Daher lehnen wir diesen Antrag selbstredend ab und lassen das Pferd heute nicht unenttarnt nach Troja einziehen.
Neben dem bekenntnisorientierten Religionsunterricht wollen wir als LINKE endlich auch den Ethikunterricht aufwerten und ihn dem Religionsunterricht gleichstellen. Das hat die Landesregierung bisher leider nicht geschafft. Jede Schülerin und jede Schule, von der Grundschule bis zur Berufsschule, braucht ein einklagbares Recht auf Ethikunterricht durch eigens dafür ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Dafür müssen an den Universitäten endlich entsprechende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts, welchen in Hessen immerhin rund 3.150 Kinder wahrnehmen, müssen wesentlich mehr Verbände eingebunden werden. Die Fachaufsicht des Kultusministeriums soll dabei bestmöglich ausgestattet sein. Sollte die Kooperation mit DITIB beendet werden, muss das Land Hessen dafür Sorge tragen, dass der Islamunterricht unter seiner Verantwortung weitergeführt werden kann. Denn solange es in Hessen den bekenntnisorientierten Religionsunterricht gibt, muss dieser selbstverständlich auch für Muslime gelten.
Meine Damen und Herren, Angriffe auf die Religionsfreiheit von Muslimen sollten wir in diesem Hause deutlich verurteilen und zurückweisen. Allein in Hessen hat es 2017 32 islamfeindliche Straftaten gegeben – 25 davon mit rechtsextremem Hintergrund. Wir als LINKE werden Angriffe auf die Rechte von Muslime nicht hinnehmen, egal, ob es sich um offene Hetze oder versteckte Islamfeindlichkeit handelt. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kula. – Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete und Vorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Lambrou, zu Wort gemeldet. Herr Lambrou, Sie haben zwei Minuten für die Kurzintervention.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie verteidigen die Vertreter eines Diktators.
Sie werden die Realität aber in den nächsten fünf Jahren zur Kenntnis nehmen müssen; denn die AfD sitzt nicht mehr oben auf der Zuschauertribüne, sondern sie sitzt jetzt als Fraktion im Landtag und vertritt die Interessen von vielen Bürgern, welchen diese Entwicklung, die Sie hier sehr eindeutig plakativ dargestellt haben, sehr große Sorgen macht. Und ich sage Ihnen eines: Unsere Ansicht zu dem ganzen Thema DITIB ist, dass Sie und die anderen Fraktionen hier sowieso nur in die Gänge gekommen sind, sehr zögerlich aus unserer Sicht, weil die AfD in den Landtag eingezogen ist.
Wir werden Ihnen bei diesen Themen Druck machen, bei welchen viele Bürger Hessens in den letzten fünf Jahren mit ihren Meinungen und Sorgen nicht vertreten waren.
Herzlichen Dank, Herr Lambrou. – Wenn Sie möchten, Frau Kula, haben Sie die Möglichkeit zur Erwiderung. Sie haben ebenfalls zwei Minuten. – Nein, Sie verzichten. Danke schön.
Dann kommen wir zum nächsten Redner. Das ist Abg. Schwarz für die Fraktion der Christdemokraten. Herr Schwarz, Sie haben zehn Minuten Redezeit.
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nicht auf die AfD gewartet, um das Thema bekenntnisorientierter Religionsunterricht an hessischen Schulen zu besprechen, und wir haben auch nicht auf ihre Ratschläge gewartet – damit dies hier einmal von vornherein klargestellt wird.
Das Land Hessen stoppt den weiteren Ausbau des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts mit dem Kooperationspartner DITIB. Dafür gibt es Gründe; und dieser Stopp im Ausbau ist, rechtlich betrachtet, die schärfste Konsequenz, die der Kultusminister zu diesem Zeitpunkt treffen darf; denn wir leben hier – ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen – in einem Rechtsstaat, und hier gilt es, Recht und Gesetz einzuhalten. Rechtliche Überprüfungen müssen im Zweifelsfall auch vor Gericht standhalten können. Darauf legen wir allergrößten Wert. Wir sind als Gesetzgeber dem Recht und Gesetz verpflichtet, meine Damen und Herren.
