich sind. Es muß überlegt werden, wie man den Öffnungsprozeß der Verwaltung hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht mehr als Untertanen wahrgenommen werden, sondern als Kunden servicefreundlich behandelt werden sollen, regeln kann, so daß diese Offenheit und Servicefreundlichkeit erhalten bleibt, aber dennoch ein vernünftiger zwischenmenschlicher Umgang weiter durchgeführt wird, wenn es zu Konflikten kommt.
Selbstverständlich wird es immer dort, wo Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung aufeinandertreffen, zu Konflikten kommen können. Deswegen muß daran gedacht werden, das Image des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Wir haben Verantwortung und müssen aufpassen, daß wir nicht in alte Vorurteile verfallen und den öffentlichen Dienst als etwas darstellen, auf das man herabblicken kann.
Ich erinnere an eine Äußerung des Oppositionsführers aus dem letzten Wahlkampf, als er mal eben mit einem Handstreich sagte:
„Wenn wir drankommen, werden wir 20 000 Stellen im öffentlichen Dienst streichen.“
Das suggeriert, daß 20 000 Leute überflüssig sind und den Umgang von schwierigen Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung dann, wenn es zu Konflikten kommt, noch ein bißchen schwieriger macht. Auch da sind wir gefragt aufzupassen, daß wir keinen falschen Zungenschlag hereinbringen.
Es kann nie absolute Sicherheit geben, aber wir müssen darauf achten, daß wir schon im Vorfeld verbale Gewalt ächten, eigene Äußerungen besser reflektieren. Wir müssen, wenn es zu gewalttätigen Übergriffen mit körperlichen
oder seelischen Schäden gekommen ist, uns auch Gedanken darüber machen, wie die Opfer solcher Gewalt finanziell abgesichert werden können. Auch da ist noch etwas offen.
Wir sollten uns also nicht damit begnügen, die nackten Zahlen zu begucken, sondern in diesem Zusammenhang die Ursachen für die zunehmende Gewalt untersuchen und gemeinsam überlegen – da möchte ich Ihren Vorschlag, Herr Vahldieck, aufgreifen –, wie gegen jegliche Form von Gewalt vorgegangen werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Mahr hat schon weitgehend die Funktion der Polizeikommission beschrieben.
Der erste Bericht der Polizeikommission lag uns vor; er wurde in einem Unterausschuß des Innenausschusses ausführlich beraten.
In diesem Bericht wurde von den drei Mitgliedern der Polizeikommission auch angesprochen, daß es bei dem Versuch, Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten zu nehmen, zu Verzögerungen kam, während es bei den
polizeilichen Akten keine Probleme gab. Aber sobald ein Strafverfahren eröffnet war und die Akten zur Staatsanwaltschaft abgegeben waren, konnte nicht mehr Einsicht genommen werden.
Deswegen kam von seiten der Kommission der Vorschlag, hier entsprechende Änderungen vorzunehmen, so daß auch in staatsanwaltschaftliche Akten jederzeit Einsicht genommen werden kann. Der Senat sagte in seiner Stellungnahme zu diesem Bericht eine Klärung zu; die Mitglieder der Bürgerschaft forderten ihn auf zu prüfen, wie das geschehen könne. Der vorliegende Gesetzentwurf, der sachgerecht, angemessen und problemorientiert ist, ist das Ergebnis.
Die Arbeit der Polizeikommission – das hat Herr Mahr schon beschrieben; deshalb möchte ich nur kurz darauf eingehen – hatte einige Anfangsschwierigkeiten. Es gab gegenüber dieser Kommission innerhalb der Polizei Akzeptanzprobleme. Die Kommission selbst mußte angesichts dieser Widerstände erst ihre eigene Rolle finden. Insofern geht dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Die Arbeit dieser Kommission soll so reibungsfrei wie möglich sein, damit das Ziel, das sie mit ihrer Arbeit anstrebt, so leicht wie möglich erreicht wird.
