Ein letzter Punkt. Der neue LEP sieht beim großflächigen Einzelhandel verschiedene Änderungen vor. Grundsätzlich sind großflächige Einzelhandelsvorhaben nur in Ober- und Mittelzentren zulässig. In Grundzentren wird zur Verbesserung der Nahversorgung mit Lebensmitteln nunmehr Einzelhandel in größerem Umfang als bisher zugelassen. Großflächige Einzelhandelsvorhaben dürfen allerdings grundsätzlich nur an städtebaulich integrierten Standorten bzw. Siedlungsgebieten verwirklicht werden. Aber es gibt Ausnahmen – ich nenne nur die Stichwörter –: Baustoff-, Bau-, Garten-, Reifen-, Kraftfahrzeug- und Brennstoffmärkte.
Sie sehen, dies hört sich vielleicht alles sehr trocken an; aber das, was wir hier beschließen, gestaltet die Art und Weise der Besiedlung, die die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden.
Ich danke vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, aber auch allen anderen, die hieran mitgearbeitet haben, weil dies ein großes Werk ist, das vor Ihnen liegt. Aus meiner Sicht ist dies – natürlich nach umfassender Beteiligung, nach der Vorarbeit einer überparteilich besetzten Kommission, nach zwei Offenlagen, nach vielen Argumenten, nach vielen Stellungnahmen und nach vielen Diskussionen – ein guter, ein sehr guter Kompromiss, der erreicht wurde, ein Landesentwicklungsplan 2020, der den dringend nötigen Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung schafft, da er die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und wünsche mir, dass der LEP Hessen 2020, wenn es geht, eine breite Zustimmung im Landtag finden wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir haben etwas Zeit hinzugegeben. Das machen wir nicht immer so, aber heute ist die Stimmung so gut. – Der Kollege Schaus hat das Wort in der Aussprache.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren, wie der Minister schon gesagt hat, die 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000. Diese Änderungen und damit der Landesentwicklungsplan betreffen vor allem Fragen der Raumstruktur, der zentralen Orte und des großflächigen Einzelhandels.
Lassen Sie mich eines vorwegsagen: Wenn Pläne dieser Art geändert werden, dann ist vollkommen klar, dass darüber viel diskutiert wird und dass es an verschiedenen Stellen Unmut gibt. Ich denke, das liegt in der Natur der Sache, weil viele unterschiedliche, insbesondere kommunale Interessen berührt werden. Genau diese Diskussion wurde im letzten Jahr intensiv geführt. Es ist gut, dass die Kommunen und viele weitere gesellschaftliche Akteure die Möglichkeit zur Stellungnahme ausreichend genutzt haben und dass die entsprechenden Fristen wegen Corona verlängert wurden.
Wir empfinden diese Debatte grundsätzlich als positiv. Sie ist Ausdruck lebendiger Demokratie und muss nicht unbedingt ein Zeichen für einen schlechten Landesentwicklungsplan sein. Allerdings, und jetzt kommt das große Aber: Vieles von dem, was in den Stellungnahmen und in der öffentlichen Debatte kritisiert wurde, ist keineswegs neu, sondern verweist auf grundsätzliche, immer wiederkehrende Probleme in der Politik dieser Landesregierung.
Nehmen Sie die Debatte um die Einteilung in Grund- und Mittelzentren und die neue Kategorie Mittelzentrum in Kooperation: Die Kommunen beschweren sich doch nicht, weil ihnen der Titel so wichtig ist, sondern weil an der Einstufung eben viel Geld hängt und es um die kommunale Selbstverwaltung geht. Und sie beschweren sich, weil sie ganz genau wissen, dass sie sich in diesen Fragen eben nicht auf die Landesregierung verlassen können. Das ist die Erfahrung der letzten Jahre, und das ist der eigentliche Hintergrund für die ganze Debatte.
Hätten alle Kommunen in Hessen eine ausreichende Finanzausstattung, bestünde keine solche Konkurrenz zwischen den Kommunen. Gäbe es nicht die Erfahrungen mit Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung, dann, da bin ich mir sicher, wäre die Aufregung nur halb so groß gewesen.
