Herr Heidkamp, ganz herzlichen Dank für die Klarstellung, dass wir heute in zweiter Lesung diesen wichtigen Gesetzentwurf verabschieden können.
Doch, es ist, wie im Ältestenrat vereinbart; so habe ich Sie zumindest verstanden, ansonsten müssen Sie es noch einmal anders formulieren. – Ich schließe die Fraktionen in den Dank ein.
Mit der Änderung des Gesetzes zeigen wir verantwortungsvoll und den aktuellen Begebenheiten angemessen, wie wir im vorgegebenen Rahmen trotzdem Flexibilität anwenden können, um auf die sich verändernden Herausforderung im Rahmen der Pandemie reagieren zu können. Wir alle wissen, dass die Herausforderungen vielfältig und oftmals nicht vorhersehbar sind. Sicher war nur, dass es umfangreicher Mittel bedarf, um diese gewaltigen Herausforderungen in der schärfsten Krise unseres Landes zu bewältigen.
Im Gesetzentwurf zur Änderung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes ist dargestellt, dass in einem der Teilbereiche – „zum Gesundheitsschutz und zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur“ – eine höhere Summe benötigt wird, als über die Deckungsfähigkeit bisher dargestellt werden kann. Der Grund dafür ist im Prinzip sehr erfreulich: Es geht um die Kosten für die Impfungen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Sondervermögens war noch völlig unklar, inwieweit Impfstoff überhaupt vorhanden sein kann. Es wurde hier von einigen Rednern angesprochen, es sei vielleicht etwas ungenau geplant gewesen. Sehr geehrte Frau Geis, Sie haben das vorhin auch angesprochen; aber ich glaube, dass dies im Rahmen der Her
ausforderungen und der Planungen, die wir bei der Aufstellung des Sondervermögens hatten, wirklich nicht absehbar war. Es wurden im Sinne des vorsichtigen Kaufmanns Mittel bereitgestellt, die, wie wir jetzt im Nachhinein erfahren haben, in der Kategorie 1 nicht abgerufen, nicht benötigt worden sind, sodass wir sie jetzt dafür nutzen können. Deshalb gibt es jetzt die gesetzliche Änderung in der Kategorie 5, damit wir die Bereitstellungskosten für unsere Kommunen finanzieren können, damit das Impfen durchgeführt werden kann.
Sie wissen ja, der Impfstoff wird vom Bund bezahlt. Wir sind aber zuständig für die Bereitstellung und für die Schaffung der Voraussetzungen. Dies kostet sehr viel Geld. Wir stellen dieses Geld sehr gerne bereit, aber wir müssen es deshalb aus dem einen Topf nehmen und in einen anderen Topf hineinlegen, damit wir dies auch gemeinsam machen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir können daran erkennen, wie transparent das Sondervermögen atmet und wie wir es auch darstellen können. Kollege Kaufmann hat es vorhin schon formuliert: Wir haben durch die gesetzliche Änderung die Möglichkeit, diese Umressortierung vorzunehmen und die Verteilung anders vorzunehmen, die jetzt notwendig ist, da wir die finanziellen Mittel unbedingt benötigen.
Dies ist dringlich; das habe ich vorhin erwähnt. Deshalb ist es wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf heute auch verabschieden, damit wir in der Lage sind, sobald die finanziellen Mittel benötigt werden, sie auch zur Auszahlung zu bringen, um sie in die verschiedenen Bereiche hineinfließen zu lassen.
Deshalb möchte ich es dabei bewenden lassen. Wir haben vorhin auch über das achte Maßnahmenpaket sehr ausführlich diskutiert. Wir haben im Haushaltsausschuss über den Gesetzentwurf sehr ausführlich diskutiert, und wir sind uns alle gemeinsam einig – auch der Ältestenrat –, dass wir diesen Gesetzentwurf, weil er dringlich ist, heute zur Verabschiedung bringen wollen und müssen. – Deshalb: ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, im Sinne der Menschen in Hessen.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es wirklich kurz machen; zum Inhalt ist alles gesagt worden. Ich will nur noch dem Eindruck entgegentreten, der hier teilweise vermittelt wird, dass der Finanzminister nicht Rede und Antwort stehe. Sie werden weiterhin im Haushaltsausschuss oder auch hier, wenn Sie Fragen zu Sachverhalten stellen, von mir möglicherweise hören, dass ich das noch nicht beantworten kann – mit der Betonung auf: noch nicht beantworten kann.
Das war beispielsweise bei den Impfzentren der Fall. Logischerweise kann ich nicht einfach hellseherische Fähigkeiten entwickeln und Ihnen dezidiert darlegen, weshalb wir mit einem relativ grob gefassten Betrag von 50 Millionen € Kosten pro Monat für die Impfzentren kalkulieren. Das,
was Sie erwarten, bekommen Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem es darzulegen ist, und zwar so schnell wie möglich.