Es gibt keinen Grund, Angst davor zu haben, sie kritisch zu haben, diese Arbeit kritisch zu sehen. Es geht nicht darum, Schuld nachzuweisen oder aufzudecken, sondern es sollen strukturelle Defizite – falls vorhanden – gefunden und entsprechend abgeändert werden. Deswegen: Je besser die Kooperation zwischen allen Betroffenen und Beteiligten ist, desto besser werden die Ergebnisse sein. Somit müßte der Gesetzentwurf hilfreich sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Zamory hat darauf hingewiesen, daß die Anzahl der Drogentoten seit Einführung der Gesundheitsräume nicht nur in Hamburg, sondern beispielsweise auch in Frankfurt zurückgegangen ist. Er hat auch auf die Anzahl der Reanimationen hingewiesen, die im vergangenen Jahr in Hamburg vorgenommen werden mußten. Man kann hier auf die Zahl von weiter zu beklagenden Toten schließen, wenn wir diese Räume nicht hätten. Es ist in der Zwi
A C
B D
schenzeit weitestgehend unbestritten, daß diese Räume helfen, den Kranken aus ihrer Sucht herauszufinden. Insofern ist der mehrstufige Hamburger Ansatz richtig.
Von der reinen Überlebenshilfe hin zur Bereitstellung von Räumlichkeiten und Hilfestellungen, die dazu führen, daß sich Süchtige – auch wenn es immer noch illegal ist – ihren Schuß setzen können, ohne sich Krankheiten zu holen, über die Bereitstellung von Grundausstattungen wie Essen, Kleidung sowie Duschmöglichkeiten bis hin zu den Beratungsangeboten, die es in allen Hamburger Gesundheitsräumen gibt, haben wir insgesamt eine Stufenleiter, die es ermöglicht, die Betroffenen zunächst aufzufangen und aufzunehmen, um sie dann auf den von uns beabsichtigten Weg zu bringen: Heraus aus der Sucht und den Krankheiten.
Die Ablehnung der Legalisierung und rechtlichen Absicherung dieser Gesundheitsräume durch den Bundesrat ist nur zu bedauern; sie ist ideologisch begründet und hat keinerlei Bezug zur Realität. Wir bedauern, daß es auf diese Art und Weise nicht möglich war, den sich abzeichnenden Grundkonsens im Bereich der Drogenpolitik weiterzuführen. Wir hatten gehofft, daß die Bundesländer Bremen, Berlin und insbesondere Hessen einsehen, daß die Geschehnisse in den großen Städten – vor allem seit längerer Zeit in Frankfurt – für richtig und als rechtlich einwandfrei angesehen werden können. Leider müssen wir diese zusätzliche Gesprächsrunde im Vermittlungsausschuß einlegen.
Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates wäre möglich gewesen. Ich halte es dennoch für richtig zu versuchen, eine solche Änderung im Konsens durchzuführen. Unsere diesbezügliche Hoffnung hat getrogen, daß die Hamburger CDU zeigt, daß ihre Bekenntnisse der letzten Monate und Jahre nicht nur Lippenbekenntnisse waren, sondern daß sie auf die anderen CDU-regierten Länder einwirkt, dieser Änderung im Vermittlungsausschuß doch noch zuzustimmen. Ein Konsens wäre immer besser, als wenn man ein solches Gesetz gegen den Willen einer großen Partei durchpeitschen müßte, die eigentlich schon zugestimmt hatte. Insofern möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß wir von Ihnen Ermutigendes zu hören bekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist der Gedanke richtig, daß eine gute Information über die Zusammensetzung dieser Drogen hilfreich wäre bei der Dosierung und sicherstellen könnte, daß es zu keinen Überdosierungen kommt. Leider liegen die Probleme in der Durchführung, und dabei will ich gar nicht auf juristische Fragen eingehen, sondern ganz praktisch gucken, wie man so etwas machen könnte und welche Folgen das dann haben würde.
Da kommt für mich nur eine Möglichkeit in Frage, wie man Konsumenten illegaler Drogen vor Überdosierungen schützen kann, indem man von Staats wegen diese Stoffe kontrolliert abgibt. Dadurch kann man sicherstellen, daß es immer dieselbe Zusammensetzung ist, daß der Stoff sauber ist, daß es keine Beimengungen gibt, die gesundheitsschädlich sind; das ist die einzige Möglichkeit.