Das Gleiche gilt auch für eine noch grundsätzlichere Problematik, auf die insbesondere die Gewerkschaft ver.di und der BUND in ihren Stellungnahmen hingewiesen haben. Der gesamte Landesentwicklungsplan ist in sich genauso widersprüchlich wie die Politik dieser Landesregierung insgesamt.
Denn natürlich macht es auf Dauer keinen Sinn, einerseits bei jeder Gelegenheit Frankfurt und die Rhein-Main-Region als Global Player im kapitalistischen Wettbewerb zu po
sitionieren und zu stärken, andererseits aber zu beklagen, dass im ländlichen Raum, in Mittel- und Nordhessen die Bevölkerungszahl abnimmt und die gesamte Infrastruktur auszubluten droht. Wir erleben diese Entwicklung übrigens schon seit Jahrzehnten.
Erst vor Kurzem haben Studien der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung übereinstimmend festgestellt, dass die ungleiche Entwicklung in Hessen zunimmt und sich verfestigt. Und was unternimmt die schwarz-grüne Landesregierung dagegen? Fast nichts oder jedenfalls nicht genug.
Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Nein, es wäre auch der wirksamste Weg im Kampf gegen den Klimawandel, wenn man diesem Problem konsequent entgegentreten würde. Dabei wäre es doch gerade die Aufgabe von Raumplanung und Strukturpolitik, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Hessen zu bewahren oder überhaupt wiederherzustellen. So bleibt dieser Landesentwicklungsplan, was er ist: braves Handwerk mit diversen Sollbruchstellen und ohne Anspruch auf aktive Strukturpolitik. Angesichts der Größe und der Herausforderungen ist das leider viel zu wenig.
Vielen Dank, Kollege Schaus. – Das Wort hat der Abg. Frank-Peter Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das jetzt als letzter Punkt der heutigen Aussprache aufgerufen ist, verdient eigentlich eine sehr intensive Beratung. Wir haben es schon gemerkt, auch der Staatsminister musste einige Punkte im Galopp anreißen. Deswegen gehe ich, das ist jetzt mein wichtigster Hinweis, zu Beginn davon aus, dass wir im Fachausschuss, im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, eine intensive Beratung, wahrscheinlich auch mit Anhörung verbunden, haben werden. Das haben wir beim letzten Mal auch so gemacht. Das macht auch Sinn, weil dann die unterschiedlichen Standpunkte noch einmal exemplarisch erörtert werden können, selbst wenn das ganze Verfahren, wie Sie wissen, nur ein „Ratifizierungsverfahren“ ist. Das heißt, die intensive Beratung ist eigentlich der wichtigste Punkt, und heute ist dafür das Startzeichen.
Verehrter Kollege Schaus, deswegen schon am Anfang ein solches Urteil zu treffen, finde ich doch einigermaßen gewagt. Wir dürfen natürlich nicht außer Acht lassen, dass die Konkurrenz zwischen den Kommunen von Ihnen sehr platt damit begründet worden ist, dass für alle zu wenig Geld da sei. – Es gibt keine Summe Geld, die den Kommunen genügen würde, egal wie hoch sie ist. Das wissen Sie auch. Von daher geht es von den Aufgaben her um eine richtig dimensionierte gerechte Verteilung, wenn man über das Geld redet. Um die zu erreichen, haben wir – das würde ich aus meiner persönlichen Sicht sagen – noch ein Stück Wegstrecke vor uns.
Wir haben jetzt eine gute Grundlage, in der die regionalplanerischen Aspekte sozusagen aufgearbeitet und moder
nisiert sind. Das hat uns der Staatsminister für die weitere Entwicklung vorgetragen. Das wird auch nicht für alle Zeiten so sein, weil die Entwicklung weitergeht. Irgendwann wird man schauen müssen, ob man das revidieren muss. Im Augenblick ist das der Weg, für den wir starten.
Der zweite Aspekt steht aber noch vor uns. Es ist angesprochen worden, ob wir mit der Anbindung an die Mittelzentren und den Quoten, die der Kommunale Finanzausgleich dafür derzeit vorlegt, richtigliegen. Diese Frage ist berechtigt. Dabei geht es nicht nur um die Menge des Geldes. Mir geht es in diesem Zusammenhang auch sehr um die Gerechtigkeit.