Wenn sich in Folge erst die AfD und dann DIE LINKE zum Thema des bekenntnisorientierten Religionsunter
Das Land Hessen arbeitet an hessischen Schulen mit 13 Religionsgemeinschaften zusammen – mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen, den jüdischen Gemeinden, mit den Aleviten und vielen mehr. Auch bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht wird vorgehalten. Seit dem Jahr 2012 gibt es die Kooperation mit dem DITIB Landesverband Hessen. Diese Kooperation ist durch einen begünstigenden Verwaltungsakt der seinerzeitigen Kultusministerin Beer zustande gekommen. Dieser begünstigende Verwaltungsakt ist an rechtliche Hürden gebunden. Das muss man in dieser Deutlichkeit sagen. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass die CDU seinerzeit – ich war bei den Beratungen dabei – ein Modell präferierte unter den Stichworten „Islamunterricht“ bzw. „Ethik mit islamkundlichem Schwerpunkt“.
Aber zur Klarstellung des Jetzt und Ist sollten wir feststellen: DITIB erteilt keinen Unterricht an hessischen Schulen. – Erste Bemerkung.
Dritte Bemerkung. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht wird von hessischen Lehrkräften gegeben.
Vierte Bemerkung. All diese hessischen Lehrkräfte sind in Hessen ausgebildet worden. Der bekenntnisorientierte islamische Relgionsunterricht wird von den Staatlichen Schulämtern und damit vom Kultusministerium beaufsichtigt. Und – auch das muss hier gesagt werden –: Nicht DITIB schreibt die Lehrpläne, die Kerncurricula, sondern diese werden im Übrigen für alle Bereiche im Kultusministerium geschrieben; und DITIB kann dazu eine entsprechende Stellungnahme abgeben, wie im Übrigen alle anderen auch.
So, welche Rolle hat DITIB jetzt überhaupt? Denn das sollten wir einfach einmal feststellen und zur Kenntnis nehmen. DITIB erteilt die Facultas. Das ist die Lehrbefähigung für die Lehrkräfte, die in Hessen unter staatlicher Aufsicht ausgebildet worden sind; und die Facultas wird im Übrigen auch von der evangelischen Kirche erteilt – dort heißt es Vocatio – sowie von der katholischen Kirche, dort heißt es Missio canonica. Das ist, um dies nur einmal einzuordnen, eine Antwort auf die Frage: Wer gibt, wer verantwortet und wer beaufsichtigt den Unterricht in Hessen? Das ist eine grundsätzliche Feststellung.
So, jetzt ordnen wir das einmal in Anbetracht der schlimmen Ereignisse in der Türkei ein, die uns allen große Sorgen bereiten. In Anbetracht der Verbindungen, die zweifelsohne zwischen dem türkischen Regime mit diktatorischen Ansätzen und dem Dachverband in Köln, dem Bundesverband der DITIB, bestehen, haben wir dem DITIB Landesverband Hessen die Aufgabe gestellt, sicherzustellen, dass keine personellen und keine strukturellen Verbindungen zwischen dem Landesverband DITIB und der Regierung in Ankara bestehen.