Zum Ersten zu den Impfzentren. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass es vonseiten des Bundes mittlerweile die Zusage gibt, 50 % der Kosten zu übernehmen. Zum Zweiten gibt es eine Verordnung des Bundes, wie die kommunalen Impfzentren abzurechnen sind. Das Sozialministerium arbeitet zurzeit an den Abrechnungen – an den bisher möglichen Abrechnungen, muss man sagen. Die Impfzentren gibt es ja noch eine Weile.
Ich habe im Finanzministerium darum gebeten, dass man mir, dem Haushaltsausschuss sowie dem Plenum, sobald dies möglich ist, darlegt, welchen Aufwand wir kalkulieren. Mehr kann ich nicht machen, und mehr werde ich auch nicht machen. Die Versuchung ist zwar groß, allein um Ihrem Vorwurf zu entgehen, nach dem Motto: „Der Finanzminister konnte die Frage nicht beantworten“, Ihnen vorschnell irgendwelche groben Hausnummern konkreter zu präsentieren, als dies eigentlich zum Zeitpunkt Ihrer Fragestellung möglich ist. Ich möchte aber nicht, dass Sie, wenn es am Ende anders kommt, und sei es „nur“ um 1 Million € pro Monat bei Kosten in Höhe von 50 Millionen €, sagen können, ich hätte Ihnen etwas Falsches berichtet.
Dies wollte ich hier noch einmal klarstellen. Ich hoffe, dass ich damit auf Verständnis stoße. – Vielen Dank für das Zuhören; und, ich glaube, jetzt treffen sich die Geschäftsführer, um über das weitere Verfahren zu reden.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche jetzt für ein paar Minuten und bitte die Geschäftsführer, zu mir zu kommen. – Gut, dann gehen wir jetzt raus.
Antrag Landesregierung Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag – Drucks. 20/5447 neu –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin gespannt, was die Geschäftsordnungsausführungen der Geschäftsführer
zum vorherigen Tagesordnungspunkt ergeben haben. Ich will an dieser Stelle nur sagen: Meine erste Landtagssitzung ist 26 Jahre lang her, doch habe ich es noch nie erlebt,
dass eine Vereinbarung im Ältestenrat, auf eine dritte Lesung zu verzichten, nicht eingehalten wurde.
Aber zur Sache, zum Landesentwicklungsplan. Ein wesentliches Ziel der Landesplanung ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen und die Sicherung der Daseinsvorsorge vor Ort. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ heißt, Stärken zu sichern und Schwächen abzubauen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die demografische Entwicklung, der Klimaschutz, die Energiewende und der wirtschaftsstrukturelle Wandel. Hessen ist ein attraktives und lebenswertes Land. Dies sieht man an unserer Wirtschaftskraft, an den Pendlerzahlen, also an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Bundesländern, und am Zuzug. Dies wollen wir sichern, meine sehr verehrten Damen und Herren;
und wir wollen Hessen natürlich noch attraktiver und lebenswerter gestalten im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Mit dem Landesentwicklungsplan stellen wir die Weichen für die zukünftige räumliche Entwicklung Hessens.
Warum eine 4. LEP-Änderung? Die 3. LEP-Änderung ist im September 2018 in Kraft getreten. Damals wurden bereits viele Bestandteile des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 aktualisiert. Ausgenommen waren bisher die Themen landesweite Raumstruktur und Raumordnungskonzeption, zentrale Orte und Verflechtungsbereiche sowie großflächige Einzelhandelsvorhaben. Auch hierfür ist nun mit der vorliegenden Überarbeitung, wofür die Landesregierung die Zustimmung des Landtags beantragt, eine aktuelle Ausrichtung gelungen. Außerdem erhalten die Regionalversammlungen und die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt Rhein-Main durch diese Änderung des LEP eine vollständige, aktuelle und zukunftsfähige Grundlage für die anstehende Neuaufstellung der Regionalpläne.
Ein kurzer Blick zurück: Wir haben Ende Mai 2019 das Ergebnis der überparteilich besetzten Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur vorgelegt bekommen. Diese trug intern den Namen „ZORa“. Dieser Endbericht mit den Empfehlungen zu zentralen Orten und der Raumstruktur ist die Grundlage für die aktuelle Änderung des Landesentwicklungsplans. Ich will mich daher noch einmal bei allen bedanken, die in dieser Kommission mitgearbeitet haben.
Das formelle Verfahren mit der Offenlage und der Bitte um Stellungnahmen hat dazu geführt, dass mehrere qualifizierte Stellungnahmen mit rund 3.000 Argumenten von Kommunen, Trägern öffentlicher Belange, Verbänden, Unternehmen und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind. Diese Argumente wurden ausgewertet und abgewogen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass zahlreiche dieser Stellungnahmen auch berücksichtigt wurden. Daher haben wir einzelne Planziffern geändert; und es kam zu einer nochmaligen öffentlichen Auslage. Auch hierzu bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Sie sehen: Die Landesregierung nimmt Kritik ernst und berücksichtigt diese. Wir entscheiden nicht einfach „von oben herab“, aber man kann es bei einem Lan
desentwicklungsplan natürlich nicht allen recht machen. Ich glaube, das liegt in der Natur der Sache.