Wenn man sich das Bild anschaut, lässt sich nicht ausschließen, dass aufgrund gewachsener Verhältnisse im Augenblick die Mittel nicht richtig verteilt werden – das ist das Beispiel Mittelzentren; der Kollege Al-Wazir hat es ein Stück weit vorgetragen. Ein Mittelzentrum wie die Stadt Dietzenbach, aus der ich komme, umgeben von weiteren Mittelzentren, hat eine ganz andere zentralörtliche Funktion als eine Kreisstadt – ich hätte jetzt fast gesagt: mitten in der Pampa –, die nur von kleineren Orten umgeben ist, von Unterzentren etc. pp., wo eine echte Versorgungsfunktion stattfindet. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Konstruktion, die wir bei der Finanzverteilung haben, gewissermaßen die berühmte Einwohnerveredelung ist. Wir gehen also von dem Bild aus, dass das Zentrum nicht nur für die eigenen Einwohner da ist, sondern für weitere, die drum herum wohnen, also in der Statistik woanders zählen. Deswegen wird das gemacht.
Genau deswegen ist der zweite Schritt: Wenn wir jetzt die Grundlage im planerischen Bereich schaffen, wenn wir diese vierte Novelle des Landesentwicklungsplans in Kraft gesetzt haben, dann müssen wir bei der perspektivisch auch bevorstehenden Überarbeitung und Prüfung der Folgen des Kommunalen Finanzausgleichs das zur Grundlage machen.
Ich bin in ganz früheren Zeiten einmal Naturwissenschaftler gewesen. Deswegen habe ich es sehr mit der Empirie. Deswegen würde ich schon gerne fragen, wo tatsächlich welche Leistungen sind und wie ich sie in einer korrekten Weise abgelten kann. Da stoßen wir dann wahrscheinlich auf die eine oder andere Frage, ob das so bleiben kann. Das führt dann immer zu Veränderungen und kostet noch viel Kraft. Am Ende muss man aber auch im Blick haben: Wenn man es falsch verteilt hätte – wenn das das Ergebnis wäre –, behandelt man Leute ungerecht. Die einen bekommen zu viel und die anderen zu wenig. Deswegen ist das eine Aufgabe, der wir uns dann widmen müssen.
Ich kann mich dem Dank, den der Minister angesprochen hat, nur anschließen. Es ist ein Startschuss. Danke an diejenigen, die die Vorarbeiten geleistet haben. Wir haben uns die Inhalte der Planung jetzt im Ausschuss genauer anzuschauen. Wir haben dann noch die anderen Fragen – darauf freue ich mich als Haushälter für meine letzten Jahre im Landtag –: Wie können wir auf dieser Basis eine sinnvolle und möglicherweise gerechtere Verteilung der Mittel für die Kommunen dann tatsächlich auch nachweislich erreichen? Das ist doch eine schöne Aufgabe für die Zukunft. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Kaufmann. – Es spricht nun der Kollege Heiko Kasseckert, CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichwertige Lebensverhältnisse – das ist die große Überschrift über dem Landesentwicklungsplan und der 4. Änderung, die wir jetzt zur Beratung sozusagen als Startschuss vor uns liegen haben. Dabei geht es weniger um die große Diskussion der Frage, ob ein Mittelzentrum in Kooperation das richtige Mittel ist, um die Region oder das Land Hessen an den einzelnen Stellen in die Zukunft zu führen. Es hat ganz viele praktische Gründe, die wir in der ersten Anhörung zur 3. Änderung wahrgenommen haben, die wir angenommen haben, indem wir zugehört haben und bereit waren, zu korrigieren. Das war der Inhalt der Offenlage. Die regionalplanerischen Dichtewerte waren so ein Punkt.
Es gibt einen Unterschied zwischen Ballungsraum und ländlichem Raum. Das ist die Mittelbereichsabgrenzung der zentralen Orte. Das sind also die Orte, die einem Mittelzentrum zugeordnet waren. Das ist das Thema Oberzentrum, das betrifft nur Gießen und Wetzlar. Außerdem ist es das Thema großflächiger Einzelhandel.