Dazu gibt es ein komplexes Prüfungsverfahren. Ich bin dem Hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz sehr dankbar dafür, dass er im Jahr 2017 auf der Grundlage von drei
Gutachten, die eben gerade schon benannt wurden, den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht mit dem Landesverband Hessen über die Jahrgangsstufe 6 hinaus ausgesetzt hat und es eine Deadline für DITIB gegeben hat. DITIB musste bis zum 31. Dezember des letzten Jahres liefern, um klarzustellen – darauf legen wir allergrößten Wert –, dass es eine Unabhängigkeit von der türkischen Religionsbehörde Diyanet und dem Dachverband in Köln gibt. Des Weiteren gab es Hausaufgaben zu erledigen: eine vollständige Mitgliederliste mit Name und Wohnort, all das, was die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz sind, und natürlich den Nachweis darüber, dass es eine funktionsfähige und verlässliche Verwaltungsstruktur gibt, auch mit einer Geschäftsführung.
Nach Prüfung der Unterlagen ist jetzt festgestellt worden, dass das unvollständig ist. DITIB ist dem Ministerium gegenüber in der Bringschuld. Auch da bin ich dem Kultusminister dankbar – auch das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, das man zur Kenntnis nehmen muss –, dass er DITIB ein weiteres Datum, nämlich den 30. April dieses Jahres, genannt hat, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Im Laufe dieses Jahres wird eine Entscheidung darüber zu treffen sein, ob man die Kooperation mit DITIB fortsetzen kann, ja oder nein.
Meine Damen, meine Herren, insofern brauchen wir keinen Nachhilfeunterricht. Wir sind als Koalition sehr klar aufgestellt, und insbesondere als CDU-Fraktion, dass wir den Einfluss der türkischen Regierung auf den Religionsunterricht in hessischen Klassenzimmern ausschließen – ich betone: ausschließen. Das darf nicht sein. Das verbietet sich von ganz allein. Deswegen muss geklärt werden, was die Rolle des DITIB-Dachverbandes ist. Zudem muss geklärt werden, wie die Zusammensetzung der Kommission aussieht, die sich um den islamischen Religionsunterricht kümmert, und wie die Angaben zu den personellen, technischen und organisatorischen Strukturen in der Geschäftsstelle sind.
Abschließend will ich feststellen: Ja, es gibt Zweifel, dass der Landesverband DITIB grundsätzlich geeignet ist, den islamischen Religionsunterricht als Kooperationspartner in Hessen mit zu verantworten. Wir befinden uns in einem komplexen Prüfverfahren. Deswegen haben wir, damit wir nicht dem Verdacht ausgesetzt werden, wir verzichteten auf einmal auf dieses Unterrichtsangebot, mit dem Kultusminister ein alternatives Angebot unter vollständiger staatlicher Führung an den Start gebracht, einen Schulversuch ab der Klasse 7. Das bedeutet, wir haben alles, und zwar vollständig, als Kultusministerium, und damit unter der Aufsicht der Staatlichen Schulämter, in der Hand.
Die Entscheidung, das will ich noch einmal feststellen, ob es mit DITIB als Kooperationspartner weitergeht, ja oder nein, wird noch in diesem Jahr getroffen.
Herr Kahnt, das muss sein, so viel muss festgestellt werden. Sie können sich doch nicht allen Ernstes hinstellen und sagen: Uns ist Recht und Gesetz völlig egal. – Ein begünstigender Verwaltungsakt hat einen rechtlichen Rahmen. Er hat dementsprechend auch relativ hohe Hürden. Das muss man als Demokrat und als jemand, der Gesetze gibt und sich an Verordnungen und Verwaltungsakte zu halten hat, zur Kenntnis nehmen.
Wir arbeiten konsequent, und ich will es noch einmal abschließend sagen, weil meine Redezeit gleich, in elf Sekunden, zu Ende sein wird, Herr Präsident
Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht, das werde ich mir kaum verzeihen können –: Wir werden diese Situation genau beobachten, und wir werden konsequent handeln. Deswegen machen wir einen Schritt nach dem anderen, und zwar so, dass es vor jedem Gericht dieser Welt standhält. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. – Als Nächster hat sich der Abg. Becher der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der AfD sind Fragen aufgerufen, die keine einfachen oder wirklich schnellen Antworten zulassen, wenn man sie angemessen beantworten will.