Mir wäre wohler, wenn wir im Zusammenhang mit einer solchen kontrollierten Abgabe mehr bekommen hätten, als es dieser Arzneimittelversuch vorläufig sein wird. Aber nun sollten wir das, was wir haben, soweit es geht nutzen.
Zu Ihrem Antrag: Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das umsetzen könnte, ohne für eine zusätzliche Gefährdung der Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen. Erstens kann ich mir nicht vorstellen, daß sich ein Süchtiger auf dem Schwarzmarkt Stoff besorgt, mit diesem Stoff zu einer Analysestelle geht, dort ein bißchen was abzwackt, analy
A C
B D
sieren läßt, das Ergebnis dieser Analyse abwartet und dann in Abhängigkeit vom Ergebnis seine Dosierung vornimmt.
Wenn der das Zeugs gekauft hat, konsumiert er es. Also müßte man eine andere Regelung finden, Zufallsstichproben oder was auch immer. Wie soll das aber in der Praxis aussehen? Man erhält, auf welchem Wege auch immer – die juristischen Fragen lasse ich ganz außen vor – eine Probe Heroin oder Kokain, untersucht diese und hat nun vom Grundsatz her zwei mögliche Ergebnisse: Der Stoff ist besonders rein. Soll dann irgendwo kundgetan werden, in Hamburg gibt es guten Stoff? Das wäre die harmlosere Sache. Die unangenehmere wäre umgekehrt, wenn sich bei einer solchen Analyse herausstellt, daß der Stoff nicht gut ist. Die Folge wäre, daß die Konsumenten sich mehr spritzen. Wehe, es kommt einer bei einem anderen Dealer zu besserem Stoff. Dann haben wir aufgrund dieser Informationspolitik dafür gesorgt, daß sich jemand überdosiert. Solange wir keine bessere Möglichkeit haben, das zu händeln, geht es leider nicht, weil es für die Konsumentinnen und Konsumenten viel zu gefährlich wäre. Deswegen ist ein staatliches kontrolliertes Abgabesystem die einzige Möglichkeit, um das sicherzustellen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Zamory, es ist bekannt, daß die Kosten für die Schäden, die durch illegalen Drogenkonsum entstehen, höher sind als alle anderen Kosten, die dadurch entstehen, daß man ein Drogenhilfesystem aufbaut, daß man repressive Maßnahmen und präventive Maßnahmen vorhält. Die Frage ist nur, wie man das quantifiziert. Mittlerweile gibt es da eine Unmenge von Modellen, nicht nur aus Hessen – vor etwa fünf Jahren –, sondern auch von einer rein theoretisch arbeitenden Forschergruppe in Wien, die auch zu dem Ergebnis kommt, daß sich jede Mark, die präventiv angelegt wird, rechnet. Das sind alles Modellannahmen, die man entweder als richtig akzeptiert oder hinterfragen muß.
Im Zuge der Anfrage, die Sie gestellt haben, konnte allerdings leider nicht herausgearbeitet werden, welche Kosten dabei entstehen, denn dort kann als Antwort nur stehen, welche Etatansätze die Freie und Hansestadt für das Drogenhilfesystem vorhält. Es ist sehr schwer, im präventiven oder repressiven Bereich Meßbares vorzuweisen, zumal im Zusammenhang mit repressiven Maßnahmen auch alle Folgekosten der Illegalisierung des Schwarzmarktes mitberücksichtigt werden müßten, und damit sind wir dann wieder in Modellrechnungen. Das alles eingehend zu diskutieren wäre in der Tat sinnvoll. Insofern freue ich mich auch auf die Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. Ich fürchte nur, daß wir aufgrund des Datenmaterials, das ungenau bleiben wird, auch nicht allzuweit zu Ergebnissen kommen werden.