Auf einzelne Änderungen möchte ich nun noch einmal eingehen. So wurde bei den Mindestdichtewerten auf einen eigenen Basiswert für den Ballungsraum Frankfurt/RheinMain verzichtet. Die Ermittlung der maximalen Wohnsiedlungsbedarfe durch die Regionalplanung erfolgt nun auf der Grundlage der generellen Basiswerte für Südhessen. Dies kommt insbesondere den ländlichen Kommunen im Ballungsraum entgegen. Da erst kürzlich zwei Kommunen aus der Wetterau beigetreten sind, ist klar: Manche Kommunen sind vergleichsweise ländlich und nicht mit der Innenstadt von Frankfurt vergleichbar.
Sehr vehement wurde die sogenannte „Mittelbereichsabgrenzung“ kritisiert. Die Abgrenzung der Mittelbereiche stellt dar, wie gut Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wohnort aus bestimmte Angebote und Dienstleistungen wie Fachärzte, Einzelhandelsangebote, weiterführende Schulen, Hallenbäder, Bibliotheken oder Musikschulen erreichen können. Dies ist notwendig, um auch in Zukunft eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.
Die landesweit einheitliche Methodik wurde überarbeitet. Weitere Verflechtungskriterien wie die Schülerinnen- und Schülerausrichtung, die ÖPNV-Anbindungen wurden herangezogen und die Landkreisgrenzen stärker berücksichtigt. Letzteres ist sinnvoll, da einige Leistungen der Daseinsvorsorge wie Schulversorgung, ÖPNV und allgemeine Verwaltungsdienstleistungen in der Zuständigkeit der Landkreise liegen. Die Änderungen bei den Raumkategorien und der Strukturräume wurden modifiziert und folgende Strukturräume festgelegt:
Erstens. Verdichtungsraum und ländlicher Raum. Aber es gibt auch Unterkategorisierungen. Neben dem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen wurde mit dem dünn besiedelten ländlichen Raum eine weitere Kategorie eingeführt. Dies dient dazu, die Herausforderung insbesondere in den Randbereichen des verdichteten Raums und in sehr ländlichen Landesteilen anzuerkennen. Die Anzahl der Kommunen, die dem ländlichen Raum neu zugeordnet werden, ist mit 48 deutlich höher als die Anzahl der Kommunen, die neu dem Verdichtungsraum zugeordnet werden. Dies sind nämlich 15. Mein schönes Beispiel für den jetzt noch gültigen Landesentwicklungsplan ist immer, dass Heidenrod nicht ländlicher Raum war, aber die Stadt Fulda. Ich glaube, daran können Sie sehen, dass wir bisher eine – aus welchen Gründen auch immer – nicht ganz logische Zuordnung hatten. Dies wurde verändert, und dies wurde, wie ich finde, sehr klug verändert.
Entlang der bestehenden Entwicklungsachse Frankfurt– Rhein-Main–Fulda wurde der Verdichtungsraum erweitert. Mit einer verbesserten Erreichbarkeit können nach meiner festen Überzeugung Entwicklungsimpulse ausgelöst werden. Eine überregionale Entwicklungsachse im Nordwesten Hessens von Gießen über Korbach in Richtung Nordrhein-Westfalen wurde neu festgelegt.
Ein wichtiger Punkt ist – ich sehe auf die Uhr; keine Sorge, Herr Präsident –: Das hessische Zentrale-Orte-Konzept ist sicherlich einer der umstrittenen Punkte in dieser Frage. Dieses umfasst zehn Oberzentren, 98 Mittelzentren und 314 Grundzentren. Somit sind alle Städte und Gemeinden im Zentrale-Orte-Konzept erfasst. Die Debatte dreht sich hierbei zumeist um die Mittelzentren. Mittelzentren sollen ihre Aufgabe der überörtlichen Daseinsvorsorge für sich
und für die Bevölkerung der benachbarten Grundzentren im Einzugsbereich langfristig und flächendeckend erfüllen. Sie sollen zu dieser Aufgabe aufgrund ihrer räumlichen Lage, ihrer Einwohnerzahl, ihrer Infrastruktur sowie ihrer Entwicklungspotenziale in der Lage sein.
Wir haben das zentralörtliche System im Rahmen der 4. LEP-Änderung überprüft. Dabei ging es insbesondere um Versorgungsfunktionen, die von Mittelzentren erwartet werden, sowie um die Zentralität, die anhand von Pendlerund Schülerverflechtungen erfasst wird. Die Neufassung führt dazu, dass alle existierenden Mittelzentren bestätigt werden.
Basierend auf der Ausprägung der mittelzentralen Funktion wurde allerdings eine Differenzierung der Mittelzentren vorgenommen. Die Stärkung der Kommunen mit mittelzentraler Funktion ist ausdrückliches Ziel des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 und kann durch interkommunale Zusammenarbeit unterstützt werden. Das Ziel sind mehr kommunale Kooperationsverbünde auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen. Ich sage an dieser Stelle: Das Land fördert und begleitet zukünftig ausgewählte Kooperationen im Rahmen von Modellprojekten.