Bei den regionalplanerischen Dichtewerten ist es relativ einfach. Wir brauchen nur den Blick auf die Karte zu richten: Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, den wir ursprünglich als neue Kategorie vorgesehen haben, sieht man einen deutlichen Unterschied zwischen der Stadt Frankfurt und der wenige Kilometer entfernt liegenden Gemeinde Weilrod. Dass die Dichtewerte, die in Frankfurt gelten, in Weilrod völlig unangepasst sind, liegt auf der Hand. Deshalb haben wir an dieser Stelle eine Korrektur der Dichtewerte vorgenommen,
um die Qualität und die Struktur eben dieser ländlichen Räume zu berücksichtigen und beibehalten zu können. Das war auch ein Punkt, der in der vierten Offenlage zu keinerlei großen Diskussionen geführt hat.
Anders war es bei den Mittelbereichsabgrenzungen. Hier geht es darum, dass wir die Zuordnung der Kommunen zu den einzelnen Mittelzentren in der ursprünglichen Entwurfsfassung über Landkreisgrenzen und teilweise sogar über Regierungsbezirksgrenzen vorgenommen hatten, was, aus Sicht der Kommunen vielleicht zu Recht, zu Kritik und zu Verunsicherung geführt hat.
Deshalb ist es klug und richtig, dass wir in dieser 4. Änderung auf das Prinzip zurückgekehrt sind, dass wir Landkreisgrenzen einhalten, demnach auch Regierungsbezirksgrenzen, wenngleich es Kommunen gibt – das hat ein Teil der 166 Stellungnahmen ergeben –, die trotzdem auch über Landkreisgrenzen hinaus eine Zuordnung zu anderen Mittelzentren beantragt haben. Das haben wir mit einem vernünftigen und klugen Angebot gelöst. Wir haben im Regionalplan die Möglichkeit geschaffen, auf der Ebene der Regionalversammlungen in Einzelfällen solche Korrekturen vorzunehmen, sodass auch hier die Struktur, die Verbindungen und die Zuordnungen der Kommunen zu ihren Mittelzentren, über diesen Plan hinaus im Einzelfall deutlich entschieden werden kann.
Beim großflächigen Einzelhandel gab es zwei wesentliche Punkte. Zum einen haben wir die Möglichkeit geschaffen, wie wir es aus Südhessen kennen – das haben wir beibehalten; die Kolleginnen und Kollegen aus Südhessen kennen die Regelung –, dass wir Nahversorgungsmärkte bis zu 2.000 m² auch in Unterzentren grundsätzlich für raumverträglich halten.
Das war in Nord- und Mittelhessen bisher nicht der Fall. Das haben wir in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. Hintergrund dabei ist, dass wir auf der einen Seite Verfahren beschleunigen wollen, aber auf der anderen Seite nicht nur in Mittelzentren, sondern auch in Grundzentren die Nahversorgung aufrechterhalten wollen. Bis zu 2.000 m² ist das raumverträglich. Die Erfahrung zeigt, dass diese 2.000 m² nicht immer ausgeschöpft werden. Aber in diesem Sinne ist auch hier ein Schritt zur Verfahrensbeschleunigung gelungen.
In unserer 3. Änderung hatten wir beispielsweise das Integrationsgebot für Möbelmärkte vorgesehen, also große Märkte, die in Innenstadtlagen in der Regel nicht vorkommen können, in Gewerbegebieten zuzulassen. Das hat, auch zu Recht, zu großer Kritik seitens des innerstädtischen Einzelhandels geführt. Ich bin dankbar, dass vonseiten des Ministeriums eine Änderung vorgenommen wurde, nämlich dahin zurückzukehren, dass die Möbelmärkte mit ihrem Randsortiment, mit dem in den Zentren relevanten Sortiment nicht grundsätzlich in Gewerbegebieten zulässig sind, sondern dass auch hier Abweichungsverfahren notwendig sind, dass wir dann in Einzelfällen in den Regionalversammlungen entscheiden. Das Ziel hierbei ist der Schutz der Innenstädte. Deshalb ist diese Korrektur von uns allen, glaube ich, nur zu begrüßen.
Als letzten Punkt – ich bin mit der Zeit schon am Ende – will ich die Raumstruktur aufgreifen. Das ist eine Diskussion, die wir nicht hier beim Landesentwicklungsplan führen, sondern beim KFA. Der Kollege Kaufmann hat den KFA angesprochen. Der Kommunale Finanzausgleich wird sich zum einen mit der Ausstattung der Mittelzentren, zum anderen aber auch mit der Frage der Raumstruktur beschäftigen.