Das in der Anfrage zugrunde gelegte Säulenmodell ist die Grundlage der Hamburger Drogenpolitik. Eine haushaltsmäßige und kostenspezifische Zuordnung einzelner Maßnahmen oder Leistungen zu einer dieser vier Säulen Prävention, Überlebenshilfe, Therapie und Repression ist damit allerdings nicht beabsichtigt. So ist unsere Drogenpolitik nicht ausgelegt und unser Haushalt leider auch nicht strukturiert, weil viele Maßnahmen, die auch drogenpolitischer Art sind, in übergreifende Maßnahmen eingebettet sind und insofern nicht unmittelbar zugeordnet werden können.
Weiter ergeben sich Probleme im Hinblick auf die Vergleichbarkeit verschiedener Rechenmodelle. Abgesehen davon, daß die hessischen Zahlen wirklich alt sind, muß man sich zunächst darüber verständigen, welche Maßnahmen, Einrichtungen und Leistungen in den jeweiligen Regionen unter die beschriebenen Säulen gehören. Aber auch dann, wenn wir neue Zahlen aus den angeführten Vergleichsregionen hätten und die Zusammensetzungen der einzelnen Säulen abgeglichen wären, würde das noch keinen allzu großen Erkenntnisgewinn bringen, denn es bedürfte dann auch noch der Feststellung, ob die lokalen Situationen vergleichbar sind. So ist Hamburg meiner Ansicht nach kaum vergleichbar mit Zürich.Die Schweiz ist ein vergleichbar kleines Land, in dem man landesweit viel besser abgestimmte Maßnahmen eingeführt hat als in der Bundesrepublik, wo Hamburg isoliert kaum so tätig werden kann wie Zürich im Zusammenhang mit dem ganzen Land Schweiz.
Auch wenn sich Teilbereiche der jeweiligen Drogenpolitik hinsichtlich ihrer Ähnlichkeit bewerten lassen und sich an
hand dieses Vergleichs auch Entscheidungen für drogenpolitische Vorgehen treffen und begründen lassen, geben die globalen grundsätzlichen Entscheidungen im Hinblick auf einen Kostenvergleich wenig her, denn es ist damit noch nichts über die Qualität der Drogenarbeit gesagt, sondern lediglich über die Kosten. Bei der Bewertung eines erfolgreichen Umgangs mit der Drogenpolitik machen Kosten aber nur einen Aspekt aus.Das Wesentliche ist die Qualität. Qualitativ gute Arbeit kann hohe Kosten verursachen und dennoch preiswert sein.
Nehmen wir das Beispiel eines Gesundheitsraumes. Die billigste Lösung besteht darin, Drogenkranken räumlich die Möglichkeit zu geben, unter hygienischen Gesichtspunkten Drogen zu konsumieren. Doch ist es auch die qualitativ bessere Alternative, gibt es nicht auch Argumente dafür, den Betroffenen in allen Gesundheitsräumen gleichzeitig Beratung und Hilfe anzubieten, was wir in Hamburg ja auch tun? Das verursacht selbstverständlich mehr Kosten als etwa in Frankfurt, wo ein anderer Ansatz gefahren wird.
Aus der Beantwortung dieser Anfrage geht klar hervor, daß Hamburg zur Lösung der Drogenproblematik mehr als die im Haushalt der BAGS für den Bereich Drogen und Sucht vorgesehenen 59 Millionen DM einsetzt. Das folgt schon aus der Tatsache, daß nicht allein diese Behörde mit dem Thema Drogen befaßt ist. Das wird auch aus der Fragestellung deutlich, die die Aufwendungen anderer Behörden mit einbezieht. Diese zu quantifizieren – das wird ebenfalls aus der Antwort deutlich und haben Sie selbst auch ausgeführt, Herr Zamory –, ist kaum möglich. Es gibt viele indirekte Effekte von Maßnahmen und Leistungen, die nicht zielgerichtet im Zusammenhang mit Drogen und Sucht angeboten beziehungsweise unternommen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Prävention oder für den repressiven Bereich. Dies schmälert zwar die Ausdruckskraft der abgefragten Zahlen erheblich, mindert aber keineswegs die Wirkung der betreffenden Maßnahmen. So wirft diese Anfrage insbesondere im Zusammenhang mit der Vergleichbarkeit von Zahlen Fragen auf, die dann in der weiteren Bearbeitung in den Ausschüssen geklärt werden können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wersich, jetzt ist deutlich geworden, warum wir heute über diesen Antrag beziehungsweise den Bericht des Gesundheitsausschusses debattieren müssen. Sie haben nicht zur Sache geredet, Sie haben nichts zu Ihrem Antrag und Sie haben nichts zu dem Bericht gesagt, der hier debattiert werden soll. Sie haben die Gelegenheit genutzt, wenige Kritikpunkte an der gegenwärtigen Drogenpolitik des Senats anzubringen. Ich möchte dagegen darauf zurückkommen, worum es bei diesem Thema eigentlich geht.
In Ihrem Antrag 16/696 von 1998 haben Sie elf Punkte angeführt, von denen einige an den Gesundheitsausschuß überwiesen worden sind. Einige Punkte sind abgelehnt worden, weil sie nicht nur nach unserer Ansicht falsch waren; die nicht abgelehnten sind abgearbeitet. Das, was Sie damals wollten, ist zu einem großen Teil bereits seit langem erledigt. So forderten Sie in Punkt 4 Ihres Antrags, das Angebot an Gesundheitsräumen in Absprache mit der Bevölkerung und den Geschäftsleuten in den entsprechenden Gegenden auszuweiten. Das Angebot an Gesundheitsräumen ist ausgeweitet. In St. Georg findet das Mediationsverfahren statt. Der Bericht liegt vor. Er wird ausgewertet, es geht alles genauso weiter, wie Sie es in diesem Punkt selber fordern. Wo ist also Ihr Problem?
Wir haben Ihren Punkt abgelehnt, so wie er da stand.Wir haben das Wesentliche umgesetzt. Das ist der entscheidende Unterschied.
In Punkt 5 Ihres Antrags fordern Sie, die psychosoziale Betreuung der steigenden Zahl Methadon-Substituierter künftig sicherzustellen. Das haben wir mit der richtigen Begründung abgelehnt, daß wir die AUB-Richtlinien abwarten. Die sind nunmehr da. Danach können wir weiterhin verfahren.
Sie fordern weiterhin, den akupunkturgestützten Entzug illegaler Drogen zu fördern. Auch dieses geschieht bereits seit langem. Es finden Verhandlungen zwischen der BAGS und den Krankenkassen statt, so daß dort auch diese Kosten von den Kassen übernommen werden. Sie forderten damals – auch das ist eine „niedliche“ Forderung gewesen –, die Mittel für die Drogenhilfe nicht zu kürzen. Schön wär’s, das würden wir auch gerne so machen. Das geht leider aus uns allen bekannten Gründen nicht. So ist das ein Antrag gewesen – ein Wunschbauchladen, wie man ihn haben kann –, der im Gesundheitsausschuß entsprechend abgearbeitet worden ist. Alle Ihre Kritikpunkte, die Sie hier genannt haben, haben nichts mit diesem Antrag zu tun. Deshalb möchte ich darauf auch nicht weiter eingehen, zumal alle Punkte in nächster Zeit weiter abgearbeitet werden. Insofern hat dieser Antrag keine Beerdigung dritter Klasse erfahren, sondern eine Beerdigung erster Klasse, er ist schlicht abgearbeitet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anläßlich der Einweihung des neuen Polizeipräsidiums sprachen sowohl der Erste Bürgermeister als auch der Innensenator im Zusammenhang mit unserer Polizei von Offenheit, Modernität und Bürgernähe. Ich halte diese Grundprinzipien im Bereich der staatlichen Sicherheitsorgane für unabdingbar und selbstverständlich.
Der Bericht der Polizeikommission spricht für die Modernität und Aufgeschlossenheit der Hamburger Polizei. Die Einrichtung dieser Kommission ist ein Zeichen von Stärke. Wir wollen und können es uns erlauben, mögliche Konflikte offen anzusprechen, und bieten Betroffenen die Möglichkeit, sich an eine externe Instanz zu wenden, die Probleme mit und in der Polizei zu lösen versucht.
Hinter der Kommission liegt ein Jahr Arbeit. Für ihre Akzeptanz spricht unter anderem die Tatsache, daß Be
schwerden auch aus Reihen der Polizistinnen und Polizisten an die Kommission gerichtet worden sind. Die Kommission selbst spricht davon, daß sie von den Beamten nur schleppend angenommen worden sei. Ich bin davon nicht überrascht. Es ist nachvollziehbar, wenn sich die Polizeivertreter zunächst abwartend verhalten.Eine neue und von außen beobachtende Instanz kann eher leicht als Belastung denn als Bereicherung begriffen werden. Dennoch haben sich einige von ihnen dieser Einrichtung bedient. Das ist durchaus positiv.
Erfreulicherweise fallen die insgesamt 47 relevanten Beschwerden mit den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Konflikten tatsächlich ausgesprochen gering aus. Besonders augenfällig wird dies dann, wenn man dazu die etwa 8000 Vollzugsbeamten in Relation setzt.
Verfehlungen, so bedauerlich sie auch sind, wird es in einer solchen Organisation immer geben. Um solchen Situationen vorzubeugen und Versäumnisse adäquat aufzuarbeiten, gibt es neben anderen effektiv arbeitenden Instanzen – wie etwa dem Dezernat Interne Ermittlungen – auch diese Kommission.
Nach der Kommissionsarbeit von einem Jahr können wir noch keine abschließenden Bewertungen vornehmen. Auch die Kommission selbst hält sich damit zurück. Verschiedene Beschwerdepunkte lassen sich dennoch herausfiltern. Einen von ihnen möchte ich herausgreifen, weil hier Erfahrungen und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „Hamburger Polizei“ eine große Rolle spielen: der Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern.Hier kam es anscheinend vermehrt zu Auffälligkeiten. Es hat immer wieder konfliktträchtige Situationen bei Personenkontrollen, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs oder des Schanzenviertels gegeben.Wo es sich erkennbar um ausländische Mitbürger handelt, die auch deshalb mit bestimmten Delikten in Zusammenhang gebracht werden, kommt es auf beiden Seiten leichter zu vorurteilsbehafteten Verhaltensweisen. Hier stehen die Beamten vor einer schwierigen Situation, deren Bewältigung ihnen viel Geschick, Augenmaß und Selbstbeherrschung abverlangt. Diesbezüglich wird ein großes Angebot von auch extern durchgeführten Fort- und Ausbildungsveranstaltungen vorgehalten. Deren Wahrnehmung steht im freiwilligen Ermessen der Polizistinnen und Polizisten.
Neben der Überlegung, die Beamten zur Teilnahme zu verpflichten, könnte man auch einen anderen Gedanken verfolgen: Könnte man nicht dafür sorgen, daß junge Kolleginnen und Kollegen bei Einsätzen in derartigen Situationen von erfahrenen und bewährten älteren Beamten begleitet werden? Oder sollte nicht wenigstens ein Teil der dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen nachweisbar an den beschriebenen Schulungen teilgenommen haben? Dies würde sicher zur Entspannung in Konfliktsituationen beitragen.
Die Polizeikommission hat sich bisher als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Beschwerde- und Ermittlungsinstanzen erwiesen; als solche war sie auch gedacht. Mit jedem Jahr werden wir konkreter beurteilen können, wie effektiv und notwendig diese Kommission wirklich ist. Die Verdienste anderer Ermittlungs- und Aufklärungsinstanzen, insbesondere der polizeiinternen, werden dadurch nicht negiert. Es gibt vielmehr ein abgerundetes Bild der Überprüfungsmöglichkeiten.
Ich möchte abschließend noch einmal betonen: Wir mißtrauen unserer Polizei nicht, wir vertrauen ihr. Es geht
A C
B D
darum, ihren Topstandard zu halten und auszubauen. Deshalb muß der Leistungsstand stets aufs neue kontrolliert werden. – Vielen Dank.